Beiträge von kocham125p

    Hallo liebes Forum!
    Habe die folgende Frage:
    Im Juni habe ich mein Fachabitur zu Ende nachgeholt, danach möchte ich arbeiten gehen, für mich stellt sich die folgende Frage: Meine Frau, die das Abi in Polen gemacht hat, möchte in Deutschland einen Deutschkurs machen, danach hier studieren. Dies soll geschehen, während ich arbeite. Natürlich plane ich nicht lange zu arbeiten, sondern gehe nach ca. 1-2 Jahren studieren.
    Muss meine Frau, während ich arbeite, (vermutlich wird sich irgendein mies bezahlter Job für mich ergeben, der unseren Bedarf nicht komplett abdecken wird, Kapitalismus sei Dank) und deshalb höchstwahrscheinlich ergänzend ALG II beantragen muss, auch arbeiten gehen, d.h. kann sie sich nicht dem Sprachkurs hingeben sondern muss sich mit irgendwelchen Maßnahmen plagen anstatt individuell voranzukommen, oder reicht es dem lieben Amt, dass ich der einzige bin, der sich ausbeutet und meine Frau in Ruhe ihr Ding durchziehen kann, ohne sinnloser Maßnahmen?


    Vielen Dank für eure kompetenten Antworten im Voraus!

    Vielen Dank erstmal für deine Antwort, ich hätte noch eine Frage dazu: Sollte ich Wohngeld bekommen, werde ich dann die komlpette Miete übernommen bekommen, oder nur einen Teil?
    Anbei mein Ergebnis vom "Bafögrechner 2008":


    Die Berechnung des monatlichen Förderungsbetrages bei Beginn des BAföG-Bezugs Januar 2008


    » BAföG-Bescheid des Amtes nachgerechnet? / Haftungsausschluss
    BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 1.) 443,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 133 €) +64,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 507,00 €
    Anrechnung Ehepartner/in



    Bruttomonatseinkommen
    (Eink. nach § 21(1) i.V. m. §§ 22,24) 0,00 €
    - Sozialabzüge -0,00 €
    - Steuern -0,00 €
    = Bereinigtes Einkommen (§ 21)


    =0,00 €


    - Freibetrag vom Einkommen (§ 25 (1)) -960 €
    - Freibetrag für Kinder (§ 25 (3)) -0,00 €
    - %-Freibetrag (§ 25 (4)) -0,00 €
    = Anrechenbares Einkommen =0,00 €


    => Vom BAföG abzuziehen -0,00 €
    BAföG-Anspruch pro Monat: 507,00 €

    Guten Abend liebe Mitmenschen ;)
    Ich habe ein riesengroßes Problem:
    Zur Zeit sind meine Frau und ich ALG 2 Empfänger(622 Euro zusammen plus Miete und Nebenkosten natürlich), ab dem 5.2.08 werde ich von meinem jetzigem Abendgymnasium auf ein Kolleg wechseln, auf dem ich mein Abitur nachholen werde, das aber im Gegensatz zum Abendgymnasium Bafög-förderungsfähig ist.
    Theoretisch gesehen werde ich 507 Euro im Monat Bafög bekommen, davon meinen Teil der Miete und der Nebenkosten bezahlen.
    Nun meine Frage an die Spezis hier im Forum:
    Wird die ALG2-Leistung meiner Frau gekürzt und wird sie teilweise von meinem Bafög leben müssen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft als Eheleute sind, oder bleibt mein Bafög bei 507 Euro und ihre Alg-2-Leistung bei 311 Euro und es wird nicht "zusammengefügt" und auf die 622 Euro zusammen reduziert?
    Ich hoffe, ihr könnt mir bei dieser kniffligen Frage behilflich sein, denn egal wieviel ich bis jetzt herumtelefoniert habe, ich habe 1000 verschiedene Antworten bekommen und diese Tatsache macht mich äußert nervös(Daher hätte ich am liebsten eine Antwort von Leuten, die sich wirklich damit auskennen.)