Hallo,
imSchreiben steht drin, das ein datenabgleich gemacht worden ist.
Ich habe nun mit dem Amt telefoniert und meine Tochter kann 100?
dazu verdienen und von Rest nochmal 20%abgezogen, oder so.Naja,
ich soll die Verdienstbescheinung einreichen und dann wird errechnet,
wieviel ich nachzahlen muss.
Beiträge von TinaS
-
-
Hallo,
der Betrag beläuft scih um 2x 145?.
Sie hat nur 2Monate im Supermarkt gejobt. -
Hallo,
sie ist mit in unsere Gemeinschaft.
Also hätte ich es doch angeben müssen, gelle?? -
Hallo,
ich habe da mal ein Frage.Ich wohne mit meine 2 Kinder ( 17 u.9) alleine und beziehe Hartz IV
nun hatte meine 17jährige im Sommer 2 Monate gejobt, ich dachte es
müsste nicht angegeben werden und heute bekomme ich ein Schreiben,
ich soll Nachweise einreichen über meine Tätigkeit.Hätte ich das angeben müssen, was kann mir passieren, muß ich
das zurück zahlen?Ich selber gehe auf geringfühgiger Basis arbeiten.
Danke schonmal für eure Antworten
Gruß
Tina