Beiträge von abbo

    Hallo,
    vielen Dank für eure Antworten. Ich möchte kurz etwas klarstellen. Meine Tochter mußte nicht von mir
    und/oder meiner Frau (von "Stiefmutter"keine Rede) ferngehalten werden. Leider hatten wir damals unüberbrückbare Schwierigkeiten mit ihr. Ich habe das Jugendamt gebeten mir ein Schreiben für die
    Bäfögstelle aufzusetzten. Die sind aber skeptisch ob das was nützt. Ich habe trotzdem darum gebeten
    und hoffe auf baldiges Zuschicken. Die Bafögstelle macht mir auch keine grosse Hoffnung. Dann wird
    meine Tochter wohl ALG II beantragen müssen und die Schule verlassen oder ich habe Glück und bekomme
    schnell wieder Arbeit.


    MfG abbo :(

    Hallo,
    Mene Tochter ist 21 Jahre alt und wohnt seit 5Jahren nicht mehr bei uns sondern 50km entfernt und hat eine eigene Wohnung . Sie macht zur Zeit eine Schulausbildung als Sozialhelferin. Die Wohnung wird von der Arge
    bezahlt und ihren Unterhalt bestreitet sie über 164 Euro Kindergeld und 192 Euro Unterhalt, die meine Tochter
    von mir bekonmmen hat. Nun bin Ich leider arbeitslos geworden und kann nicht mehr bezahlen. Darum versuche ich jetzt Bafög zu beantragen. Dort sagte man mir aber schon,dass meine Tochter ihre Ausbildung
    im Heimatort der Eltern machen könne. Erstens müsste meine Tochter umziehen also sich eine Wohnung
    in relativ kurzer Zeit suchen. Dafür wären auch keine Mittel vorhanden. Bei mir und meiner Frau kann sie
    aus privaten schwerwiegenden Gründen nicht wohnen. Sie muss noch 1 Jahr zur Schule gehen um den
    Abschluss zu machen. Außerdem will sie dort wo sie wohnt auch bleiben(Freund, Freundeskreis).
    Meine Frage ist muss Bafög gezahlt werden oder gibt es andere Möglichkeiten. Die Arge sagt sie würden
    nur für Mete und Heizkosten aufkommen.


    MfG Abbo :confused:

    hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.Die Arge kann kein überzahlten Beträge einfordern, weil es die nicht gibt.
    Die Arge zahlt meiner Tochter die Miete und die Heizkostenin Höhe von ca. 340€ . den Lebensunterhalt be-
    streitet meine Tochter von 150€ Kindergeld und im Moment 190€ von den Eltern,die wir in dieser Höhe auch nur
    begrenzt zahlen können. Meine Tochter wohnt seit Juni 2004 in einer Wohngruppe 50 Kilometer von uns ent-
    fernt und hat seit Mitte November ihre Wohnung.

    Hallo,
    meine Tochter bekam heute von der Arge Bescheid, dass die Mietzahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Der Grund ist, sie bekäme geld, dass der Arge nicht mitgeteilt worden wäre. Es ist richtig das meine Tochter von uns Unterhaltszahlungen bekommt,sie ist 20 Jahre und geht zur Schule, aber diese sind der Arge von uns auf einem Formblatt der Arge zugeschickt worden. Meine Tochter bekommt also 154€ Kindergeld plus 190€ Unterhaltvon uns. Warum wird ihre Miete nicht mehr bezahlt? Hoffe es kann uns jemand helfen!!:(

    Hallo,
    meine Tochter, 20 jahre alt, wohnt seit 3 Jahren nicht mehr bei uns im Haushalt.Sie war bis vor 2 Monaten
    in einer Jugendhilfeeinrichtung. Danach hat sie eine Wohnung bezogen, die auch von der ARGE bezahlt
    wird. Zum Leben hat sie eigentlich nur das Kindergeld. Das bekommt meine Tochter auch nur, weil sie noch
    zur Schule geht. Schülerbafög bekomt sie nicht da meinTochter, laut Bafögstelle, ihre Ausbildung im Heimatort
    machen kann und dann bei uns wohnen kann. Das geht aber nicht aus sozialen Gründen. Wir untersützen unsere Tochter monatlich mit 190€ , was uns bei unserem Einkommen schon sehr viel ist. Gibt es da Regel-
    sätze oder Tabellen. Was ist,wenn meine Tochter nicht mehr zur Schule geht und keine Arbeit hat?
    Vieleicht kann mir jemand von euch die eine oder andere Frage beantworten.


    Vielen Dank im Voraus
    abbo