Beiträge von Hartz-Interesse

    Wenn sie jetzt Bafög bekommt, warum nicht während der Ausbildung?


    Turtle


    Weil das BaföG, welches sie ab dem Sommer erhält elternunabhängig ist und es sich um eine reine Abendschule zur Erlangung des Abiturs handelt. Was sie dann zusätzlich machen wird, ist eine schulische Berufsausbildung und diese ist abhängig vom Gehalt der Eltern und somit hat sie keinen Anspruch.

    Hallo zusammen,
    meine Freundin steht zukünftig vor einem Problem. Sie lebt zur Zeit von Kindergeld, besucht ein Abendgymnasium und wird im Sommer 25 Jahre alt. Im Sommer wird dadurch auch das Kindergeld entfallen und sie muss sich selbst krankenversichern. Glücklicherweise erhält sie aber elternunabhängiges BaföG bis Ende Januar 2013 für den Besuch des Abendgymnasiums. Nun wird sie bald zusätzlich allerdings eine dreijährige schulische Ausbildung beginnen. Sie erhält während dieser schulischen Ausbildung kein Gehalt und muß zusätzlich ca. einmalig 500,- EUR für Lehrmittel aufbringen. Das Kindergeld fällt wie gesagt ebenfalls weg. Und zusätzlich steigen die Ausgaben für die Krankenversicherung. Anspruch auf Hartz IV besteht nicht, da wir zusammen leben. Ebenfalls besteht wohl kein Anspruch auf BaföG.
    Gibt es hier etwa eine Grauzone? Erhält meine Freundin hier keine Hilfe zur Selbsthilfe? Lässt der Staat uns hier komplett im Regen stehen? Oder habt ihr einen Tip oder Hilfe für uns, an welche Stelle wir uns wenden könnten, um wenigstens die laufenden Kosten decken zu können? Oder möchte der Staat etwa, dass man ihm lebenslang auf der Tasche liegt?:eek::confused:
    Wir würden uns sehr über eure hilfreichen Antworten freuen. Dafür vielen lieben Dank vorab.

    Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Mein Freund ist Beschäftigter in Vollzeit mit einem Verdienst von ca. 1300,- € monatlich. Da er bisher Single war hat er eine kleine Wohnung für 320,- € monatlich. Nun ist eine Frau in sein Leben getreten, die Hartz IV-Empfängerin ist und auch ihre Wohnung bezahlt bekommt. Sie hat ihre Wohnung allerdings bis heute nicht bewohnt, da sie bei meinem Freund eingezogen ist. Nachdem die Mieter stunk machten (keine eigene Wasseruhr) hat er sie beim Vermieter gemeldet allerdings nicht beim Einwohnermeldeamt. Das bedeutet nun, dass sie eine Wohnung bezahlt bekommt, die sie nicht nutzt und Leistungen bekommt, die mein Freund notfalls zurückzahlen müsste.
    Hier nun meine Fragen:
    1.) Muss Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden, sobald sie beim Vermieter gemeldet ist und ab wann macht sie sich strafbar, wenn sie sich verspätet melden.
    2.) Welche Auswirkungen könnte das ganze für die Leistungen haben. Würde man diese bei meinem Freund zurückfordern, wenn das raus kommt? Inwieweit macht sie sich jetzt schon strafbar?
    3.) Wieviel Leistungen könnte sie überhaupt noch beanspruchen?


    Es wäre super, wenn ihr mir da mal weiterhelfen könnt.