Beiträge von morgenstern

    hallo zusammen,


    wer kann uns bei folgender problemstellung weiter helfen:


    meine frau und ich ( 2 unterhaltspflichtige schulkinder) hatten zusammen eine firma, die im frühjahr 2007 insolvenzantrag stellen mußte. wegen schlechter auftragslage hatten wir bereits seit sommer 2006 alg 2 - leistungen bezogen, da die einnahmen aus der selbstständigen tätigkeit nicht ausreichten.


    nach der insolvenz wurde meine frau im sommer dieses jahres in eine 1 euro - maßnahme (zwangs-) vermittelt, ich als ihr ehemann dagegen nicht, ich bin zur zeit mit dem neuaufbau einer kleinen firma beschäftigt.
    das alg 2 läuft normal weiter.


    jetzt die eigentlichen fragen:
    - warum wurde ausgerechnet meine frau in diese maßnahme gesteckt?
    - wie kann sie da wieder heraus kommen?
    - was ist, wenn ich sie als mitarbeitenden ehegatten in meiner neuen firma dringend brauche?
    - kann meine frau sich auch selbst durch die neuaufnahme einer selbstständigen tätigkeit aus dieser maßnahme "befreien"?


    vielen dank im voraus für eure antworten.


    grüße