@ GG52 - noch besser ! Danke für diese zusätzliche, nützliche Info! Hoffe das SeM das erkennt und mit der Tante eine andere optional bessere Lösung treffen kann, z.B. könnte die Tante ja eine Ausbildungsversicherung abschließen mit Fälligkeit Tag X - man kann dann z.B. als begünstigte bezugsberechtigte Person "lottititi" mit Ablauf des Tages X bestimmen. Macht eine Versicherung aus dem Saarland z.B. ganz gerne nach der Geburt eines Kindes im Krankenhaus bieten die sowas ab 5€ im Monat an und mit 18 ist die dann fällig, geht natürlich auch später!
Beiträge von Horst GRUNERT
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@ Adorable - was ist los ??? Hab das grade erst gelesen! Also zunächst einmal bestand ja eine Bedürftigkeit zu dem Zeitpunkt an Deinem alten Wohnort und die ist trotz Praktikum ja weiter gegeben gewesen, auch wenn von einem AG verlangt werden kann das er Probearbeiten und Praktikum vergütet.somit hast Du trotzdem erst einmal weiter Anspruch auf ALG II - das sich die Möglichkeit ergab durch das Praktikum eine Arbeitsstelle zu bekommen, hätte man Dir für diese Zeit eine Bewilligung für einen Zweitwohnsitz bzw.einen Mehraufwand prüfen können und eigentlich auch bewilligen müssen. Wenn Leute eine Lokführerausbildung machen wird Ihnen auch ein Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft (Hotel) bewilligt ich kenne solche Fälle und da ist dann noch nicht mal eine Arbeitsstelle draus hervor gegangen! Das Dein AG Dir dann eine Vergütung zahlt ist okay die muss dann allerdings Berücksichtigung finden. Das der SB an Deinem alten Wohnsitz diese Massnahme nicht unterstützt tut in sofern nichts zur Sache das Dir dort ja der lesitungsanspruch nach wie vor gegeben sein muss - Du solltets aber in diesem Zusammenhang nicht mit ihm über einen Umzug sprechen sondern lediglich über einen 2.Wohnsitz aufgrund einer möglichen Arbeitsaufnahme. Hier ist offensichtlich nicht korrekt beraten worden, vielleicht aufgrund von Unkenntnis solcher Möglichkeiten oder aber wie immer aufgrund von Kosteneinsparungen - deswegen ist die Arbeitsvermittlung ja auch immer so besonders erfolgreich.
Die Vollzeit-Entlohnung ist allerdings auch eine Verarsche Deines AG das muss man auch mal ganz klar sagen. er hat auch einige Möglichkeiten der Förderung wenn er Leute einstellt und meist beinhaltet dies Tarifliche Entlohnung, wenn die nicht gegeben ist erhält er natürlich auch keine Zuschüsse, sollte er die Bereitschaft zeigen das er jemanden einzustellen gewillt ist!
Ich verstehe es so das Dein alter Wohnsitz aber gekündigt würde, wäre es jetzt zu einem Anstellungsverhältnis gekommen, oder hast Du diesen schon gekündigt.
Es ist so, das Job-Center ist im Grunde zur Hilfe verpflichtet wenn sich jemand wie in Deinem Fall an sie wendet. Es wird aber immer öfters so gehandhabt das man erst einmal die Leute wegschickt um zu schauen wie weit wirklich eine Notlage besteht. Wer nicht wieder kommt der hat die Hilfe entweder doch nicht nötig oder eine andere Alternative gefunden. Daher musst Du jetzt einfach mal hartnäckig bleiben und denen im Amt auf den Zeiger gehen, mach das indem Du verlangst das Deine Vorsprache zur Niederschrift aufgenommen wird und erkläre Deine gegenwärtige Situation und verlange nach dem Team-Leiter das dieser sich mit dem Vorgang beschäftigt. Ich denke bei Dir ist einiges falsch gelaufen und wenn die zukünftige Entlohnung genau so beschissen ausfällt wie grade im Praktikum musst Du ja auch ALG II aufstockend beantragen, dann sollte die Zuständigkeit des JC aber geklärt sein !
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Wenn deine Tante dir monatlich Geld gibt wäre es besser dieses dir in bar auszuhändigen da es sonst als Einkommen berücksichtigt werden würde
ooooooh Kitty 121 gut das wir hier nicht beraten, das ist ne klare Anstiftung zu einer Straftat "Betrug" nennt sich diese und das mit Vorsatz. lösch mal lieber schnell die Zeile! Es tut zudem nichts zur Sache ob bar oder per Überweisung!
@ lottititi - ist so wie Kitty schon richtig geschrieben hat, alles was über dem Freibetrag liegt wird in der Folge angerechnet und Dir bleibt über die 100€ danach nur noch der 1/5 Teil jedes € - wenn Deine Tante Dir was Gutes tun will soll sie das Geld auf ein Sparbuch tun das solange in Ihrem Besitz bleibt bis Du eine abgeschlossenen Ausbildung hast die Dir ermöglicht, Deinen Lebensbedarf selbst aufzubringen wozu auch eine eigene Wohnung gehört, wenn das der Fall ist soll Dir die Tante danach das Sparbuch überschreiben! Auch Sachgegenstände fallen unter die Regelung das sie dem Einkommen zugerechnet werden können. ZB. ein Roller oder ein Auto sind hier sehr beliebt!
Kitty Kitty so geht's doch nicht!
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@ Gawain - stell doch mal den Antrag den Tread um eine Spalte nach oben zu verschieben !:D
Übrigends unserer Turtle ist dieser Schreibfehler auch nicht aufgefallen: H Glöckle der Glöcckle schreibt sich nämlich kurioser Weise mit "ccK" - wie geil ist das denn unser 1-er Abi Jura - Mäuschen hat's nicht als fehlerhaft zurück geschmettert ! Isch bin bejeistörd !
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Wir Wollen ja haben das sie stierbt an Altersschwäche, nicht an einem Herzschlag.
stimmt auch wieder, deswegen würde ich ihr auch tunlichts raten niemals einen Tread mit Dir zu erörtern ! Dies ist zwar angenehmer als sich mit Schildkröten rum zu streiten, die Ihren Fehler weiter oben offensichtlich auch gerne unbemerkt belassen hätte, weil sie darauf gar nicht eingegangene ist, aber für die Oma kommt es dann wohl auf's selbe raus - Du Kai schwächst sie so sehr das ein Herzschlag vermutlich der schnellere und glücklichere Tod gewesen wäre !:D
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@ kai - zum Wohnen der Oma bei Sabnrina - tut die Oma zudem solange nicht, wie sie sich nicht umeldet - Schlußßfolgerung: Oma meldet sich einfach nicht um ! Das fällt doch auch niemandem auf auf dem JC auf und aus Datenschutzrechlichen Gründen wird es doch ganz sicher illegal sein wenn das Einwohnermeldeamt dies dem JC mitteilt, weil das dürfen die ja gar nicht das wäre ja pauschal jemandem zu unterstellen er würde vorsätzlich betrügen wollen ! Wollte hier nur noch einige weitere Irrwege der menschlichen Logik beleuchten!
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@ Gawain, sag nicht Du willst zum "illegalen Wohnen" nichts mehr beitragen !:D:D Warum klinkt sich hier der "lacki" eigentlich nicht mehr mit ein der ist doch inzwischen auch aus dem Urlaub zurück, als Gegenpart für den Kai wäre das doch absolut geil !
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1 Jahr kann Oma ohne Hin da sein ohne das einer was kann.
nee, nee lieber Kai laut Mietrecht spricht man von Besuch wenn höchstens 3 Monate dieser Zustand besteht danach kann der Vermieter schon zum Schutze der anderen Mieter im Haus die Nebenkosten für die besagte Wohneinheit um eine Person im Verteilerschlüssel anheben!
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um es mit H.Glöckle zu sagen: Hach wie lustig ! Und dieses Wissen! Gut das ich mal ne kurze Zeit weg war, da hat sich hier ja ne sehr interessante Kommunikation ergeben1 Schön, schön.
@ Gawain - ein hab ich noch, ein hab ich noch:
jetzt kommt's: kenne 5 Studenten die teilen sich ein Haus nebst Garage und weil da so wenig Platz im Haus war, war ein altes Knusperhäuschen von einer noch älteren Oma gab es da nur 4 Zimmer plus Küche und Bad und jetzt kommt der Brüller, einer der Jungs hatte die Garage als Zimmer der WG erhalten, war noch so eine typisch alte mit Türen und weist Du was ? Schau mal in Dein Zitat von Wikipedia "brüll" da sind gar keine Garagen aufgeführt !
ZitatUnterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z. B. Bungalows, Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels), Herbergen, Pensionen (Fremdenzimmer), Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Quartiere, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwagen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z. B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Wohncontainer und Stadtwohnheime (Obdachlosenunterkünfte). Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerken (z. B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen) oder geschlossene Anstalten, wo Verurteilte über lange Zeit wohnen müssen.Leute ich schmeiss mich weg ! Können wir die Diskussion jetzt wegen dem Wohnraum / Wohnen jetzt bitte nochmal neu starten!? ;:D
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Liebe Leute aus den Job -Centern - Wo ein Wille - ist ist auch ein Gebüsch ! Ihr bringt diese Aussage tagtäglich zig tausend mal gegenüber Menschen die arbeitslos geworden sind um sie in Minderwertige Tätigkeiten zu drängen, was im Grunde auch nicht eure Aufgabenstellung sein sollte, denn die Lautet: Dauerhaft, sozialversicherungspflichtig und gänzlich vom Bezug von ALG II Leistungen unabhängig, die gegenwärtigen Hilfebedürftigen zu vermitteln. Trotzdem wird jeden Tag von den Menschen verlangt, unter der o.g. Aussage einen Teil zur Entlastung der Kosten gegenüber der sozialen Gemeinschaft beizutragen indem man eben Tätigkeiten annehmen soll/muss die diesem Zweck eigentlich nicht gerecht werden und wenn es dann um Leistungen geht die diesem Zweck gerecht werden könnten, dann ist dieser Wille auf Seiten der Job-Center plötzlich nicht mehr gegeben! Normal ist das doch wohl nicht und schon gar nicht im Sinne des Erfinders, oder !? Euch fehlt einfach der Bezug zur Realität, nicht den Arbeitslosen - die wissen wie die freie Marktwirtschaft funktioniert und zwar aus den eigenen Erfahrungen heraus und nicht aus Vorträgen und Schulungen, so wie Ihr!
Es ist eine Schande das man in einem solchen, für mich bereits sehr gut gelösten Fall, plötzlich wieder einen Rechtsanwalt braucht um eine Hilfe zu erwirken. Kontrolle ist gut aber man kann sich auch tot kontrollieren! Die Hilfe als Darlehn gewährt und fertig ist der Kuchen, aber warum einfach wenn es umständlich geht !
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Wenn ich lese, dass jemand mit 25 in Abendschule den Realschulabschluß macht, ist hier schon ein deutlicher Mangel an Zielstrebigkeit in der Ausbildungsvita zu erkennen. Demnach wäre der Anspruch auf Unterhalt von den Eltern vermutlich verwirkt.
aml ein ganz dickes Lob an chico - ich kenne diese Definition auch hatte da aber auch nicht dran gedacht, aber genau so ist es ! Die Eltern können es demnach ablehnen, sich noch als Unterhaltspflichtig zu sehen und dazu gibt es dann ja auch genug Gerichtsurteile!
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Es ist aber keine besondere Härte, den Unterhaltsanspruchn gegenüber den Eltern geltend zu machen
@ GG52 - dafür hätte ich ja suchen müssen
Zitatdie eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
aber dieser Passus sagt doch aus das wenn sie keinen Anspruch auf Bafög hat sie serh wohl Leistungen nach dem SGB II bekommen kann ( wie gesagt kann und Darlehnsweise) wo liegt dann das Problem es einem jungen Menschen zu bewilligen, wenn die Bafögstelle schon negativ beschieden hat!? Ist es jetzt schon Aufgabe der JC die Entscheidungen der Bafögstelle in Frage zu stellen? 1. Wird es als Darlehn gewährt, und 2.Zieht man das Ganze doch nur durch Zuständigkeitsgeplänkel in die Länge mit der Gefahr das besagter Abschluss gefährtdet ist, weil ja noch lange nicht klar ist ob und wwieviel die Eltern leisten müssen oder das Bafögamt den Vorschuss gewährt. Es wir ledilich auf dem Rücken einer bedürftigen Person solange eine Leistungserbringung verschoben bis eines sicher ist das man wenige Monate vor einer Qualifizierung !!! und darauf zielen ja im Grunde alle Aktivitäten eines JC's ab - keinen Lösung mehr zur Hand hat und entweder genervt in eine Prüfung geht und einen wesentlich schlechteren Abschluss zustande bringt oder das Ganze Vorhaben doch noch abbricht. Hab es selbst schon zu meinen Zeiten gesehen wie viele Leute die Abendschule noch ein halbes Jahr vor der Prüfung geschmissen haben und das war 78 - hier scheint sich in den ganzen Jahrzehnten überhaupt nichts getan zu haben! Während man sich im Amt als Entscheidungsträger über Zuständigkeiten den Kopf zerbricht, zerbrechen an anderer Stelle Lebensperspektiven ! Das hier ist wieder so ein gutes Beispiel wie wenig Verständnis auf höherer Ebene bei solchen Entscheidungen gegeben ist. Es sollte unerheblich sein wer zahlt, die Kann - Regelung sollte vielmehr im Auge haben das man auch mal unbürokratisch helfen kann, statt immer nur zu schauen aus welchem Topf man das nicht nehmen kann! Nochmal es ist eh als Darlehn zu gewähren, warum also so ein rein in den Quark raus aus dem Quark - Da SeM bisher noch keine Ausbildung hat, sonst wäre vermutlich die Unterhaltspflicht der Eltern ja auch wohl nicht mehr gegeben - bis auf Ausnahmen - hat sie zudem ja vielleicht sogar von ihrer ungelernten Tätigkeit her den Lebensunterhalt selbst bestreiten können, wie kann da eine Rückführung auf die Eltern erfolgen ? Leider hat SeM über diese Zeit nach dem normalen Schulabschluss bis jetzt nichts geschrieben aber Summa summarum sind das fast7 Jahre wo siie aus der Schule sein müsste und wenn sie da zwischenzeitlich Ihr Leben selbst finanziert hat würde sich doch auch die Frage stellen ob die Eltern überhaupt noch Unterhaltspflichtig sind ! ? Wenn ich mir alleine diese ganzen zu prüfenden Sachverhalte anschaue, ist es doch im Grunde ein Unding immer nur die Kann - Regelungen unter dem Gesichtspunkt anzuwenden, das man das auch mal wieder ablehnen kann - tolle Reformen und vor allem spricht sowas für sehr viel Creativität und Neugestaltung im Sinne der Reformen! Das ist dann doch nur alles wieder ganz dummes Geschwafel was man den Bürgern unter Reformen anzubieten hatte!
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@ SeM - so wie ich das hier heraus lese bist Du HARTZ IV berechtigt sofern Du Dich im letzten Semester Deiner Abendschule befindest und vermutlich hat es da eine Prüfung Deiner Unterlagen an anderer Stelle gegeben und da kam dann das übliche - wer Schüler ist und/oder in der Ausbildung hat keinen Anspruch auf ALG II sondern auf Bafög heraus.
Da Du ja bereits 2 Monate ALG II bekommen hast wird dort der Paragraph aufgeführt sein auf welcher Basis dies erfolgt ist, leider ist mir der Paragraph entfallen abe wir haben hier ja Miss Schlau von der Widerspruchstelle die den sicherlich sofort zur Hand haben wird.
Es geht darum das jemand auf ALG II im letzten Semester (oder sogar den letzten beiden Semestern) hat wenn er dem Grunde nach Bafög fähig ist dieses aber nicht zum tragen kommt weil (und dann folgen 4-5 Punkte warum dies nicht so ist unter anderem auch eine doppelte Verneinung, welche das Verständnis für den Text einem Aussenstehenden nahezu unmöglich macht) aber hier ist unsere Abi 1 Kandidatin aufgrund Ihrer hervorragenden Kenntnisse sicherlich in der Lage dies ausfindig zu machen!
Demnach ist dann weil kein Bafög gezahlt wird der Leistungsanspruch auf ALG II gerechtfertigt und zu bewilligen (eventuell auf Darlehnsbasis) denke mal das diese ALG II Bezugsberechtigung dem Prüfer des Antrages nicht bekannt ist oder aber der ganze Passus wie ja soviele andere inzwischen auch, sang und klanglos gestrichen wurde und der Prüfer in der Leistungsabteilung da schlauer ist wie sein SB der Dir das bewilligt hat, was vermutlich auch eher auf das Wissen des Teamleiters zurück zuführen war, denn die besagte Regelung kennt meiner Meinung nach kein SB.Bin mal gespannt was unsere liebe Schildkröte da aus den staubigen Gesetzestexten rausholt. Eventuell hat es aber auch damit zu tun das Du das 25.LJ erreicht hast und dann ist auf dieser Basis der Leistungsanspruch weggefallen weil auch da in den Gesetzen etwas zu finden ist ! Stellt sich dann nur die Frage ob dies dann auch gerechtfertigt ist:
Diese Regelung ist mir von einem Podologen und einem Abendgymnasiasten her bekannt, beide wohl über 25 und die erhielten beide erst im letzten Semester Ihrer Ausbildung den Anspruch auf ALG II wie gesagt weil Bafög nicht mehr zu traf und auch wohl keine Unterhaltspflicht der Eltern bestand. Worauf begründet sich denn die Unterhaltspflicht Deiner Eltern ?!
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lach nicht, Mikado ist ne ernste Sache ! 49 Stäbchen sind 24 x Essbesteck und ein Spies für die Ratte die gegrillt wird !
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ANNO 2022 Vater zum Sohn auf der Autobahnbrücke :
Vor vielen, vielen Jahren, als der Benzinpreis noch unter 10 € lag sind hier überall noch Auto's gefahren!
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Glück hat nur der Tüchtige und ich bin den tüchtig auf die Nüsse gegangen !
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Ein Reporter fragt das Paar:
Wie habt Ihr es geschafft 65 Jahre lang zusammen zu bleiben ?
Die Frau antwortet: " Wir wurden in einer Zeit geboren, als man kaputte Dinge reparierte, anstatt sie weg zuwerfen ...!"
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Habe Heute Nacht von der Arbeit geträumt. - Weitere 6 Überstunden notiert !
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Kai ich habe 58,5 qm² und das ohne Abzüge bei der Miete und auch nicht erst seit 16.05.2012 sondern schon seit etlichen Jahren, deswegen sage ich ja immer, nicht einfach alles akzeptieren! Ich musste damals aus einem Haus raus und was man da so an Möbeln aufgeben soll nur weil man in die Bedürftigkeit gerät war für mich damals schon nicht einzusehen, nicht ich sondern das Amt wollte ja das ich definitiv kosten einzusparen habe, konnte aber eben auch keine Alternative anbieten - dafür musste ich noch nicht einmal vor das Sozialgericht ziehen das haben die auch so kapiert!
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Das mag kein Straftatbestand sein, nur wird es das JC reichlich wenig interessieren, woher die TE die andere Hälfte der Miete bekommt.
Wieso denn wenig, das JC wird sehr wohl daran interessiert sein das es dem ALG II Bezieher genau sagen kann, nix da, die gesamte Miete zahlen wir nicht da hol Dir mal schön den Kopfanteil von Deiner Oma ! Turtle Du hast Dich doch da nicht falsch ausgedrückt ???