Beiträge von cinko

    Widerspruch einlegen ist das erste.


    Welche Arbeitszeiten wurden mit dem Träger der Maßnahme vereinbart? Hast Du das schriftlich? Wenn ja, ist das die Zeit nach der Du Dich richten musst.


    Hast Du die Krankmeldungen bei der ARGE eingereicht? Wenn nicht solltest Du das schleunigst machen. Bitte in Kopie, die Orginale siehst sonst nie wieder.


    Hast Du vor der Sanktion einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen? Wenn nicht, liegt hier schon ein Formfehler vor, der die Sanktion ungültig macht.


    60% sind für eine erste Sanktion nicht vorgesehen im Gesetz. 30% ist die erste Stufe.