Guten Tag,
ich beziehe ALG2 seit Ende 2007. Mein Wunsch ist es, mich für das Sommersemester an der Fernuniversität Hagen zum Erststudium einzuschreiben. Hier die Frage nach Erfahrungen von den Forumsmitgliedern. Einerseits die Frage, wie viel Erstattung konkret die Universität den Beziehern von ALG2 zugesteht; andererseits ob ich dieses Studium der ARGE melden muss.
Ich bedanke mich über Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Beiträge von relaisbuero
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Guten Tag,
ich habe folgenden Fall zu diskutieren, besser gesagt, für folgenden Umstand um Rat zu bitten:
Ich beziehe seit Ende 2006 ALG2-Leistungen, bin allein erziehender Vater einer achtjährigen Tochter, die zusammen mit mir in unserer 2Raumwohnung in Berlin-Kreuzberg lebt und werde im Februar an einer von der ARGE finanzierten Umschulung teilnehmen.
Nun will ich zusammen mit meiner Freundin eine neue Wohnung beziehen (3-4 Zimmer) - meine Freundin ist bedingt von der ARGE abhängig; sie ist selbstständige Dramaturgin, erhält momentan Existenzgelder und es kommt jeweils auf ihre Projektaufträge an, ob sie ALG2-Leistungen bezieht oder nicht.
Meine Fragen..., ob sie tatsächlich auch für den Unterhalt meiner Tochter verantwortlich gemacht werden kann? ..., was für Schwierigkeiten mit der ARGE zu erwarten sind? ..., mit welchen Abzügen ich vom Regelsatz zu rechen habe, wenn wir offiziell eine Lebenspartnerschaft angeben? ..., wo ich mich detailliert zu dieser Problematik in Berlin beraten lassen kann?
Für Antworten zu diesem Thema bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen.