Hallo,
vielen Dank für die Links !!! Ich werde morgen erst einmal gaaaaanz hurtig bei der KK anrufen. Ich glaube, eine Bescheinigung, dass ich mit aufgenommen werden muss, ist vom KKH schon an die KK abgeschickt worden.
LG
Nicole
Hallo,
vielen Dank für die Links !!! Ich werde morgen erst einmal gaaaaanz hurtig bei der KK anrufen. Ich glaube, eine Bescheinigung, dass ich mit aufgenommen werden muss, ist vom KKH schon an die KK abgeschickt worden.
LG
Nicole
Meine Tochter ist gestern sechs geworden. Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Kids. Mein Sohn wird im Februar drei.
Ich glaube, ich werde morgen noch einmal direkt bei der KK anrufen.
Der Betrag der als Selbstbeteilung an die KK vorauszuzahlen ist beträgt in Normalfall 2 % des Einkommens. Bei Hartz 4 sind das um die 84 Euro - dann ist man für den Rest des Jahres von den Selbstbeteiligungen befreit! Nur bei vom Arzt bestätigten chronischen Erkrankungen beträgt der Betrag nur 1 % des Einkommens - also um die 40 Euro! Man kann netweder warten bis man diesen Betrtag gezahlt hat und dann eine Befreiung beantragen oder aber am Anfang des Jahres den Betrag einzahlen und eine Befreiung beantragen.
Dann zahlt man weder Praxisgebühr , noch Krankenhausselbstbeteiligung und auch keine Zuzahlungen zu Mediakmenten mehr für das betreffende Jahr....
Wird bei der Krankenkasse beantragt....
LG Laetitia[/QUOTE]
Wenn Deine Tochter die zu behandelnde person ist, zahlst Du nichts , denn Kinder sind ZUZAHLUNGSBEFREIT.
Die Kürzung des Regelsatzes ist Usus , da man im KK voll verpflegt wird...
Wird übrigens auch bei Kuren so gehandhabt.[/QUOTE]
Hallo Laetitia,
danke für Deine Antwort. Ja, meine Tochter wäre die zu behandelnde Person. Sie wird auf ADHS getestet und da sie definitiv nicht alleine ins KKH kann (ist gestern sechs geworden), musste man mich stationär mit aufnehmen. Die KK sagt, dass ich das Krankenhaustagegeld bezahlen muss *kopfkratz*. Ich werde dort wohl noch einmal anrufen müssen, denn ich KANN einfach keine ? 140,00 aufbringen.
LG
Nicole
Hallo !
Ich muss ab dem 02.01. bis 16.01. mit meiner Tochter ins Krankenhaus. Nun habe ich die ARGE heute darüber informiert. Diese teilten mir dann mit, dass dafür 35 % meiner Regelleistung gekürzt wird. Ich muss aber auch noch ? 10,00 Krankenhaustagegeld bezahlen, sprich ich werde von der ARGE dann nur noch knapp ? 250,00 bekommen und muss davon noch ? 140,00 an die Krankenversicherung bezahlen. Ist dass rechtens ? Ich meine, dann bleibt mir im Monat Februar für mich und meine zwei Kinder knapp ? 110,00 zum Leben ???????????
LG
Nici