Ist doch klar fängt doch schon bei der Antragstellung an, da vermutet man zunächst einmal das Du Dir auch anders helfen kannst als unbedingt Leistungen beanspruchen zu müssen und dann geht es weiter da vermutet man dann das andere Stellen zu Leistungen verpflichtet sein könnten "Bafög, Eltern, BG eheänliche Gemeinschaft usw." jetzt sag mir nicht das das nicht alles auf Vermutungen basiert!
Beiträge von Horst GRUNERT
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Nennt man auch anerkenntnis.
und etwas zu schreiben was nicht im Zusammenhang mit der Sache steht nennt man "Unkenntnis" !
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Somit ist das nicht gegeben das man das immer beweisen muss, und das auch das Jobcenter zu Beweisen hat das es tatsächlich vorliegt.
Falsch Kai im Strafgesetzverfahren muss man Dir etwas beweisen im SGB reicht die Vermutung aus; hatte hier doch grade jemand gepostet ! Und dann darfst Du das Gegenteil beweisen! Also wenn TE jetzt schreibt das sie nur auf Frauen steht und dies belegen kann wird ihr sicherlich auch keine eheänliche Beziehung unterstellt werden können ! Aber wie gesagt das muss sie jetzt beweisen! Ist aber auch nur ein Beispiel!
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@ Kai - und nun stell Dir mal vor die besagte Person ist der SB vom JC - wetten das die vom JC dann den Begriff eines "reinen Untermietverhältnisses auch nicht in Frage stellen, oder wenn die Wohnung in China ist, da interessiert es das JC auch vermutlich recht wenig ob da ein Sack Reis um fällt, annehmen kann man so ziemlich alles - Faktuum ist die vom JC dürfen das und Du solltest das besser sein lassen, etwas anzunehmen weil, wenn Du was annimmst wir jedes mal eine neue Fallsituation durchkauen müssen, die mit der Ursprungsproblematik dann nichts mehr gemeinsam hat
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Ein reines Untermietverhältnis schließt eine Haushaltsgemeinschaft (BA 9.10) und damit eine eheähnliche Gemeinschaft aus.
@ Kai - dann definier mal den Begriff "reines" - vermutlich kommen die vom JC dann nur gucken ob dort richtig geputzt wird, Mano ich stekc gleich den Kopp in de Klo Schüssel und zieh ab - kann ja wohl nicht so schwer zu begreiden das das die vom JC da eben kein "reines" Untermieterverhältnis vermuten, sondern das die Dreck am Stecken haben und doch im Sinne einer BG miteinander leben!
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wird vermutet
@ Kai und ob Du es glaubst oder nicht im SGB reicht eine Verdächtigung aus, so wie einst unter Erich, das haben wir vom Osten nämlich auch übernommen das nicht mehr die Schuld bewiesen werden muss, die wird Dir einfach unterstellt - sondern das Du beweisen musst das Du unschuldig bist !!! Sozial ist wenn man trotzdem lacht ! :D:D:D
Man weis nicht aber man vermutet, ist wie mit der Kirche da gibt es auch einen Gott obwohl den noch keiner gesehen hat - ausser dem Tschechen mit Vornamen Karel vielleicht!
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Und das soll ein "erfahrener" Benutzer sein?
- da ich es sicher nicht gewesen bin hier mal eine kurze Erläuterung zu Deiner nicht ganz berechtigten Kritik!
Niemand bezeichnet sich hier als "Neuer Benutzer" oder "Erfahrener Benutzer" "Fachkompetenter Nutzer" selbst !!! Nimm das einfach mal so zur Kenntnis ! Der aufbau eines Forums liegt in der Regel in der Hand des Admin und auch der muss sich mit den Gegebenheiten des Anbieters solcher Foren abfinden. Er kann hier und da die Einstellungen wählen aber auch nicht immer alles! Kannst ja mal selber ein Forum erstellen: www.hompagemodules.de dann kackst Du hier zukünftig niemanden mehr unberechtigt an, denn die besagte Person hat den Rang wie auch immer bekommen nur sich nicht selbst diesen zugelegt, also ist Deine giftige Kritik gänzlich unberechtigt!
Übrigends, kritisieren kann jeder im Nachhinein, erlebste jeden Tag auf den JC die sind auch immer hinterher schlauer und erzählen den Leuten was sie falsch gemacht haben, wenn Du selber nicht so bequem und antriebslos wärst hättest Du vor Ort in Deinem JC doch auch schon längst eine Klärung erreichen können nur sind die meisten die anonym die Backe aufreissen dort die kleinen stillen Arschkriecher !
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.hätte mir in dem Forum schon etwas mehr sachdienliche Hinweise erhofft, etwas tiefgründigere Antworten.
wenn wir Deinen Erwartungen nicht gerecht werden können liebe Friedoline ein simpler Vorschlag: es gibt noch andere Foren die sich mit ALG II und dem ganzen drum und dran beschäftigen! Hier im Forum kannst Du Dich ja mal mit Turtle 1974 über PN in Verbindung setzen die hat eigens ein Fachforum eröffnet und da sie in der Widerspruchstelle eines Job - Centers tätig ist und scheinbar ein Jura-Studium besitzt mag das Forum von ihr vielleicht Deinen hohen Erwartungen eher entsprechen ! Dort sind die Auskünfte dann auch verbindlich weil ja Fachforum!!!
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Wenn ich in einer WG mit 4 anderen wohnen würde, müssen die sich doch wegen mir nicht alle durchsuchen lassen
Na mit dem Argument der Bigamie kannst Du beim JC schon punkten, habe ich selbst schon erlebt weil die gute Freundin von mir die mir ein Konto zur Verfügung gestellt hat auch mal von Amtswegen so dargestellt werden sollte als bestehe ein eheähnliches Verhältnsi, war nur blöd für den SB das die grade 14 Tage vorher geheiratet hatte
Friedoline, wo liegt da das Problem? Lässt Du die Leute vom Amt alleine durch die Bude laufen??? Ich nicht, ich würde die an der Wohnungstür begrüssen herein bitten und sie in meine Räumlichkeiten führen, wollen sie mehr sehen erklärt man denen " Liebe Leute das hat mir mein Hauptmieter/Vermieter ausdrücklich untersagt, es gäbe seitens des JC keine Berechtigung seien Wohnverhältnisse zu prüfen und Du würdest diesbezüglich auch nicht in die Privatsphäre Deines Vermieters eindringen wollen. Sollten sie hier einen bedarf sehen so möchten sie den Termin mit Deinem Mitbewohner doch selber vereinbaren und begründen ! Ihr habt doch alle einen Mund, den sollte man zu gegebener Zeit dann auch mal benutzen !!!!
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@ GG52 - das mag ja sein das die JC hier Hilfe bieten, bezüglich der Unternehmensberatung kann ich aber auch noch folgendes ausführen, es kommt nicht von úngefähr das die Kommunen die Unternehmensberatung als Geschäftsfeld erkannt haben denn die EU hat hier schon vor Jahren Förderprogramme ins Leben gerufen wonach jede Beratung mit bis zum Teil 1600€ gefördert wird. In der Folge schießen in sehr vielen Kommunen plötzlich der Verwaltung angegliederte Unternehmensberatungen wie Pilze aus dem Boden und machen den bisherigen Unternehmensberatern auch noch richtig Konkurenz denn der Freie Unternhemensberater gliedert sein Honorar anteilig zur Förderung auf das heisst die eine Hälfte zahlt der Kunde die andere wird im Rahmen der Kfw-Antragstellung in der Regel von der EU gezahlt somit hat der Freie Unternehmensberater schon mal 3200€ als Honorar für seine Tätigkeit. Ich habe hier vor Jahren schon von dieser neuen Konkurrenz der Unternehmensberater berichtet, damals war das ganze noch nicht einmal druckfrisch. In Bezug auf die damalige Flut von Ich AG'S und Kleinselbstständigkeiten war ja abzusehen das sich hier für die Kommunen sehr gute Einnahmequellen bieten werden, unabhängig davon ob die Beratungsqualität überhaupt gegeben oder zu beurteilen war, findet sich ja in den Ämtern immer einer qualifiziert genug zumal wenn dann noch das Klientel quasi nur noch von eienr Bürotür zur nächsten gehen muss, statt aufwendig in der freien Wirtschaft nach entsprechend qualifizierten UB's suchen zu müssen. Es ist wie mit den Fortbildungsunternehmen, irgendwo findest Du in der Führungsetage immer einen Nutznießer aus der öffentlichen Verwaltung der gewechselt hat! Sehr selten ist es hingegen einen im Markt bereits Etablierten dann in diesem Unternehmen zu finden - eine Hand wäscht demnach die andere und unter diesem Aspekt kann ich nur davor warnen sehr persönliche Unternehmensdaten mal ebenso aus der Hand zu geben - Datenschutz hin, Datenschutz her. Die Wahl des Steuerberaters oder des Unternehmensberaters ist in der Regel eine Wahl des Vertrauens - der Unternehmensform GmbH traut heute kein Bänker mehr, warum sollte also ein im Aufbau befindlicher Kleinunternehmer hier dem vom JC empfohlenen Unternehmensberater seine Zahlen offenlegen, doch nur aus dem Grund, weil dem SB die Beurteilung der Geschäftsentwicklung überhaupt nicht zu zutrauen ist, so ist das ja auch mit den Amtsärztlichen Untersuchungen, habe ich grade wieder erlebt. Nur in diesem Punkt ist ja jeder Leistungsbezieher verpflichtet der Aufforderung zur Amtsärztlichen Untersuchung nach zukommen.Stellt sich somit die Frage ob dies auch so bei der Unternehmensberatung der Fall ist und ob die dann auch von der Schweigepflicht entbunden werden müssen, so wie die Haus und Fachärzte, alles um seinen Anspruch nicht zu verlieren!.
Der Zweck ist doch klar, das JC will so schnell wie möglich aus der Leistung kommen und wird daher die Unternehmenslage immer anders beurteilen wie ein Unternehmensberater, ich würde an Stelle von BMN die Unterlagen zum Termin mitnehmen aber jedlicher Kopie widersprechen, ist wie beim SB mit den Kontoauszügen. Der darf sich einen Einblick verschaffen und Handschriftliche Notizen dazu machen aber das Kopieren wie aller Orts üblich ist eigentlich überhaupt nicht zulässig ich beweise nämlich jedem JC das sie Datenschutztechnisch hier eindeutige Verfehlungen begehen, denn es ist bekannt das die Kopierautomaten jede Kopie speichern beim austausch der Geräte nicht ein einziges Job-Center diese Datenchips ausbauen und vernichten lässt, somit kann jeder der ein solches Kopiergerät im Nachhinein erwirbt und sei es der Schrotthändler alle auf dem Chip gespeicherte Informationen auslesen lassen - im Grunde ein Bombengeschäft für jemanden der weis wie und wo man solche Daten zu Geld macht!
In meiner Zeit bei TERTIA habe ich dann auch kennen gelernt wie man mit Informationen auf den PC der Teilnehmer umgeht, die hatte nämlich dann alle der Teamleiter der ARGE Geilenkirchen vorliegen - soviel zu Datenschutz und was weis ich für Gesetze die einem vorgaukeln sollen das alles seriös abläuft, Wenn ich eines daraus gelernt habe, dann das, das der öffentliche Dienst über die größte kriminelle Energie in diesem Staat verfügt!
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Wenn deine Tante dir monatlich Geld gibt wäre es besser dieses dir in bar auszuhändigen da es sonst als Einkommen berücksichtigt werden würde.
da steht eine klare Absicht hinter diesem Rat liebe Kitty und selbst wenn das praktiziert würde wäre es Einkommen da muss nur mal die Tante beim Kaffeekränzchen erzählen das sie Ihrer Nichte regelmässig 50 € zukommen lässt weil die doch mit HARTZ IV so schlecht gestellt ist und das Kind sich so zumindest mal das eine oder andere gönnen kann und eine von den Damen erzählt das dann Zuhause dem Mann und der Sonntags beim Skat am Stammtisch in der Bierlaune das seinen Kumpels und einer von denen Hat nen Bruder der auf dem JC werkt dann hast Du die Kacke am Dampfen! Ist zwar ein nett gemeinter Ratschlag aber unterschätze nie den Zufal - zudem sind die 50€ nach wie vor Zusatzeinkommen und wenn man die nicht angibt ist doch auch klar was folgt! Macht es doch legal wenn es geht!
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@ Kitty 171 - ganz schön naiv gedacht
ZitatSie wollen ja nur sehen das ihr getrennte Zimmer habt und auch sonst getrennt wirtschaftet.
da braucht dann im Badezimmer nur mal ein Wäschestück vor dem falschen Wäschekorb liegen oder im Kühlschrank kein Rot-Weisses Abtrennband genau festlegen was hälftig ist, dann finden die das ausrecihend dies zu unterstellen, oder hast Du schon mal dran gedacht das dann auf der Toilette 2 Klorollen zum Hinternputzen hängen sollten !?
Fakt ist das der Hauptmieter ja einen Nutzen aus der Untervermietung zieht und diese nur gebilligt wird mit dem Zuspruch der ARGE /JC sonst hätte Fridoline dort ja nicht so ohne weiteres Ihre Mietleistung bewilligt bekommen, wenn ich JC wäre und mir die Leute nicht belegen könnten das sie getrennt wirtschaften oder die Überprüfung nicht zulassen wollten, würde ich die Zustimmung zur WG Bildung zurück nehmen, mal schauen wieviele Hunderttausend WG'S dann plötzlich zur BG werden aber dazu sind die auf den JC zu Glück ja viel zu doof dies von vorn herein zur Bewilligung von Wohnleistungen zu klären! WG gerne aber dann auch offenlegungder Verhältnisse wenn geprüft werden soll, wer das nicht einwilligt, dem wird die Mietleistung solange gänzlich versagt, bis er ein anderes Mietverhältnis vorlegt! In wievielen Fällen ist es denn wirklich so das da eine reine WG besteht weil jeder einen anderen Lebenspartner hat ???????? Soviele Fragezeichen wie nötig kann ich hier doch gar nicht machen und somit ist die Überprüfung gerechtfertigt , wer nicht mitspielt hat Pech gehabt, Der Vermieter einer Wohnung kann auch nicht zum Mieter sagen das JC kommt mir nicht ins Haus!
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da es der Geister bei den Jobcentern gar viele verschiedene gibt
so sehe ich das auch und die Begründung könnte lauten das die Praxisgebühr ja einen Teil der KV darstellt, die lediglich zu Lasten der AN als solche dargestellt werden muss um die AG entlasten zu können und beide KV-Anteile werden ja im Grunde auch über das JC geleistet!?
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Weiterbewilligungsantrag heisst deshalb wohl so weil man nur prüft ob sich etwas verändert hat!
Was also dem SB bis zum Tag X bekannt ist wird dann auch wohl weiterhin, wenn nicht in seinem Kopf dann in der Akte oder dem PC zu finden sein und bedarf eigentlich immer nur dann einer neuerlichen Erklärung wenn die Zuständigkeit wieder einmal wechselt, damit man sicher stellt das zwischen Manager und Kunden kein zu großes Vertrauensverhältnis entsteht (Böse kfm.Zungen behaupten ja, das dies unter wahren Bedingungen der Marktwirtschaft ja von Vorteil für den Verkäufer sein soll :D) im Amt wäre das vermutlich umgekehrt und dann könnte sowas wie Vorteilsnahme entstehen, womit die Begrifflichkeiten die man zur ausgeprägteren Servicedarstellung gewählt hat, vollends absuurdum geführt werden !
Aus diesem Grund gehen die Akten ja auch ständig auf Wanderschaft z.B. wenn die Rechtsabteilung oder die Leistungsabteilung eingeschaltet werden!
Da man seinen Weiterbewilligungsantrag j au auch in der Regel persönlich abgeben sollte um Unstimmigkeiten beim Verstehen der amtlichen Begrifflichkeiten abzuklären, kann man dies ja auch dann immer nochmal mit Hinweis zur kürzlich erfolgten Veränderung ansprechen, damit das dann auch nochmal dem SB bewusst ins Gedächtnis gerufen wird! -
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Als Einkommen kann man sie nicht anrechnen, da die Praxisgebühr ja von der Regelleistung bezahlt wurde.
Gawain - glaubst Du das oder weist Du 100-ig das die das nicht versuchen ? Bei der Steuerrückzahlung nimmt Vater Staat doch auch keine Rücksicht darauf das man vor ALG II kräftig verdient hat und deshalb zuviel Steuern gezahlt hat, da wird dann einfach das Zuflusprinzip zur Anwendung gebracht! Denke das die da bei der KV Rückerstattung genau so verfahren, machen sie ja auch wenn Mietnebenkosten rückerstattet werden. Die finden auch dafür ne logische Erklärung sieht man doch am Elterngeld für ALG II Bezieher!
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dies fordern die Mediziner - stellt die Praxisgebühr für viele Ärzte doch nur zusätzlche Arbeit im Praxisalltag da. Doch Bundesgesundheitsminister Bahr von der FDP hat allerdings so seine Probleme damit; findet er doch in der Regierungsbank keine Mehrheit für diesen Vorschlag - was will man Seitens der Regierung - ist doch klar da ist man für die Rückvergütung ! Macht ja auch Sinn, denn das Geld wird dann wieder jedem ALG II als Einkommen abgezogen, so gibt man ohne was zu geben ! Das sollte man dann zukünftig auch mit den Gehältern der Politiker machen, etwas geben was man sofort wieder vereinnahmen kann ! Wieder so eine soziale Aktion der Bundesregierung ! Was sagen wir da: "Immer Mitten in die Fresse rein!" so ein Lumpenpack gehört weg da oben!
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@ Kai - dann mach doch einfach schon mal nicht den gleichen Fehler wie viele die immer erzählen das es besser ist in Arbeit zu sein egal für wie wenig Geld, reicht doch schon wenn zig tausende alleinerziehende Mutti's diese dumme Ansicht in die Öffentlichkeit publizieren. Es wird erst annrüchig für die ALG II Bezieher wenn sie in die Minderheit geraten weil die Massen zu Arschkriechern mutieren! Würden die 10 Millionen ALG II Abhängigen alle einig dafür eintreten das 400€ Job Lösungen einfach nicht mehr zeitgemäß sind und dies nicht akzeptabel ist, dann hätten wir ja eine kleine Chance aus diesem System raus zu kommen, nur an jeder Ecke findet sich ein Depp der das anderes sieht und dann ausschert aus der Solidargemeinschaft gegen diese Ausbeutung, weil sie sich alle für etwas besseres halten ! So ist es doch !
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Da es unter dem Gesetz von Bezug des Arbeitslosengelds II die Möglichkeit des Aufstockens gibt, erklärst Du dich auch dazu Bereit in den ersten Monat deiner Hilfstätigkeit unter tariflich zu Arbeiten
Kai, ganz ehrlich, Du spinnst ja wohl - hier auch noch die AG Interessen hoch zu halten! Genau das ist es was uns so ohnmächtig macht etwas zu erreichen, genau so verfahren die Deppen bei Verdi wenn Leute wie Schlecker die Leute bis zum Letzten auspressen, da lobe ich mir die Münchner FDP die da zumindest den freien Wettbewerb im Markt hernimmt um einem solchen AG dann auch zu zeigen wo das Ende der Fahnenstange ist. Es gibt immer einen der ist billiger, schneller und besser, jeder junge Mensch kann da vielleicht noch eins drauf setzen, aber mit dem Alter kommen dann die Ausfälle und bis dahin sollte man auch solche Dinge wie Vorsorge und dergleichen auch vorbereiten können, wenn schon der Einstieg so vorprogrammiert ist wie Du das hier grade präsentierst hat wohl kaum jemand die Chance dieses zu betreiben!
Lasst doch mal alle einheitlich in Deutschland die Weigerung gegen solche Praktiken der JC erklären und lehnt das auch unter Androhung von Sanktionen ab - wir brauchen keinen Niedriglohnsektor sondern vernünftige Arbeitsverhältnisse für jedermann ! 400€ Jobs sind da gänzlich deplaziert!
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So ist es Heiko ! Und damit versaut man Dir dauerhaft Deine Lebens-Biographie - Ich denke nicht das wir uns jegliche Qualifikationen absprechen lassen sollten. Früher hieß es immer Lerne einen anständigen Beruf, dann hast Du dauerhaft etwas für's Leben ! Ich würde mich an Deiner Stelle als Bauhelfer bewerben aber mit dem eindeutigen Hinweis an den AG das Du von unqualifizierter Stelle dazu genötigt wirst und keinesfalls gewillt bist Dich unter Wert Deiner Qualiifiikationen beschäftigen und vergüten zu lassen. Du kämst lediglich Deiner gesetzlichen Verpflichtung nach Dich auf jede Dir gebotene Tätigkeit zu bewerben, sofern diese Dich dauerhaft und vollständig aus dem Leistungsbezug von ALG II bringen könnte. Du vertrittst aber anderes wie das JC die Auffassung das ALG II nicht als Maßnahme zur Absenkung des Lohnniveaus Anwendung finden sollte. Gerne aber wärst Du bereit bei einer dauerhaften und ALG II unabhängig machenden Einkommenssituation auch eine Ausbildungsfremde Tätigkeit auszuüben und anzutreten!
Damit bist Du dann wie ich eine Zumutung für jeden AG weil die wollen nur Leute die nicht aufmucken oder darauf beharren das sie nicht Jahrelang gelernt haben um dann auf Aushilfsjobs zugreifen zu müssen! Bauhelfer gibt es zur Genüge auch jede Menge unqualifizierte ALG II Bezieher ohne Berufsabschluss.
Du solltest dies auch zur Niederschrift so beim SB ansprechen, und das Du seine Auffassung nicht teilst und bei Zuwiderhandlung seinerseits, Dich in solche Arbeitsverhältnisse zu zwingen Du Dir die Klage vor einem Sozialgericht offen hältst. Dies solltest Du in Deinem Fall eigentlich schon vorbereiten denn ich denke das geht dem SB am Arsch vorbei also müssen härtere Geschütze her. Ich habe Anfang Juni mein nächstes Gespräch auf dem Job-Center und hatte diesbezüglich schon beim letzten Termin ganz klar darauf hingewiesen mir meine Biographie nicht durch solche Zwangsmassnahmen nach unten ziehen zu lassen. Das dumme Gelaber von : dies würde wenn auch nur teilweise meine Chancen zurück ins Berufsleben verbessern entbehrt jeder Grundlage und ist auch vom Job-Center nicht beweisbar!
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Selber Kündigen zieht immer Sanktionen nach sich, aber die Frage ist doch erst einmal was ist das jetzt für einen Übereinkunft mit dem AG ist es ein Praktikum oder ist es jetzt einen 800€ Niedriglohntätigkeit!?
Bei letztere besteht zumindest die Chance auf Aufstockung und klar, auf 2 Job-Centern nach Leistungen zu ersuchen ist nicht grade ratsam da spielt Dich einer gegen den anderen aus!
Quatsch ist es das die gute Dame ihren Job verliert, so schnell kündigen die im öffentlichen Dienst nun auch nicht !
Der Chef kann eventuell Gelder der Einstiegsförderung nach SGB III erhalten was aber eigentlich voraus setzt das Du "Arbeitslos" sein müsstest, also sollte das Praktikum alsbald ein Ende finden und dann bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird sollte sich der Chef nochmal mit dem JC diesbezüglich über diese Möglichkeiten unterhalten! Zahlen will letztlich keiner, aber bevor man dem Job-Center auf der Tasche liegt schauen die schon das man die Statistiken schön färbt. Problem ist nur, in dieser Statistik bist Du noch nicht enthalten!
Wenn Du also morgen nochmals auf das Amt gehst solltets Du das alles bitte zur Niederschrift festhalten lassen und mal hinterfragen wie weit die Zuständigkeit des alten JC jetzt eigentlich noch gegeben ist und ob es da nicht die Möglichkeiten gegeben hätte Dich hinsichtlich der Arbeitsplatzaufnahme zu fördern oder zu unterstützen z.B. mit der von mir zuvor schon genannten Regelung der kurzzeitigen ausserhäuslichen Unterbringung als Zweitwohnsitz - wie gesagt dies ist Lokomotivführern mit ALG II Bezug auch gezahlt worden und die hatten dadurch im Monat an die 1600€ als alleinstehende ALG II Bezieher und das über ein Jahr lang - manchmal sind solche Beispiele ganz hilfreich weil dann der SB oder Teamleiter erkennt das es da scheinbar doch wohl Alternativen gab zur Not einfach mal erwähnen das dies so bei der ARGE / JC Herzogenrath in NRW der Fall war! Ich weis das weil ein Kumpel von mir mich des öfteren per Internet aus Leipzig oder Hambuirg aus den Hotellzimmern kontaktiert hat, der hat diese Ausbildung vom Amt aufgedrückt bekommen! Auch für Dich müsste ein Einstiegsgeld nach SGB II § 16 in Betracht kommen- es wird immer gesagt gilt nur für Selbstständige aber das steht da nirgends ausdrücklich und macht auch keinen Sinn ist ja schließlich eine Kann-Regelung beim Chef sind das das SGB II die Paragraphen um die 200 rum soll er sich selbst raussuchen findet man unter http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html und dann halt Buchstabe "G" und weiter nach dem Gesetz suchen !
Du solltest bei Deinem morgigen Besuch auch auf Deine finanzielle Lage verweisen und eine Vorschusszahlung erfragen.
Und lass Dich nicht einlullen bezüglich Arbeitsplatzverlust, wenn die Dame nicht weiter weis soll sie zum Teamleiter gehen, am besten gehst Du direkt mit dann bekommst Dun auch mit was auf dem "stille Post" weg alles so falsch weiter geflüstert wird. Viel Erfolg!
Noch was lass Dich mit der Antragstellung nicht auf nächsten Monat vertrösten, was für einen Grund sollte es dafür geben !?