Beiträge von HexchenHL

    hallo,
    ich bin seit 2006 bei meinem arbeitgeber teilzeit (60 monatsstunden) beschäftigt. im august 2007 bin ich in elternzeit gegangen, diese endet nun im august 2010 und ich möchte gern wieder arbeiten. ich habe für mein kind betreuungszeiten im kindergarten von mo.-fr. 7.30-15.30 uhr und an jedem zweiten wochenende ist sie bei ihrem vater da ich mitlerweile allein erziehend bin (also könnte ich da freitag und samstag ganztags arbeiten), unsere arbeitszeiten sind allerdings von mo.-sa. 6.00-21.00 uhr, im zweischichtbetrieb. ich hatte mit meinem filialleiter über meinen wiedereinstieg gesprochen und er meinte es sei alles kein problem, auch mit den zeiten würden wir das hinbekommen, ich müsste nur noch mal mit meinem bezirksleiter darüber sprechen. nun meint mein bezirksleiter allerdings das würde so alles nicht gehen und will mich in einen 400€ job drängen, das möchte ich allerding nicht. meine frage nun: muss mein arbeitgeber es mir möchglich machen zu den betreuungszeiten zu arbeiten? oder muss ich mich auf diese mini-job-sache einlassen?
    wir sind ein betrieb mit einiges mehr als 15 mitarbeitern, falls das für die frage relevat ist.
    danke

    klar würde mich das den "normalen" hartzIV- empfänger gegenüber bevorteilen, aber ich habe doch auch für den anspruch gearbeitet und als ich noch gearbeitet hatte, habe ich ja auch mehr insgesammt gehabt, wie die meisten anderen. ich habe halt irgendwie das gefühl das man auch noch bestraft wird wenn man arbeiten geht, leider hat es nicht ganz gereicht um alleine ohne unterstützung klar zu kommen, erst recht jetzt nicht mit dem elterngeld. das blöde ist nur, es weden immer weniger vollzeitstellen besetzt, alles oft nur noch teilzeit, und flexibel muß man sein, jeden tag der woche einsetzbar, zu fast jeder uhrzeit. so ist es bei mir, bin verkäuferin beim discounter. wann sollte man denn dann noch einen nebenjob machen um sich alleine versorgen zu können???
    verstehst du mich??


    mal was anderes, will nicht schleimen oder so, mag deine beiträge total gern lesen, finde ich gut!!!


    gruß Nadine

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, vielleicht kann sie mir hier einer beantworten?


    Ich habe bis zur geburt meiner Tochter Teilzeitbeschäftigt gearbeitet,
    ich habe ergänzende Leistungen der Arge bekommen, für Miete etc.
    Da ich alleinerziehend bin habe ich das Elterngeld für 14 Monate,
    in höhe von 540,-€ bewilligt bekommen.
    Damit wir länger was davon haben und wenn es nicht mehr gezahlt wird,
    nicht so ein großes Loch in die Kasse reißt,
    habe ich den halben Betrag (270,-€) für den doppelten Zeitraum genommen.
    Jetzt teilte mir die Arge mit, das dann bei mir auch nur ein Freibetrag von 150,-€ gelten würde,
    statt der üblichen 300,-€. Meine Frage jetzt ist ob das rechtens ist,
    denn ich habe dazu keine passenden Gesetzestexte gefunden.


    Vieleicht kann mir da von euch einer weiter helfen??


    Lieben Gruß
    Nadine

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, vielleicht kann sie mir hier einer beantworten?


    Ich habe bis zur geburt meiner Tochter Teilzeitbeschäftigt gearbeitet,
    ich habe ergänzende Leistungen der Arge bekommen, für Miete etc.
    Da ich alleinerziehend bin habe ich das Elterngeld für 14 Monate,
    in höhe von 540,-€ bewilligt bekommen.
    Damit wir länger was davon haben und wenn es nicht mehr gezahlt wird,
    nicht so ein großes Loch in die Kasse reißt,
    habe ich den halben Betrag (270,-€) für den doppelten Zeitraum genommen.
    Jetzt teilte mir die Arge mit, das dann bei mir auch nur ein Freibetrag von 150,-€ gelten würde,
    statt der üblichen 300,-€. Meine Frage jetzt ist ob das rechtens ist,
    denn ich habe dazu keine passenden Gesetzestexte gefunden.


    Vieleicht kann mir da von euch einer weiter helfen??


    Lieben Gruß
    Nadine