hallo,
ich weiß nicht, ob es zufällig jemand weiß. ich schildere hier einfach mal meine Bedenken.
Ich wohne derzeit in Berlin, bin seit Monaten arbeitslos, im Februar falle ich dann in Hartz4 (jetzt noch ALG-1-Bezieherin). ich bin angemeldet für eine Weiterbildungsmaßnahme, die im Jan 08 in Berlin beginnen soll (diese läuft nicht übers Arbeitsamt). ich würde allerdings gerne nach Bayern umziehen (wäre dort auch erstmal Hartz4 bis ich einen JOb finden würde). Meine Frage: wenn ich die Maßnahme beginne, also in Berlin Hartz4 beantrage, und stellt sich heraus die Maßnahme ist nicht gut, kann mir dann das Amt verbieten, nach Bayern zu ziehen, und dort Hartz4 zu beantragen? sprich: soll ich mich schnell aus dem Staub machen, BEVOR ich Hartz4 beantragen muss, und dies erst in Bayern tun? Habe gehört, das Amt muß einem Umzug in eine andere Stadt zustimmen. sind wir noch freie Menschen?
danke fürs Antworten
kamikatze