Hallo Kitty121,
ja es ist ja nicht so das ich darauf neidisch bin oder so,sondern mich stört eben nur das mit solchen Maßnahmen so richtig beschiß gemacht wird hier wird eine Rechtsbeugung vorgenommen die zum Himmel schreit-ich denke da auch an solche die noch nie eine Maßnahme bekommen haben,ich kenne viele davon.Ich selbst habe dieses Hartz System zum Glück nicht lange in Anspruch nehmen müssen-ich habe das Alter dass ich in ein paar Monaten mit Abzügen in Rente gehen kann.denn ich habe auch keine Lust als Mensch mit mehreren Berufsabschlüssen nur noch zu Helfertätigkeiten verurteilt zu werden-auf Bewerbungen im 1.Arbeitsmarkt erhalte ich absagen wegen meines Alters,was ich auch ein wenig verstehen kann.
Dein Nachbar kann einem schon etwas Leid tun,aber das Jobcenter macht eben vieles ohne mal das Gehirn einzuschalten,es wäre schöner wenn die nach ihrer Arbeitsleistung entlohnt werden würden,aber da müßten die ja Hartz IV beantragen!
VG hekra50:o
Beiträge von hekra50
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:)Hallo Kitty121,
ja natürlich hatte ich sehr viel Glück eine Maßnahme über einen solchen Zeitraum zu bekommen,na ja mit dem profitieren ist das so eine Sache.
Wir wurden auf einem Bauhof in einer Gemeinde eingesetzt mit einer wöchentlichen AZ von 30 Std. und einem Bruttogehalt von 830 €,wir haben dort ALLE anfallenden Arbeiten (Rasen mähen ,Bautätigkeit,Werkstattarbeiten usw.) ausgeführt,also die gleichen Arbeiten wie die Festangestellten Bauhofmitarbeiter die meiner Schätzung nach bei einer 40 Std. Arbeitswoche ca.2000 bis 2500 € im Monat verdienen-soviel über das Profitieren!
Das war ja nicht meine Frage ,denn mich wundert es dass ein Kollege der mit mir zusammen in dieser Maßnahme war nach deren Beendigung nun schon wieder in einer Maßnahme ist,obwohl uns vom Maßnahmeträger gesagt wurde dass so etwas in nächster Zeit nicht möglich ist.
Also wurde hier doch wieder mal das Gesetz nach Bedarf gebogen-um nicht zu sagen es wurde -Beschissen!!
Übrigens werden die freiwerdenden Planstellen im öffentlichen Dienst ja alle gestrichen damit die Löhne ständig steigen können-die Arbeiten werden dann durch "Maßnahmen" erledigt!!! -
Sorry lacki ich hab in meiner Rage die Jahreszahl übersehen!!
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Hallo Vorarbeiter,
Bei der Kommunal-Kombi zahlst Du eigentlich Arbeitslosenversicherung (sowie auch die anderen Abgaben) demzufolge hast Du Anspruch auf ALG I,
also 60% vom Brutto der Zeitraum dieser Zahlung richtet sich nach der Länge der Einsatzzeit,bei 3 Jahren sind das 18 Monate,so ist es jedenfalls bei mir. -
Hallo lacki,
natürlich haben wir eine Lohnabrechnung erhalten,natürlich haben wir einen Anspruch auf ALG I,die Frage sollte Allerdings sein ob es so Richtig ist wie der Maßnahmeträger meint das es nicht möglich ist jetzt nach Abschluß dieser Maßnahme nochmals eine geförderte Maßnahme zu bekommen.
hekra50 -
Hallo hier mal eine Frage an die ,die sich gut auskennen,
ich bin 62 Jahre alt,und habe die letzten 3 Jahre in einer Maßnahme "Aktiv zur Rente " als sogenannte Kommunal.Kombi bei einem ökologischen Sanierungsunternehmen gearbeitet.Bei der Verabschiedung aus dieser Maßnahme hat uns der Maßnahmeträger gesagt das wir keine Folgemaßnahme erhalten könnten da wir ja Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und somit einen Anspruch auf ALG I haben.
Kann mir jemand veläßlich sagen ob das so stimmt und mir nach Möglichkeit die Gesetzliche Grundlage dafür nennen.
Vielen dank im Voraus
hekra50 -
Die TE wollte mit ihrer Kritik lediglich zum Ausdruck bringen, dass es dem besagten SB nach nunmehr 3 Monaten (korrigiert auf 2 Monate) gelungen ist, eine Entscheidung zu treffen, welche jedem normalen Menschen auf Anhieb eingefallen wäre.
ja,genau so meinte ich das,ich bin der Meinung das solch ein unmögliches Verhalten von solchen Typen schon Fahrlässig ist!
Übrigens die Summe von 210 EURO wird ja immer Pünktlich abgebucht,auch wenn das Konto ins Minus geht,aber das ist diesen Leuten ja egal!
Ich halte das Alles nur für ein falsches Spiel und Schikane an den Bedürftigen,wie schön wäre es doch wenn endlich genug Jobs geschaffen würden,dann würde diese faule Bande auf der Straße sitzen,denn solche würde kein vernünftiger Unternehmer einstellen!! -
Ja, man kann es kaum Glauben -nach 3 Monaten hat der Jobcentermitarbeiter endlich kapiert dass das Niederschlagswasser eine Leistung im Rahmen der KdU ist-welch ein Wunder-einfach nicht zu fassen was dort für unfähige Menschen ihren Dienst am Volke tun sollen-sie können es einfach nicht!!
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Hallo ,ich begrüße alle Ratgeber recht herzlich,
hier nun die Antwort,das "Jobcenter" hat uns die Versicherungsleistung angerechnet-auf die bekannte 6 Monate-war vielleicht nicht anders zu erwarten,wir sind nun bis September ohne jegliche Leistung,leben halt von der versicherungsleistung.Allerdings weiß ich noch nicht wie das gehen könnte ,im Mai läuft unsere GEZ Befreiung ab,muß ich die GEZ nun auch noch von dem Geld bezahlen oder bekomme ich vielleicht auf Nachfrage eine neue Bescheinugung vom Amt?
Vielleicht weiß jemand bescheid,
VG hekra50 -
Danke lacki,
das ist ja eigentlich die einzige Möglichkeit die ich auch sehe,das es übernommen werden muß--war ja bei den Mitarbeitern unserer ARGE nie ein Problem,aber seit es ein Jobcenter geworden ist hat man dort wahrscheinlich einige Leute in die Büros gesetzt die nirgendwo anders einen Job erhalten hätten-denn Kundenfreundlichkeit und Flexibilität kennen die nicht mehr,mir wurde am Telefon geagt die schaffen die anfallende Arbeit nicht mehr-ist ja auch kein Wunder wenn die bei dieser einfachen Tätigkeit schon so viele Fehler machen-in der freien Wirtschaft hätte man solche Leute nach 2 Wochen rausgeschmissen denn solche Faulen Nichtskönner haben nur in einem "Amt" noch eine Überlebenschance,denn dort scheint ein Arrogantes Auftreten gefragt zu sein!!!!
hekra50 -
Danke für die Antworten lacki,
nach noch maliger Durchsicht unseres Gebührenbescheides habe ich festgestellt dass dieser sich auf das Jahr 2011 bezieht,da soll heißen die Abrechnung erfolgt immer Rückwirkend!
Wir waren bis zum Oktober 2011 in einer 3 Jährigen Maßnahme und somit keine Bezieher von Hartz IV,aber den Gebührenbescheid haben wir am 25.01.2012 erhalten und die Fälligkeit der Zahlung war der 07.02.2012,da wir nun wieder Harzt IV Empfänger sind müßte doch das Jobcenter diese Zahlung im Rahmen der KdU übernehmen-oder sehe ich das nicht Richtig?
DSie machen uns im Moment nur noch Probleme,Wir hatten noch eine Geldleistung aus dem Jahr 2011 erhalten,die wurde sofort mit angerechnet-ist ja Zufluß darüber rege ich mich ja gar nicht auf ,aber hier wird sicher mit Zweierlei Maß gemessen.Danke für die Antworten im Voraus
hekra50 -
Hallo Guten Tag,
ich habe nun schon 2 mal eine Kopie von unserem Gebührenbescheid für Oberflächenwasser zum Jobcenter geschickt,die zweite ist ganz sicher dort angekommen,die Post war zuverlässig.werden die Kosten nun übernommen oder nicht,ich bin der Meinung ja,aber von denen erfolgt leider keine Reaktion -immerhin seit 16.1.2012.
Wir sind Hausbesitzer ist ja ein wenig anders als bei Mietern.
Vielleicht kann mir jemand eine Verläßliche Antwort geben,
Vielen Dank im Voraus
hekra50 -
Guten Abend Turtle,
Als Verdienstausfall hat sie es mit Sicherheit nicht bekommen,ich sehe es als Schmerzensgeld für den bleibenden Schaden,für solche Fälle haben wir diese Versichrung !
Da wir ja Ehrliche Leute sind habe ich Heute mit dem Sevice unseres Jobcenters telefoniert,die Mitarbeiterin war sehr nett und sagte mir das ihres Wissens diese Versicherungsleistung nicht angerechnet wird,ich habe für nächsten Donnerstag dort einen Termin,ich melde mich hier auf jeden Fall noch mal mit dem Ergebnis.
Vielen Dank für Deine Mühe es hat mir sehr weitergeholfen,ich wünsche noch einen schönen Abend!
hekra50 -
Hallo Turtle,
vielen Dank für die Antwort,das mit der Dachreparatur habe ich auch in diesen Gesetzen gelesen,konnte mir aber nicht sicher sein das es zutrifft.
Die Versicherungsleistung erhalten wir aus einer Privaten Unfallversicherung weil meine Frau im Dezember 2010 einen Wegeunfall hatte (Muskelabriß im Oberschenkel-es konnte keine OP durchgeführt werden) und hier für diesen Schaden im Oberschenkel einen einmalige Summe von 2300,00€ erhalten wird.Die Versicherung schreibt,dass evtl.in einem Jahr eine neue Begutachtung erfolgen könnte-sollte es sich herausstellen das der Schaden sich gebessert hat müssen wir einen Teilbetrag sogar zurückerstatten-oder wenn es schlechter geworden ist bekommen wir noch was nach.
Melden müssen wir das sicher auf jeden Fall beim Jobcenter -aber wird es auch angerechnet und wie könnte das aussehen -oder könnte ich mit diesem Geld endlich meine Ölrechnung zahlen ??
Danke hekra50 -
Danke,Diablo,nett von Dir dass Du mir weiterhilfst!!!
also 2300,00€ : 6 = 383,33 € monatlich,
wir erhalten jetzt lediglich zwischen ca. 210-240 € incl.Nebenkosten im Monat -was wird dann mit der Differez?
Entschuldigung aber ich habe gar keine Vorstellung in solchen Dingen-bin eben nur ein Handwerker.
Danke im voraus für die Afklärung,irgendwann will ich es ja mal verstehen.
hekra50 -
Guten Abend Diablo,
erst mal vielen Dank für die Antwort,aber wie muß ich das verstehen mit der Anrechnung des einmaligen Einkommens auf 6 Monate -ausgehend von den 2300,00€ ??
übrigens,wir bekommen beide ALG II,und ich hab einen Job aktiv zur Rente Netto 630,00€ und meine Frau macht ein Jahr beim Bundesfreiwilligendienst und bekommt noch 175,00 € raus der Rest wird schon vom Amt einbezogen.
Gruß hekra50 -
Hallo ich hoffe es kann mir jemand helfen,
Wir haben im Oktober 2011 Heizöl geliefert bekommen, die Rechnung von 1825,89 € zahlen wir nun in monatlichen Raten zu je 120€ ab, das Jobcenter hat uns eine Heizkostenzulage abgelehnt(sind ja leider Eigenheimbesitzer) –daraufhin legten wir Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. In der Eingangsbestätigung unseres Widerspruches erhielten wir das Angebot eines Darlehns –was wir nicht in Anspruch genommen haben. Eine Entscheidung des Widerspruches steht noch aus.
Nun haben wir festgestellt dass noch ein Problem auf uns zu kommt, wir müssen dringend eine Dachreparatur durchführen lassen, hierfür habe ich noch keinen Kostenvoranschlag aber da ich mich damit etwas auskenne schätze ich diese Reparatur auf etwa 1500,00 € ,ja wovon sollen wir das bezahlen.
Heute erhielten wir die Mitteilung dass wir von unserer Unfallversicherung etwa 2300,00€ erhalten sollen weil meine Frau im Dezember 2010 einen Wegeunfall hatte.
Dieses Geld könnten wir natürlich gut zu Bezahlung der o.g. Rechnungen gebrauchen - ja aber was sagt das Amt dazu, die lassen uns mit unseren Problemen Allein.
Kann jemand einen Rat geben wie wir uns hier richtig verhalten, was geht, was geht nicht.
Oder einfach nichts melden Rechnungen bezahlen und Deckel drauf ??
Vielen Dank im Voraus!!
hekra50 -
Hallo Forenmitglieder,
ich habe noch ein Problem,ich komme nicht ganz mit der Berechnung meines Freibetrages und dem zu berücksichtigenden Erwerbseinkommen auf dem Bescheid des Jobcenters zurecht,hier mal ein paar Eckdaten.
Bruttoverdienst: 830,00 EURO
nettoverdienst: 658,81 EURO
KFZ Haftpflichvers.: monatlich 11,21 EURO
ich muss jedoch nicht mit den KFZ auf Arbeit fahren,die befindet sich in unserer Gemeinde,ich habe eine Maßnahme "Aktiv zur Rente" gesamtzeit 3 Jahre-jedoch nur noch bis Juli 2012
Übrigens,gibt es eigentlich einen Hartz IV Rechner für Leute die ein Wohnhaus besitzen-also nicht zur Miete wohnen ??Vielen Dank im Voraus hekra50
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Hallo Turtle1972,
vielen Dank für die Antwort,hast mir sehr geholfen ,ich habe Dir eine PN geschickt ,vielleicht kannst Du mir da auch eine Rat geben!
Vielen Dank:) -
Hallo Forenmitglieder,
ich brauch mal wieder Eure Hilfe,
ich nahm im Jahr 2011 (bin erst ab 1.Dezember 2011 wieder Hartz IV Empfänger) an einem IKK Promed Behandlungsprogramm teil,dieses umfasst Regelmäßige Arztbesuche und Diabetikerschulungen.
Jetzt schreibt mir meine Krankenkasse das ich für das Jahr 2011 daraufhin eine Teilnahmeprämie in Höhe von 50€ erhalten soll ,sie schreiben mir das sei für jeden Monat der Teilnahme 5 €,nun meine Frage muss ich wenn ich den Betrag überwiesen bekomme das dem Jobcenter melden,wird das als "Zufluß" berechnet oder wie muss ich das sehen???
Danke für die Antworten!
hekra50