Hallo Sehr geehrte Forum User,
ich hoffe das mir hier mit Sachkundigen Aussagen geholfen werden kann, die mir vor dem Amt das
ermöglichen was mir zusteht.
Und zwar liegt folgendes vor:
Ich Wohne in meiner Voll genehmigten 49qm Wohnung seit ca.5Jahren. jedes Jahr habe ich bei der Jahresabrechnung(Nebenkosten) im durchschnitt 400€ wieder bekommen.
Nun gab es im vergangen Jahr auch bei mir eine Wirtschaftskrise durch die ich eine Monatsmiete
(252€) im Rückstand war Aber durch die Nebenkostenrückzahlung(identischer Betrag wie Rückstand ) war diese Forderung gedeckt.
Nun hat das Amt aber den Bedarf für die Wohnung in diesem Monat, als die Rückzahlung mit der
laufenden Miete verrechnet wurde, nicht gezahlt,sondern aufgrund der Rückzahlung
den Bedarf nicht anerkannt, da ja angeblich guthaben vorlag und somit der Bedarf gedeckt
gewesen sei.Welches ja Falsch ist. Denn der Rückstand hätte ja mit dem Guthaben verrechnet
werden müssen und denoch der Monatsübliche laufende Bedarf für die Wohnung weitergezahlt werden
müssen oder sehe ich das falsch?
Denn soweit ich weiß muss als aller erstes der Bedarf gedeckt sein oder?
Hieße = Offene Schulden werden durch die Rückzahlung gedeckt und Bedarf besteht ja immer noch
da die Miete für den Monat ja gezahlt werden muss oder?
Nun habe ich auch schon wiederspruch gegen diesen Bescheid eingereicht und bis dato, 3Monate schon,
nichts vom Amt gehört selbst auf Meine Persönliche Anfrage hin kam nur der Spruch"Dann is der noch
in Bearbeitung"...und "mit einem Darlehnen hätten se das Problem schon gelöst."! Und im nach hinein
wurde mir gesagt, dass Mann von den Schulden nix gewustt hätte und dann kommt noch son spruch wie
"das Rechnet unser Programm aus!!!"
Nun hat der Vermieter die sache ans Gericht weitergegeben und wie sollte es anders sein, ich habe nen
Titel gegen mich, also gelben Brief bekommen.
Was kann ich machen? Und wie müsste ich wohin, um das Amt zu verklagen vorm Sozialgericht?!?
Bitte um eure Hilfe....
MFG Chilldog