Hallo!
Hatte mein Anliegen schon einmal im Bereich "Anspruch und Leistungen" vorgetragen, aber da scheint es mir nicht der richtige Platz gewesen zu sein. Also versuche ich es hier noch einmal.
Am 10.12.07 bekam ich vom JobCenter die Nachricht, dass die mir bisher gezahlten Leistungen gekürzt werden. Seit gut einem Jahr bin halbtags beruflich tätig und bekomme nicht mehr die komplette Miete samt Nebenkosten und Grundbedarf sondern lediglich einen Zuschuß zum Gehalt.
Begründet wird die Kürzung jetzt damit, dass meine Wohnung mit 73 m² zu groß für eine Einzelperson ist. Somit könnte man die Mietnebenkosten nur noch in Höhe von 45/73 übernehmen.
Weil die Warmmiete für meine Wohnung mit 289,00 € unter der Grenze von 300,00 € liegt, hat man bisher nichts dagegen einzuwenden gehabt. Denn dass die Wohnung zu groß ist, ist dem JobCenter schon seit fünf Jahren bekannt.
In Bezug auf die Heizkosten kann ich das ja noch nachvollziehen, dass ich die Mehrkosten für größeren Wohnraum selbst zu tragen habe. Aber dass man deshalb auch die Nebenkosten für Wasser kürzt ist mir unverständlich. Denn auch in einer kleineren Wohnung hätte ich denselben Verbrauch.
Auch die restlichen Nebenkosten wie Wohngebäude- und Haushaftpflichversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhauslicht, usw. werden durch die Anzahl der Mieter geteilt und nicht pro m² berechnet.
Gegen das Schreiben habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Ich würde nur gern wissen, ob eine solche Kürzung rechtens ist, wenn vom Vermieter die Nebenkosten nicht pro m² (wie vom JobCenter berechnet) sondern pro Mieter berechnet werden.
Außerdem bin ich ja auch seit einem Jahr halbtags berufstätig und bekomme lediglich noch einen Zuschuß zum Gehalt. Müßte die Kürzung statt in voller Höhe dann nicht auch auf den Zuschuß umgerechnet werden?
Zuletzt noch eine Frage: das Schreiben des JobCenters beinhaltete nur die Begründung warum mir die Leistungen gekürzt werden. Seltsamerweise war keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, weder auf der Rückseite noch auf einem separaten Blatt. Ist diese vom JobCenter ausgeprochene Kürzung dann überhaupt rechtswirksam? Oder wird sie dadurch rechtswirksam, dass ich bereits Widerspruch eingelegt habe?