Hallo SchokoMausel.
Bei uns dauert es zwar noch 1 Jahr länger und ich weiß auch nicht, ob die ARGE das bezuschußt. Ich kann dir nur den Tipp geben, dass du dich mal ganz im Vertrauen an den Pfarrer wendest (er ist an die Schweigepflicht gebunden). Meine Tochter besucht z.Zt. den Konfirmationskurs. Auf meine Anfrage hin hat der Pfarrer über den Diakoniefond (oder so) die Kosten für die Kursbücher meiner Tochter übernommen. Wie das mit den anderen Kosten für die Konfirmation ist weiß ich noch nicht. Mehr als nein sagen kann er nicht aber einen Versuch ist es allemal wert. Nichts desto trotz würde ich trotzdem bei dem zuständigen SB der ARGE nochmal nachfragen.
Viel Glück !
Beiträge von Nulli
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Hallo an alle Forum-Leser.
Ich bin ganz neu hier und habe mich überall ein bisschen durchgelesen. In den verschiedenen Rubriken taucht immer wieder der Hinweis auf, dass man den Antrag auf ALG II ständig neu stellen muß. Wir bekommen seit Oktober ALG II. Wann muß ich wieder einen neuen Antrag stellen? Nur wenn sich irgendetwas an unserer finanziellen Situation ändert oder gibt es da gesetzliche Abstände die man einhalten muß. Sagt man uns bei der ARGE Bescheid wenn wir einen neuen Antrag stellen müssen oder müssen wir das selber wissen? Wer kann uns weiterhelfen? -
Hallo Dess.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse einen Befreiungsausweis zu beantragen. Wenn dein Antrag genehmigt wird, mußt du einmalig um die 40 € (ist evtl. von KK zu KK verschieden) bezahlen und bist dann für das ganze Jahr von sämtlichen Zuzahlungen befreit ( vorausgesetzt, deine finanzielle Situation ändert sich nicht), d.h. Praxisgebühren, Rezeptzuzahlungen, Krankenhauszuzahlungen, etc.mußt du dann nicht mehr von den ohnehin knappen Leistungen abzwacken, du bist dann, wie der Name schon sagt, von sämtlichen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen sind soweit ich weiß Sehhilfen und Zahnersatz. Das Problem in deinem Fall könnte sein, dass der Krankenhausaufenthalt in der Vergangenheit liegt. Ich bezweifel, dass die KK die Kosten rückwirkend übernimmt. Ganz wichtig! Der Antrag muß für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Also lohnt es sich jetzt für 2007 nicht mehr. Im Januar aber ganz schnell den Antrag für 2008 bei deiner KK abholen bzw. einreichen.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viel Glück Nulli -
Hallo zusammrn.
Ich habe 1 Jahr bevor ich den Antrag gestellt habe ein Haus verkauft, wobei es fast zur Zwangsversteigerung gekommen wäre. Dann habe ich aber doch noch einen Käufer gefunden. Von dem Erlös habe ich zuerst einmal alle Verbindlichkeiten an die Bank etc. bezahlt. Dann sind wir auch noch umgezogen und haben uns eine neue Küche, einen neuen Kleiderschrank und ein keines, gebrauchtes Auto gekauft, weil wir mit dem Alten einen Unfall hatten und eine Reparatur sich nicht mehr gelohnt hätte. Nach ca. 15 Jahren waren wir dann auch das erste Mal wieder einmal im Urlaub. Dann ist mein Mann im Mai plötzlich arbeitslos geworden. Ich kann z.Zt. wegen einer chronischen Erkrankung leider nicht arbeiten gehen. Bis Oktober haben wir dann noch von den Rücklagen des Hausverkaufes gelebt, das ALG I meines Mannes reichte nicht einmal für die Miete.
Bei der Antragsstellung haben wir alle Auszüge unserer Konten der letzten 3 Monate mit eingereicht. Der Antrag wurde dann auch bewilligt. Seit Ende November haben wir nun einen neuen SB, der uns Woche für Woche mehr schikaniert. Jetzt will er von uns bis Donnerstag eine komplette Aufstellung, wofür wir das Geld vom Hausverkauf ausgegeben haben. Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir uns aber noch über 50.000 ? privat geliehen, die wir natürlich nach dem Verkauf sofort zurückgezahlt haben. Die Freunde möchten aber verständlicherweise nicht offiziell genannt werden. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das dem SB erklären soll. Das wir uns privat viel Geld geliehen und zurückgezahlt haben, habe ich ihm gesagt. Er will aber Namen wissen. Kann er das von mir verlangen und wenn ja, was passiert, wenn ich es ihm nicht sage. Er will alles auf Heller und Pfennig wissen. Bin ich wirklich dazu verpflichtet, ihm jeden Cent aufzulisten? Das war doch lange vor der Antragsstellung und es ist wirklich nichts mehr da. Wir haben nur die Konten, die auch bei der ARGE angegeben sind.
WICHTIG !!! Wir haben das Geld nicht unter dem Kopfkissen und auch nicht zum Fenster rausgeworfen !!!
Wir haben ganz normal davon gelebt. Warum ist es für ihn so wichtig, wofür wir es ausgegeben haben. Fakt ist doch, dass wir jetzt und auch zum Zeitpunkt der Antragsstellung nichts hatten und somit doch ganz klar eine Bedürftigkeit vorliegt. Kann er diese Aufstellung wirklich von uns verlangen und wenn ja, warum ??Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar !!! -
Hallo Horst.
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist so, dass mein Exmann und ich für beide Kinder gemeinsames Sorgerecht haben . Bei jedem von uns lebt jeweils ein Kind; womit gegenseitige Unterhalsansprüche entfallen.Da ich wieder verheiratet bin und meine Tochter meinen Mann als Vater ansieht und so gut wie keinen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater hat, haben wir von Vornherein die Vereinbarung, dass sie nur zu ihm geht, wenn sie es selber möchte, was eigentlich nur sehr selten vorkommt. Bei meinem Sohn ist das ganz anders. Auch er darf selber entscheiden, wann er zu mir möchte und das ist nicht selten. Er ist sehr oft bei uns, was in dem Alter bei uns ein ganz schönes Loch in die Haushaltskasse reißt. Wenn ich ihn aber bei uns mit dem 2. Wohnsitz anmelde, reicht das unserem SB nicht aus. Der hat uns sowieso auf dem Kieker. Er schikaniert uns jede Woche mit neuen Sachen. Ich habe einen 3-fachen Bandscheibenvorfall und der würde mich als Bürokauffrau auch zum Packen in irgendein Lager stecken. Wir würden jetzt für die Wohnung die wir uns selber gesucht haben für die gleiche Größe 160 € warm weniger zahlen; das ist doch ein Argument, oder. Aber nein, er lehnt erst einmal ab; begründen kann er es aber nicht; erst einmal nein sagen reicht ihm.
Ich verstehe mich mit meinem Exmann super, was mein SB schon mal überhaupt nicht nachvollziehen kann. Scheidung heißt für ihn Rosenkrieg und das hat er auch so gesagt. Wenn ich jetzt meinen Sohn mit dem 1. Wohnsitz bei uns anmelden würde, wäre mein Exmann unterhaltspflichtig und somit geht das garnicht. Das ist gegen unsere Vereinbarung. Da mein Sohn aber zudem auch noch unter einer schweren Form von ADHS leidet, ist es nicht zumutbar, auch aufgrund des Alters, dass die Kinder in ein Zimmer müssen. In der Wohnung hätten die Kinder jeweils ein eigenes Zimmer. Dafür wären wir auch gerne bereit, die 70 € Differenz zu tragen; 297 € sind aber definitiv nicht tragbar :-(( -
Ich habe mal wieder ein riesiges Problem mit meinem SB bei der ARGE. Ich muß mit meinem Mann und unserer Tochter (13) in eine "angemessene" Wohnung ziehen. Mein Sohn (15) lebt bei meinem Exmann und ist nur am Wochenende und in den Ferien bei uns. Haben wir Anspruch auf eine Wohnung für 3 oder für 4 Personen? Wir haben von der ARGE eine Wohnung angeboten bekommen (für 4 Personen aber nur 1 Kinderzimmer) die 590 ? warm kostet. Auf eigene Faust haben wir eine Wohnung gefunden, die 2 Kinderzimmer hat und nur 660 ? warm kostet. Wir haben der ARGE angeboten, die Differenz von 70 ? selber zu tragen. Da wir diese Wohnung aber selber gefunden haben und somit "seine" Wohnung abgelehnt haben, müssen wir jetzt plötzlich die Differenz zwischen der Miete für eine angemessene Wohnung und dieser Wohnung zahlen. Das sind 297 ? !!!! Plötzlich haben wir, laut seiner Auskunft, nur noch einen Anspruch auf eine Wohnung für 3 Personen. Einen Anspruch für meinen Sohn haben wir angeblich nur, wenn er seinen Hauptwohnsitz bei uns hätte. Das er nicht immer bei uns lebt, wußte er auch schon, als er uns das Angebot mit der anderen Wohnung für 4 Personen gemacht hat. Die 70 ? Differenz könnten wir ja evtl. zusammenkriegen, aber 297 ? sind absolut unmöglich. So viel haben wir im ganzen Monat nicht mal zum Leben. Ist das rechtens? Kann der mit uns wirklich machen was er will ???