Ich habe ein ähnliches Problem in Bezug auf Kindergeld zwischen Deutschland und Frankreich. Unsere Familie ist von Frankreich nach Deutschland umgezogen. In Frankreich hatten wir Anspruch auf Kindergeld für unsere 4 Kinder. In Deutschland dauerte die Anerkennung des Kindergeldanspruch über 6 Monate, da die Familienkasse in Frankreich eine Bestätigung ausstellen mußte über "Einstellung der Zahlung von Kindergeld". In dieser Bestätigung muß die alte Familienkasse des Herkunftslandes erklären, wann genau (Datum!) die Kindergeldzahlung eingestellt wurde. Die neue Familienkasse in dem neuen Land (hier: Deutschland) muß dann die Kindergeldzahlung ab dem Folgemonat aufnehmen. Bei der Kindergeldzahlung gilt das Wohnortprinzip, d.h. das Kindergeld wird in dem Land gezahlt, in dem man wohnt. Mit dem Sitz des Arbeitgebers in Griechenland bzw. der Gehaltszahlung aus Griechenland hat das nichts zu tun.