Beiträge von SvenSZ

    kurse2007 das beste ist allerdings das ja vor der klage eine kündigung erfolgen muss so die kündigung bezieht sich allerdings auf eine wohnung die mein bekannter garnicht bewohnt:rolleyes: heute war die gerichtsverhandlung er sagt das hat keine 20 minuten gedauert der richter meinte nur ER ist verantwortlich das die miete überwiesen wird und nicht irgentein amt:confused::confused: dann frage ich mich warum die arge darauf besteht das sie die miete direkt überweist desweiteren das urteil lautet in 2 monaten müssen sie raus aus der wohnung er sagte noch das alle es ablehnen an sie zu vermieten und das die arge und ämter nicht helfen hat den richter nicht interessiert


    der anwalt sagte ihm das sich die arge immernoch nicht dazu stellung nimmt inzwischen hat auch wiedermal der sachbearbeiter gewechselt in 6 monaten schon 3 mal


    diesen ach so tollen sozialstaat kann man echt in die pfeiffe rauchen es sei denn man hat einen ausländichen pass in der tasche dann hat man schneller hilfe als man denken kann


    P.S. gerichtskostenbeihilfe würde übrigens abgelehnt das keist gerichts und anwalts kosten muss mein bekannter tragen er verdient gerademal 920€ netto

    Hallo ein bekannter von mir(Aufstocker,Verheiratet,2 kinder 3 und 1 jahr alt) wird dämnächt obdachlos volgende vorgeschichte


    mein bekannter bezieht aufstockend ALG II seit 5 jahren arbeitet er in ein und der selben leihfirma die miete wurde immer KOMPLETT von seiner arge bezahlt das auch in den bewilligungsbescheiden zu erlesen ist so aber die arge hat in der vergangenheit 7 monate die miete anscheinend nicht komplett abgeführt die arge schweigt zu dem tehma auch gegenüber dem anwalt meines bekannten jetzt steht eine räumungsklage an und mein bekannter hat versucht bei sämtlichen wohnungsgesellschaften eine wohnung zu bekommen überall wurden sie abgelehnt privatvermieter ebenso ämter und behörden lehnen sich zurück und drehen däumchen da mein bekannter weis das er bald ohne wohnung da steht und das die kinder auch weg kommen durch das jugendamt notunterkünfte giebts hier nicht er selber ist natürlich mit den nerven am ende und seine arbeit leidet auch dadrunter er hat wirklich alles versucht der anwalt sagt auch das es sehr schlecht aussieht von der arge gab es nur ein kommentar(ich war zeuge) seien sie froh das sie arbeit haben


    also was ist das für ein toller sozialstaat wo angeblich NIEMAND auf der strasse leben muss und das wegen sowas eine familie zerissen wird und das kein amt oder behörde sich inigenteiner weise mal den problemen annimmt oder sich zuständig fühlt?:mad:

    aha und warum meinst du sollten dich die hamburger ARGE´N mit einem gerichtsurteil aus niedersachsen auseinandersetzen? solange kein sozialgericht des entsprechenden bundeslandes das selbe oder ein vergleichbares urteil spricht ist das vergebene müh warum sonst hat jedes bundesland ein eigenes sozialgericht?

    die können es pauschal ablehnen was sie auch machen das kenne ich aus persönlichen erfahrungen die kommen nähmlich mit dem agument das das entsprechende urteil ja nur für das bundesland gilt

    kurse2007 und was sollte das bringen mit der überprüfung der bewilligungsbescheide von ich sagmal usern aus diesem forum? hier kommen nicht alle aus der selben stadt somit sind z.b. die KDU berechnungen verschieden desweiteren ist jede arge verschieden jede arge berechnet anders und wie mein vorredner schon fragte nach welchem gesetz willst du dich richten um bekleidungsbeihilfe zu bekommen wenn giebts dies nur als dahrlen das man wiederum zurückzahlen muss

    hallo ja leider das ist so bei den leihbuden die lohnabrechnung kommt meistens einen tag bevor das geld auf dem konto ist die lohnabrechnung giebst du dann ab und das geld wird dann rückwirkend gezahlt weil die das ja mit dem regelsatz gegenrechnen müssen

    hallo also gehören die der christlichen pseudogewerkschaft an laut bundesarbeitsgericht sind die nicht tariffähig das wurde schon in 2 instanzen beurteilt die sind zwar gerade in der 3. instanz werden aber keine aussicht auf erfolg haben wenn du die stelle annimmst und die werden entgültig für nicht tariffähig erklärt tritt automatisch das Equal Pay und Equal Treatment inkraft das kann man sogar noch einfordern wenn manschon vor 2 jahren dort entlassen worden ist hier ein kleiner auszug


    Gleichstellungsgrundsatz


    § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 sowie § 9 Nr. 2 AÜG normieren den sog. Gleichstellungsgrundsatz. Danach muss das Zeitarbeitunternehmen dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung die im Betrieb des Kunden geltenden wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gewähren. Diese Verpflichtung wird auch als Anspruch auf „Equal-Pay“ oder „Equal-Treatment“ bezeichnet. Der Begriff Equal-Pay hat sich in der Praxis durchgesetzt, obwohl Equal-Treatment genauer ist. Denn der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nicht nur das Gehalt des Kundenbetiebs, sondern sämtliche der dortigen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Kann der Arbeitnehmer nicht überlassen werden, so darf ihm das Zeitarbeitunternehmen für diese Zeiten eine geringere Vergütung zahlen.

    ruf bei der leihfirma an und frage nach welchen tarifvertrag die unterstehen dann googelst du danach und schaust selber nach dem stundenlohn der mindestsatz liegt bei 7,60€ Brutto in der entgeltstufe 1 sollten die einer christlichen gewerkschaft angehören FINGER WEG


    annehmen musst du das nicht da die fahrtzeit mit dem rad doch sicher 2 stunden überschreitest oder wenn du mit dem bus fahren musst machst du eben früher feierabend damit du den bus noch erreichst und gut ist

    eben, wenn er kinderwohngeld bekommt, wirds nichts mit hartz4! was sollen die denn noch alles bezahlt bekommen.
    !


    alles damit man ein menschenwürdiges leben führen ohne vom staat kontrolliert zu werden und nicht für jede kleinigkeit vor der arge rechenschaft ablegen zu müssen aber menschen wie du verstehen das nicht und werden es nie verstehen was man sich alles gefallen lassen muss

    lacki das ist quatsch was du da erzählst aufstocker können ja auch wohngeld beantragen warum also nicht umgekehrt? es giebt das sogenannte KINDER WOHNGELD da kann man gesondert wohngeld für die kinder beantragen damit die aus den ALG II leistungen herausfallen


    pataya informiere dich mal bei deiner zuständigen wohngeldstelle wegen dem kinderwohngeld

    du kapierst es wie immer überhaupt nicht. die überwältigende mehrheit der arbeitenden bevölkerung arbeitet in gut bezahlten jobs und sind auf keine transferleistungen angewiesen. die, von denen du jetzt redest, sind meiner meinung nach nun mal die verlierer, aber auch die selbstverschuldeten versager in dieser gesellschaft.


    also WAR ich ein versager weil ich in einer leihfirma gearbeitet habe aha das hättest du mal meinem SB sagen müssen der einen in diese firmen gedrängt hat oder meinst du man geht FREIWILLIG in solchen firmen arbeiten? mach mal die augen auf MAN WIRD GEZWUNGEN seitens der arge

    ich verstehe bloß immer nicht, warum die hartz4er immer den vermeindlich großen die schuld an ihrer existenz geben. selbst wenn es politiker und wirtschaftsbosse gibt, die nicht ohe fehl und tadel sind, so haben die nun aber wirklich nichts mit dem versagen eine gruppe von menschen zutum, die nichts aus dem knick kommt. fasf 40 millionen menschen in diesem land gehen arbeiten. jeder sollte sich selbst fragen, warum er zu einer minderheit gehört, die nicht in der lage ist, für sich selbst zu sorgen oder nicht selbst für sich sorgen will.


    zeig mir mal einen job in der heutigen zeit von leihfirmen in der man für sich selbst und seine familie sorgen kann OHNE zusätzliche leistungen von der arge? die arge´n und der staat will doch das man abhänging von denen ist ansonsten hätte die regierung den leihfirmen nicht haus und hof geöffnet und die argen würden nicht mit allen mitteln versuchen die menschen in leihfirmen zu drängen das kannst du niemanden erzählen das die nicht genau wissen das man dennoch abhängig von denen ist

    Venya wundere dich nicht über den der meint alle ALG II bezieher sind abzocker und schmarotzer



    also ja das ist leider richtig so weil jedes einkommen wird angerechnet die 638,20€ gehalt werden mit den 65€ addiert das heist du hast in dem monat wo die inventur war 703,20€ verdient also bekommst du ja weniger ALG II für den monat wenn du wieder deine 638,20€ hast bekommst du auch wieder mehr ALG II also kurz gesagt je mehr du verdienst desto weniger ALG II bekommst du

    [quote='lacki','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=54554#post54554']wieso falsch, die kinder sind, wie du schlaumeier es ja selbst zugibst, weiterhin bei ihm familienversichert. das er dazu ein formular ausfüllen muss, weiss er doch sicher selbst.[/QUOTEich habe nicht gesagt das sie weiterhin mitversichert sind als er arbeit hatte wahren sie mitversichert mit der kündigung verfällt die familienversicherung das heist es muss neu beantragt werden musste ich ja auch immer machen also automatisch geht da garnichts wie denn auch:rolleyes: