Beiträge von Horst GRUNERT

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    unerheblich

    dann bleib Du ruhig fern wenn es sich um eine Rückerstattung handelt ! Denn dann liegt ein Vergehen vor _ Du bekommst nämlich ALG II vorab gezahlt und somit ist Dir die Leistung zum JC hin längst erbracht worden, diese Auslage der Kosten wird Dir dann noch rückerstattet. Wenn Du es drauf anlegst dem Termin aus dem Grunde fern zu bleiben weil Du angeblich keine Leistungen erhalten hast, ist das einzige was Du erbracht hast, Dir sauber ein Ei zu legen das Dich dann in nächster Zeit richtig Leistungskürzungen kostet! Wie gesagt bisweilen sitzen da nicht nur Deppen in den JC:!

    @ Kai N - mein IQ ist mit 137 ermittelt worden - so schlecht ist der also gar nicht das ich mich dafür schämen müsste, bin damit zumindest im oberen Feld derer die Denken dürfen! :D :D :D

    @ Kamilla - Warum denn nicht? Soviel ich weis, werden diese Parzellen doch sowieso ermietet/gepachtet und wenn die Leistung dafür bereits vor dem Eintritt der Bedürftigkeit geleistet wurde ist das Geld ja nicht mehr vorhanden und zurück zu fordern ist da dann auch nichts, das wird wohl schon so in den Vereinsstatuten festgelegt sein. Wenn dann natürlich die weitere Leistung für die Parzelle ansteht wird es schon komplizierter, das etwas teurere Hobby wird aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen, denke ich mal !

    @ Kai N - mal eine ganz bescheidene Frage lieber Kai, wenn ich die letzten Tage mit dem Tread von heute hier so betrachte, dann und vielleicht wird Gawaun mir da auch zustimmen, komme ich nicht umher hier mal anzumerken: Willst Du uns eigentlich hier verarschen, ich hatte sogar schon mal den Verdacht die liebe Turtle hätte sich unter einem Zweitaccount angemeldet. Denn bisweilen muss man echt daran zweifeln ob Deine Argumentationen nur auf doof gemacht werden. Wer solche Zusammenhänge durchblickt, dem kann auf der anderen Seite ja wohl nicht das Wissen fehlen wie es um den Hausanschluss einer Abwasserleitung steht, der einerseits in fehlerfreiem Deutsch auch auf Paragraphen und gesetzeslagen hinweist, zudem einen Meister besitzen soll und studiert haben soll und dann hier bisweilen einen Quark ablässt der nicht mal Sonderschul-Niveau erfüllt! Da ist mir die Diskrepanz dann doch etwas groß ! Wäre nett wenn Du Dich mal für eines von beiden entscheiden könntest, man fühlt sich sonst irgendwie hier verarscht wenn Du was postest! Ist meine ganz persönlichde gegenwärtige Empfindung, aber Du wärst nicht der Erste der in einem Forum trotz bestem Wissens einen auf Forumskasper machst - womit dürfen wir den zukünftig hier rechnen mit dem gut Informierten Fachmann oder mit dem Sonderschüler IQ Bierflasche!?

    Du kannst ja auch erst mal formell den Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das die besagte Person sich z.Zt. im Krankenhaus befindet und aus diesem Grund lediglich zur Fristwahrung der Widerspruch erfolgt die Begründung des selbigen wird dann nach dem Entlassungstermin erfolgen, da gegenwärtig noch nicht abzusehen ist ob Anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss !

    ja da kann man doch eigentlich nur jedem ALG II Bezieher gratulieren der in seinem näheren Umfeld jemanden zum Pflegen hat - ist zwar kein leicht verdientes Geld aber immerhin ein schönes Zubrot statt Zuhause vorm Fernseher zu hocken und wird beim ALG II noch nicht mal angerechnet ! Da macht es doch echt Sinn wie im vorliegenden Fall die Mutter in die HG zu holen! War mir echt noch nicht bekannt!

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    das Du am öffentlichen Netz angeschlossen wirst

    ab Grundstücksgrenze der Allgemeinheit, dem Steuerzahler! und das das alles in Schuss gehalten wird dafür trägt dann die Kommune die Verantwortung und wenn sie Kohle dafür haben muss wird der Haushalt der Kommune damit belastet und damit das nicht jedes Jahr ausufert wird ein Haushaltsetat mit geschätzten Kosten vom Bürgemeister der Allgemeinheit vorgestellt und von den politischen Vertretern im Stadt oder Gemeinderat kritisch unter die Lupe genommen und entweder als gut befunden und abgesegnet oder als verbesserungswürdig in die nächste Runde geschickt um Einsparpotential zu ermitteln. Reicht die Kohle für die Vorhaben bei Stadt und Gemeinde nicht aus werden Anträge auf Zuschüsse beim Kreis, Land oder Bund gestellt und vielleicht genehmigt manchmal dauert sowas Jahre und das alles wegen der vielen Scheiss Rohre wie in Deinem Fall ! :D

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    LÖL Horst so einfach soll das gehen das die Stadt Sagen kann hört mal ihr steht in der Pflicht unsere Grundstücke frei von Schnee zu machen ?? Passiert was wenn ihr das nicht macht haftet ihr ?

    so ist es ! Meine Vermieterin ist 84 Jahre und wenn ich nicht den Bürgersteig frei machen kann, muss sie die Stadt anrufen damit die einen Unternehmer schicken der das macht, wenn sie niemand anderen findet der sich dafür her gibnt! Heisst sogar der Vermieter kann Dich als Mieter mit in die Pflicht nehmen, hier ist es nur so wenn ich das dann nicht mache, haftet der Hauseigentümer - weil der ist vor Ohr kann ide Situation einschätzen und muss letztlich die Verantwortung der Stadt gegenüber tragen. und das ist nur Winter , so ist es auch mit Gehhwegplatten die sich absenken, Dinge die auf dem gehweg abgestellt sind und den Durchgang behindern und und und ! Für alles steht zunächst einmal der Anlieger in der Pflicht!

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    Bitte seit doch so nett und beseitigt den teil der Strasse damit wir den zugang zu diesem Rohr haben.

    Kai, mal anders gefragt, was willst Du denn sonst machen als das was Du grade schreibst!? Willst Du die Straße selber aufbuddeln ? Mal abgesehen das dann die Grün - Weissen oder neuerdings Schwarzen wohl ganz schnell bei Dir vor der Tür stehen wegen unerlaubten Eingriffs in den Strassenverkehr ergeben sich das aus den nicht vorhandenen kenntnissen wo was an Leitungen und Kabeln Dein Vorhaben durchkreuzt noch ganz andere Probleme ! Schuster bleib bei Deinen Leisten - mach Du Maschinen bau und überlass das andere dem Bauhof der Kommune! :D Sonst hat bald keiner mehr Strom, Gas, Telefon und Internet mehr in Deiner strasse und alles wegen einem Abwasserrohr! :D :D

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    Horst das mit der Haftung ist eh so eine Sache.

    Kai da sist eine ganz einfache Sache, Du wirst beauftragt, ohne Bezahlung aber eben mit der Pflicht und daraus ergibt sich die Haftung - denn wie will die Stadt denn erfahren ob Du Deiner Pflicht nachkommst oder nicht, willst Du und die anderen Anwohner Geld bei den jährlichen Abgaben sparen musst Du Dich wohl oder übel auf diese Pflichten einlassen! Dann stehts Du aber auch in der Verantwortung, kannst Du dieser Aufgabe nicht nachkommen, und daraus ergibt sich dann eine Situation der Haftung sagt die Stadt " der war's, der hat sich nicht an die Aufgaben gehalten! Also haftet wer ??? Du ! Ist doch ganz einfach !

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    t. Eigentümer des Bürgersteigst ist die Stadt nicht der Eigentümer oder Mieter. Wäre das selbe wenn wer Haftet für fremde Grundstücke

    Mag ja sei, dann beauftragen die ein Unternehmen und wer zahlt es letztlich ??? Alle Anwohner alos auch Du, damit die Kosten niederig bleiben wird der Hauseigentümer in die Pflicht genommen, kannst Du dieser nicht nachkommen musst Du sogar bei der Stadt anrufen die schicken dann jemanden raus, so läuft das in der Regel!

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    denke ich mir ist Sache der Hausverwaltung.

    Kai hast Du meinen Tread komplett gelesen ?? Dann weist Du doch was mit der Hausverwaltung ist, Jeder Eigentümer ist dann da Chef und die Hausverwaltung ist auch von ihm mit beauftragt oder meinst Du die sind Eigentümer vom Keller Dach und Garten !???

    Hallo Frank 231 - die Kommunen haben ja in der Regel sowas wie einen Ortsvorsteher, mesit auch Leute die in der politik der Kommune etwas zu melden haben oder aber die richtigen Fäden ziehen können damit die Kuh vom eis kommt. Hast Du schon mal daran gedacht ! Oder einen Termin beim Bürgermeister zu machen und die Problematik auf den Tisch zu bringen. Meist sind bei öffentlichen Sanierungen ja ganze Strassenzüge betroffen und es werden die Kosten für jeden Anschluss aus allen Anliegern ermittelt, eventuell ist in dieser Schlüsselung ja auch schon vorgesehen wie man vorgeht wenn sich solche Fälle wie Deiner dadrunter befinden, ist nur so ein Gedanke, aber vielleicht hilft Dir da jemand weiter wie die SB's auf dem JC!!


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    öffentliche Straße ist nicht eure Sache. Ist Sache der Stadt

    ach Kai wenn#s immer so schön einfach wäre, leider zahlen die Anlieger in einer Strasse mehr als Du dir vermutlich vorstellen kannst, Das Schlimme ist das Du damit letztlich einverstanden sein musst, so simpel wie Du denkst ist das mit der Trennung Straße - Grundstück nämlich nicht ! Fängt doch schon im Winter mit der Haftung bei Eis und Schnee an und das sind noch die leichtesten Probleme die man als Hauseigentümer oder Eigentumswohnungsinhaber zu lösen hat. Die Hausverwaltung bei einer Eigentumswohnung in die Pflicht zu nehmen hört sich solange gut an bis zu dem Zeitpunkt wo die Frage aufkommt wer denn denn die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt - dann bist Du als Egentumswohnunmgsbesitzer ganz schenll wieder da wo Du vorher mit der Fragestellung der Verantwortung auch schon warst, nämlich unter anderem auch wieder beim Eigentümer der Eigentumswohnung und musst Dich dann mit den anderen Miteigentümern auf eine Lösung verständigen !

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    Stimmt, Kitty hat recht, das Geld bekommt ja die pflegebedürftige Mutter. Im übrigen wird auch Pflegegeld in der Tabelle der Einkommensarten als Einnahme zum Lebensunterhalt verneint,

    okay das kann ich soweit nachvollziehen das die zu pflegende Mutter zunächst einmal das Pflegegeld bekommt und auch das dieses Geld nicht als Einkommen bei der Mutter sollte sie ALG II beziehen als solches nicht dem Einkommen zugeführt werden darf, dient ja dem Zweck sich die Pflege leisten zu können, aber; und da mache ich jetzt mal 3 große !!! Der, der dann pflegt übt eine Tätigkeit aus und das zu vergüten stellt für mich dann ein anrechenbares Einkommen da - im Umkehrschluss würde das sonst bedeuten das jeder ALG II Bezieher ansonsten einen alten Menschen pflegen könnte und der alte Mensch diesem Pfleger diese Leistung mittels Pflegegeld vergütet und dieses dann beim pflegenden ALG II Bezieher, der ja im Grunde eine Dienstleistung erbringt, nicht als Einkommen Berücksichtigung findet - Leute das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf so einen Job müsste dann doch jeder Arbeitslose geil sein !

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    ch denke mal, dass da Pflegegeld bezahlt wird, was, soviel ich weis, nicht als Einkommen angerechnet wird,

    das würde ja bedeuten, das Pflege durch einen Pflegedienst keine Arbeit wäre !? Diesen Pflegedienst aber bezahlt man mit dem Pflegegeld, richtig !? Wieso sollte dann bei einem eh arbeitslosen Familienangehörigen diese Tätigkeit nicht als Arbeit betrachtet, entsprechend vergütet und angerechnet werden !? Das krieg ich im Moment von der Logik nicht ganz auf die Reihe ! Eher könnte ich mir denken das die Pflege nicht vergütet wird weil man ja auch in der Fürsorgepflicht für die Eltern steht und im Grunde Unterhaltspflichtig ist!? Irgendwie kriege ich das grade nicht so ganz auf die Reihe, lieber Gawain !? :D Wenn die Qualifikation nicht gegeben ist, wird doch lediglich schlechter vergütet, so praktiziert man das dann doch bei den Pflegediensten - zumindest gegenüber den Mitarbeitern die das betrifft, beim Patienten wird abkassiert egal ob qualifiziert ausgebildet oder nicht der kann das in der Regel doch sowieso nicht beurteilen !

    genau dies pfeifen sich heute Merkel und Ihre Minister rein ! Grund: Würde man dies nicht machen hätten bald die beamtetet Staatssekretäre ein höheres Einkommen wie ihre Chefs !


    Ist das nicht geil ??? Wie reden hier ja nur von minimum 700€ mtl. pro Kopf ! Ist ja auch schon 12 Jahre her, das man das letzte mal erhöht hat. wir sprechen hier ja auch nur von Monatsbezügen um die 13500€


    Mal sehen wie sich die Ratten wieder winden, wenn es um 5€ mehr HARTZ IV Bezug in ein paar Jahren geht! Das wird dann mit großem Palaver im Bundestag über Tage diskutiert, das eigene Kässchen zu füllen wird eher heimlich abgewickelt!


    Man sollte immer reinschlagen bei diesem Dreckspack, pfui Teufel ! Von denen hat doch nicht ein einziger Skrupel, die sind alle so gierig wenn man die mit einem Schwein an den Trog stellen würde, würde das Schwein glatt verhungern !

    wie sehe Urteil vom BSG - mich interesiert nicht was die vorschreiben, die - Gerichte sondern was ich im Zweifelsfall durch bekomme zur Not bei Gericht ! Hab ich der Turtle auch schon mal erklärt, wenn alle Gesetze so eindeutig Rechtens wären, würden die JC ja nicht so viele Verfahren verlieren. Fakt ist, das ich in meinen Unterlagen die Leistungen als Bescheid erhalten habe, ist zwar schon einige Jahre her aber es ist ein Bescheid erfolgt, sogar das Spritgeld für 4 Fahrten auf 2 Km pro Richtung Wegstrecke ist dort aufgeführt! Soviel wird sich inzwischen wohl auch nicht geändert haben !