Beiträge von muenchner

    Nein. Bin noch nicht genau schlau draus geworden, warum ich diese Mail bekommen habe.


    Der obere Teil


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    >> Ich kann Ihnen jede menge Mitarbeiter anbieten ausleihen
    >> Bitte um Kontaktaufnahme.
    >> Mit freundlischen Grüssenn
    R... P...
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    stammt von einem großen internationalen Personaldienstleister (sehr bekannte Firma) . Dieser Herr hat wohl auf meine Annonce geantwortet - in der falschen Annahme, dass ich selbst Fahrer suchen würde - was aber nicht stimmt (ich weiß ja nicht, ob diese Leute lesen können oder einfach nur überarbeitet sind davon, dass sie andere Leute das Geld verdienen lassen, was sie fälschlicherweise annehmen, selbst verdient zu haben :rolleyes: )


    Der untere Teil
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    >>Wir zeitarbeitsfirmen passen auf das niemand an uns Vorbei kommt.Die Arbeitsagenturen unterstützen >>unser Vorhaben, da wir die Arbeitslöhne an Osteuropa anpassen müssen in den nächsten 10 Jahren. >>Setzen Sie sich nicht mit Bewerbern in Verbindung. Den wenn Sie die Leute einstellen , dann können wir >>Ihnen keine Billige Arbeitskräfte zur verfügung Stellen.
    >>Wenn Sie Rat brauchst schreiben Sie uns Ruhig MfG www.***.de eir vermitteln in in und >>Ausland ruhig


    (und Kontaktadresse)
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    wurde von diesem Herrn wohl angehängt, um zu zeigen, dass er über entsprechende Kontakte im Trucker-Milieu verfügt, wobei "Milieu" ganz normale Firmen meint. Die Kontaktadresse die email eines anderen Personalvermittlers.


    Mit Schwarzarbeit hat das nichts zu tun. Mich würde nur interessieren, ob es da tatsächlich mit den Arbeitsagenturen Abmachungen oder Absprachen (die natürlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind) gibt, solche Zeitarbeitsfirmen bevorzugt zu berücksichtigen oder gar zu fördern? Und gar eiine bewusste Strategie der Nicht-Einstellung von regulären Arbeitskräften, um die Löhne zu drücken? Womöglich auch mit Wissen der Arges? Klar, dass das Wachstum von Zeitarbeitsfirmen in den letzten 20 Jahren den Interessen von Unternehmen zugute gekommen ist und klar auch, dass dies zwangsläufig zu einem gewaltigen Druck auf das Lohnniveau insgesamt geführt hat. (N.B.: Leider haben die Gewerkschaften diese Entwicklung vollkommen verschlafen, anstatt dagegen zu mobilisieren :mad: )


    Nun, Staatsanwaltschaft ist hier nicht angebracht (ist ja alles "rechtens") - und irgendwelcher Boulvard-Journalismus a la SternTV ist mir zuwider.


    Gruss
    Manne

    Möchte zum Thema "Leiharbeit" (auch Zeitarbeit genannt) zur allgemeinen Kenntnisnahme den Inhalt einer email, die ich wohl fälschlicherweise auf einen Annonce von mir (ich habe einen Job als Fahrer gesucht) erhalten habe. Sehr interessant und auch zur Weiterleitung an andere Stellen geeignet. Einfach nur mal durchlesen, wie sich so manche Leute "outen":


    Hier der Text, den ich erhalten habe (persönliche Angaben weggelassen). Wie gesagt ICH suche keine Leute, sondern selbst Arbeit.


    >> Ich kann Ihnen jede menge Mitarbeiter anbieten ausleihen
    >> Bitte um Kontaktaufnahme.
    >> Mit freundlischen Grüssenn
    R... P...


    >>Wir zeitarbeitsfirmen passen auf das niemand an uns Vorbei kommt.Die Arbeitsagenturen unterstützen >>unser Vorhaben, da wir die Arbeitslöhne an Osteuropa anpassen müssen in den nächsten 10 Jahren. >>Setzen Sie sich nicht mit Bewerbern in Verbindung. Den wenn Sie die Leute einstellen , dann können wir >>Ihnen keine Billige Arbeitskräfte zur verfügung Stellen.
    >>Wenn Sie Rat brauchst schreiben Sie uns Ruhig MfG www.***.de eir vermitteln in in und >>Ausland ruhig


    (und Kontaktadresse)


    Ich hoffe, dass sowas zum Thema "Zeitarbeit" ein erhellender Beitrag war und mal klarstellt, was hier abläuft zur Zeit.


    Beste Grüsse
    Manne


    Das Amt kann allerdings über ALG II erst dann entscheiden, wenn der Bescheid ALG I vorliegt.


    Ja, stimmt schon, ich war aber mit der Arbeitslosenmeldung bereits mittellos und daher hätte mir ALG II eigentlich zugestanden. Wenn ich dann eine Auskunft wie die gegebene erhalte, gehe ich halt davon aus, dass ALG II zwar erst entschieden wird, wenn die Sperrfrist ausgesprochen wurde, dann aber ab dem Zeitpunkt meiner Arbeitslosenmeldung gewährt wird - sprich: rückwirkend ab 1.2.
    Na gut, so wie es aussieht, werde ich wohl dazu lernen müssen, dass mündliche Auskünfte von Behörden wertlos sind. Frage mich nur, was ich zur Antwort erhalte, wenn ich alles schriftlich haben will.

    Meine Lage ist folgendermassen:


    Ich habe eine Sperrfrist bei ALG I für 12 Wochen wegen Eigenkündigung erhalten, dafür wurde mir ALG II bewilligt zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ich habe praktisch keine Rücklagen mehr), allerdings gleich auch nochmal um 30% gekürzt wegen Eigenschuld. Soweit so "schlecht" (immerhin kann ich jetzt wieder Rechnungen bezahlen).


    Mein Problem ist: ich bin seit 1.2. arbeitslos gemeldet und hatte auf Anraten der Sachbearbeiterin bei der Arbeitslosenmeldung gleich bei der ALG II Stelle wegen einem Antrag nachgefragt. Dort wurde mir die Information gegeben, ich könne ALG II erst beantragen, wenn über meinen ALG I Antrag entschieden wäre - eine klare Falschinformation (weil mir eine Sperrfrist ja drohte). So habe ich halt gewartet und den Antrag erst 3 Wochen später eingereicht, nachdem ALG I mit Sperrfrist belegt wurde.


    Nun will ich Widerspruch einlegen (gegen den Berechnungszeitraum, ich möchte ALG II korrekterweise ab 1.2. bekommen und nicht ab Antragstellung) - nur habe ich zwei Bescheide bekommen. Einmal den Bescheid über die Bewilligung und einmal den Bescheid über die Absenkung der Leistungen wegen Eigenverschulden. Für den eigentlichen Bewilligungsbescheid liegt aber keine Rechtsmittelbelehrung vor (also kann ich darauf auch keinen Widerspruch einlegen??), nur beim anderen Bescheid, aber dagegen möchte ich ja keinen Widerspruch einlegen.


    Wer kann mir Rat geben? Kann ich gegen die Ansetzung des Berechnungszeitraums Widerspruch einlegen oder nicht? Gibt es da irgendeine Chance oder Erfahrungen? Wie sieht es eigentlich aus: kann ich im Zweifelsfalle gegen eine Mitarbeiterin der ARGE private Klage einreichen wegen Falschauskunft und dadurch folgender massiver finanzieller Einbussen (es dreht sich hier schließlich um ca. 500 Euro, die bei absoluter Mittellosigkeit keine Kleinigkeit sind)? Wie beweise ich das?


    Danke für ein paar Hinweise.

    Ja, das Gefühl habe ich allerdings auch gehabt - ich habe gleich bei der Sachbearbeiterin erwähnt, dass ich zum Sozialgericht gehe, wenn sie mir die Leistungen nicht ab Termin Arbeitslosenmeldung gewähren.


    Aber für mich wäre es ja zunächst nur eine Übergangsfrist - deshalb ist mir die Frage zunächst wichtiger, ob Hartz IV im Falle einer Sperrfrist als Darlehen oder als Zuschuß gewährt wird oder welche Bestimmungen es dazu gibt. Ich habe da bisher nichts Konkretes gefunden.


    Weiß das jemand genauer??

    Ich habe wegen Eigenkündigung eine Sperrfrist von 12 Wochen auf mein ALG I bekommen, bin allerdings nicht in der Lage, meinen Lebensunterhalt solange zu finanzieren.


    Wenn ich jetzt deshalb ALG II beantrage - bekomme ich dies nur auf Darlehensbasis oder als Zuschuß. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine KANN oder MUSS-Bestimmung ist, daß ich das Geld zurückzahlen muß.


    Eine zusätzliche Frage: als ich mich arbeitslos gemeldet habe, wollte ich wegen der drohenden Möglichkeit auf Sperrfrist gleich auch ALG II beantragen. Als Auskunft erhielt ich aber (bei der Auskunft), ich müsse erst den Bescheid zu ALG I abwarten, bevor ich einen Antrag stellen kann. Das habe ich leider gemacht - und jetzt heißt es, ich bekomme ALG II (wenn positiv beschieden) erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend seit meiner Arbeitslosenmeldung. Kann ich dagegen etwas tun? Schließlich habe ich eine falsche Auskunft erhalten. :confused:

    Schreibe einfach hier mal rein, könnte aber auch in eine andere Rubrik gehören.


    Die Lage ist folgendermassen: ich bin 48 und habe eine Stelle mit Aufhebungsvertrag aufgelöst und bin jetzt seit 1.2. arbeitslos gemeldet, d.h. es sind noch keine weiteren Entscheidungen von der ARGE getroffen, insbesondere was die Sperrfrist angeht - ich vermute, ich werde 3 Monate bekommen (evtl. auch weniger, weil ich ein paar Gründe anführen kann). Aber "egal", ob jetzt 4 Wochen oder 3 Monate.


    D.h. egal ist es überhaupt nicht - ich bin inzwischen finanziell auf dem Zahnfleisch und kann gerade mal diesen Monat noch die Miete bezahlen (ein paar Schulden, die ich mitschleppe davon ausgenommen) - ohne zusätzliche Einkünfte werde ich ab März nicht mehr über die Runden kommen. Ich lebe zur Zeit von ca. 60 Euro im Monat.


    Meine Fragen:
    wenn ich jetzt eine Arbeit aufnehme (bis 400 Euro bzw. unter 15 Stunden), dann spielt das zwar für ALG I keine Rolle, aber mein Lebensunterhalt ist davon nicht gesichert, d.h. ich muss dann ALG II beantragen. Ist das so richtig?
    Wenn ich ALG II beantrage, inwieweit greift die ARGE dann auf die Vermögensverhältnisse von Verwandten zurück? Ich wohne nicht mit ihnen in einer "Gemeinschaft", meine Mutter bezieht eine kleine Rente, hat aber eine Eigentumswohnung und ein paar Rücklagen auf dem Konto. Kann das irgendwie angerechnet werden?


    Und noch was: wenn ich jetzt eine Arbeit von z.B. 20 Stunden (habe ein Inserat gesehen und weiss nicht, ob ich mich bewerben soll) aufnehme, dann habe ich zwar etwas mehr zum Leben, es bleibt aber immer noch prekär und vermutlich müsste ich auch dann ALG II beantragen, aber gleichzeitig keinen Anspruch auf ALG I mehr, oder? Und auf keine Vermittlung mehr für "richtige" Jobs?


    Sorry, war etwas lang. Danke für Antworten.