OK, vielen Dank, dann weiß ich Bescheid. In meinem Arbeitsvertrag den ich der ARGE vorlegen musste, steht nämlich nur Ende des Monats..
Vielen Dank
OK, vielen Dank, dann weiß ich Bescheid. In meinem Arbeitsvertrag den ich der ARGE vorlegen musste, steht nämlich nur Ende des Monats..
Vielen Dank
Hallo ihr Lieben,,
ich denke dass diese Frage schon häufiger gestellt wurde, aber ich habe irgendwie nichts pssendes bzw. klares gefunden.
Ich bin alleinerziehend meine Tochter ist 7 Jahre alt. Ich gehe ab 1.7. wieder voll arbeiten. Ich bekomme zur Zeit Hartz 4. Wenn ich jetzt Ende des Monats, also 31.7,das erste Gehalt bekomme, muss ich dan alles an die Arge zurückbezahlen was ich im Juli an Leistungen bekomme?
Danke für Eure Hilfe.
LG
Kaisa
naja arbeiten tue ich ja auch ( Ausbildung, 3. LJ) und ich muss deswegen meine Dinge auch nach der Arbeit erledigen und mein Kind überall mit hinnehmen, alleine daheim lass ich sie eig fast nie.
Aber ich hab ja auch durch die Schule einen Mehrbedarf, also klar ich hatte nen Lehrmittelgutschein, aber der hat bei weitem nich ausgereicht, zählt denn sowas gar nicht?
Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. des Mehrbedards für Alleinerziehende.
Meien Tochter wird im Dezember 7 JAhre alt und Samstag bekam ich den neuen Bescheid. Warum bekomme ich ab Januar 50 Euro im Monat weniger? Wie wird das berechnet? Isst ein Kind mit 7 Jahren weniger oder braucht sie weniger Klamotten?
Wäre super, wenn ich da eine konkrete Antwort bekäm.
LG
wennd er ALG 2 Antrag abgelehnt wird, könntest du auch versuchen Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.
Vielen Dank!
Heute hab ich das Schreiben der Nachforderung bekommen ( auch eine unglaubliche Tatsache, das sie 7 Monate brauchen um festzustellen das meine Unterlagen verschwunden sind) aber innerhalb von paar Stunden so ein Schreibn verschicken können)
Sie erwarten jetzt von mir 360 Euro zurück, innerhalb von 14 Tagen, bzw. eine Einwilligung zur Verrechnung des Geldes mit meinen Leistungen.
Sie geben mir allerdings Gelegenheit mich zum Sachverhalt zu äußern.....ist es sinnvoll jetzt ein Schreiben aufzusetzen, indem ich die ganze LAge erkläre ( also das es quasi nicht meine Schuld war?)
LG und DANKE.
Kaisa
Hallo ihr lieben,
ich hatte gestern wieder einen Termin beim Jobcenter. Weil mir im Dezember mitgeteilt wurde, das sämtliche Unterlagen von mir unauffindbar sind. ( schon sehr merkwürdige Sache)
Ich habe also alle meine Unterlagen bezüglich meiner Ausbildung ( Ausbildungsvertrag,Erhebungsbogen, Bildungsgutschein und und und) nochmals ausgefüllt und dorthin gebracht.
Nebenbei habe ich gefragt warum mir mein Einkommen das ich von der Firma bekomme ( 150 €) dieses mal als einkommen gerechnet wurde, im Bescheid davor allerdings nicht. naja es kam dann raus, das mir die 150 euro immer angerechnet werden und bei einer Ausbildung diese Zuverdienst grenze von 160 Euro nicht gilt. Mir allerdings ein Freibetrag bleibt und ich 100 Euro bekomme. Jetzt wollen die das ich 6 x 60 € , die mir beim letzten Bescheid nicht angerechnet wurden, nachbezahle. Dabei liegt die Schuld ja nicht bei mir, sondern bei denen. Denn dem Jobcenter war seit April bekannt, das ich zum 01.06.07 eine Ausbildung mache, bei der ich 150 Euro verdiene. Allerdings wurde das nicht angerechnet, weil meine Unterlagen auf seltsamerweise verschwunden sind . Ist auch erst im Dezember aufgefallen und ich hab meine Unterlagen im Mai eingereicht, sogar selbst noch vorbei gebracht.
Jetzt frage ich mich, ob ich die 360 Euro wirklich nachzahlen muss? da ich ja meine Unterlagen ordentlich und zum richtigen zeitpunkt eingereicht habe, die nur vom Jobcenter verloren gegangen sind.
Selbst meine Sachbearbeiterin meinte, ich soll gegen diese Nachforderung, einen Widerspruch einlegen.
Was haltet ihr davon?
Ich bitte um viele Antworten.
Danke für die Hilfe
LG
Kaisa
Hallo ihr Lieben,
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber ich habe eine Frage zu meinen Leistungen.
Da ich alleinerziehend bin wurde ich im September in einen Kurs des CJD (christliches Jugenddorfwerk) geschickt, dessen Ziel es war/ist junge Mütter in ein Ausbildungsverhältniss zu übermitteln. Diese Maßnahme ( nannte sich FiT-Projekt-Frauen in teilzeit-) wird von der ARGE und dem Ministerium für Bildung sowie teilweise vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Glücklicherweise ist es mir gelungen, einen Ausbildungsplatz als Bürokauffrau zu finden. Nun arbeite ich seit April in einer Steuerkanzlei. Diese zahlt mir ein Gehalt von 150 Euro und ich beziehe weiterhin Hartz IV. Im Mai musste ich einen neuen Antrag stellen. Meiner Sachbearbeiterin von damals war bekannt, das ich im Ausbildungsverhältnis stehe. Sie sagte mir, das ich die 150 EURO die mir der Betrieb bezahlt, nicht angrechnet werden, weil ich 160 Euro dazuverdienen darf. Ebenfalls bekäme ich volle Erstattung der Fahrtkosten. Ich müsse nur die Fahrkarten aufheben und einen Antrag stellen.
Ende November musste ich wieder einen neunen HARTZ IV Antrag stellen, diesmal werden mir aber die 150 Euro des Betriebes angerechnet und eine Erstattung der Fahrtkosten nur zu einem minimalen Anteil. Ich muss dazu sagen, das mir mittlerweile auch eine neue Sachbearbeiterin zugeteilt wurde.
Jetzt frage ich mich, wieso meine alte Sachbearbeiterin das nicht angerechnet hat, die neue mir das aber anrechnet?
Immerhin macht das einen Unterscheid von 80 Euro aus. Das heißt alles was ich dazu verdiene, geht für die Fahrkarte und das essensgeld meiner Tochter in der Kita drauf.
Es ist nicht so, das ich mich direkt darüber beklage, immerhin bekomme ich etwas und das wichtigste ist, das ich eine Ausbildung mache, die mir Spaß macht. Aber wie kann denn das sein, das die eine Sachbearbeiterin das Gehalt anrechnet, die andere Sachbearbeiterin nicht??
Sorry für den langen Text und danke schonmal für eure Antworten.
LG
Hallo Yvonne,
soviel ich weiß musst du den ganzen Stoff nachholen. Wir haben in unserer Klasse auch welche, die später eingestiegen sind und sich alles selbst beibringen mussten. Ist schwer, aber machbar, vielleicht findest du ja nette Klassenkameraden, die dir behilflich sind. Und soviel ich weiß, gibt es zumindestens von der IHK, zwei Termine zur Zwischenprüfung, eine im Frühjahr und eine im Herbst. Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, wird es kein Problem sein, bei der IHK anzurufen und dich für die Herbstprüfung anzumelden. Fakt ist ja nur, das du die Prüfung überhaupt machst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und drücke dir die Daumen, das du eine Ausbildungsstelle bekommst.
LG