Habe ein Zeitungsausschnitt für dich:
Auf den ALG II Anspruch darf das Einkommen eines Lebensgefährten erst dann angerechnet werden, wenn zwischen beiden Partnern eine eheähnl. Gemeinschaft besteht. Davon kann frühestens nach einem Jahr die Rede sein. Teilen Sie sich aber erst wenige Monate die Wohnung, erfolgt keine Anrechnung!!!
Beiträge von Kati_78
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Er muß unbedingt den Antrag stellen!!!! Dann kann er auch in eine eigene Wohnung!!!!!!!
Die Wohnung hätte er ja auf eure Mutter überschreiben können, dann wäre sie-soviel ich weiß- sicher gewesen. Nun ist das ja eh nicht mehr zu ändern.
Man muß nur hin, den Antrag holen, ausfüllen und hin bringen. Das steht ihm zu und er sollte es tun.
Er sollte auch an die Mutter denken. Das ist auch nicht fair das er davon ausgeht das ihre Rente ihn mit "durchfüttert". -
Hallo an alle,
ich bin bei der ARGE gemeldet als alleinerz.Mutter (mein Kind ist 5 Jahre) die eine Vollzeitarbeit sucht. Durch ein Praktikum habe ich nun gemerkt das ich das nicht schaffe. Der Kindergarten nimmt mein Kind nur max. 10h ( wie jeder andere Kindergarten auch) und mit Fahrtzeit und 1h Pause(wie üblich) ist das unmöglich.
Meine Frage ist nun wenn ich bei der ARGE jetzt sage ich möchte auf Teilzeit vermittelt werden und nicht mehr auf Vollzeit, muß ich dann Kürzungen der Leistungen befürchten?????