Beiträge von Gaston

    Horst, es gibt nur zwei Behörden, die zur Aufgabe eines Gewerbes zwingen können: Das Gewerbe- und das Finanzamt.


    Die Arge hat weder die Befugnis, noch gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage. Im Gegenteil, der Hilfebedürftige hat alles zu tun, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu verringern.


    Auch muss der Unternehmer nicht oder weniger die Hosen runter lassen, als jeder andere Antragsteller.


    Ebenso kann er nicht genötigt werden, ein Darlehen bei seiner Geschäftsbank aufzunehmen.

    Dann nenne mir mal bitte Gesetzbuch und §§, der die Eltern dazu zwingt.
    Die Eltern sind lediglich zum Unterhalt verpflichtet. In welcher Form sie diesen leisten, ist ihnen überlassen.


    Ich bin sehr gespannt auf deine Antwort. Denn ich habe schon mehr als eine Handvoll U25 zu ihrer eigenen Wohnung verholfen, trotz SGB II.

    Die Mutter kann sehr wohl ihre volljährige Tochter des Hauses verweisen. Allerdings muss sie Unterhalt leisten und die Arge muss in den sauren Apfel beißen und die Differenz tragen.


    Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Eltern den Rauswurf volljähriger Kinder untersagt.

    Ein laufendes Insolvenzverfahren behindert nicht die Aufnahme eines Darlehens. Auch im laufenden Verfahren darf man erneut Schulden machen, das ist kein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung,

    Nun, was ist daran komisch?
    Ein Darlehen wird natürlich aufgerechnet, auch mit dem Regelsatz.
    Wenn du eine WAMA als Erstausstattung beantragt hast, und diese verweigert wurde, warum hast du keinen Widerspruch eingelegt? Und wie kommt es zu einem Darlehen ohne dein Dazutun?


    Wenn Kindesunterhalt gepfändet wird, steht es dir frei bei Gericht eine neue Festlegung deines Selbstbehalts zu beantragen.


    Das hat nichts mit dem Zuschlag zu tun.....

    Wenn du schon so tust als wenn du alles wüßtest......
    Dann helfe den Leuten oder halt dich raus.


    Wenn ich hier Leuten helfen möchte kannste deine blöden Kommentare mir gegenüber sein lassen......
    damit wir zwei uns da mal klar verstehen.


    Keine Sorge, ich helfe den Leuten schon...und das seit einigen Jahren.


    Zitat

    Gaston noch was: Kannst du mir sagen wo für der befristete Zuschlag nach § 24 SGB 2
    verwendet werden darf....Ist er für meine Sicherung gedacht oder die zum Verrechnen von Waschmaschinen per Darlehn oder teilweise Unterhaltszahlung eines Kindes.

    Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wofür du den befristeten Zuschlag zu verwenden hast, du kannst frei über ihn verfügen. Damit kann ebenso ein Darlehen getilgt werden, wie auch Unterhalt geleistet werden.

    Mäcky


    Die Antwort war nun mal falsch. Nicht alle Personen gehören zur BG, nur weil sie im selben Haushalt wohnen.


    Da hilft auch kein Copy and Paste.


    Man kann sehr wohl gemeinsam in einer Wohnung leben, und nicht füreinander einstehen. Sofern man kein gemeinsames Kind hat, was hier ja unbeantwortet blieb.

    Das funktioniert nur, wenn die Arge mit spielt. Sie ist gesetzlich nicht zur Herausgabe einer Empfangsbestätigung verpflichtet. Einige Argen verweigern daher konsequent eine Empfangsbestätigung.


    Ansonsten vor den Augen eines Zeugen die Unterlagen in einen Briefumschlag, diesen verkleben und in den Hausbriefkasten werfen (natürlich wieder mit dem Zeugen).