Über dieses Thema grübel ich auch - der Link von nataly zeigt, dass bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich normal abgesetzt werden kann. Nur "vermeidbare" Ausgaben sollen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 der VO).
Ansonsten ist doch in 2007 noch die Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgütern möglich, ab 2008 soll alles in eine Poolabschreibung laufen.
NEUE/ZUSÄTZLICHE FRAGESTELLUNG
War es schon immer so, dass die Einnahmen auf den Bewilligungszeitraum und nichtein Monatsvergleich erfolgen musste? Das ist doch oft der wirklíche Haken - mit der Folge, dass sich der Zeitraum für ALG II verlängerte, wenn in einem Monat wegen der hohen Einkünfte aus selbst. Tätigkeit kein ALG II zu bewilligenn war - das ist damit völlig unmöglich, auch wenn nur 1€ ALG gezahlt wurde.
Wo und was ist zu diesem Themenkreis der Anrechnung auf den gesamten Bewilligungszeitraum zu beachten?