Vielen Dank fuer Ihre Hilfe!!!
Sie haben voellig recht. Die Buerger von Mitgliedsstaaten der europoaeischen Union muessen ein Ausgefuelltes Formular (E 411) beifuegen, als Beweis dass sie kein Kindergeld im Herkunftsland bekommen.
Danke noch einmal!!!:)
Beiträge von Giota
-
-
Hallo!
Zufaellig habe ich diese Seite gefunden und ich moechte auch mein Problem mit dem Kindergeld erzaehlen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich und mein Mann sind Lehrer und von Anfang August arbeiten wir hier in Deutschland.Wir sind hier von dem griechischen Staat abgeordnet und werden von Griechenland bezahlt. Jeden Monat bekommen wir 71 Euro als Kinderbeihilfe fuer unsere 3 Kinder (2, 6 und 8 Jahre alt) inklusiv in unserem Gehalt. Fuer das dritte Kind wird in Griechenland 140 Euro extra bezahlt. Da wir aber nicht in Griechenland wohnen, duerfen wir dieses Geld nicht bekommen.
Ich habe also das Kindergeld hier in Deutschland beantragt. Die Antwort der Familienkasse war negativ, weil wir von Griechenland bezahlt werden, obwohl meine Kinder hier wohnen, angemeldet sind und in die Schule gehen.
Ich darf also kein Kindergeld von Griechenland bekommen, weil mein Aufenthalt in Deutschland ist und kein Kindergeld von Deutschland, weil ich von Griechenland bezahlt werde.
Ist das nicht komisch????
Fuer Ihre Antwort waere ich sehr dankbar.
Viele GruesseP.S. Die anderen Kollegen in der Schule bekommen das Kindergeld.