Beiträge von Tinsche87

    Ähm mal eine frage...gelten die 750 € für notwenige anschaffungen für jede Person einer Bedarfsgemeinschaft (Beispiel 1) oder für die gesamte Bedarfsgemeinschaft einmalig (Beispiel 2).


    Also als Beispiel:
    Frau 25 jahre, Mann 25 Jahre und ein Kind 2 Jahre


    1. Beispiel:
    25 x 150 € + 750 € = 4500 €
    25 x 150 € + 750 € = 4500 €
    Plus Kind 3150 € + 750 € = 3900 €


    Gesamt: 12900 mögliches Vermögen


    2. Beispiel:
    25 x 150 € = 3750 €
    25 x 150 € = 3750 €
    plus Kind 3150 €
    plus 750 € für Notwenige Anschaffungen


    Gesamt: 11400 € mögliches Vermögen

    gilt das auch für Vermögen das ich mir anspare....also zb ich spare jeden monat 100 € und hab dann nach einem Jahr 1200 € zusammen :D sonst kein Vermögen...ist das dann auch geschützt?
    Ach man ist das alles kompliziert

    Hallo


    Ich habe da mal eine frage :D
    Nehmen wir mal an ich habe 2000 € auf einem Sparbuch, dann ist das ja geschütztes Vermögen. Soweit richtig? Kann ich das dann nehmen und mir zb. einen Führerschein oder Auto finanzieren? Oder muss ich erst meinen Sachbearbeiter "um Erlaubnis fragen"?


    Gleiche Situation nur mir einem Bausparvertrag:
    Also wieder 2000 €, nur auf einem Bausparvertrag. Ist das dann wenn es ausbezahlt wird verwertbares Vermögen? Könnte ich davon trotzdem zb einen Führerschein finanzieren oder ein Auto?


    Ich hoffe das ist halbwegs Verständlich. Also immer von dem Fall ausgehend das die 2000 € das einzige Vermögen sind und somit unter der Freigrenze liegen.


    Vielen Dank schonmal :D

    Gut andere Situation...


    Der Bausparvertrag wird nicht aufgelöst sondern in der höhe der zu bezahlenden rechnung beliehen..bleibt die Situation gleich?
    Noch etwas der Vermögensvreibetrag wird zu keiner Zeit überschritten, Es handelt sich um ca. 3000€ und es wird lediglich vom Bausparer auf ein Sparbuch umgeschichtet.


    Vermögen auf einem Sparbuch steht ja jederzeit zur Verfügung und kann somit auch einfach ausgegeben werden und ein Bausparer nicht? Seh ich das so richtig?


    Handelt es sich nicht um Vermögensumschichtung?

    Hallo,


    ich habe da mal eine wie ich finde eigentlich einfache frage nur ein Sachbearbeiter hat mich wohl eines besseren belehrt!


    Also folgendes:


    Es besteht ein Bausparvertrag der schon vor dem Bezug von Alg2 bestand und auch als Vermögen angegeben wurde. Diesen Bausparvertrag will der Alg2 Bmpfänger nun Auflösen um eine Arztrechnung zu bezahlen und der Rest soll dann auf ein Sparbuch eingezahlt werden und zur finanzierung eines Führerscheins genutzt werden.
    Laut des Sachbearbeiters darf der Bausparer zwar aufgelöst werden, aber das Geld darf nur nach Absprache ausgegeben werden bzw es wird zu verwertbaren Vermögen.


    Ist diese Aussage so richtig? Darf ein Alg2 Empfänger sein Vermögen nicht nach eigenem Belieben ausgeben?



    Lg
    Tina

    Kurze frage...wenn du in einer zu teueren Wohnung lebst wär ein umzug in eine angemessene Wohnung doch auch mal eine Alternative ;)

    So ich jetzt noch mal :p
    Nunja nun muss ich mich anfangen zu rechtfertigen, auch nicht besser...ABER!!!
    In diesem Beitrag geht es um Stomsprerre, also nun meine Antwort dazu:
    Aus den 345 Euro muss der Strom bezahlt werden, soweit ist das klar, allerding werden Heizkosten von der Arge übernommen und dazu zählt es auch wenn man mit Strom heizt. Also zum einen den Bescheid den du ja haben musst kontrollieren was dort als Angemessene Kosten der Unterkunft angegeben wird. Daraus kannst du dann ersehen ob da quasi ein Aufschlag auf deine Miete für die Heizkosten angegeben wurde. Wenn nicht event. Wiederspruch einlegen bzw auf jednfall bei der Arge vorsprechen. Wenn es für einen Wiederspruch zu spät ist zumindest bei der Arge ein Zinnsloses Darlehen beantragen damit du die aufgelaufenen Stromkosten bezahlen kannst.
    Zudem solltest du dich trotz allem nochmal an deinen Stromversorger richten und mit denen reden ob es möglich ist das du in raten zahlen kannst und sie dir den Strom dann wieder Anstellen. Das würde allerdings bedeuten das auf deinen monatlichen Abschlag von 200€ noch die Raten daufkommen.


    Wie gesagt 200 € nur Stromkosten sind natürlich nicht von den 345 € bezahlbar und müssen zum Großteil von der Arge übernommen werden.

    SO ich nochmal!


    Ich beschimpfe niemanden der keine Arbeit findet, solange er sich drum bemüht und nicht noch rummotzt das ihm kein besseres Leben finanziert wird!
    Genau das finde ich abartig:Leute die icht arbeiten gehen wollen und noh rummotzen weil se zu wenig bekommen!!

    Nein das ist schon nicht mehr traurig ;)
    Na wie soll ich sagen, du schreibst vil Müll beschimpfst Leute und alle außer dir haben unrecht...(siehe auch andere Threads)
    Nunja wie dem auch sei ich glaube ich kann meine wertvolle Zeit besser nutzen

    Ach Künstler sind wir jetzt??



    Ich lache mich grade doch sehr über dich kaputt und bin doch sehr froh das ich mein Lebem im griff habe und nicht so sein muss wie du ;)


    Genau ;) Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fr**** halten!

    Ja genau so kommst du rüber!!! Denn du schreibst selber :


    Zitat

    Voher war ich bei der Sozialhilfe, da wurde die Wohnung anstandslos bezahlt.
    Dann gab es Arbeitlosengeld II, ging immer für ein Jahr, heute muss man alle 6 Monate ran.
    Dann kam Schröder, gab plötzlich doppelte Gage, Super aber ich musste die Wohnung wechseln weil die zu groß war und mir nicht zustand.
    Anmerkung: Ich bin Hobby Pianist und spiele Klavier. Wo soll ich denn nur hin mit meinem Flügel? Gott sei Dank braucht der kein Strom


    Wir haben bis vor kurzem auch zu dritt auf 50 m² gelebt!!!
    Aber ich vergaß du musst deinen Flügel unterbringen denn du musst spielen ;) sttt zu arbeiten??? Denn du bist schon nicht mehr am arbeitenseit es Hartz4 gibt bzw noch länger! Erzähl mir also nicht das es keine arbeit gibt!! Wi viele jahre bist du jetzt zu hause??

    Weißt du was? Langsam nervst du!!!!!!!!!!!!
    Ich und mein Mann gehen beider arbeiten (er Vollzeit und ich Halbtags) zudem haben wir einen 13 Monate alten Sohn den wir betreuen! Im Klartext heißt das: Mein Mann fährt morgens um 5 Uhr los zur arbeit kommt dann um 15 Uhr wieder nach Hause und ich gehe dann noch arbeiten und komme um 18:30 Uhr nach Hause!
    So und jetzt sag ich dir mal was!!!! Wir haben nicht viel mhr wie ein Hartz4 empfänger und trotzdem werden alle rechnungen gezahlt und wir sitzen nicht den ganzen Tag zu Hause machen uns einen schönen Tag und motzen dann noch das wir zu wenig geld bekommen!!!!
    Genau wegen Leute wie dir bekommt man echt Wut auf die Arbeitslosen!!!
    Wir arbeiten damit DU zu Hause bleiben kannst also mecker nicht das du zu wenig Geld bekommst, sonder heb deinen werten Po von der Couch und geh arbeiten, denn arbeit gibt es oft viel nur sind sich Leute wie du zu fein dazu!!!


    SO das musste mal Raus

    Die Informationen die du bekommen hast sind nicht richtig und zwar gilt bei ALG2 das zuflussprinzip, im klartext heißt das:
    Du bekommst im August kein Gehalt, also stehen dir noch Leistungen zu.


    Außerdem gibt es ein sogenanntes Überbrückungsgeld das als zinsloses Darlehen gewährt werden kann und zurück gezahlt werden muss.


    Lg
    Tina