Hallöchen,
also erstmal kann das nicht stimmen was der zuständige Beamte sagt, was wiederum auf Unwissenheit zurück zu führen ist!
Erstmal aufgrund das Du ein Kind hast ist fest zu stellen ob und wieweit ein Zusammenleben überhaupt möglich ist. Hinzu kommt ein psychischer Faktor der auch berücksichtigt werden muss. Du als auch vor allem dein Kind, durch zum Beispiel ständigen Streit, der gar nicht in so einer Situation ausbleibt, leiden darunter weil man sich ständig über den Weg läuft.
Das Amt kann Dir die Leistung meines Wissens her NICHT verweigern höchstens in dem Sinne, das du selbst die Umzugskosten bezahlen musst! Hier ist natürlich vorausgesetzt, das die neue Wohnung im Rahmen ist und in Absprache mit dem Amt gemietet wird.
Sollte keine Regelung dort zum Erfolg führen, empfehle ich eine Stelle höher zu gehen zum Vorgesetzten.
Wenn hier auch kein erfolgreiches Gespräch zu Stande kommt würde ich einen Anwalt nehmen, den du als Hartz 4 Empfängerin durch ein Beratungshilfeschein vom Gericht kostenlos bekommst!
Ich hoffe das ich dir helfen konnte, da ich diese Erfahrung durch einen Kumpel habe dem es fast genau so erging!!
Mfg
Core
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