Hallo
also folgendes... eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern (max. 7 Jahre) wohnt übergangsweise bei der Ex-Schwiegermutter in einer 2 Zimmerwohnung. Das das zu klein ist ist keine Frage.
Gibt es bei diesem Sachverhalt nicht die Dringlichkeit oder kann sich die Arge (Berlin-Spandau) zeitlassen bei der Zusage zur neuen Wohnung? Eine Wohnung ist deswegen schon anderweitig vergeben worden weil die beim Jobcenter nicht aus dem Arsch gekommen sind.
Wäre klasse wenn mir da einer weiterhelfen könnte, am besten mit Vorschriften und oder Urteilen
Vielen Dank