Beiträge von Fürtherin


    1. Wieviel dürfte sie auf dem Sparbuch haben ohne dass es angerechnet wird?


    Da wir ja aus dem Regelsatz sparen sollen, würde ich an deiner Stelle diesen Ansparbetrag aus dem Regelsatz deiner Tochter auf das Sparbuch deiner Tochter überweisen, aber direkt von deinem Konto, wo dein Geld (was auch immer) drauf geht.


    Was du auf jeden Fall sparen darfst, sogar sollst:


    Alleinstehende: (347€ - 14,2% =) 49,27€/Monat
    Kinder ab 15: (278€ - 14,2% =) 39,48€/Monat
    Kinder bis 15: (208€ - 14,2% =) 29,54€/Monat


    Der Freibetrag fürs Kind beträgt 3100 (seit 01.08.2006).
    Darüber hinaus wird ein Sockelbetrag von 750 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft für notwendige Anschaffungen gewährt.
    Macht zusammen 3850 Euro.


    http://www.finanzprofit.de/news/leben/newsdetails/aktuelles/hartz-iv-schuetzen-sie-ihre-ansprueche.html


    Zitat

    Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bestandteile Ihres Einkommen für die Elterngeld-Berechnung herangezogen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit.



    http://www.elterngeld.net/elterngeld-einkommen.html

    hallo,


    ich habe einen 400 euro job und ab dem 25.06 ergänzend alg II bekommen(245 euro und erst mal auch nur bis ende dezember).kann mir jemand sagen ob bzw wie das alg auf das eltergeld angerechnet wird??oder werden nur die 400 berücksichtigt??


    liebe grüsse
    katrin


    Nur Einkommen aus Erwerbsarbeit zählt, weil das Elterngeld einen Lohnausfall ersetzen soll. In deinem Fall also die 400 Euro.

    In der Broschüre über das Elterngeld habe ich gelesen, daß Pflichtmitglieder der Krankenkasse in der Elternzeit beitragsfrei versichert werden. Wer kann helfen??? :confused:


    Das stimmt auch, dass Bezieher von Elterngeld krankenversichert sind, aber nur, wenn sie die Zahlung nicht auf zwei Jahre strecken. Das heißt, sie sind 1 Jahr versichert, nicht zwei Jahre, wenn gestreckt wird.
    Rufe doch mal die Elterngeldstelle an und frage, ob du die Monate dazwischen nachzahlen musst, um wieder krankenversichert zu sein. Das könnte nämlich sein, aber sicher bin ich nicht.


    besteht eine kindergartenpflicht?


    jedenfalls hat das amt mir, nur wenige tage nach dem 3. geburtstag meines sohnes, eine einladung geschickt, um über meinen beruflichen weg zu sprechen. deshalb würde ich mich über baldige antworten freuen, denn der termin ist schon am 10.01.2008


    Es besteht zwar keine Kindergartenpflicht, aber es besteht eine Pflicht, die Bedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu mindern, auch wenn dann trotzdem noch aufgestockt werden müsste. Es gibt zudem einen REchtsanspruch auf Betreuung ab 3 Jahren in den meisten oder sogar allen Bundesländern.
    Dazu heißt es aber im SGB:


    Zitat

    (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass


    3.
    die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html


    Genau das Gleiche hat mir eine Mitarbeiterin der Arge auf dem Flur gesagt, als ich das erste Mal dort war. Du musst in Bayern wohnen, anders kann ich mir das nicht erklären. :D


    Erst seit der Geburt meines Kindes (vorher immer gearbeitet, bin jetzt fast 40) bin ich in Hartz4. Jetzt ist das Kind 9 Monate. Ich habe seitdem mehr als ein Arbeitsangebot bekommen (zwar Leiharbeit, aber besser als Nichts), dass ich aber nur nutzen kann, wenn ich eine Betreuung habe und zwar ganztags. Das kostet bei uns mit Essen rund 400 Euro, für Kinder unter 3.
    Auf Anfrage bei Arge und Jugendamt sagte man mir, dass ich zu Hause bleiben soll und um mein Kind kümmern, das wäre doch besser so, denn außerdem das würde mir niemand bezahlen. Erst wenn das Kind drei Jahre alt ist, gibt es einen Kindergartenanspruch und dann werden 4 Stunden bezahlt, bis ich einen Job habe. Dann kann problemlos verlängert werden.
    Also bleibe ich zu Hause und lese wieder jeden Tag von Mitmenschen, wie faul wir Hartz4-Empfänger sind.


    Ich bin dafür, dass Bedürftige Zugang zu kostenloser Betreuung haben, damit sie sich dem widmen können, was wichtig ist, der Arbeitssuche und dann dem Lebensunterhalt.
    Nebenbei tut es auch dem Kind gut, wenn es als einziges Kind regelmäßig unter Kindern ist.