Horst, es gibt nur zwei Behörden, die zur Aufgabe eines Gewerbes zwingen können: Das Gewerbe- und das Finanzamt.
Die Arge hat weder die Befugnis, noch gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage. Im Gegenteil, der Hilfebedürftige hat alles zu tun, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu verringern.
Auch muss der Unternehmer nicht oder weniger die Hosen runter lassen, als jeder andere Antragsteller.
Ebenso kann er nicht genötigt werden, ein Darlehen bei seiner Geschäftsbank aufzunehmen.