Beiträge von Horst GRUNERT

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    das Darlehen für die Mietkaution zurückzahlen muss und das sind 37,40 €.

    ich geh mal vom Normalzustand aus dann beträgt die Miete aller Wahrscheinlichkeit nach 374 mtl. da ja 10 % Rückzahlung im Rahmen liegen und sollte die Kaution für 2 Monate gezahlt worden sein, liegt die Miete eventuell bei 187 € bei solchen versteckten Hinweisen habe ich dann eine ganz andere Vermutung - das sich hier einer nen Spässchen macht mit konstruierten Fällen um sich als Schlauberger zu präsentieren! Denn ist doch irgenwie komisch das von der Miete hier im Grunde nicht mehr wie ein Kautionshinweis existiert, hat Kristin die ganze Zeit im "Freien" gepennt !?

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    Horst Deine errechneten 437,58 EUR sind aber dann die, die überwiesen werden. ohne Berücksichtigung der Miete

    Zur Unterkunft oder den Kosten zur Unterkunft steht hier ja auch nichts geschrieben, eventuell gibt es ja keine solchen Kosten ! Edgar hatte aber bereits darauf hingewiesen das man die eventuell auch beantragen kann/soll/muss - was weis ich ! :D

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    ufstocken muss doch grundsätzlich über 374 sein ansonsten Lohnt sich das ganze Aufstocken doch nicht.

    wieso denn drüber ??? Aufstocken muss doch nicht über dem Regelsatz liegen es ist doch wohl nur dazu gedacht das man den Lebensbedarf den man hat auch bekommt, es ist eine Schande das man trotz Arbeit bisweilen diese Beträge nicht erzielt! Aber das liegt ja wohl an der Leistungsberechnung die bei ALG I besteht indem man da nur 60 bzw. 67 % -so wie Edgar geschrieben hat - für den Anspruch zugrunde legt. Wie GG52 schon neulich schrieb hat das mit den Unterschiedlichen Quellen zu tun - Lohnersatz . /. Hilfeleistung -


    @ dms - wenn Du das als abenteuerlich bezeichnest, verfügst Du ja sicherlich über das entsprechende Wissen, warum postest Du es dann nicht !? Wo soll denn Deiner Meinung nach der Fehler liegen !?

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    374 - 90 - 210,90 + 120 = 193 + 100 Grundfreibetrag = 293 wären das.

    Falsch Kai: 374,00 + 63,58 = 437,58 ist das was nach ALG II berechtigt ist sie bekommt dann aber das ALG I als Einkommen von diesem Bedarf abgezogen das sind 210,90 und hätte somit noch 226,68 ALG II Restanspruch + 100€ Freibetrag aus den 210,90 + 20 % Freibetrag aus den 110,90 was 22,18 sind zusammen sind das 226,68+100+22,18 = 348,86 + das ALG I in Höhe von 210,90 Summa Sumarum hat sie dann als Aufstockerin: 559,76€ zieh davon mal die 122,18€ ab dann kommst Du auf die 437,58 Regelbedarf incl. Mehrbedarf! Soweit ist dann auch alles mit den Zahlen richtig !


    Und wie Edgar schon schrieb, eventuell hat sie ja auch noch auf die Kosten für die Unterkunft einen Anspruch!


    Das ALG I wird ja auch wohl noch gezahlt, sonst hieße es ja nicht aufstockendes ALG II - sie bekommt nur deshalb aufstockendes ALG II weil das normale ALG I niedriger ist wie das was laut ALG II zum Leben als Regelsatz festgelegt ist !

    @ Kai es heisst doch aufstockendes ALG II weil sie so wenig ALG I hat das dies noch nicht mal ALG II Status hat sie bekäme demnach ja den Regelsatz + den Mehrbedarf.


    Da berücksichtigt man dann allerdings das sie 210,90 ALG I auch noch als Einkommen hat wovon Ihr etwas mehr wie 120€ aber als Freibetrag belassen werden, die restlichen knapp 90 € zieht man dann aber vom Regelsatz + Mehrbedarf wieder ab so hat sie dennoch über 120€ mehr und die Kosten für die unterkunft soll sie ja wie Edgar schreib auch geltend machen, denn das ist ja auch ein Betrag der ihr unter ALG I fehlt. Im Grunde ist es wie ALG II wo man einen Hinzuverdienst hat nur heisst der dann in diesem Fall ALG I - so verstehe ich das ganze Prozederee zumindest mal für Otto -Normalbürger gesprochen! Wenn das einer verständlicher rüber bringen kann gerne !

    @ Kai - wenn sie von den 210,90 jetzt noch 100€ + wie Du schon errechnet hast die 20% von den restlichen 110,90 € erhält hat sie 120 € mehr als ein normaler ALG II Bezieher der den Mehrbedarf geltend macht ! ist nicht die Welt aber sind immerhin ca.120 € mehr!

    Was Kristin also interessiert ist ja , was es mit den 351,60 und den 210,90 auf sich hat!
    Die 351,60 € sind das Bruttoentgeld pro Monat von dem Ihr dann 60% nach ALG I zustehen und dies sind die besagten 210,90€
    die wiederum beim ALG II als Lohnersatzleistung zu berücksichtigen sind. Das was Kristin dann noch vom ALG II zu bekommen hätte wäre der Regelsatz + Mehrbedarf - anzurechnendes Einkommen aus ALG I also besagten 210,90 €
    das wäre dann der aufstockende ALG II Anspruch ! So müsste es doch eigentlich richtig erklärt sein, oder sieht das jemand anders!

    @ Kai - die 210,90 sind doch der Freibetrag im ALG II und nicht wie Du schreibst aus ALG I
    und der Mehrbedarf ist doch bereits mit 63.58 in den 85.98 erhöhendem Mehrbedarf enthalten also ergibt sich da lediglich ein Mehr von 22.40 was ansich ja nur als 20% Anteil beim Grundfreibetrag von 210,90 noch irgendwie berücksichtigt sein kann.


    Ich meine auch gelesen zu haben das nicht 365 sondern lediglich 360 zu berechnen sind, dies würde dann schon eher erklären wie sich die restlichen 3-4 € ergeben die zu den 210,90 noch fehlen!

    Alles Neue ist halt etwas gewöhnungsbedürftig - finde aber auch das die Übersichtlichkeit irgendwie verloren gegangen ist, aber es ist immer so wenn was Neues ansteht, man muss sich erst vom Gewohnten weg an das neue Kleid gewöhnen! :D

    Hallo Kristin 11
    gestern Abend ist mir das Update des Forums bei de rAntwort dazwischen gekommen. "Edgar" hat hier schon einen Grund genannt warum bei Dir die Anrechnung der 351,60 erfolgen - ich hatte gestern mal versucht nachzuvollziehen wie die 210,90 zustande kommen . GG52 hatt es hier bereits vor einiger Zeit gepostet und zwar das ALG I ja eine Lohnersatzleistung ist die am Monatsende gezahlt wird und ALG II ja eine Leistung zur Hilfe darstellt die vorab gezahlt wird. Und bei ALG II war dann meinem Denken nach das ALG I ja auch anzurechnendes Einkommen für das ja die selben Kriterien zu gelten haben wie bei anderen Einkommenszugängen die man bei ALG II durch hinzuverdienst hat. Also die 100€ Freibetrag und die anteilig 20% Freibetrag aus der darüber liegenden Restsumme. Leider kam ich dann aber auf einen Betrag von 201,44 € also nicht ganz dem Betrag der bei Dir ausgewiesen steht. Allerdings hattest Du da noch einen Mehrbedarf und eine Differenz zwischen dem was gezahlt wird und dem was dann berücksichtigt wird, und das waren ca 25 € also habe ich auch da einmal diese Praktik zugrunde gelegt bin dann aber vom Update überrascht worden. So ganz passt der Betrag immer noch nicht aber es kämen ja schon grob 5€ hinzu und man wäre dann bei 206,44€. Ich denke das ich lediglich im Rechenprozess da ein wenig anders vorgehe wie das JC. Für mich ist das die somit sinnigste Erklärung wie der Betrag von 210,90 Zustande kommt. Und um das geht es Dir ja wohl in der Fragestellung ! Eventuell hat sich durch die Berechnungsvorgabe die Edgar da gepostet hat über das Jahr gesehen die Restdifferenz eingeschlichen!

    Bei ALG II wird Einkommen angerechnet und das hast Du ja aus ALG I Du hast ja einen Anspruch bei ALG II der genau definiert ist Lebensunterhalt und Leistungen für die Miete. Diesem Betrag musst Du aber das ALG I als Einkommen zuführen, und solltest Du mtl. noch irgendwie anders zu Geld kommen muss das auch dazu gerechnet werden abzüglich der geltenden Freibeträge und wenn man diese Beträge addiert ergibt sich bis zu dem Gesamtbedarf ein Leistungsanspruch der als aufstockendes ALG II bezeichnet wird. - von welchem Amt bekommst Du denn die 210, 90 € ??

    ganz einfach, weil man nicht jedesmal auf den Ursprungstread zurück geht wenn man zwischendurch auch noch in einem anderen Bereich diese Forums z.B. den PN war! So gesehen hattest Du ja recht das es dort zu lesen war, ich klicke aber nicht jeden Beitrag von A-Z nochmal durch um meine Meinung zu posten - Und warum glaubst Du das Du zu wenig bekommst ???