Beiträge von Horst GRUNERT

    Ich finde das immer lustig, sich aufregen das man zuwenig bekommt, hier alle Leute wild machen das deis ja eigentlcih zuwenig ist und irgendwann die Kuh auf's Eis lassen und so beiläüfig erklären das man ja auch noch ALG i bekommt


    Kerstin was zählt für Dich eigentlich zu Einkommen???


    Wenn ich so eine Scheisse lese habe ich schon keinen Bock mehr den Leuten zu helfen und kann mich immer mehr in das Denken von "lacki" versetzen! Mach das auf dem Amt und Du hast da verschissen ! Und das zu Recht! Wer soll Dir denn dann noch glauben das Du sonst nichts hast ????

    @ Turtle - genau !!! Du bist ja so super informiert - Du spiegelst hier genau das an Qualifikation wieder , was ich von ganz, ganz vielen Leuten aus dem JC auch schon als Feedback habe, da hilft es euch auch nichts wenn "lirafe" meint meinen Hass auf die Politik nicht noch hier überschweifend darlegen zu müssen.


    Ich habe im Gegensatz zu vielen noch die Sätze von Gerhard SCHRÖDER in den Ohren die da besagten das sich auch grade in der Arbeitssuchenden-Vermittlung einiges zu ändern habe, das dort die verkrusteten Strukturen des Obrigkeitsdenkens mal neu durchdacht und flexibler gestaltet werden sollten und das man neue Wege finden müsse um Menschen in Arbeit zu bringen. Was ist denn an dem ewig gestrigen Verhalten Menschen zu etwas per Sanktionierung zu zwingen "Neu" ??? Das ist doch eine der ältesten und uncreativsten Praltiken die es gibt ! Und Du bist eine von den ewig gestrigen, die diesbezüglich so flexibel sind wie ein einzelner Gleisstrang bei der Deutschen Bundesbahn. Welche anderen Möglichkeiten kennst Du eigentlich um Menschen zu motivieren ausser zu Beleidigen, zu Unterstellen oder zu Sanktionieren! Ich wette darauf bekomme ich hier keine Antwort, weder von Dir noch von Deinen vielen ebenso denkenden Kollegen, da ist eure Ausrede die gleich die GG52 hier auch schon brachte: Arbeitsplatz -Schaffung ist nicht in eurem Repertoire - sollte man aber in Anlehnung an die ursprünglichen Gedanken um HARTZ IV vielleicht nicht gänzlich ausklammern, aber genau das macht jeder einzelne in den meisten JC - Es gibt aber ein paar Kreise wie z.B. den Kreis Kleve, da hat man das von Anbeginn begriffen und genutzt Im Thüringischen scheinen da dann wohl nicht nur zuviele Bäume sondern auch entsprechend steife Vorgesetzte einem solchen Gedanken im Wege zu stehen!


    Turtle zum Sanktionieren brauchen wir aber keine überbezahlten Juramütterchen in Amtsstübchen da tun es zur Not auch ein paar Hauptgefreite bei der Bundeswehr, davon gibt es mehr und die sind nicht so teuer! :D


    Denk mal drüber nach ob Dir auch mal etwas einfällt das nicht mit Frust auslassen an Arbeitslosen einher geht und trotzdem zur Reduzierung von berechtigten Leistungsbeziehern führt, würde mich aber wundern wenn da etwas wirklich neues und kreatives von Dir käme! Ich habe solche Vorschläge schon unterbreitet, aber das gibt dann wie so oft das Budget nicht her! Kann mir dazu dann ja auch noch Gedanken machen weil in den Amtsstuben da keiner drauf kommt oder schlicht weg nicht den Mut hat das mal seinem Chef vorzutragen!

    Quatsch Kai das hat mit Entrechtung nichts zu tun sondern einzig damit das das JC immer nur den Mietbertrag an die Leistungsbezieher zu zahlen hat den dieser dem Mieter schuldet, kürzt der Mieter dann hat er deshalb doch nicht Anspruch auf den zurück behaltenen Betrag. Wäre das so, dann lass ich mir deie höchstmögliche Miete vom Vermieter für eine Wohnung aufs Auge drücken, mir diese vom Amt absegnen und dann Mindern was das Zeug hält und damit der Mieter das mitmacht mach ich mit dem Halbe-Halbe ! :D Das JC zahlt sich blöd und der Vermieter und ich machen uns einen Schönen Tag von der zuviel gezahlten Kohle, scheiss doch was auf Behebung des Minderungsgrundes, am besten finden wir dann noch ein paar Gründe, weil das Amt zahlt nach Deiner Auffassung ja die volle vereinbarte Miete ! Lustig, dann würde ich ganz schnell ein Unternehmen Gründen das sich auf die Abzocke des JC spezialisiert und Mustermietverträge für Vermieter und Mieter verhökert! Kai Du bist echt die Krönung ! :D

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    Das besagt aber nicht, dass es auch für die Mietkaution gilt !!! während des Leistungesbezugs. Das wird vergeben Formell durch eine Garantiebescheinigung oder Bürgschaft die alle 2 Jahre neu zu beantragen sind.


    auch das wird unterschiedlich gehandhabt, ich habe meine Kaution direkt an die Vermieterein zahlen lassen, ist auch schon einioge Jahre her - inzwischen haben die JC auch schon mal die Erfahrungen machen müssen und sich den entsprechenden Rechtsvorgaben angepasst bzw. durch diverse urteile dann auch hier und da in den Gesetzen veränderung zu deren oder der Leistungsbezieher erwirkt - auch wenn die da bisweilen etwas langsamer weil vielleicht gewissenhafter lesen, irgendwann bewegt man sich auich in den JC und passt sich der Zeit an !

    Erst mla gar nichts - es stellt sich doch zunächst mal die Frage ob Bedürftigkeit vorliegt ! ALG II ist nicht dazu gedacjht das jeder sagt was steht mir zu! So kann man beim Kindergeld denken! Solltet Ihr als Familie mit dem gegebenen Einkommen und dem was sonst so zur Verfügung steht nicht klar kommen kann man beim JC erklären das man damit nicht ausreichend den Lebensunterhalt bestreiten kann, z.B. wenn man arbeitslos ist und keine Arbeitsstelle findet die diesen Zustand verbessern würde. Davon lese ich hier aber nichts! Das eine Familie nun etwas mehr kostet wie ein Junggeselleneinkommen mag sein, da bisher aber keine Bedürftigkeit zu bestehen stand, stellt sich mir die Frage wieso das nach dem Zusammenzug plötzlich so sein sollte!?

    Mit dem BAB bin ich nicht ganz so bewandert, wieso besteht bei Dir eigentlich eigentlich noch elternabhängiges BAB ? Wer eine eigene Familie anschafft bevor ereine Ausbildung macht, sollte doch in der Lage sein für seinen Lebensunterhalt selber aufzukommen. Hinsichtlich der Unterhaltspflicht der Eltern würde ich mal die Zielstrebigkeit der Unterhaltsberechtigten sehr in Frage stellen und damit wäre für mich als Elternteil eigentlich die Kuh vom Eis denn, die Kinder die Du bekommen hast mögen ja vielleicht ein Grund für die späte Ausbildung sein, aber dafür tragt dann besagte Person wohl in erster Linie selbst die Verantwortung und darüber hinaus gibt es ja wohl auch noch mindestens einen Erzeuger ( gemeint sind die Enkelkinder) der da mitgewirkt hat und der wäre demnach ja wohl eher verpflichtet Leistungen zu erbringen wie die Eltern - also wenn ich zu entscheiden hätte würde ich mal sagen ist es mit der Unterhaltspflicht der Mutter längst vorbei, das kannst Du wie auch das Amt aus meiner Sicht ganz schnell vergessen das Mutter oder Vater bei einer nicht zielstrebigen Tochter im Alter von 24 Jahren hier noch irgendwas Verpflichtendes leisten müssen !

    @ Birgit 63 - nun mach Anna doch nicht schon wieder unsicher , klar kann das ein paar Wochen dauern wenn die Leute z.B. nicht alles ausfüllen oder ran bringen es geht aber auch in weniger wie eine Stunde, hab das auch schon erlebt im schnitt sind es ein paar Tage und wenn er dem SB sagt das er ohne Unterkunft ist und z.B. in die Stadt des Vaters zieht dann sind die dort ja nicht sehr erfreut darüber noch einen Leistungsbezieher auf der Kostenseite zu wissen und werden erst mal schauen ob man ihn nicht durch Verweigerung weg bekommt, z.B. zum Vater. Hier geht es auch darum das dem jungen Mann klar wird das er im wohl behüteten Heim bei der Mutti nicht mal eben bis zum 25 LJ die Füsse hoch legen kann, eventuell kehrt da ja sowieso viel eher die Einsicht ein als man denkt, wenn er die dann nicht nur vorgespielt hat sondern begriffen hat, bestehen ja auch noch andere Alternativen für ihn, denke ich mal. Nur mach jetzt nicht schon wieder der Anna Angst das es dem Zögling schlecht ergehen könnte weil er keine Unterstützung bekommt, die hat ja jetzt schon Panik davor was nach besagtem Rauswurf mit ihrem Kind geschieht. In der Regel hat aber jeder Jugendliche auch Kumpels und Freunde bei denen er eine Zeit lang unter kommt, halt nur nicht auf Dauer für umsonst oder ohne das was er dann hat zu teilen!

    @ Fipo - nun ja, das man alle Möglichkeiten ausschöpft ist ja nicht Unlegitimes, klar wird das von dem einen oder anderen nicht besonders gerne gesehen oder gut geheissen! Wer Bedürftig ist sollte auch die für Ihn möglichen Regelungen ausschöpfen dürfen.


    Die 600€ sind allerdings ein nicht kleiner Betrag und ich denke mal das Du diesen dem JC bisher verschwiegen hast, als SB würde ich daraus ableiten das Du auch andere Einnahmen verschweigst z.B. von den Großeltern, ich denke Du tust Dir mit so einer Praktik selbst keinen allzu großen Gefallen, das wird sich in der Zukunft sicher rächen. Nach dme Motto das muss ich dem Amt nicht melden und versuche es dann da auch noch, machst Du Dir bei allem Verständnis das man gegenüber besorgten Schwangeren hat, auf dem JC sicher auch Neider !

    @ Kai - keinem ALG II wird das Recht entzogen eine Mietminderung von sich aus vorzunehmen ! Es heisst aber, und das fällt unter die Meldepflicht, das jedliche Veränderungen in Deinen Lebensverhältnissen dem JC unverzüglich mitzuteilen ist. Dies hat in dem geschilderten Fall schon mal eine ausschlaggebende Wirkung beim Urteil gehabt denn dadurch das dies nicht so erfolgt ist wie eigentlich gedacht ergab sich ein fahrlässiger Umgangn mit dieser Verpflichtung und der Senat in 2. Instanz hat dies sogar noch härter beurteilt wie der Richter in erster Instanz, der hat das nicht als "grob fahrlässig" bewertet - genau genommen kann man die Entscheidung in der Berufung sogar verstehen denn die Klägerin hätte wissen können das dies nicht korrekt ist und deshalb wurde Ihr Verhalten auf "grob fahrlässig" hochgestuft was dann fast schon einem Vorsatz gleich kommt nur das konnte das Gericht vermutlich anhand der Aktenlage so nicht bewerten, oder wollte es nicht "im Zweifel für den Kläger", der ja in der Berufung eigentlich wie ein Beklagter zu betrachten ist! Rechtlich ist an dem Ergebnis nichts auszusetzen, ich fand es nur lustig wie Turtle hier im Grunde ein Bespiel für eine Richtermeinung bennent und auf ganz dicke Hose macht wo es zuvor schon eine andere Richterliche Entscheidung dazu gab- Dewegen ja auch mein 1+1 macht 2 - Miss Neunmalklug nimmt es ja sonst auch immer so ganz genau, Beispiel Grammatik - :D :D wenn ich mir die auf dem JC vorstelle dann weis ich das die da auch jeden auf den i-Punkt festnagelt, weil sie sonst nichts kann, da macht es mir einfach nur Spass solchen Vögeln zu zeigen das sie auch nicht alles 1a erledigen. Irgendwo hat jeder Schwächen und die hat auch ganz sicher welche und wenn sie meint andere deswegen ankacken zu können finde ich bei der Trulla auch immer wieder was ! Möchte nicht wissen wie es bei Ihr Zuhause aussieht, kennt man ja bei Leuten die nach außen hui sind ! : D hier geht es mir nur ums Prinzip!

    Kai - damit gibt es doch kein Problem - wenn ich mit denen vom JC eine Eingliederung treffe, und diese mir vom Inhalt immer noch nicht zusagt oder ich grundsätzlich gegen ALG II bin, wer hält mich davon ab zu meiner Unterschrift das wir grundsätzlich versucht haben eine Einigung zu treffen diese mit den Zusatz "absolut nicht" vor dem Wort "einverstanden" zu versehen bzw. zu ergänzen ? Das erübrigt dann sogar den Verwaltungsakt nach ³ 15 in dem dann einseiitig bestimmt wird!

    boooah Leute was wird das hier jetzt eigentlich ? Jetzt ist mal etwas mehr Aktivität hier gegeben, nu fangen wir an an Kleinigkeiten rumzustämlern ! Es gibt doch nichts langweiligeres wie ein "totes" Forum - so wie ein hier inzwischen bestens bekanntes Fachforum! Klar nervt der Kai schon mal mit dem einen oder anderen Tread - aber besser es nervt als das es keine Maus mehr hinterm Ofen hervorlockt was hier geschrieben steht, war doch mal ganz nett zu sehen wegen was alles Mieten gemindert werden können, demnach müsste ich vermutlich bald nur noch 20 % Miete zahlen und kurz darauf mir eine neu Bude suchen !:D aber hat doch bisher noch keiner so ausführlich gebracht - ich sag mal, nicht nörgeln, selber was kreiieren! Hoast mi :D

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    Wenn er dann keine Wohnung, kein Geld hat lebt er dann ja quasi auf der Straße, was dann ja sein Todesurteil ist, da er dann entweder in Alkohol oder Drogen untergeht oder im Knast landet ...

    @ Anna 1965 - das Mütter immer gleich das Schlimmste befürchten ! Stell Dir doch mal was Positives vor, der wird wach und kapiert das er so nicht weiter kommt im Leben !
    Und ja wenn die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind, gewährt im das Amt eine zweite Chance indem man ihm die Leistungen bewilligt wenn er seine Bemühungen erkennen lässt ! Dir gegenüber macht er ja wohl im Moment eher auf dicke Hose, kannst Du Dir ja gerne weiter bieten lassen dann musst Du das nur noch 7 weitere Jahre mitmachen, so schlimm sollte das ja wohl auch nicht sein, oder ?!


    Mein Stiefvater ist mit 39 gestorben, Alkoholismus - warum? Weil Papa und Mama ihm immer die Hand vor den Arsch gehalten haben und den armen Jungen nicht mal mit der harten Realität konfrontieren konnten die haben wir Kinder und insbesondere ich als Ältester und Unehelich geborenes Kind dann zu spüren bekommen! Vielleicht willst Du ja noch was warten bis sich Deine Enkelkinder dann irgendwann mal bei Dir dafür bedanken das Du so mitfühlend und rücksichtsvoll warst! Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln sowas nennt man scheinbar konsequente Erziehung ein häufig zu findendes Endprodukt bei Scheidungen und Elternverlust!


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    Ich will ja letztendlich auch nur das beste für ihn ...

    ...und das wäre dann ??? Kinder sind das Abbild der Eltern, was ich hier sehe ist das Dein Sohn hier viel von der Mutter hat - Ausbildung ja - aber nee doch lieber nicht


    Bei ihm vermag der Schock vielleicht noch was zu verändern, bei Dir zeigt sich nur das das Prinzip Schock längst nicht mehr zu konsequentem Handeln führt - soll ich oder soll ich doch lieber nicht ! Und da fragst Du Dich wieso Dein Sohn Hotel Mama ausnutzt und es Dir vermutlich sogar noch schriftlich geben würde ???

    @ Turtle 1974 - In dem Verfahren geht es um ein Berufungsverfahren was wohl bedeutet das zuvor ein Urteil gesprochen wurde dem eine andere Auffassung zugrunde liegen musste, wie kann man da von der Ansicht eines Richters sprechen hat der Richter auch in dem Berufungsverfahren den Vorsitz gehabt? Wohl kaum, wie kann man dann von einem Richter sprechen kann?


    Auch zum Thema - in dem zugegebener Maßen ein ähnlicher Fall zu beurteilen war, wie dies die Fragestellung von Kai auch beinhaltete - liegt unsere Juristin daneben, das Berufungsverfahren bezieht sich auf das "grob fahrlässige Verhalten" der Klägerin, sowie der Frage ob ein Schutzwürdiges Verhalten vorliegt.


    Bei sämtlichen Folgeanträgen, so hat die Klägerin erklär, seien leistungserhebliche Änderungen nicht eingetreten und dies wurde in Erster Instanz wohl nicht als "grob fahrlässig" eingeschätzt - im Berufungsverfahren sah der Senat dies anders ! Was war also die Thematik des Verfahrens? Doch sicher nicht die Beurteilung des hier im Tread gestellten Sachverhaltes sondern vielmehr die Feststellung in 2.Instanz das ein "grob fahrlässiges" Verhalten bei der Klägerin gegeben war. Somit hat die angegebene Sichtweise des Richters im Berufungsverfahren doch wohl eher mit der feinen juristischen Definition von "fahrlässig" und "grob fahrlässig" zu tun, jetzt erzähl mir nicht das dies etwas mit dem Thema des TE zu tun hat!
    Hier wird lediglich eine Ansicht eines Richters / Senats gegen die eines Richters aus der vorherigen Instanz gestellt, sind also schon mal 2 gänzlich unterschiedliche Ansichten, aber ich wusste ja immer schon das Du liebe Turtle 1974 nicht bis Zwei zählen kannst !

    @ Anna 1965 - der Kai ist ja nicht unerwünscht er hat nur die Eigenart zum Thema dann plötzlich ganz neue Fragestellungen zu bringen und diese leider nicht in einem eigenen Tread zu verfassen, wodurch sich dann hier für die Fragesteller ein undurchsichtiges Durcheinander entsteht. HARTZ IV grenzt schon genug aus da muss man dies nicht auch noch in den Foren machen, leider lässt sich das nicht immer ganz so einfach umsetzen!

    @ Kai - ist mir egal was sie ist, mir ist sie hier doof gekommen und sowas lass ich mir von einer die im JC oder der Widerspruchsstelle sitzt nicht bieten, egal wie clever, schön oder sonst was sie zu sein glaubt. Sie hat ein eigenes Forum und da kann sie mit den Usern umspringen wie sie will, was das Ergebnis ist sieht man ja, sie tummelt sich hier weil da scheinbar nichts mehr los ist.


    Wenn Ihr meine Anmache nicht gefällt kann sie sich ja beim Admin beschweren, ich lass mir die rotzige Art nicht auf dem Job-Center gefallen und das kann jeder in meiner Akte nachlesen, steht aber auch hier im Forum und das gleiche gilt auch hier im Forum.


    Ich habe in meinem Leben verdammt viel erlebt und habe es sicherlich nicht nötig mich von so einem Tantchen doof anmachen zu lassen nur weil ich den Mut habe Demokratie zu leben und nicht jedem vorgesetzten in den Arsch krieche um Karriere zu machen. Von mir aus kann die Gräfin Cox von der Gasanstalt sein, das interessiert mich ebenso wenig wie Ihr Grundeinkommen oder Ihre Position. die hat auch nur das Gesicht vorne und den Arsch hinten und gehört von daher auch nur zur Gattung der knapp 7 Milliarden die hier die Welt bevölkern mit dem einzigen Unterschied das ich auf Ihre Gegenwart hier im Forum absolut keinen Wert lege, was sicherlich auf Gegenseitigkeit beruht und damit hat es sich dann auch! Kannst Dir ja von Ihr den Nachweis schicken lassen, ich hab mir das Urteil vorhin durchgelesen und es war an der Fragestellung vorbei !

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    Heißt das jetzt, dass ich und mein Ex Mann nicht mehr für ihn zahlen müssen

    Du hast von Witwenrente geschrieben, da bin ich davon ausgegangen das der Sohn von diesem Mann das Kind ist - nun scheint es so zu sein das Gawain da richtig lag mit der Aussage Vater und Mutter sind unterhaltspflichtig, dies trifft im Grunde auch zu aber wie gesagt, wenn das Kind dann so sehr in Verfehlungen macht, dann könnte diese Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern verloren gehen und das gilt für Vater und Mutter bisweilen auch Stiefeltern!


    Ja dann müsste das Amt ihm zunächst Mittel zum Lebensunterhalt bewilligen, aber der bekommt dann auch schneller Auflagen die zu erfüllen sind als er gucken kann und wird bereuen sich bei Dir /Euch so verhalten zu haben oder auch nicht, das kann man nie wissen- Er ist dann bedürftig, allerdings ja auch wohl arbeitsfähig - falls jetzt nicht wieder etwas neues und unerwartetes diesen Tread bereichert !