Beiträge von saintz

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    Wenn du die Beschäftigung selber kündigst, obwohl du keine andere Stelle anzutreten hast, hast du sehr wohl mit Leistungskürzungen zu rechnen.
    Es ist doch durchaus zumutbar die paar Stunden noch durchzuhalten, oder!?


    Hallo, Du schreibst mal so und mal so... Hast Du überhaupt Ahnung?!
    Und Deine Aussage :"Es ist doch durchaus zumutbar die paar Stunden noch durchzuhalten, oder!?"
    Zeigt auch nicht gerade viel Qualität!


    Aus diesen paar Stunden offiziell, wurde inoffiziell eine Vollbeschäftigung!


    Egal, ich denke ich hole mir woanders qulifiziertere Aussagen...

    Hallo


    du solltest angeben, das der Vertrag zum 30.12.07 ausläuft!
    Das muss natürlich auch nachgewiesen werden.


    Das ist weniger das Problem, da dem Amt bereits eine Kopie meines Vertrages vorliegt und dort drinsteht, das das A.-Verhältnis nur bis zum 30.12.2007 läuft...


    Also schliesse ich aus Deiner Aussage, das ich demnach nichts zu befürchten hätte?


    Gruß Saintz!

    Hallo,
    ich habe z.Zt. noch eine Teilzeitbeschäftigung von (offiziell) 8 Std. wtl., die noch bis zum 30.12.2007 andauert. Jedoch spiele ich mit dem Gedanken, diese Beschäftigung aufzugeben (Private Gründe liegen dafür vor...). Eine Verlängerung durch den Arbeitgeber steht nicht zur Diskussion und wird es nicht geben. Nun meine Frage, kann mir eine Sperrzeit blühen, wenn ich diese Beschäftigung aufgebe?! Oder können mir sonstige Konsequenzen durch das Amt passieren? Wäre noch zu erwähnen, dass ich Hartz IV beziehe!!!


    Danke, für Eure Stellungnahmen!


    Gruß Saintz