hat er doch auch gemacht...nur bisher is wohl noch nix passiert
Beiträge von kleine-wölfin
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Nun, was ist daran komisch?
Ein Darlehen wird natürlich aufgerechnet, auch mit dem Regelsatz.
Wenn du eine WAMA als Erstausstattung beantragt hast, und diese verweigert wurde, warum hast du keinen Widerspruch eingelegt? Und wie kommt es zu einem Darlehen ohne dein Dazutun?Wenn Kindesunterhalt gepfändet wird, steht es dir frei bei Gericht eine neue Festlegung deines Selbstbehalts zu beantragen.
Das hat nichts mit dem Zuschlag zu tun.....
das hat sehr viel mit dem Zuschlag zu tun!
So wie ich Mäcky verstanden hab, konnte er keinen Widerspruch einlegen weil es einfach beschlossen wurde und er vor vollendete Tatsachen gestellt wurde (mit dem Änderungsbescheid)
sei es mit der Waschmaschine oder mit dem Unterhalt...so wie er mal geschrieben hat würde er gerne für seine beiden Kids aufkommen, nur leider wird nur für eines der Unterhalt (und das auch nur zum Teil) abgezogen...
Darauf sucht er eine Antwort
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@ Mäcky
bist du dir sicher das er dir darauf Antworten kann?
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Danke Mäcky,
nein im Moment noch nicht, aber ich hoffe das sich bald was ergibt.
Hab diese Frage auch schon per Mail an meine SB weitergeleitet...aber bis jetz hab ich noch keine Antwort.Ich denke das sich diese Frage auch schon so einige Betroffene gestellt haben, leider gibts anscheinend auch keine Antwort drauf.
MfG wölfin
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Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Finger von der Tastatur lassen...
Scheinst ja n super schlauer zu sein
Meine Antwort ist vielleicht nicht so ausfürhrlich wie die von Mäcky aber immerhin besser wie deine!!
Anstatt eine Bessere Antwort drauf zu geben versuchst du hier Leute runter zu machen...Du kannst mich gerne in meiner Aussage korrigieren, aber ich glaube nicht das du das Recht hast hier irgendjemand in irgendeiner Weise anzugreifen
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Eine Bedarfsgemeinschaft besteht immer dann wenn außer dir noch eine weitere Peseon mit im gleichen Haushalt lebt.
Da ist es egal ob es ein Kind ist oder der Partner.MfG
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Hallo
Anspruch auf Leistung hast du schon...du musst aber deinen Nebenwohnsitz auflösen oder bei deinen Eltern ausziehen.
Wenn du bei deinen Eltern wohnen bleibst, müssen diese Ihre Einkommensverhältnisse dem Amt offenlegen weil du dann in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.
Dann kommt es drauf an ob du noch einen Anspruch hast oder nicht.MfG
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Ich habe in so einem Fall mal bei der Caritas gefragt - mit teilweise Erfolg, d.h. bei einem Teil haben sie mir geholfen (schwerer Schrank aufgebaut und zwei schwere Hängeschränke angebracht). Dass nach den Tabellen der ARGE deine Wohnung zu groß und zu teuer für eine einzige Person ist, stimmt.Die übernehmen dann weder den Umzug noch (in der Regel) die Miete.
Sie is nicht alleine, sie hat noch 2 Kinder...;)
Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe!
Ich erhalte ALG2 und muss aus meiner viel zu großen Wohnung die ich bis vor 4 Wochen mit meinem
Ex-Lebensgefährten bewohnte ausziehen.
Nun habe ich glücklicherweise auch eine neue Wohnung für mich und meiner beiden Kinder gefunden.
Sie ist 82 QM groß und kostet kalt 350,- Euro. Mein Sachbearbeiter sagte mir, daß auch diese Wohnung zu groß und zu teuer sei und mir deswegen keine Umzugskosten erstattet werden. Jetzt weis ich nicht, wie ich den Umzug bewerkstelligen soll. Meine beiden Mädchen, 10 und 16 Jahre alt, wollen zwar mit anpacken aber ich selber habe einen Bandscheibenvorfall. Ein Auto habe ich auch nicht. Ich kann auch keine Schränke abbauen oder aufbauen geschweige denn Lampen abmachen oder anbringen.
Wer weis einen Rat für mich? DANKE im VorausHallo Fuzzelchen,
Jeniffer hat Recht mit der Tabelle...sie is eine gute Orientierungshilfe bei der Wohnungssuche.
Die Jobkom, die für deinen Wohnort zuständig ist, kann dir die passenden Zahlen geben, da der Mietspiegel von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist.
Den Umzug bekommst du aber nur dann bezahlt wenn der Umzug berufsbedingt vollzogen werden soll.
Für ausführlichere Infos kann dir jede Carritas - und/oder Diakoniestelle geben und/oder ggf. auch behilflich sein.MfG
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Danke für die schnelle Antwort, kleine-wölfin!
bitte...gerne doch
Aber abgesehen davon habe ich am 19.12.2007 auf dieses Schreiben geantwortet. Allerdings habe ich darin geschrieben, dass ich mit der Kürzung nicht einverstanden bin. Gilt das auch als Widerspruch? Die Gründe habe ich sehr ausführlich dargelegt, daran sollte es eigentlich nicht scheitern.
Na das is doch gut un muss vom Amt genauso Anerkannt werden.
Hast du eine Kopie des Schreibens was du ans Amt geschickt hast?
Das is ein guter Nachweiß für dich -
Meine Miete wird auch nicht vollständig übernommen...angeblich zu teuer
30m² sind anscheinend zuviel für eine Person...
leider können wir nur die Mietpreise "hinnehmen" und nicht beeinflussen -
Die Wohnung hat meine Tochter 10 Monate vor ALG 2 bezogen. Da sie ja erst 23 ist, kann man ihr das finanziell vom Arbeitsamt verübeln? Sie ist ja noch nicht 25.Danke für eine eventuelle Antwort
Wenn die Wohnung (laut der Tabelle die es bei der Jobkom auf Anfrage gibt) kann man nachschauen ob die Wohnung zu teuer oder zu groß is...
Wenn das der Fall sein sollte, kann die Jobkom durchaus verlangen das deine Tochter wiederholt umziehen müsste bzw deine Tochter und ihr Freund müssten dann den Rest der Miete (den die Jobkom dann nicht übernimmt) draufzahlen, was dann zum Lebensunterhalt fehlt. -
Aber aufpassen....die Jobkomm dreht dir auf Darlehnsweise eine für 330? an.....
Soziale Träger wie die WAUS haben gebrauchte für 30-40?Gebrauchte Waschmaschine beantragen.... wichtig und die sind General überholt.;)
Mfg Mäcky
teilweiße hat die WAUS auch günstige neue Geräte da...
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Die Jobkomm kann ihm aber auch eine Waschmaschine auf einer Dahrlehensbasis bewilligen.
Die "monatlichen Raten" werden dann direkt von der Jobkomm verrechnet.
Er soll einfach mit seinem Bearbeiter mal darüber reden!
Wie soll mer den von Hartz 4 noch was sparen???
Jeder Leistungsempfänger is doch froh wenn er halbwegs über die Runden kommt. -
Meine Tochter ist 23 und lebt seit März mit ihrem Freund in einer eigenen Wohnung. 5 Jahre nach ihrer Ausbildung wurde sie arbeitslos. ALG läuft im Januar aus. Laut ARGE bekäme sie kein ALG 2 da der Freund 900 Euro netto verdient.
Kann das stimmen?Wenn ja, müssen wir als Eltern dann herhalten da sie noch keine 25 ist? Da wir noch unser Haus bezahlen müssen ist bei uns wohl nicht viel zu holen, aber was ist dann mit den Großeltern. Müssen die ihre Verhältnisse auch offenlegen oder sind da wenigstens sie raus.
Wede mich sehr um Antwort freuen. Ich war ein paar mal mit meiner Tochter auf dem Amt, lauter junge Leute die sich selbst mit kaum was auskennen einen aber sofort von oben nach unten anschauen als käme man aus dem letzten Loch um zu betteln.
Ab Juni hat meine Tochter wieder feste Arbeit aber bis dahin möchte der Vermieter auch sein Geld haben.
Ich sage schon mal vielen Dank
Hallo Gabi,
soweit ich weiß, muss der Freund deiner Tochter seine Verhältnisse dem Amt gegenüber offen legen, weil die beiden in einem Haushalt leben.
Ob das Amt auch von dir die Vermögensverhältnisse wissen will, liegt beim jeweiligen Bearbeiter.
Würde es auch nur dann zur Spache bringen wenn die direkt danach Fragen.MfG wölfin
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Hi Mäcky,
genau darum gehts mir ja auch...wenn man diesen Zuschlag bewilligt bekommt (was ja schon ma ein Anfang is) bekommt man aber keinerlei Befreiungen was GEZ o.ä. angeht.
Weiter werden von diesem Zuschlag einfach Sachen berechnet bzw einfach abgezogen/verrechnet wo man durch einen Änderungsbescheid erstmals in Kenntnis gesetzt wird.
So wie ich dich verstanden hab, is es bei dir ähnlich gelaufen.
MfG Wölfin
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Jaja das ist schon klar.
Aber die sollen ja den Umzug gar nicht bezahlen. Das bekommen wir schon selber hin, es geht nur darum das die uns umziehen lassen und nicht sagen "Nee sie dürfen nur in ne günstigere Wohnung" was aber nicht geht weil das Alter des Hauses und der Mietspiegel am neuen Wohnort ganz anders sind.
die Jobkom kann dir nicht vorschreiben wo du hinziehst...lass dir doch einfach von der zuständigen Jobkomm wo du hinziehst eine Tabelle aushändigen und lass dir Infos geben wie hoch der Mietspiegel in deinem neuem Kreis ist und was dir zusteht un auch bewilligt wird.
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In den meisten Berufsgruppen setzt der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug schon bei der Vorstellung vorraus.
Leider ist es kaum möglich ohne PKW einen Job anzutreten, da viele Betriebe in Schichtarbeit tätig sind.Ich habe auch kein PKW mehr aber einen Führerschein.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es fast unmöglich in einem Schichtbetrieb anzufangen, weil man entweder nicht rechtzeitig zum Dienst erscheinen kann oder nach Feierabend nicht nach Hause kommt.Es gibt die Möglichkeit einen Zinslosen Kredit von der Jobkomm für einen PKW zu bekommen, nur muss man diesen auch Unterhalten können was sich auch sehr schwierig darstellt wenn man sich in der Privatinsolvenz befindet.
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Hallo!
Da ich mich nun entschlossen habe, gegen das Schreiben des JobCenters bezüglich der Kürzung des Zuschusses zum Lebensunterhalt Widerspruch/Einspruch einzulegen, habe ich nun ein paar Fragen dazu.
Kann ich den Widerspruch/Einspruch formlos formulieren oder gibt es da eine bestimmte Form, die ich wahren muss, damit es anerkannt wird? Muss ich dieses Schreiben dann pesönlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter abgeben? Oder reicht es wenn ich es per Post schicke? Sollte es dann per Einschreiben, eventuell auch per Einschreiben mit Rückschein geschehen? Welche Frist muss ich einhalten, damit der Widerspruch/Einspruch wirksam ist? Das Schreiben ist vom 10.12.2007 datiert.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Noeval
Hallo Noeval,
Die einzuhaltende Frist um Wiederspruch einzulegen beträgt in den meinsten Fällen 10-14 Werktage...müsste aber auf deinem Schreiben wo die Rechtsbelehrungen stehn zu finden sein.
Wiedersprüche/Einsprüche musst du immer schriftlich niederlegen/einreichen...
in manchen Fällen ist diesbezüglich ein Vordruck mit beigefügt..wenn nicht reicht es aus wenn es ein formloser Wiederspruch ist, den man nicht zwingend per Eichschreiben dem Amt zukommen läßt.
Du musst aber eine ausführliche Begründung des Wiederspruchs niederlegen/einreichen.Gruß kleine-wölfin
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Hallo Mäcky,
bin in einer ähnlichen Situation was Hartz 4 und die Insolvenz betrifft...kann dich also sehr gut verstehen..
Bezüglich des Zuschlags möchte ich mich dir gerne anschließen, da bei mir auch noch ein paar Fragen offen wären und ich nix finde wo ich das nachlesen kann...
für mich wurden nur 118€ als Zuschlag bewilligt.
Ich hatte während meiner Arbeitslosigkeit einen 400€ Job und das Arbeitsamt hat mir den größten Teil davon verrechnet...aufgrund dessen hatte ich weniger Leistung vom Arbeitsamt bezogen und habe auch jetz nur einen Anspruch auf 118€ und nicht auf 160€...da fehlt mir zwar die Logik, aber was soll ich machen!!von diesen 118€ soll ich weiterhin die GEZ un alle anfallenden Nebenkosten bestreiten...wie ich das neben der Insolvenz machen soll, fragt mich keiner...
Der Zuschlag soll doch den Betroffenen helfen sich der Situation besser anpassen zu können!!
Für was ist jetzt eigendlich der Zuschlag gedacht??Im Gegenteil, die Jobkomm verlangt von mir das ich bis März umziehen soll weil meine Wohnung zu teuer wäre...bin aber erst im August in eine kleinere un weitaus günstigere Wohnung umgezogen..
liebe Grüsse
kleine-wölfin -
Frage:
Muss das Amt unter diesen Umständen einem Umzug zustimmen oder können die sagen "Nö sie bleiben wo sie sind"?grüße dich,
das Amt übernimmt die Kosten für einen Umzug nur wenn er Berufsbedingt notwendig ist un wenn du den Antrag vor dem Umzug gestellt hast un er auch bewilligt wurde