Beiträge von hekra50

    Hallo Leute,
    Am Telefon wurde mir von Jobcenter Mitarbeitern unterschiedliche Auskünfte erteilt-na ja so kurz vor Weihnachten sich die sicher schon mit ihren Gedanken ganz woanders.
    Deshalb hier mal eine einfache Frage ,wird die KFZ Haftpflichtversicherung vom Jobcenter über nommen???
    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich Allen hier!!:)

    Hallo Guten Tag,
    Ich hab mal eine Frage an die Forenmitglieder die sich gut auskennen.
    Ich besitze mit meiner Frau ein älteres Einfamilienhaus, wir werden in Kürze nach einer 3 Jährigen Maßnahme wieder Hartz IV beantragen müssen da wir mit 60+ kaum noch einmal einen Job finden werden- Rente geht leider auch noch nicht!
    Wir haben für den Kauf unseres Heizöls vor vielen Jahren einen Sparvertrag abgeschlossen, da zahlen wir monatlich ein und haben so die Möglichkeit unseren Heizölbedarf zu decken.
    Nun meine Frage wir bekommen von der ARGE als Hausbesitzer nie einen Heizkostenzuschuss, woran kann das liegen? ein Bekannter sagte mir das liegt daran dass wir diesen Sparvertrag haben und somit die Rechnung selbst bezahlen- wenn man mit der unbezahlten Rechnung zum Amt gehen würde dann, so mein Bekannter, würden wir auch etwas bekommen. Wer kann mir sagen wie der Sachverhalt nun Richtig ist.
    Vielen Dank im Voraus
    Hekra50
    :confused::confused:

    Und außerdem: Ich kann mir nichts Schöneres vorstellen, als in meiner Gemeinde hier vor den Augen aller, vielleicht noch meiner engsten Nachbarn etc. Arbeiten zu verrichten, damit auch jeder weiß: "... guck mal, die Mutter von xxx ist H IV-Empfängerin, hat sonst nix auf die Reihe gekriegt ..." Dann evt. Hänselein in Schule etc. Sag mal - gehts noch?


    lirafe
    also meinen Sie - lieber nichts tun und das Geld vom Staat nur einstecken!
    Ich möchte Ihnen nur sagen,das ich durch solch eine Massnahme einen befristeten Job bis zum erreichen meiner Rente erhalten habe!!
    Übrigens die lieben Nachbarn merken auch so wer Hartz IV bekommt!
    VG hekra50

    Hallo Salle,
    Danke für die schnelle Antwort,wir würden uns ganz sicher Freuen wenn es so ist,ich hoffe das nicht jede ARGE das so machen kann wie sie gerade möchte!!
    Muß ich der ARGE den Erhalt dieser Rückzahlung sofort melden oder erst bei der Neuen Antragstellung Ende April Anfang Mai ??
    vielen dank im Voraus
    hekra50

    Ich hab da ein problem,ich bin mit meiner Frau in der gleichen Krankenkasse,wir haben im Jahr 2008 Zuzahlungen für Medikamente usw. in Höhe von 448,00 EURO geleistet.
    Nun haben wir einen Antrrag auf Erstattung der über die Belastungsgrenze gezahlten Beträge gestellt,wir bekommen nun 426,22 EURO von der Krankenkasse erstattet.
    Nun meine Frage wird uns dieser Erstattungsbetrag als Einkommen angerechnet oder nicht ?
    Wir müssen Ende April einen Fortzahlungsantrag für ALG II stellen.
    Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo ich Grüße Alle hier im Forum,
    ich habe mal eine Frage an die Experten hier im Forum.
    Meine Frau und ich sind seit diesem Jahr leider ALGII Empfänger geworden(beide über 50Jahre alt) ich bin in einem 1€ Job tätig und meine Frau hat jetzt evtl. die Möglichkeit einen 400€ Job bei einer Reinigungsfirma zu bekommen.
    Wie verhält es sich mit den üblichen Versicherungen(Krankenkasse usw) wenn sie den den Job wirklich bekommen sollte und wieviel würde sie zusätzlich zum ALG II behalten dürfen????
    Vielen dank im Voraus
    hekra50

    :confused:
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    Hallo ,ich habe folgendes Problem,
    ich habe vorige Woche meinen Bewilligungsbescheid für ALG II für August 2008 bis Mai 2009 erhalten, dort wurden die Heizkosten und die Nebenkosten stark reduziert (wir bewohnen ein altes Einfamilienhaus 2 Personen)
    Die Heizkosten wurden bei anerkannten 90 M² Wohnfläche von 110,00€ auf 90,00€ gekürzt und die Nebenkosten von 224,48€ auf 150,00€ !Auf Nachfrage bei der ARGE wurde mir gesagt, es würde uns nur der neu festgelegte Betrag zustehen.
    Nun meine Frage, kann das so der Wahrheit entsprechen, oder sollten wir Widerspruch oder so was einlegen- und wo bekommen wir solch ein Formular her ?- wir sind noch neu bei Hartz und kennen uns noch nicht aus.
    Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben-
    vielen dank im Voraus


    hekra50

    :confused: :confused: Hallo hier im Forum,
    vielleicht kann uns jemand helfen folgendes Problem zu lösen,
    hier der Sachverhalt:


    Mein Freund ist 48 Jahre alt und ist nach seiner Scheidung vor 2 Jahren wieder zu seinen Eltern in deren Eigenheim gezogen, dort bewohnt er ein Zimmer von ca.20m².Seine Eltern sind beide 69 Jahre alt und beziehen eine kleine Rente. Mein Freund hat mit seinen Eltern Küchen- und Badbenutzung vereinbart, das Zimmer wird durch die im Haus befindliche Sammelheizung beheizt. Es wurde damals eine Mietvereinbarung abgeschlossen, und er bezahlt für die gesamte Nutzung eine monatliche Pauschale.
    Jetzt muss mein Freund ALG II beantragen, er muss nun sicher einen richtigen Mietvertrag abschließen, was muss der alles beinhalten auch wegen der Nebenkosten usw. ???
    Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben was hier zu tun ist .
    Vielen Dank im Voraus .


    hekra50

    Hallo Horst Grunert,


    Du hast natürlich Recht,- aber ich habe ja nichts anderes gesagt.
    Es war so dass man die ALG II Empfänger (Langzeitarbeitslosen) mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 % in die Zwangsverrentung schicken wollte ,dass ist nun lediglich auf das 63. Lebensjahr und einem Abschlag von 7,2% geändert worden-weiter nichts.Wir sind nur etwas weniger beschissen dran ,das weiß ich.


    Viele Grüße


    hekra50

    Hallo Butterfley,


    hier habe ich noch etwas zu diesem Thema,also sollte man doch hoffen dass doch etwas Positives in dieser Richtung unternommen wurde !


    [15.02.2008, 11:38]


    Über 50-Jährige erhalten wieder länger Arbeitslosengeld I


    Berlin (dpa) - Erwerbslose über 50 Jahre bekommen wieder länger Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer wird auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Dies entschied der Bundesrat am Freitag und folgte damit dem Beschluss der Bundestages. Mit der Novellierung wurde eine der umstrittensten Reformen der rot-grünen «Agenda 2010» korrigiert. Beschlossen wurde zugleich eine Regelung, die Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahrs verhindert.
    Ein Streit in der Koalition hatte verhindert, dass die Neuregelung pünktlich zu Jahresbeginn 2008 in Kraft treten konnte. Deshalb gelten die nun gefassten Beschlüsse rückwirkend. Vor zwei Jahren war die ALG-I-Bezugsdauer von maximal 32 auf 18 Monate gekürzt worden. Dies wurde nun teilweise wieder rückgängig gemacht.
    Die neue «63er-Regelung» verhindert, dass die arbeitslosen Bezieher von ALG II bereits mit 60 Jahren in Frührente mit lebenslangen Abschlägen geschickt werden können. Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent.
    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Klaus Brandner (SPD), wies darauf hin, Ältere brauchten mehr Zeit, eine neue Stelle zu finden. «Wir verlängern also bei der Risikogruppe der Älteren die Bezugsdauer des ALG I, ohne sie bei den Jüngeren zu kürzen.» Dies hatte die Union gefordert. Brandner betonte, trotz der längeren ALG-I-Zahlung habe die Aktivierung von Arbeitslosen für die Regierung Vorrang.
    Dabei helfen soll ein neuer Eingliederungsgutschein. Stellt ein Arbeitgeber einen über 50-jährigen Arbeitslosen ein, erhält das Unternehmen für ein Jahr Lohnzuschüsse bis zu 50 Prozent. Endgültig beschlossen wurde auch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 350 auf 400 Euro.
    Für den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) werden mit der Korrektur reformbedingte «soziale Ungerechtigkeiten» beseitigt. Trotz der Leistungsverbesserung stehe unterm Strich keine Mehrbelastung des Faktors Arbeit, sagte Beck mit Blick auf die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent zu Jahresbeginn.
    Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sprach von einem großen Fortschritt. «Jetzt werden alle, die über 50 Jahre sind und arbeitslos werden, mindestens 15 Monate ALG I bekommen.» Dies sei fair und gerecht. Rüttgers plädierte dafür, die private Vorsorge fürs Alter zu stärken. Er schlug zur Vermeidung von Altersarmut eine deutliche Aufstockung des Schonvermögens «für alle Anlageformen der Altersvorsorge» vor.
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    © www.arbeitsrecht.de
    Viele Grüße hekra50

    Hallo Butterfley,


    es hat schon seinen grund das wir hier zu diesem Thema keine Aussage gemacht haben,weil man nicht weiß ob das was man jetzt zu diesem thema liest in einer Stunde noch der wahrheit entspricht.Ich habe trotzdem mal bei google nachgeschaut ud den folgenden Artikel gefunden,aber ob das noch aktuell ist weiß ich nicht.


    Viele grüße
    hekra50


    30.11.2007
    THEMA DIESER NEWS: SOZIALSTAAT .Zwangsverrentung gestoppt
    Die SPD hat die Zwangrente mit 58 Jahren gestoppt. Damit müssten ältere Arbeitslosengeld II-Bezieher nun nicht mehr fürchten, im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen, begrüßte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck die Verständigung mit der Union. Mit Nachdruck hatten sich die Sozialdemokraten in der großen Koalition für eine Verbesserung für die Betroffenen stark gemacht. "Nun ist es gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen", sagte Beck am Donnerstag in Berlin. Der Einigung zufolge erhalten Arbeitslosengeld II-Empfänger nun ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Auf eigenen Wunsch stehen ihnen aber auch künftig die Integrationsangebote der Arbeitsagentur, der ARGEN und der Optionskommune zur Verfügung. Auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche können ältere Arbeitslosengeld II-Empfänger nun erst ab 63 Jahren verwiesen werden. Erst "in letzter Minute" sei es gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen, sagte der SPD-Vorsitzende und erinnerte daran, dass Franz Müntefering bereits Anfang November konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung vorgelegt habe. Dank der anschließenden Bemühungen von Ludwig Stiegler und Andrea Nahles sei die Neuregelung jetzt möglich geworden.

    Hallo Horst Grunert,


    wir sind ,so denke ich ,beide in dem besagten Alter wo man sich schon dafür interessiert was mit diesem Thema so alles verzapft wird.
    Ich denke dass hier erst wieder im heißen Wahlkampf Versprechungen gemacht werden wenn die Politiker auf Stimmenfang gehen-das stinkt mir gewaltig -dann werden die uns wieder das Blaue vom Himmel versprechen und nichts wird -wie schon so oft -umgesetzt. Hier geht es ja nicht um deren Pensionen -da wäre natürlich Alles anders.
    Wenn ich nur wüßte wie man denen die Suppe versalzen könnte ??
    Aber die ,die sich keine Sorgen um die Zukunft machen müssen bescheißen einfach bei der Steuer und kaufen sich dann frei !! wie Herr hartz.


    Viele Grüße


    H.K.

    .Hallo matthias34s,


    was willst du uns mit diesem Beitrag sagen ?? das die Politik der SPD nicht mehr glaubwürdig ist ?? dann hast du natürlich Recht, allerdings sage ich dir dass wir auch allen anderen Parteien in Deutschland zwischen den Wahlen scheißegal sind. Die brauchen uns nur um sie zu wählen damit sie wieder ihre Posten haben ansonsten sind die Bürger denen egal sonst gäbe es keine Hartz IV Gesetze.
    Nun zu deinem ersehnten Mindestlohn, wenn du jemals deinen Lohn oder Gehalt selbst verhandelt hast dann weißt du dass ein Mindestlohn sich auch sehr negativ auf alles auswirken kann, denn der Mindestlohn liegt dann bestimmt unter dem verhandelten!
    Der Mindestlohn kann auch bewirken dass viele die im Moment etwas mehr verdienen ihren Job an Mindestlohnempfäger verlieren könnten- aber zu diesem Thema gibt es in diesem Forum schon sehr gute ausführungen.


    Mich hat eigentlich nur gestört dass man aus deinen Andeutungen nichts entnehmen konnte- Sorry!



    hekra50

    Hallo liebe Forennutzer, :confused: :confused:


    ich habe da mal eine Frage , sie betrifft meine Nichte, sie ist 24 Jahre alt und ist Mieterin einer 2 Zimmerwohnung mit 55,04 m².
    Sie hat ein Bruttogehalt von 836,00€ und zahlt für die Wohnung 370,00€ Warmmiete.
    Sie möchte gern wissen ob ihr evtl. Wohngeld zusteht wer kann ihr da eine Auskunft geben?
    Meine Nichte wohnt im Burgenlandkreis in Sachsen Anhalt – wenn das evtl. etwas zu sagen hat.



    Vielen Dank im Voraus


    hekra 50

    Hallo Susi_26,
    ich bin der Meinung dass JoachimM mit seinem Vorschlag genau richtig liegt,die Sache sehe ich sogar als rechtmäßig vollkommen in Ordnung an.
    Sag mir bitte in welcher WG man sich nicht kennt und warum soll der gleiche Name ein Problem sein -es ist doch dein Vater aber ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft !!- natürlich nur wenn alles so gehandhabt wird wie von JoachimM beschrieben.Ich würde es genau so machen.


    MfG hekra 50