Ich habe mal ne Frage. Ich habe heute gelesen, das wenn man mit jemanden länger als 1 Jahr zusammen wohnt, dann zählt das als Bedarfsgemeinschaft. Wie sieht das denn aus, wenn ich jetzt bei meinen Eltern noch ein paar Jahre wohnen möchte? Gilt das dann auch? Ich würde mich über eine Antwort freuen