Beiträge von Mäcky

    Hallo,


    meine Frau und Ich haben ein gemeinsames Auto im Wert von ca. 15.000€,nun unsere Frage,wir haben gelesen man dürfe einen PKW im Wert von 7.500€ besitzen,da wir beide nun das Auto besitzen und benutzen,kann das Amt uns in irgendeinerweise zwingen das zu verkaufen??


    Hallo,


    Hast ein Pn.


    Habe die Frage auch meinen SB gestelt und warte auf Rückruf.....


    Ich glaube bei der frage sind selbst die SB überfordert:D .... mal abwarten.


    Gruß Mäcky

    Keine Sorge, ich helfe den Leuten schon...und das seit einigen Jahren.


    Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wofür du den befristeten Zuschlag zu verwenden hast, du kannst frei über ihn verfügen. Damit kann ebenso ein Darlehen getilgt werden, wie auch Unterhalt geleistet werden.


    Komisch Komisch.....


    Ich habe 2 Kinder leben nicht bei mir im Haushalt (4/11Jahre)
    Für meine 4 Jährige ziehen Sie mit 125? Teilweise Unterhalt vom Zuschlag ab aber mein 11 Jähriger bekommt nix.
    Und das Kuriose ist ja als ich Arbeitslosengeld 1 hatte haben beide Jugendämter drauf verzichtet anspruch zu stellen.
    Aber jetzt wo es viel weniger da ist (SGB2) geht ein Jugendamt an den Zuschlag.


    Auch 30 ? werden von der arge Einbehalten für eine Waschmaschine obwohl ich eine Erstausstattung beantragt hatte....da habe ich wiederspruch eingelegt.
    Denn das hat die arge einfach mal so bestimmt.


    In beiden Fällen wurde ich nicht Informiert und es wurde mir erst per Änderungsbescheid mitgeteilt.


    Deshalb die Frage..... Ist der Zuschlag mir oder darf sich jede Behörde da von bedienen so wie in meinem Fall.


    Vieleicht hat ja noch jemand von euch ne Info oder ein Link.


    Mfg.

    Erstmal ein Frohes Neues 2008


    Mag ja sein Horst,


    Nur viele Fragen entstehen nun mal bei so viel Bürokratie oder,
    Weißt du ich habe mal ne frage an dich:


    Der befristete Zuschlag § 24 SGB 2


    Wo für ist dieser gedacht?
    Für mich als Bedürftiger zur "Freien" Verfügung um zb.Versicherung oder Telefon zu bezahlen bzw die nicht gezahlte Miet Differenzen,
    oder aber
    Um Teilweise Kinder Unterhalt oder Waschmaschinen per Darlehn zu Bezahlen?
    Ein link zum nachlesen würde mir helfen.


    Ich versuche wenn ich denke es zu wissen denn Leuten hier zu helfen.... ob diese jetzt den Staat ausnutzen oder nicht ist mir egal das kann ich nicht beurteilen.
    Das was ich weiß ist das dieser Staat uns mit seinen STEUERN auf alles.... ausnutzt....


    Übriegends Frau Künast ist jemand der in meinen Augen noch einen Durchblick hat.....
    Und für deine Aktionen.....Respekt das hat was.


    Mfg Mäcky


    Wenn du schon so tust als wenn du alles wüßtest......
    Dann helfe den Leuten oder halt dich raus.


    Wenn ich hier Leuten helfen möchte kannste deine blöden Kommentare mir gegenüber sein lassen......
    damit wir zwei uns da mal klar verstehen.


    Gaston noch was: Kannst du mir sagen wo für der befristete Zuschlag nach § 24 SGB 2
    verwendet werden darf....Ist er für meine Sicherung gedacht oder die zum Verrechnen von Waschmaschinen per Darlehn oder teilweise Unterhaltszahlung eines Kindes.


    Über eine Antwort oder Info/Link wäre ich dir Dankbar.
    Mfg

    Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Finger von der Tastatur lassen... :rolleyes:


    Man kann nicht alles wissen @ Gaston :rolleyes: Sind ja nicht alle so gut wie du.... (denkst)
    Nur man sollte es auch Begründen können wenn man so etwas schreibt und evtl selber mal die Finger von der Tastatur lassen.
    Deine Antwort find ich nur schwach.


    Bedarfsgemeinschaft
    Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes werden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erbracht. Bei der Berechnung der Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine so genannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet.


    Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammen und betreiben den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam, werden unter Umständen alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt.


    Wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, ist im SGB II festgelegt.


    Bei einer solchen Bedarfsgemeinschaft werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen. Das heißt: Hat eine Person mehr als sie für sich braucht, dann sind deren Mittel auch für die anderen Personen in der Berechnung anzusetzen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt.


    Dieser Ausgleich kann zu insgesamt weniger Leistungen führen; er kann aber auch zu höheren Leistungen führen, wenn die Personen im Haushalt zusammen zu wenig zum


    Leben haben. Auch nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt von Erwerbsfähigen können Leistungen erhalten, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und zwar Sozialgeld.


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:


    der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
    der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
    die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.


    Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, das Gegenteil nachzuweisen.


    Eine Bedarfsgemeinschaft kann nicht nur zwischen Mann und Frau bestehen, sondern auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, und zwar auch dann, wenn deren Partnerschaft nicht eingetragen ist.


    Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Bedarfsgemeinschaft gegeben ist (mit der Folge einer gemeinsamen Berechnung der Leistungen). Dies kann nur der Träger der Grundsicherung zuverlässig für Sie ermitteln. Zum Beispiel bildet ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind, das selbst ein Kind hat, eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“, auch wenn ein solches Kind selbst noch einem Haushalt mit Anderen angehört.


    annler : Ihr bekommt ein Kind und dein Freund ist Selbstständig da solltet Ihr auch alleine mit seinen Einnahmen auskommen können,Oder??


    Laetitia : Genau wegen solcher Leute haben die ALG 2 Empfänger einen so schelchten Ruf in der arbeitenden Bevölkerung!
    Da gebe ich dir Recht.


    Mfg Mäcky

    [quote='SvenSZ','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=10488#post10488']diese kurse sind reine schikane den musst du auch machen wenn du schon ALG-II bekommen hast arbeit findest und dann wieder ALG-II beantragst und von wegen rechte ich hab festgestellt das man NUR pflichten hast hab etliche masnahmen gemacht(FREIWILLIG) und es wurde mir immer gesagt wenn mir was nicht passt(z.b. arbeitssicherheit) hab ich die fresse zu halten und das zu machen was mir gesagt wird und was ich jetzt sage soll nicht falsch verstanden werden ausländer werden bevorzugt behandelt die konnten bei den masnahmen machen was sie wollten mein nachbahr(Türke) bekommt auch ALG-II der kauft sich mal eben nen BMW für 10.000 euro!!!! und führt ihn mir noch ganz stolz vor wie kann der sich das leisten? warum darf er sich das leisten? ich dachte alle sind vor dem gesetz gleich? naja solange dich die politiker um belange im ausland kümmern passiert hier in deutschland nichts die merkel kaspert ja auch nur im ausland rum und kümmert sich um das weltklima und um die armut im ausland[/QUOTE]


    Da gebe ich dir Recht.... Laß dich nicht Unterkriegen....



    MEIN LEBENDS MOTTO IST


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    "Bei jedem Telefonat und bei jedem Termin mußt du mit einem für dich zufriedenem Ergebnis das Gespräch beenden"


    "Und solange das klappt macht das leben noch einen Sinn und du hast was erreicht" ;)
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    Mfg Mäcky


    Also ich denke da kommt man jetzt an die Grenze.....
    Es gibt Leute hier, die wären froh ihrem Kind ein bischen mehr zu geben und wenn die das hier lesen :eek:
    Geb Sie ab an Bekannt oder Freunde und hole Sie wieder wenn du es geschaft hast mehr Einkommen zu erzielen oder teile mit Ihnen die Leberwurst......


    Und ob hier SB usw mitlesen wäre mir ganz recht.....dann können se noch was lernen zb § 1 unseres Grundgesetzes :rolleyes:


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    Ja das denke ich schon das man denen da helfen kann.


    Jeder Mensch der hier auf die Seiten kommt hat Probleme und bei allen sind diese anders.....
    Das du noch drauf haust.....denke ich, braucht keiner und hat keiner Verdient.
    Alle Situationen haben sich Verschlechtert ob du Arbeitest oder nicht....
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    WIRTSCHAFTS--AUFSCHWUNG


    Erzähle uns was davon.....:eek: Kennst du so etwas ????
    Ist der Aufschwung dir begegnet.....
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    Die Leute wie hier brauchen hilfe und Ratschläge hast du eine Antwort auf meine Frage des Zuschlags???
    (Schau mal rein und helfe mir)
    Oder schreib in anderen Foren Beiträge über den Wirtschafts-Aufschwung ;)
    zb auf MERKEL.de :D
    Wenn du den Wirtschaftsaufschwung gefunden hast sag uns bitte bescheid wo ich und alle anderen teilhaben können und dann daraus Vorteile ziehen "dürfen".....dann können wir das "Ausnutzen"


    Aber Verunsichere nicht die Leute noch hier.


    Mfg


    Da gebe ich dir recht,


    Ich hatte auch mit einem SB (In seinem Büro) ein Problem weil Sie mehr wie nur stur war.
    Ich habe mir einfach Ihren Vorgesetzten kommen lassen und dann wurde das zu dritt besprochen :D
    Glaub mir wenn du alles lückenlos belegen kannst geht auch alles.


    Gehe immer mit dem Ziel zum Amt.... Mit einem für dich, gutem Ergebniss dort raus zu gehen.
    Genauso bei Telefonaten nachher ein Ergebniss zu haben......und zwar für dich.


    Da du einen Fall - Manager hast muß gerade dieser Eure Lage verstehen.... sonst nehme dir einen Neuen oder eine Fall - Managerin das geht schon ( Er/Sie hat ja auch einen Vorgesetzten ;) )


    Nur Mut.


    Mfg

    Es gibt eine "Liste" bei jeder Stadtverwaltung und da wird für den Kreis/Gemeinde die qm zahl errechnet zb bei mir ist es so das ich 5,44€ pro qm bekomme.


    Da meine Wohnung ( 45 qm ) aber teurer ist zahle ich die auch noch von meinen 347€ dazu.


    Jede Stadtverwaltung hat eine andere Berechnung, einfach mal da Anrufen.


    Mfg


    PS. Die Jobkomm hat diese auch aber rückt Sie selten raus

    Erstaunlich welche hehren Worte für ein vergleichsweise üppiges Sozialprogramm. 60 % des Bundeshalts gehen für Soziales und Schuldzinsen drauf.


    In Italien und den USA gibt es nichts verleichbares. Die Staaten die was vergleichbares haben kann man an einer Hand abzählen.


    In der wohlhabenden Schweiz gibt es Stütze nur für einen befristeten Zeitraum. Als US Präsident Clinton in den USA die Stütze abschaffte konntest du garnicht so schnell sehen wie die Leute plötzlich wieder Jobs hatten.


    Das was du Schreibst hilft hier keinem Menschen.....
    Was für Vergleiche du Anstellst....
    Was zahlt der Ami wenn er Arbeitet denn EIN ?


    Ich habe 5 Führerscheine und einen Meisterbrief....
    Aber wie geht es der Gastronomie zur Zeit dank Rauchverbot (-30%),Lebensmittelerhöung, (+15%) Energiekosten (+15%) Bierpreis am 01.01.08 (+10%)
    und noch so 3-4 Versteckte wer soll mich Einstellen geschweige Bezahlen inkl Arbeitgeberanteil?
    Ach so der Sprit gehört mit dazu.....sorry was Kostet der in den USA :confused:
    Und wie hoch ist die USA verschuldet :confused:


    Beiträge sollen was bringen und man nicht in Frage stellen.
    Wenn du was hast was uns hilft wäre ich dir Dankbar.


    Mfg

    Bei mir ist es genau so gelaufen....da dachte man das 160? dafür sind das man zb Versicherungen bezahlt oder aber die Differenz zur Miete die zahlen Sie mir nicht voll sondern 23? lege ich von den 347? drauf + Telefon etc....
    Mir bleiben zum leben genau 281? und noch 15? vom Zuschlag.


    Hoffe wir bekommen Antworten ;)


    mfg Mäcky