Ähm mal eine frage...gelten die 750 € für notwenige anschaffungen für jede Person einer Bedarfsgemeinschaft (Beispiel 1) oder für die gesamte Bedarfsgemeinschaft einmalig (Beispiel 2).
Also als Beispiel:
Frau 25 jahre, Mann 25 Jahre und ein Kind 2 Jahre
1. Beispiel:
25 x 150 € + 750 € = 4500 €
25 x 150 € + 750 € = 4500 €
Plus Kind 3150 € + 750 € = 3900 €
Gesamt: 12900 mögliches Vermögen
2. Beispiel:
25 x 150 € = 3750 €
25 x 150 € = 3750 €
plus Kind 3150 €
plus 750 € für Notwenige Anschaffungen
Gesamt: 11400 € mögliches Vermögen