hallo joachim.
also_ meine freundinn ist jetzt noch in der ausbildung, sie bekommt unterhalt von ihren eltern und den schwangerschaftsmehrbedarf.
in drei wochen wird unser kind geboren, vorhaer albsolviert sie noch hoffentlich erfolgreich ihre abschlussprüfung.
ich beziehe keine leistungen und werde auch kein beziehen. bin student und habe einen 400 euro mini job.
wenn das kind da ist, wird sie leistungen beantragen-alg2 für sie und das kind, sowie die übernahme der miete.
ist es jetzt verständlicher?
vielen dank schonmal!
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klackjack48
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Alt Heute, 19:59
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achso: vorher hat sie in ihrer eigenen wohnung gewohnt, hat aber keine zuschüsse außer den mehrbedarf erhalten.
deswegen haben wir uns nicht um eine zustimmung gekümmert.
das amt in dem jetzigen bezirk sagt aber, dass sie ohne zustimmung unseren antrag nicht bewiligen.
sie war in den letzten tagen zweimal(hochschwanger) beim alten amt und hat die lage geschildert. die bearbeiter sagten ihr, es sei alles kein problem.
was können wir tun?