@ neben dem Bim Bam, haste auch ein Bam Bam und wohl vorher vergessen die Pickelhaube von Opa Kalle aufzusetzen !:D Gut gemeinter Rat, bitte nicht zu sehr drücken, wir wollen doch nicht die eine Gehirnzelle ausdrücken
Beiträge von Horst GRUNERT
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Bürgerarbeit ist kein allgemeiner Arbeitsmarkt
dann kann die Bürgerarbeit schlussfolgernd ja im Grunde auch nicht zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sein und jeder könnte sie ablehnen ohne das daraus irgendwelche Sanktionen erwachsen!
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vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemachten Angaben
darauf beruht das Urteil !
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@ Tutle 1974 - schönes Urteil aber doch wohl nicht der Thematik gerecht werdend was die hiesige Fragestellung betrifft - Frage: Du bist Juristin mit Abschluß - Entschuldige wenn ich das nach diesem Beispiel bezweifel !
In diesem Tread geht es um berechtigte Mietmängel und ob das JC die Leistungen vom Leisitungsbezieher her kürzen darf in der Höhe wie auch er diese Mietminderung geltend macht. lies Dir mal durch um was es in dem Urteil geht !
@ Kai - das was GG52 geschrieben hat ist vollends logisch und ich denke mal auch richtig - es ist natürlich nicht auszuschließen das auch unter den Richtern ein so verrücktes Huhn zu finden ist wie Du eines darstellst. Alos ich will nicht unbedingt wissen wie ein Richter darüber denkt, der mag ja vielleicht sogar so denken wie Du, sondern für mich wäre wichtiger wie das Urteil ausfällt und da schließe ich mich der Meinung von GG52 voll und ganz an!
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Hallo Anna !
manchmal ist sowas durchaus der einzig richtige Weg denn wie Du schreibst denkt sich Sohnemännchen scheinbar er habe die Gesetze durchschaut, dann lass ihn mal in dem Glauben. Ob das am 18.Geburtstag sein muss weis ich nicht aber am Tag danach wäre vielleicht der richtigere Zeitpunkt zu erklärne: Männchen, die von Dir ins Gewicht geworfene Unterhaltspflicht bis zum 25.Lebensjahr und darüber hinaus auch noch bedingt möglich, besteht nur dann wenn von Berechtigtenseite den Weisungen der Eltern folge geleistet wird. Die geschmissenen Bemühungen ihn in eine für die Zukunft sichere Ausbildung zu bringen reichen durchaus aus um Sohnemann ein Verhalten anzulasten das Dich von der Unterhaltspfölicht entbindet ! Somit ist Ende im Gelände oder wie bei RTL gezeigt "Schluss mit Hotel Mama" - wenn er wieder zur Besinnung kommt kannst Du ihm ja Dein zukünftiges Wohlwollen in Aussicht stellen aber seinen Traum der Mutti bis zum 25 LJ schön auf der Tasche liegen zu können kann Sohnemann ganz sicher abhaken !
ZitatEventuell ist hier nämlich schon ein deutlicher Mangel an Zielstrebigkeit in der Ausbildungsvita zu erkennen. Damit wäre der Anspruch auf Unterhalt, vermutlich verwirkt.
Geh doch mal zum Jugendamt und hinterfrage diesen Punkt:
@ Gawain - ist schon spät ich weis schau mal was noch unter den Angaben stand !:
ZitatIch lebe von einer Witwenrente
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ja das mag sicher ein schönes Thema sein hilft aber besagten TE's nicht die Lösungen für Ihre Fragen zu finden wenn hier Grundsatzdiskussionen über das Recht statt finden, ebenso wenig wie die reine Benennung von Paragraphen, oder will mir hier irgendwer erzählen nur weil ich dem SB zwei bis drei Paragraphen um die Ohren hauen kann das der mich dann plötzlich respektvoll und richtig behandelt und berät ? Ich denke der wird versuchen Dir das Gegenteil zu beweisen und lässt Dich auflaufen denndem geht es am Arsch vorbei ob Du mit der Kohle klar kommst oder nicht deswegen bringt das reine Paragraphen rumgereite auch nicht immer etwas! Nehmt das was in der Praxis an Erfahrungen gemacht wurde und setzt das um dann werden wohl eher die Leute damit Erfolge erzielen! Es ist gut vieles zu wissen und wie Mutter immer sagte: Du darfst zwar alles Kochen aber noch längst nicht alles essen!
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Nur wenn eine von der Behörde darzulegende und zu beweisende Haushaltsgemeinschaft vorliegt
dieser Satz ist Schwachsinn denn es gibt da nichts zu beweisen_ Familienmitglieder ob jetzt der BG zugehörig oder nicht sind Mitglieder einer HG automatisch wenn sie noch zusammenwohnen, da muss nichts bewiesen werden!!! Sobald da einer eigenständig seinen Lebensunterhalt von den anderen unabhängig erbringen kann bildet sich das Gespenst HG egal wer dann da noch in eine oder mehrere BG'S einzubeziehen ist ! Ich hätte niemals gedacht das ich die Mengenlehre noch mal sinnvoll zur Anwendung bringen könnte aber hier macht es sogar richtig Sinn die Schnittmenge des Ganzen ist die HG jeder fließt mit einem Teil in diese Bezeichnung ein ! Drum herum hast Du dann die BG'S bzw. die nicht Bedürftigen als eigene Menge!
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Kai _ was verkauft ein Gemüsehändler in der Regel ? Richtig Gemüse!
ein Versicherungskaufmann - Versicherungen
ein Bänker - Geld
und ein Richter ? Gerechtigkeit !aber alle müssen dafür sorgen das sie genug im Angebot haben ! Sonst ist der Laden nach dem ersten Kunden leer!
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Ja, das glaub ich denn durch diese Unklarheit wird folgendes erreicht, das diese Entscheidungen dann in aufwendigen Einzelfallentscheidungen zur Not auch vor Sozialgerichten anders Entschieden werden können. Der SB Kann ablehnen, der Richter kann anders entscheiden - so macht man sich Arbeit die im Grunde nicht notwendig ist aber jeder verdient dran !
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@ Kai der Gawain nimmt Dich nicht mehr ernst bzw. für voll (und ich ergänze mal wie Trappatoni - ich habe fertig !:D)
ZitatDas gemeinsames Wirtschaften geht über ein gemeinsames zusammen Wohnen hinaus.
und das wird nun einmal bei einer HG unterstellt weil familiäre Bande nun mal enger sind wie WG rein wirtschaftliche Interessen!
Deshalb sagt Don Peppone: Kai, niemand verlässt Familia ohne Zustimmung von Don JC, auch Due nicht, kapiert sonst große Stress mit JC Oberhaupt!:D
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Jedoch wenn man außer dem Leistungsbezug ist weil es Formell ein Dahrlehen ist.
ZitatSinn und zweck der ganzen Sache ist. Das solch eine Kaution nicht abzutragen ist aus den Regelleistungen die einem zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müssen,
???...Du willst damit sagen das die Kaution erst nach dem Leistungsbezugsende vom JC zurück gefordert werden darf weil man dann ja aus dem Regelleistungsbezug raus ist ?!!! Würde im Umkehrschluss aber bedeuten das der SB bei seiner Entscheidung eine Kaution zu bewilligen im Grunde schon wissen müss das ab Tag X eine Rückzahlung möglich ist weil besagte Person dann aus den Regelsatzleistungen heraus ist! Damit schränkst Du grade zig tausend ALG II Bezieher die eine Kaution benötigen ein, denn ohne erkennbare Perspektive in nächster Zeit aus dem Regelbezug zu fallen kann dann jeder SB sagen ne, keine perspektive erkennbar, wir geben kein Darlehn in Form einer Kaution ! Ehrlich Kai auf welchem JC arbeitest Du!?? Mach es doch für dei <Bezieher nicht noch schwieriger wie es eh schon ist ! -
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Nur wenn eine von der Behörde darzulegende und zu beweisende Haushaltsgemeinschaft vorliegt,
Kai was muss denn da noch bewiesen werden ??? Jwtzt mach ich es mal wie Du: Wenn jetzt alle Familienmitglieder erklären das sie in einer HG leben warum sollte man da dem JC die jeweiligen Einkommens und Vermögensverhältnisse denn grundlos offenlegen, und was sollte das JC veranlassen irgendetwas zu vermuten??? Muss es nicht heissen wenn daraus ein Verdacht der Untersützung abgeleitet wird dann muss man dem Amt die Vermögensverhältnisse beweisen ? Hier geht es ja lediglich um ALG II Bezug und nicht um die Unterhaltspflicht gegenüber den Verwandten in direkter Linie!?
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@ Kai N - wir haben das jetzt schon ein paar Mal erläutert die Kaution ist eine Kann_Regelung da wird zunächsteinmal nichts vom Regelsatz abgezogen weil man sie ja auch nicht bewilligen muss ! Somit hats Du jetzt Recht mit Deiner Aussage und die anderen keine Kaution - Klasse , denn jetzt kannst Diu mir mal die rechtliche Grundlage erläutern wie die beiden jetzt zur benötigten Kaution kommen sollen nur da wird wohl von Dir nichts adäquates kommen! Also sind Deine ganzen Paragraphen dazu da sich mit dem bedruckten Papier allenfalls den Arsch abwischen zu können. wichtig ist doch was für die Beiden an Kaution rauszuholen ist und da ist wei ich bereits geschrieben habe der "Goodwil"l des SB von Nöten also hör auf immer Deinen Gesetzeskram dazwischen zu kloppen den braucht eh keiner der um Hilfe ersucht, der ist was für Turtle und Ihre Spezies!
Auch gleichgeschlechtliche Bezieheungen sind eheänliche Gemeinschaften, da die aber in der Regel vom Amt nicht voraus gesetzt werden, stellt sich mir die Frage warum "schlafende Hunde wecken" wenn Ihr Heiratet ist das was anderes aber warum sollte man vorher dann für den Mitbewohner mehr Verantwortung übernehmen wie von der Gesellschaft erwartet wird !?
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@ Gawain - meinst Du ehrlich das Kai noch irgendeinen Schaden anrichten kann !? Ich finde es viel kurioser das ich PN erhalte und man mich fragt ob der Kai denn nicht in Wirklichkeit "Turtle oder lacki" sei! Nun wer weis das schon, im Grunde sieht das nur der ADMIN und den wird es wohl genau so wenig interessieren wie mich. Kai ist doch nur bemüht Dein Wissen auf die Probe zu stellen, hast Du eine Erklärung abgegeben folgt die nächste in Fragestellung nebst Erläuterung weshalb und weswegen, ich grinse mir dann eins und denke mal das dies auch ein Lernprozeß für ihn ist. Gawain lass uns doch einfach an das Gute im Menschen glauben, reicht doch wenn auf den JC schon genug der anderen Fraktion zu finden sind ! Vielleicht hat ja auch O.u.g.a in Brasilen jetzt einen Festanschluss und nennt sich hier neuerdings Kai N
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Und das macht das Budget nicht mit
@ GG52 ich wundere mich immer nur wie viele Leute sich an der Kandidatur noch stoßen ! Irgendwie ist es lustig diesen Neid nach wie vor zu vernehmen nur weil ihr von euren Grundrechten keinen Gebrauch macht bedeutet das doch nicht das derjenige der das tut dann gleich Jesus ersetzen muss und über alles und jedes sein Wissen auszubreiten und zu belegen hat! Dies mal zu Deiner irgendwie unqualifizierten Aussage, und was dem ganzen dann die Krone aufsetzt ist das Gleichbehandlungsprinzip ins Gespräch zu bringen und zwischen Leistungsbezieher "Selbstständig" und "angestellt" im nächsten Atemzug Unterschiede einwerfen zu wollen. Lieber GG52 zeig mir mal einen Paragraphen in den HATZ IV Reformen wo drin steht das dies so ist das ein ALG II Bezieher der siich in der Selbstständigkeit befindet besser gestellt werden soll wie einer der in einem Angestelltenverhältnis tätig werden will ! Diese Aussage
ZitatUnd das macht das Budget nicht mit.
ist doch schon peinlich genug, was interessiert mich denn das Budget dafür das dies stimmt haben doch wohl die Amtsleiter Sorge zu tragen. Als ich im Wahlkampf unseren jetzigen Bürgermeister darauf hin wies das zukünftig die Kommunen für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Bundesagentur für Arbeit vermehrt in die Verantwortung genommen werden sollen, gab dieser mir zu verstehen, das es sicher nicht die Aufgabe des Bürgermeisters sei dafür Sorge zu tragen das Menschen aus HARTZ IV einen adäquaten Arbeitsplatz finden, zwei Wochen danach kam U.von der Leyen und erklärte genau das in den Medien. Ich stelle immer nur fest das nie einer Zuständig ist wenn es um die Entscheidung geht Gelder sinnvoll einzusetzen, wäre diese Regelung so wie sie dort steht ohne Berücksichtigung des Budgets kamen viel weniger Rückforderungen, Gerichtsverfahren und Kosten, insbesondere im Personalpool der JC zustande, klar dann wären da ein paar Kollegen auch in Existenzsnöten und das, nur das ist der Grund für die vielen, vielen nicht gemachten Verbesserungen, die eigentlich einher gehen sollten mit den Reformen und weil das nicht reicht,. frage ich nur noch : wer ist den immer am ersten dabei wenn es um Tariflohnerhöhungen geht ? Doch in der Rgeld der öffentliche Dienst! Also erzähl mir hier keinen vom Pferd, das das Budget das nicht hergibt! Wenn die Von der Leyen 6 Milliarden Überschuss erwirtschaftet und der Rösler über die Krankenkassen 2-3 Milliarden und an vielen anderen Stellen das gleiche zu vernehmen ist, dann gibt es das Budget nur deshalb nicht her weil irgendwer da definitiv Missbrauch betreibt und die Gelder abzweigt für andere Töpfe von denen man nur beiläufig erfährt!° Dies aber stellt den Starftatbestand des Betruges da und sollte auch mal konsequent verfolgt werden und nicht nur vertuscht! Erzähl mir also nicht das das Budget das nicht her gibt, irgendwer lässt sich da mit Nichten "Abspeisen" wenn es um die Anteile aus dem Pool geht. Geld ist wie gesagt da es wird nur völlig anders eingesetzt!° 600 Millionen € stehen Frau Von der Leyen aus dem Pool der EU zur Verfügung für Langzeitarbeitslose und für Junge Menschen ohne Arbeit - werden diese Abgerufen!?
Das Einstiegsgeld war genau zu dem Zweck gedacht und ist erst in den letzten Monaten umgestrickt worden, weil es jedem zustand, wer ist den von den Interessensvertretern gegen diese Veränderung vorgegangen??? Mich interessiert das Budget einen Scheissdreck genau so wenig wie mich die Banken interessieren, entscheidend ist das der Reformgedanke unter der Schwarz-Gelben Regierung nur zu Lasten der AN ausgelegt wird und das diese Volk auf so ein Geschisse hoffentlich nicht mehr sehr lange einen Bock hat. Für mich gibt es nur eines das die "Merkel " und der "Rösler" da oben ganz schnell weg kommen und Ihre Pansionen gehören konfisziert, solange bis der Schaden an diesem Volke halbwegs wieder gut gemacht wurde!
Zitatda in der Praxis nicht handhabbar (von der Politik nicht richtig durchdacht).
ich behaupte das ist handhabbar nur nicht von den JCgewollt, damit die Chefs am Monatsende immer nur Erfolge nach Nürnberg vermelden können !
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Versuchen kannst Du es mit SGB II § 16 Einstiegsgeld - soll laut Turtle 1974 zwar nur bei Selbstständigen zur Anwendung kommen aber der Grund dafür leuchtet mir nicht ein, versuch macht klug und wenn es geklappt hat bitte hier posten ! Ist wichtig!
Als Selbstständiger ist man AG und da käme das SGB III um den § 200 rum zum Tragen Eingliederungsbeihilfen deshalb macht es für mich keinen Sinn nicht von der Richtigkeit beim SGB II
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benötige davon dringend 800 € Standgebühr, zahlbar bis spätestems 1.6. - und darüber hinaus weitere Investitionen (Material), um an einer Ausstellung im Dezember teilnehmen zu können. Diese Ausstellung wird mir erfahrungsgemäß einen so guten Verdienst ermöglichen, dass (zumindest) eine mehrmonatige Pause des Bezugs von Haertz IV möglich sein wird.
vollkommen richtig was Gawain Dir da rät, ich hatte das gleiche geraten darüber hinaus denke ich mal das Du freiberuflich tätig bist und solltest Du dem SB die Mitteilung zügig machen, besteht ja vielleicht sogar dei Möglichkeit einer anderen Förderung - nämlich die über SGB II § 16 Einstiegsgeld von seiten des JC nachzudenken - hier würde ich dann auch mal mit dem Argument kommen - "ist ein Geben und Nehmen" welches die SB ja auch immer sehr oft verwenden. Über nicht vorhandene Mittel kann man Dich dann eigentlich nicht ausbremsen denn die kommen ja durch Deine Mitteilung grade rein, warum dann das nicht mal mit einer Gegenleistung belohnen zumal die Aussicht besteht Dich gänzlich zumindest für einen bestimmten Zeitraum aus dem Leistungsbezug zu bekommen, - Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, Künstler sind ja nicht immer gute Verkäufer aber Du kannst das ja ajetzt auf dem JC schon mal üben auch da muss man sich zu verkaufen wissen !!:D
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Absoluter Quatsch!
Du verstehst mal wieder überhaupt nichts! Was glaubst Du denn, wozu es sonst eine Haushaltsgemeinschaft gibt? Damit erwachsene verwandte Hilfebedürftige mit Nichthilfebedürftigen Verwandten zusammenwohen können
@ Kai - so ist es und nicht anders lieber Kai !!!!
Punkt 1
Die BG ist grundsätzlich dazu da die mit dem Antargsteller noch in Verbindung gebrachten Personen zu erfassen die einer Bedürftigkeit unterliegen!
Punkt 2
Erwachsen Kinder sind eigendständige BG's sobald sie in der Lage sind sich selbstständig von Ihrem Einkommen zu versorgen, da gilt dann auch keine U25 Grenze oder Unterhaltspflicht oder Absolvierte Ausbildung - selbst ein Ungelernter der diese Kritereien erfüllt fällt dann aus der BG heraus
Punkt 3
wenn diese Personen aber noch Zuhause wohnen ist dies zwar ähnlich einer Wohngemeinschaft zu betrachten, aufgrund der verwandtschaftlichen Gegebenheiten wird aber vermutet (da haben wir wieder so eine Vermutung, das man sich eher gegenseitig hilft wie dies bei fremden WG Mitbewohnern der Fall wäre und damit muss man diese beiden Situationen auch unterscheiden, deshalb spricht man dann von einer HG aber auch nur dann)
Punkt 4
In einer solchen HG kann es also dann durchaus vorkommen das 2 oder mehr BG'S bestehen aber ebenso auch eine HG gegeben ist - nämlich dann, wenn auch nur ein einziges Mitglied unaabhängig von ALG II seinen Lebensuntewrhalt bestreiten kann !So, jetzt haben wir die Banane vermutlich sogar schon gelutscht verköstigt, Rückfragen dürften somit keine mehr bestehen und wenn jetzt noch eine Neukonstruktion erfolgen soll, bitte einen neuen Tread aufmachen!
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Die Erste Frage ist ob wir dann eine gemeinsame BG sein werden da wir als Partner zusammen ziehen. Oder jeder eine einzelne?
bei Männlein und Weiblein geht man sowieso nach 1 Jahr von einer BG auf dem JC aus, wem dies nicht Recht ist der ist in der Beweispflicht das keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, damit tun sich 99% der ALG II Bezieher sehr schwer, könnt Ihr glaubhaft belegen das jeder einen anderen Lebenspartner asl den in der WG hat dann darf man euch auch nicht als BG behandeln, wird es allerdings trotzdem erst mal unterstellen! Dann ist es an euch den richtigen Weg zu beschreiten die zu belegen!
ZitatDer Berater vom JC hat uns gesagt das die nur 2 Kaltmieten als Kaution bewilligen aber im Mietvertrag werden 3 verlangt.
da es eine Kann-Bestimmung ist, kann das JC auch die Spielregeln hierfür festlegen, problematisch wird werden wie Ihr die Aufbringung der 3. Kaution die ihr zwischenzeitlich auch schon geleistet habt erklärt, - mal ganz fies gefragt : So bedürftig kann euer gegenwärtiger Zustand ja dann doch wohl nicht sein wenn ihr die zwischenzeitlich schon aufbringen konntet. Lasst euch dazu schon mal was glaubhaftes einfallen z.B. das euch Freunde dabei geholfen haben, Ihr die Wohnung auf keinen Fall verliern wollt und Ihr den Freunden das später in 10 oder 20€ Weise zurück zahlen müsst, das wäre soweit eine Erklärung bringt euch später aber mal wenn es andere Notsituationen geben sollte immer wieder vom Amt den Hinweis ein das man sich hierfür oder dafür dann doch mal an die Freunde wenden sollte die einem vielleicht vorab helfen könnten, also aufpassen was gesagt wird.Eventuell lässt sich der SB aber doch noch beknieen euch die 3. Kaution zu bewilligen dien die ist auch nur als Darlehn gewährt, soll heissen - zieht ihr mal aus muss die vom Vermieter zurück gefordert werden und für eure dann neue Wohnungssuche reichen - das wäre dann auch z.B. ein Argument die 3 Kaution jetzt schon bewilligt zu bekommen!
Zitat3. Der Antrag aus erstaustattung haben wir schon ausgefüllt über ein Muster. Die Frage hier ist ob jeder einzelne eine stellt oder beide zusammen?
hier besteht die Gefahr das ihr eine Ablehnung erhaltet weil Dein Freund bereits in einer WG auch über eigene Möbel verfügt haben muss, er hat eigentlich keinen Anspruch mehr auf Erstausstattung es sei den er kann belegen das alle dort vorhandenen Möbel zur Verfügung gestellt wurden, quasi wie in einer Pension und nichts von ihm war, diesbezüglich ergibt sich dann daraus das Umzugskosten nicht erstattet werden müssen da ja keiner von euch beiden zuvor einen eigenen Hausstand besessen hat. Auch hier hängt viel vom SB ab also Maß halten mit Wünschen und sich schon mal auf die Frage vorbereiten!
Das mit dem Hochladen des Links üben wir dann noch mal, dort wird Fehler 404 angezeigt, da ist nichts und wird auch nichts sein !
ZitatIch möchte mit meinem Freund zusammenziehen der in eine Umschulung ist
Ich denke das Dein Ex Freund eigentlich kein ALG II bekommen wird - als Umschüler ist er Schüler und demnach greift dann das Bafög sollte ihm das abgelehnt werden, liegt er Dir auf der Tasche, eventuell auch der Grund warum er nicht mehr beim Ex Freund wohnt, bitte nicht falsch verstehen aber aufpassen, so gesehen wäre es besser erst einmal das Jahr als eheähnliche Gemeinschaft erklären aber auf einem nicht für einander Einstehen wollen, also keine Verfügbarkeit auf gegenseitige Konten ect. - will da nichts negatives unterstellen aber was wenn sein oder euer Antrag auf ALG II aus diesem Grunde abgelehnt wird ? So wie es aussieht wirst Du ja sowieso sehr schnell auf etwas vertröstet und gehst jedesmal leer aus, im Grunde steht Dir nämlich mit der Antragstellung auch ein Leistungsanspruch zu sollte er denn bewilligt werden und da frage ich mich weiso es solange dauert bis man eine Auszugsbewilligung ermöglicht! Hast Du damals bereits auch einen Antrag auf Unterstützung gestellt ??? Schau das der Eingang des Antrags bestätigt wird und kläre an dem Termin gleich ab das Du selbst für Dich den Antrag dann stellst sollten Fragen auftauchen wie das was ich mit dem Bafög schon erwähnt habe! Für mich sieht das sehr schwer nach Hinhalten aus und das muss dann auch von Dir angesprochen werden wenn es darauf raus läuft !
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@ Kai dann krieg Du mal einen SB am Kragen ! das würde ich ja mal gerne sehen - kennst Du den Begriff "aalglatt" ? - bei sowas verschwendest Du nur Deine kostbare Lebenszeit. Entweder hast Du den Mut sofort im Affekt dem eins auf die Glocke zu geben wenn der Dir dumm kommt oder Du stellst Dir den zwecks Abbau von Aggression einfach nur unbekleidet vor, etwas anderes wird Dir wohl kaum was bringen ! Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus !