Vielen Dank für die Antworten. Bleibt nur noch abzuwarten, ob der Sachbearbeiter das auch noch so sieht.
Beiträge von marv
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Entweder weiß zu dem Thema niemand etwas oder ich habe den Threadnamen unglücklich gewählt. Ich habe auch mal das SGB überflogen, allerdings konnte ich nichts finden. Keiner der dazu etwas beisteuern könnte? Nein? Dann bleibt mir noch der Telefonjoker...
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Gibt es für die Kategorien der Regelleistungen (Alleinstehend, Kinder bis 14, Kinder bis 25, Partner ab 19) eine feste Definition?
Ich selbst bin 21 und wohne in einer WG. Nun hat mich der Sachbearbeiter in die Kategorie Kinder bis 25 Jahre gepackt, sodass ich 80% der Regelleistung erhalte.
Ich sehe das nun etwas anders. Die Bedarfgemeinschaft besteht ja nur aus meiner Person und lebe auch mit niemanden zusammen (Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaft), sodass ich alleinstehend bin. Ich kann ja innerhalb der sogenannten Bedarfsgemeinschaft kein 'Kind' sein. Diese Einstufung wäre richtig, wenn ich bei meinen Eltern wohnen würde. Aber ich meiner Situation halte ich diese für falsch.
Definition? Meinung? Erfahrung aus der Praxis?