Vielen Dank, das hilft mir doch ein Stück weiter.
Beiträge von siuha
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Ich habe in dieser Sache noch eine Frage:
Hat ein Widerspruch gegen einen dann gegebenenfalls erlassenen und für mich negativen Bewilligungsbescheid eine aufschiebende Wirkung?
Wer kann mir da weiterhelfen?
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Das ist mir schon klar aber man greift ja nach jedem Strohhalm.
Trotzdem, danke
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Sogar die Klage gegen meinen Ex-Arbeitgeber wurde vor ALG-Bezug eingereicht.
Eigentlich war das Geld für die Bezahlung eines Pkw, den ich im August 2006 gekauft habe, bestimmt.
Sorry, doppelt abgeschickt!!!
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Auch die Klage gegen meinen Ex-Arbeitgeber würde bereits vor dem ALG-II-Bezug eingereicht, nur leider bis in die 2. Instanz verschleppt.
Eigentlich war das Geld dafür vorgesehen, ein Auto, dass ich im August 2006 gekauft habe, zu bezahlen. -
Hallo nataly,
der Unterschied zu meinem Sachverhalt ist aber, dass im Falle des Urteilsachverhaltes eine gewisse zeitliche Nähe vorhanden ist und der Geldfluss auch regulär erst während des ALG-II-Bezuges stattfinden konnte.
In meinem Falle ist es so, dass der Geldfluss bereits spätestens im Januar 2007, also lange vor der ALG-II-Bezug, hätte stattfinden müssen. Zwischenzeitlich hatte ich sogar von 02/07 bis 04/07 noch ein anderes Arbeitsverhältnis.
Gruß, siuha
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Vielen Dank für den Denkanstoß. Ich mach mir im Moment eine Menge Gedanken zu der Sache und hab auch schon in diese Richtungen gedacht. Aber bei dem, was man im Moment so alles von den Gepflogenheiten der ARGE bezüglich Betrugsanzeigen hört, bon ich vorsichtig und stelle lieber eine Frage - wie z. B. hier - mehr, um sicher zu gehen und Erfahrungen zu sammeln.
Nochmals vielen Dank für den Tipp, das hat mir schon geholfen.
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Hallo,
meine Ehefrau und ich beziehen seit Mai 2007 ALG-II als sogenannte Aufstocker. Zunächst wurden die ALG-I-Leistungen meiner Ehefrau angerechnet, jetzt meine Halbtagstätigkeit, die ich seit November 2007 habe.
Nun habe ich in 2. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden in Höhe von brutto € 4.000,00 aus dem Jahre 2006 (also vor Arbeitslosengeldbezug) erstritten. Diese Nachzahlung soll in 8 monatlichen Raten ab dem laufenden Monat an mich ausgezahlt werden.
Mir stellt sich nun die Frage, ob es sich hier um Vermögen handelt, da die Summe ja bereits vor Arbeitslosengeldbezug fällig war oder um Einkommen und ob dieses angerechnet wird.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen in einem ähnlichen Fall?
Gruß, siuha