Alles anzeigenNebenkosten zählen zu den KdU und müssen übernommen werden, so eben auch eventuelle Nachzahlungen per Nerbenkostenabrechnung.
Wenn du in einem Jahr eine Nachzahlung hast und die Übernahme der Kosten wurden abgelehnt und im nächsten Jahr aber ein Guthaben aus deine Nebenkostenabrechnung hast, dann darf dies nicht angerechnet werden. Zumindest würde ich dann dieses Guthaben nicht mehr angeben. Wenn doch, dann gegen die Anrechnung Widerspruch einreichen.
Gehts noch???????? Wo kommen wir denn da hin! Habt Mut und wehrt euch!!
Gruß
Kätzchen
Hay du schreibst das so wenn mann im Folge Jahr aber ein Guthaben aus deine Nebenkostenabrechnung hast, dann darf dies nicht angerechnet werden kanst du mir das gesetz zeigen weil die stellen sich bei uns stur . ich weis zum beispiel das manche in berlin nur 30% angerechnet werden es kann mir aber keiner nen gesetz nennen wo das geregelt ist
MfG Thorsten