(...) dann braucht er vielleicht wirklich tatkräftige UND außerdem psychologische Unterstützung.
Das hast Du wirklich hervorragend erkannt!
Stimmt ganz genau. Leider hat sich in der Richtung während der Haft absolut nichts getan. Anfangs hiess es noch im Jugendstrafvollzug werden die Gefangenen medizinisch und psychologisch betreut...
Nicht so in der JSA Plötzensee. Hier beschränkt man sich auf's wegschliessen.
Aber zum eigentlichen Thema habe ich folgendes gefunden:
Aus einem Rundschreiben der Senatsverwaltung an die Jobcenter vom 22.09.2005
ZitatAlles anzeigenLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form der Kosten für die Wohnung
( gem. § 22 SGB II ) und ggf. incl. von Wohnungserstausstattungen ( gem. § 23 Abs. 3 SGB
II ) können von den ( noch ) Inhaftierten frühestens 3 Monate vor Haftentlassung bei dem
JobCenter beantragt werden, in dessen Zuständigkeit der gewöhnliche Aufenthalt vor der
Inhaftierung im Land Berlin lag. Sofern ein gewöhnlicher Aufenthalt im Land Berlin nicht
vorhanden war ist die ?Vereinbarung zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für
wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II? vom 28. Februar 2005 analog
anzuwenden.
Leider hat man ihm diese Möglichkeit in der Haftanstalt nicht gegegben (bis auf den Anruf).
Auf Nachfrage was die o.g. "Vereinbarung zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose ..." genau beinhaltet, konnte man mir im Jobcenter Charlottenburg nunmehr mitteilen, dass es eine Liste gibt, worin wohnungslose nach ihrem Geburtsdatum einem bestimmten Jobcenter zugeordnet werden.
In unserem Fall ist danach Tempelhof zuständig ...
Eine Möglichkeit zur vorläufigen Unterbringung ab dem 2. Januar habe ich inzwischen bei der Freien Hilfe Berlin e.V. auch gefunden.
Andreas