Beiträge von Kartoffelbrei

    Hallo
    Habe mal folgende Frage.Bin alleinerziehend und bekomme Hartz 4.Meine Tochter geht im Sommer zur Realschule.Die Schule übernimmt aber die Fahrtkosten nicht da es unter 3,5 km ist.Zum laufen ist es aber trotzdem zuweit für meine Tochter.Kann ich dann die Fahrtkosten für meine Tochter bei der ARGE beantragen oder muß ich sie von meiner Regelleistung zahlen??





    LG
    Kartoffelbrei

    Hallo
    Also ich habe auf keinen fall vor um zu ziehen weil mir die ARGE in der anderen stadt besser gefällt,sondern wegen stalking meines ex-mannes.Das erwähnte ich schon.


    Ich war heute in der zuzugsstadt bei der Arge und die haben mir keinerlei probleme gemacht.Haben mir eine mietbescheinigung mit gegeben und gesagt ich soll mir eine whg.suchen bis 60qm und die darf höchstens 4,80€ der qm kosten.Wenn ich eine gefunden habe soll ich die bescheinigung vom vermieter ausfüllen lassen und einreichen zwecks genehmigung.Das wars.


    Eine whg.habe ich vielleicht auch schon.62qm 4€ der qm.Muß sie mir am 1 februar nur noch ansehen,das ging heute nicht weil die vormieter erst am 31ten ausziehen.


    Die ARGE spart jetzt sogar noch geld an mir,denn:
    Zur zeit wohne ich in einer 100qm großen whg.mit meinem erwachsenen sohn(21)einem sohn(14)und meiner Tochter (9) 630€ WM
    Wenn ich umziehe wohnen meine beiden söhne dann bei ihrem vater weil sie nicht mit um ziehen wollen.Also werde ich nur meine Tochter mit nehmen.
    Die WHG.die ich in aussicht habe ist Kautionslos.Also fällt für die ARGE auch keinerlei Kaution an und wie ich oben schon erwähnte keinerlei umzugskosten.
    Also hoffe ich ja mal das mir die ARGE von meinem jetzigen Wohnort wohl keine schwierigkeiten machen wird.

    Vielen Dank für die schnelle antwort.
    Verstehe dann nur nicht warum ich von meiner jetzigen ARGE ne schriftliche Genehmigung brauche für die ARGE in der neuen Stadt???
    Habe morgen Termin in der Arge von der Stadt wo ich hinziehen möchte.Die sagten mir am telefon das ich von meiner jetzigen Arge ne schriftliche genehmigung bräuchte,aber die SB in meiner jetzigen Arge sagte sie bräuchte erst die zustimmung von der anderen ARGE,was stimmt denn nu???Keiner der beiden will so richtig zuständig sein dafür.
    Ob es was nützt wenn ich morgen die Einstweilige Verfügung die ich gegen meinen Ex Mann habe mitnehme zur ARGE als beweiß das ich gestalkt werde?Und soll ich am besten mal den Brief von der ARGE mit nehmen wo die mich aufgefordert haben mir eine billigere whg.zu suchen??:confused: :confused:

    Hallo guten Tag
    Ich habe folgendes Problem.Werde seit 2 Jahren von meinem Ex-Mann gestalkt und möchte nun deswegen von hier weg in eine andere stadt ziehen.
    Habe aber gehört ich bräuchte das einverständniss der ARGE weil ich Hartz4 beziehe.
    Nun meine frage: warum?Habe ich nicht das recht mir meinen wohnort selber aus zu suchen?
    Umzugskosten würde der Arge nicht entstehen da ein bekannter von mir kostenlos einen lkw von seiner firma bekommt und kostenlose Helfer hätte ich auch genug.Die whg.die ich in aussicht habe ist sogar Kautions und provissionslos.
    Außerdem hatte mich die ARGE im oktober eh dazu aufgefordert mir eine günstigere whg.zu suchen da meine jetzige zu teuer.Hatte allerdings widerspruch dagegen eingelegt weil ich zu diesem zeitpunkt noch nicht mit dem gedanken gespielt habe in eine andere stadt zu ziehen.Könnte ja den widerspruch wieder zurück ziehen,oder?


    Wäre für eine schnelle hilfe sehr dankbar.



    LG
    Kartoffelbrei