Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Nord,


    einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr! Nach diesem Grundsatz wurde ursprünglich unter HARTZ IV auch geregelt das niemand zum Umzug gezwungen werden darf der vielleicht nach Jahrzehnte langem Wohnen schon deshalb nicht umziehen muss weil er somit aus seinem sozialen Umfeld gerissen würde. Nun mag dies die ARGE / JC das ja auch nicht fordern, aber natürlich indirekt Druck ausüben indem man die Leistungen für Miete und Wohnraum kürzt das dem Leistungsbezieher hier nichts mehr zum Leben bleibt wenn er den Rest der Miete aus seinem Regelsatz zum Leben selbst tragen würde, wozu grade ältere Leute ja dann auch noch bereit sind, insbesondere nach dem Tod des Lebenspartners ist dann ja auch oft der eigene Lebenswille gebrochen und dies wird dann einfach so in Kauf genommen!


    Du/Ihr sollte auf jeden Fall in Widerspruch gehen wenn das JC die Mietleistungen kürzen will und auch vor das Sozialgericht ziehen, aus meiner Sicht besteht überhaupt kein Grund zum Umzug, leider wird sich das JC dann wohl mit der Übernahme der zu hoch erscheinenden Kosten abfinden müssen, dies nicht wollen und es auch wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ich kann nur dazu raten einen Anwalt einzuschalten, bei ALG II liegt in der Regel auch PKH vor und gegen die Entscheidung der ARGE / JC - Widerspruchstelle zu klagen! Wenn da vorab ein Kompromissangebot seitens des JC kommt weist Du das Ihr im Recht seit ! Da aber jeder Kompromiss einen finanziellen Nachteil für Deine Mutter bedeutet, solltet Ihr euch darauf nur einlassen wenn Ihr der Ansicht seit das Ihr im Verfahren unterliegt! Anwaltliche Beratung erhaltet Ihr relativ günstig wenn Ihr mit dem Leistungsbescheid zum Amtsgericht geht und dort von einem Rechtspfleger einen Beratungsgutschein für einen Anwalt ausstellen lasst! Dann verlangt der sich in der Regel für dieses Gespräch sowas wie die Praxisgebühr beim Arzt, also 10€ manche sagen auch geschenkt, im Hinblick auf das Verfahren!


    Zudem, wenn wie Du schreibst die Miete sowieso sehr günstig ist, hat die Größe der Wohnung eigentlich keine Bedeutung - ausser vielleicht in Hamburg, denn die haben ja total bekloppte Regelungen dort! Einzig bei den Nebenkosten könnte das JC dann noch rum merkeln aber dann gilt das o.g.ebenso!

    Zitat

    ch habe von März bis Mai 6 defekte Sat Receiver gekauft. Nach Reparatur habe ich diese wieder verkauft.

    Etwas einzukaufen und dann wieder zu verkaufen stellt eigentlich für jeden gut nachvollziehbar eine Tätigkeit des Handelns da. Es stellt sich allerdings die Frage ob dies ausreicht eine Gewerbsmässige Tätigkeit daraus abzuleiten, man kann so etwas auch unter dem Begriff "Hobby" verstehen, solange dies nicht so ausufert das sich das Finanzamt dafür interessiert. Es droht natürlich dann auch sehr schnell eine Anzeige wegen nicht angemeldetem gewerbemässig betriebenen Handelns von Gütern, die Gefahr besteht ja auch bei regelmässigen Flohmarktbesuchen und wird ja sehr häufig von alleinerziehenden Müttern in kirchlichen Einrichtungen, Schulveranstaltungen und Kindertagesstätten durchgeführt. Solange da keine Standgebühr vom Veranstalter erhoben wird denken auch alle das da kein gewerbsmässiger Handel zustande kommt, fakt ist das dies das Finanzamt beurteilt und im Grunde bei Nichtangabe in der Steuererklärung als Steuerbetrug zu bewerten ist. Die JC achten ja verstärkt durch Plattformen wie "ebay" ganz besonders auf soetwas, allerdings aus dem Grund weil ja jeder Hilfebedürftige zunächst einmal "jedes" erzielte Einkommen anzugeben hat! Mit dem Nachweis einer gewerbsmässigen Tätigkeit ist eine Einstellung der Leistungen natürlich sehr viel schneller und leichter begründbar und vor allem sicherer sollte es zu einem Verfahren kommen. Wenn also der Hobbymässig betriebene Handel jetzt auch noch eine Rechnungsstellung beinhaltet, kann man auch schon nicht mehr von Hobby sprechen. Andererseits droht von Verbänden des Handels jetzt wieder zusätzlich die Gefahr einer Anzeige weil durch diese Form der Geschäftsbetreibung ein Wettbewerbswidriges Verhalten besteht, denn "ohne Rechnung" wird eine Garantieleistung wohl kaum einbringbar für einen Kunden!
    Das JC interessiert sich zudem für das Einkommen da bei einer Stückzahl von 6 Geräten ja auch der Freibetrag beim Hinzuverdienst von 100€ sicherlich überschritten wurde und somit jeder Euro darüber auf die Leistungen einen mindernden Einfluss hat!
    Selbst wenn Du damit jetzt aufhören wirst, wird zukünftig immer der Verdacht bestehen bleiben das Du auf diese Weise zum Leistungsbezug ungerechtfertigte Einnahmen tätigst ich denke das Ordnungsamt und auch die Finanzbehörden werden da jetzt ein Auge auf Dich werfen.
    Wenn Du wirklich darin eine Möglichkeit der Selbstständigkeit siehst und dies nicht als Liebhaberei betreiben willst, solltest Du mal mit dem JC über eine Förderung in diese Richtung sprechen! Wenn man nur eine Rechnung von Dir sehen will, solltest Du vielleicht erklären das Du dies nur als Liebhaberei - Hobby ausüben wolltest, gut wäre dann wenn Du den einen oder anderen Kunden zwecks Überprüfbarkeit der Summen noch namentlich benennen kannst. Reciever sind ja nun keine Geräte die neu ein Schweinegeld kosten somit wirst Du ja vielleicht mit dem Verkauf eines gebrauchten, reparierten Gerätes auch keine Reichtümer angehäuft haben! ich denke mal bei halben Neupreis kommt man grade mal auf 90€ und läge damit sowieso unter dem Freibetrag des Hinzuverdienstes, wobei das JC nur die Einnahmen sieht und nicht Deine Einkaufskosten, denn dann müsstest Du ja eine Bilanz / Einnahmeüberschuss-Aufstellung machen und das wäre wiederum eine Gewerbemässige Tätigkeit!

    Elephantiasis - schau mal auf RTL II 20:15 Uhr wie manche Menschen zu kämpfen haben wenn das Lymphsystem Schaden genommen hat, ich habe meine Lymphen ja erst seit ein paar Jahren kaputt und zudem nicht die Krankheit die dort im Film gezeigt wird aber es wird sehr schön erklärt wie die Gewichtszunahme zustande kommt. Wollte Dir das nur mal empfehlen damit "Püppchen" mal die Augen aufgehen für das Wesentliche im Leben! Vielleicht urteilst Du dann nicht mehr so überheblich über das Aussehen Deiner Mitmenschen !:p

    So liebe Leute dann will ich mal allen denen Mut machen, die da immer sagen man muss alles annehmen was der Minderung der Bedürftigkeit aus Sicht der JC angeboten wird.


    Heute Morgen war mal wieder mein Formblatt 2.1 Einkommen -Hinzuverdienst zur Abgabe fällig und gleichzeitig mein Weiterbewilligungsbescheid für die 2.Jahreshälfte. Wie ich da so im Flur die zeit absitze, weil ich noch nicht an der Reihe war kommt die SB für meine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt über den Flur gedackelt und sieht mich dort sitzen, kurze Zeit nachdem sie in Ihr Amtszimmer verschwunden war erscheint sie erneut im Flur und bittet mich ins Selbige. Ob ich was dagegen hätte wenn wir den Termin von kommenden Montag 8.00 Uhr vorziehen, sie hätte die Unterlagen der Amtsärztlichen Untersuchung bereit auf dem Schreibtisch. Warum sollte ich, kann ich doch so vermeiden das ich am Montag morgen vielleicht verpenne und zuspät komme und dann mit einer Sanktion belegt würde, also warum nicht heute alles bequatschen.


    Und dann liest sie mir vor was ich eh schon alles von der Amtsärztin weis, allerdings nicht so klar und deutlich abgegrenzt wie ich das in den Räumen der Amtsärztin erzählt bekommen habe. Plötzlich waren wieder die 15 Kg Belastung im Gespräch, und auch die Worte "nur noch" leichte sitzende Tätigkeit wird etwas rustikaler dargestellt. Und dann die Frage wo ich mich denn schon alles beworben habe! Nun auch ohne Ordner kann ich da einiges an Beispielen nennen. Ich natürlich hauptsächlich im Dentalbereich gesucht und schwupps kam die Frage auf was denn mit Aushilfsjobs im 400 € Job Segment sei -nix, die nehme ich grundsätzlich nicht an, können sie mich gleich sanktionieren und einen neuerlichen Termin bei der Amtsärztlichen Begutachtung machen - war meine Antwort und in der Folge lasse ich das vor dem Sozialgericht klären ich war seit Anbeginn gegen ALG II insbesondere auch wegen dieser 400€ Ausbeuteung, es sei nicht Aufgabe der JC auf diese Weise in den Arbeitsmarkt einzugreifen. Dann kommt wieder die Leier von der Senkung der Bedürftigkeit, dazu erkläre ich das das ich mir meine Arbeitsbiographie nicht in Richtung 400 € Job Dauertätigkeit versauen lasse. Wieder heiden Diskussion, es geht auch um meine Qualifikationen, die aus der Zahntechnik fehlen gänzlich und zu der Amtsärztlichen Beurteilung setze ich noch das i-Tüpfelchen indem ich erkläre das mein Facharzt überhaupt keine Anfrage zu meinen Ärztlichen Belange erhalten habe. Dann muss ich nochmals erklären warum bei einer Lymphschädigung keine Verbesserung der Krankheit erzielt werden kann, ich werde mein Leben lang drauf angewiesen sein. Dann wieder der Abstecher in Richtung 400€ Job und Zeitarbeitsfirmen und ich halte dagegen, mit mir nicht, dann geht es halt in die Klage, schließlich lass ich mir meine Qualifikationen von niemanden absprechen weder vom JC noch von Mutti von der Leyen - das entscheidet einzig das Gericht, basta ! Wieder eine Diskussion um die Inanspruchnahme von Staatliche Hilfe aus 6 Jahre ALG II Bezug seit 2004 was ja auch nicht ganz so richtig ist werden mal schnell 6 Jahre Arbeitswelt gemacht, also fast wie hier bei "lacki"! Aber das ist schnell geklärt und ebenso das meine gesamten Zahntechnischen Kenntnisse im Profil der BA überhaupt nicht erfasst sind, Also auch das mal aus dem Lameng nachgeholt und dann gleich noch den Medizin-Produkteberater sowie der Vorbereiter zu Zertifizierung erklärt und dazu gestellt. Man ist ja nun schon so lange Arbeitslos da ist man ja nicht mehr "up to date" - Argumente haben die für alles und man vermittelt den Eindruck das man ja nicht will ! Richtig nicht für 400 € denn die Zielsetzung bei ALG II lautet eindeutig "gänzlich und dauerhaft" und nicht dem Staate behilflich um die Kosten zu reduzieren! Die Politiker haben die Reformen gewollt, nicht die Arbeitslosen! Endergebnis: Wieder eine Eingliederungsvereinbarung für 4 Bewerbungen im Monat, mit dem Vermerk das auch 400€ Jobs und Zeitarbeitsfirmen in Betracht kommen und mit der eindeutigen Erklärung meinerseits das die HARTZ IV Reformen grundsätzlich nicht als akzeptabel betrachte - schauen wir mal wie das Spiel weiter geht ! Einziger Lichtblick - man will jetzt mal abchecken ob ich nicht auch als Umschüler eine Ausbilung in Anspruch nehemen kann da ich ja über 5 Jahre arbeitslos bin, Auflage dafür eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung ! Wer gibt die schon ab ! E-ON vielleicht ! Na ja - so schwindet dann die tägliche Hoffnung das in diesem Land irgend ein politisch Verantwortlicher doch noch mal etwas merkt !

    Zitat

    Was aber bisher noch nicht von der TS ausgeführt wurde, was ist mit dem KV der Kinder? Dieser wäre vorrangig zur Mutter zum Unterhaltverpflichtet.

    @ Chico - Applaus !!! Genau so sehe ich das auch ! Jetzt kommt bestimmt wieder, das der Unbekannt ist oder selber nicht zahlen kann weil ALG II Bezieher - ist ja meist so! Ich sehe wie gesagt keine Zielstrebigkeit gegeben sich erst einmal um die Ausbildung zu kümmern. Mir reicht da eine dieser patzigen Zeilen um zu erkennen das zum damaligen Zeitpunkt dieses Thema absolut nicht relevant war ! Der einzige Lichtblick ist der, das gegenwärtig da wohl ein Umdenken statt gefunden hat, allerdings nicht was die Selbstverständlichkeit betrifft das die Eltern ja "Unterhaltspflichtig" seien! Ich frag mich mit welchem Recht, dabei ist mir egal ob man angeblich was von der Mutter oder dem Vater haben will oder nicht, sondern vielmehr der Umstand das bei anderen Fällen dies gegen die Fordernden entschieden wird, nur weil die Eltern sich das bieten lassen sollte der Staat das dann nicht so zulassen! Aber es ist vermutlich leichter Mutter und Vater zahlen, als das der Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater der Kinder geltend und wohl möglich vom Staat getragen werden muss!

    @ Mandyh - nette Antwort, da ist wieder mal jemand gewaltig angepisst nur weil man mal gegen das argumentiert was allzu oft als selbstverständlich betrachtet wird.
    Für mich hast Du gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt gegen Deine Mutter, dieses Anrecht hast Du aus meiner Sicht selbst verwirkt, denn die Ernsthaftigkeit hinsichtlich Deines Bemühens um Ausbildung ist durch das frühe Kinder kriegen wohl nicht gegeben gewesen, auch wenn Du die Schuld für diesen Umstand auf die AG abwälzt. Muss man auch mal genau so klipp und klar sagen wie Du das hier in Bezug auf Deine Forderungen mit aller Selbstverständlichkeit vertritttst. Wenn ich lese das Dich Freibeträge hinsichtlich Veränderungen Deiner Schwester und die Anrechnung dieser bei der Mutter interessieren, verbirgt sich für mich dahinter ein anderes Denken als Du mir hier mit der letzten Antwort weis machen willst. Zumindest sehe ich das so!
    Kannst ja auch gerne stolz auf die Tatsache sein das Du die Kurve bekommen hast, nur tut das nichts zur Sache wenn es darum geht, Dein Anspruchsdenken hinsichtlich der Unterhaltspflicht der Eltern auch mal ein wenig zu dämpfen! Mir ist schon klar das Dir das nicht gefällt, aber wie hier auch schon geschrieben wurde, der Vater der Kinder steht hier aus meiner Sicht weit weit vor der vermeintlichen Unterhaltspflicht der Eltern die ich nämlich ganz im Gegensatz zu den Ämtern nicht mehr als gerechtfertigt betrachte, zunächst einmal in der Verantwortung! ich finde es daher schon sehr komisch das Du überhaupt noch soetwas wie Bafög, Kindergeld und Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen darfst! Kannst Du Dich gerne drüber aufregen aber so ist es nun einmal aus meiner Sicht !

    ganz einfach lacki, spätestens mit dem ersten Eingang von ALG II auf Deinem Konto wird Dir der Dispo aller Wahrscheinlichkeit nach von der Bank aufgekündigt, soll heissen man wir Dir den egal wie hoch der vorher war gegen 0 kürzen. Die Baseler Gesetze sind im Grunde interne Beschlüsse der Banken wie hinsichtlich der Bonität von Bankkunden zu verfahren ist, allerdings findest Du da kaum ein Anrecht zu Gunsten des Kunden geregelt.


    In Bezug auf die hypothetische Frage von Kai: dies wird wohl nicht mehr sehr häufig vorkommen, meist sind es die Sparkassen die hier noch etwas rückständiger sind und dementsprechend handeln !


    Wie war's übrigends beim Dreh in Thailand ? Oder warst Du nicht in der Klicke der "Alten" über die RTL berichtet :p :cool:

    Rein in die Selbstständigkeit und dann Arbeiten von wo man will - In Deutschland wir der "Selbstständig"; der sonst keine Arbeit bekommt, obwohl der Staat eigentlich kein Interesse haben kann das zuviele "Selbstständig" werden wegen der Sicherung der sozialen Systeme, stellt man grade hier fest, das zunehmend von den JC ausgehend eine stetig steigende Zahl an Menschen diesen Weg quasi gezwungener Massen beschreitet um dann zu scheitern!


    Arbeiten im "Co Working Space" bedeutet im Grunde immer darauf zu achten das man sich nicht ausbeuten lässt, denn die Gefahr das man hier rund um die Uhr tätig ist und letztlich doch nicht auf einen grünen Zweig kommt, weil sich die "Freelancer2 gegenseitig unterbieten. und letztlich nur die Verlagerung des Unternehmerischen Risiko's des Anbieters forcieren, ist eine riesen Gefahr dauerhaft und hoch verschuldet in den Fängen der Sozialnetze zu landen!


    Verlockungen von überall auf der Welt letztlich arbeiten zu können, bergen auch die Gefahr zu jeder Tages und Nachtzeit den Auftraggebern
    ausgeliefert zu sein!


    Die schöne Digitale Zukunft hat somit auch erhebliche Nachteile vor der "ver.di" jetzt auch in einem Video warnt!


    Der Amerikanische Konzern hat einmal zu Schulungszwecken ein lustiges Video gedreht, zur Übernachtung wurden die Aussendienstler in ein Gefängnis auf Strohballen eingesperrt! Beim Morgendlichen Appell stand der Trupp mit Koffer und LapTop bewaffnet an der Gefängnistür und verkündete in stimmigen Einklang: " Worauf haben wir heut Bock, auf nen vollen Auftragsblock"! Grade bei US-Konzernen ist es an der Tagesordnung nur den Abschluss eines Auftrags als Erfolg zu bewerten! In Deutschland oder Japan zählt hingegen oft genug auch die reine Kundenbindung schon als Erfolg!

    mandyh - ganz ehrlich, egal wie schwer die Situation für Dich dadurch ist, ich denke schon das Deine Mutter genug leistet! Ich höre immer nur das die Kinder mit diesem und jenem nicht zurecht kommen ! - Andere müssen das auch und die schaffen es komischer Weise ! Wenn ich lese das Du 350 € Fahrkosten ansetzt, dann kann ich nur aber "Hallo" dazu sagen sofern die Kinderbetreuungskosten da nicht involviert sind ist das ganz schön happig und man sollte mal schauen ob das nicht auch anders geht. Mein Sohn hat ungefähr 270€ im Monat und der muss mit dem Auto ne ganze Ecke zum Ausbildungsbetrieb fahren,- inzwischen haben die eine Fahrgemeinschaft. Warum Du grade in der Prüfungszeit schreibst verstehe ich nicht, dadurch hat man eher weniger Kosten weil man vielmehr Zuhause ist und lernt! Ich denke Du jammerst auf ziemlich hohem Niveau - in meiner Ausbildungszeit hiess es immer "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" Wie wäre es mit etwas mehr Bescheidenheit !??? :D



    Zitat

    denn sie sieht nicht ein für mich zu zalen weil ich mich mit 17 entschlossen habe ein kind zu bekommen und dadurch die ausbildung erst später begonnen habe.

    und somit stellt sich sogar die Frage ob die Eltern denn wirklich zum Unterhalt verpflichtet sind ! Zielstrebig hat das Kind ja wohl zunächst so entschieden das erst mal der Nachwuchs wichtiger ist wie die Ausbildung !

    Wenn Du gegenwärtig schon ALG II beziehst bildest Du ja schon mit Deinen Eltern eine HG und wirst dort ja vermutlich anteilig Miete zahlen ! Du kannst somit auch anderweitig eine eigene Wohnung anstreben, die aber im Rahmen des ortsüblichen Mietspiegels liegen sollte. Ob allerdinsg Mietkaution und /oder Renovierungszuschuss und die Umzugskosten übernommen werden ist zweifelhaft da ja im Grunde keine zwingende Notwendigkeit zum Wohnungswechsel gegeben ist. Sollte der diesbezüglich zuständige SB, den Du vorab über Dein Umzugsvorhaben informieren solltest um z,B. auch für WBS abhängige Wohnungen sein Wohlwollen zu bekommen, dies nicht so sehen kann es passieren das Dir die Umzugskosten oder die Kaution nicht bewilligt werden, denn miettechnisch lebst Du ja vermutlich mit dem Mietanteil bei Deinen Eltern günstiger wie in einer eigenen Wohnung. Eventuell steht Dir eine Erstausstattung zu sofern Du bei Deinen Eltern noch über keinen eigenen Haushalt verfügts, z.B. Waschmaschine Küchenzeile Tisch ect. ! Du solltest also auf jeden Fall den SB vorab um eine Umzugsgenehmigung aufsuchen und evtl. einen plausiblen Grund für den Umzug nennen der einer Unterstützung gerehct wird. z.B. wenn dort wo Du hinziehen möchtest Deine beruflichen Chancen besser sind eine Arbeit zu finden! Noch besser wäre es, wenn Du eine Arbeitsstelle in Aussicht hättest!

    Viel Haare sträubender ist darüber hinaus, wenn man mal schaut, was der besagte Autor, auf den sich das BSG bei diese Theorie zu beziehen scheint, noch so an Theorien vermarktet hat indem er darüber schreibt:


    Zitat

    Der Dritte Weltkrieg


    (27. März 2003)


    Mit dem Beginn des Irak-Krieges hat wahrscheinlich auch der Dritte Weltkrieg begonnen.


    oh weh, und so was ist dann für die "Zufluss-Theorie" verantwortlich - nur gut das mir so ein Schreiberling nichts sagt! :D

    ist doch Klasse wenn es nur eine Theorie ist von der das BSG spricht ! Theoretisch kann sich somit die in der Praxis angewendete Vorgehensweise dann auch anders darstellen! Das eröffnet ja eine Vielfalt an neuen Möglichkeiten, theoretisch gesehen! :D


    Schön zu wissen auf was sich ein BSG so alles beruft um für die Praxis gültige Verhaltensrichtlinien zu zementieren!

    @ Frank 321 - habt Ihr den Widerspruch den vorbehaltlich eingelegt da besagte Person doch im Krankenhaus war oder habt Ihr den schon in der Sache begründet eingelegt ? Denn ich hatte ja darauf verwiesen das die besagte Person ja im Moment die Anwaltliche Hilfe nicht entscheiden bzw. beantragen kann da sie ja noch im Krankenhaus war, hat sich da inzwischen etwas geändert!


    Die Widerspruchstelle sagt ja im Grunde aus das das JC/ Sozialamt nicht in der Lage sei den zu zahlenden Betrag vorab als einmaliges Darlehn zu bewilligen und will stattdessen den Leistungsanspruch um 18€ mtl über einen Zeitrahmen von 10 Jahren leisten was ja quasi einer Bürgschaft gleich käme, wobei ich mich frage wie die das stricken wollen, soll doch die Anwendung des §559 dies eben nicht möglich machen! Jetzt stellt sich mir die Frage aus welchem legalen Topf sich eine solche Erhöhung der Leistungsgewährung nach SGB X-II über einen so langen Zusagezeitraum ergeben soll ohne das man den in den nächsten Jahren nicht doch irgendwie zurück nimmt oder anfechtbar macht und dann die zugesagten Mehrleistungen zurück genommen werden! Damit dies nicht so geschieht müsste sich ein Anwalt damit beschäftigen, das ist meiner Meinung nach unabdingbar.


    Eine solche Zusage müsste allerdings bei der Bank dann auch als Sicherheit für ein Darlehn ausreichen und somit stellt sich die Frage des Aufschubs gegenüber einer Unternehmerischen Leistung schon mal nicht mehr!


    Im Grunde, ist das Angebot der Kostenübernahme ja vorhanden, ein Anwalte sollte nur deshalb einen Blick auf die Sache werfen, damit nicht Forderungen gegen den Leistungsbezieher oder Dritter zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden können. Ich denke das man eine so lange Zeitspanne auch unter dem Aspekt des möglichen Ablebens eines LB betrachten muss und das dies einer der Gründe ist warum die Leistung nicht anders gewährt werden kann. Sowas muss man immer auch ganz realistisch mit in Betracht ziehen! Jeder bis dahin nicht gezahlte €uro stellt demnach eine Leistungseinsparung von Amtswegen da und könnte in der Folge vielleicht sogar Rückforderungsansprüche auf mögliche Erben haben.


    Alles in allem glaube ich, das ein Widerspruch lediglich auf die Zeitspanne Erfolg haben kann und man als Kläger vor dem Sozialgericht dann eventuell auch die Zinsen für die Darlehnsnahme bei der Bank noch zu Lasten des Leistungserbringers durchsetzen kann. Da aber auch die JC zur Kosteneinsparung angehalten sind, könnte man vielleicht vorab ohne Gerichtsverfahren erreichen das der Leistungsumfang auch die Zinsen mit beinhaltet, es ist schließlich nicht die Schuld des Antragstellers wenn der Leistungserbringer hier nicht in der Lage ist eine einmalige Zahlung zu Tilgung aufzubringen! Auch dies sollte vielleicht besser von einem Anwalt aufgesetzt werden. Aller Wahrscheinlichkeit besteht ja sowieso ein Anspruch auf kostenlose Anwaltliche Beratung ebenso bei einer Klage auf PKH aber das erfährt man bei einem Rechtspfleger auf dem Amtsgerich, diesbezüglich bitte dann an die Leistungsbescheide denken!

    @ Kai - Was hat das mit der Überschrift zu tun? Ich hab erst gedacht es ginge darum das jemand als "Clown" bei einem Kindergeburtstag Geld verdient! Steht in der Überschrift nicht was von "Unterhaltung"!? Jedes so nebenher erzielte Einkommen ist bei ALG II anzurechnen! :D :D :D

    @ Kai ich logg mich hier gleich mal als Kai'N ein und selbst Du wirst das nicht merken, so kann ich mich auch als Paul oder Tünes hier anmelden alles ne Frage von gültigen e-mail Adressen und saublöde Fälle konstruieren! Deswegen bin ich auch so gegen diese Anonymität im Internet - wer nichts zu verbergen hat der kann sich auch mit seinem Namen hier darstellen! Aber lassen wir das, bin nur mal gespannt was da am Ende bei rum kommt!

    Kai das Rechnen hier hat doch nichts mit dem Mindestlohn zu tun, sondern schlichtweg mit den Angaben die hier gemacht wurden! Kristin schreibt von einer Ist Situation und von diversen Begriffen und im Grunde ist doch nur die Frage wieso sie bisher nur 210,90 Leistungen ausbezahlt bekommt, das hat Edgar doch schon beantwortet. Zwischenzeitlich kommt dann eine Mietkaution, aber keine Mietangaben und die Info das ein Mehrbedarf gegeben ist weil Schwanger und ganz ehrlich dann kommst Du noch mit so´einem Quark wie der Steuerklasse und dem Jahresbrutto was auch nicht zur Lösung beiträgt, da muss man sich dann tausend mal vor und zurück klicken, kann sich das im Grunde zusammenreihmen und dann kommt wieder nur Strungs weil dann Zahlen addiert und subtrahiert werden, wo man sich fragt wo kommen die her? Das Ganze sieht eher nach nem Fallkonstrukt für Leistungsberechner vom JC aus ! Ich glaub erst dran wenn Kirstin nächste Woche schreibt was auf dem JC dazu an Erklärung kommt! Ist wie ne Variable mit X unbekannten !