@ maybee 007 -weist Du ich wundere mich immer was Ihr so alles im Internet findet um euren Anspruch zu rechtfertigen, das ist fast genau so geil wie das was sich die angeblichen Juristen auf der Widerspruchsstelle aus der Birne drücken wenn es darum geht Leistungen einzubehalten oder zurück zu fordern! Ich hab mir den Link zum Teil mal durchgelesen und das wesentliche dabei ist für mich, ob man einem Amtsschreiben heutzutage noch grundsätzlich vertrauen sollte oder nicht! Zu Kaiser Wilhelms Zeiten war das wohl zweifelsfrei so das die Obrigkeit entschied und das es daran nichts zu rütteln gab, schon deswegen nicht weil es sich nicht gehörte einem Staatsdiener zu unterstellen das er nicht korrekt sei! In der heutigen Zeit wissen wir das dort genau so Menschen mit Fehlern sitzen wie anderswo auch und das die ganzen Gesetzesbücher und Anweisungen wie etwas zu schreiben oder zu verstehen ist schon deshalb quasi einem Geheimcode entsprechen, zumindest aber wohl nicht unbedingt für jedermann verständlich sein sollen!
maybee 007 - wie in den dortigen Beiträgen zu lesen ist, ist das Gericht ja davon ausgegangen das zum einen ein grober Bearbeitungsfehler vom SB vorliegt, dann aber auch wohl keine so hohe Summe in der Differenz entstand (weil das Kindergeld falsch angerechnet wurde, aber eben doch angerechnet wurde - somit für einen Laien ein nicht erkennbarer Fehler begangen wurde) das man dies hätte merken müssen! Wenn man jetzt Weihnachstgeld bei Dir vergessen hat, dann kann man sagen sind das immerhin Beträge die einem auffallen könnten und auch das Urlaubsgeld wird niemals so gering ausfallen als das dies nicht auffallen würde, würde man von Deiner Seite her nachprüfen. In dem Moment wo Du bei Gericht erklärst Du hättest dies getan, wird der gegnerische Anwalt des JC das versuchen zu wiederlegen und damit kann der Richter eigentlich nur noch entscheiden das die Rückforderung berechtigt ist.
Was man tuen kann, wäre sich gegen den Stil der Rückforderung zur Wehr zu setzen da einem das ja oft so vorkommt als hätte man eine Straftat begangen, dabei hat der SB nur einen Fehler gemacht und Fehler das sehen wir ja hier an "Turtle" machen diese Leute niemals! ISt nur die Frage ob es Dir das Wert ist sich deswegen mit dem JC vor Gericht rum zu streiten. Du bist jetzt in einer relativ guten Position, Du kannst dort auf dem JC zum Chef gehen und Dich aufgrund dieser unglaublichen Schlamperei so richtig auslassen und zudem im Grunde selbst bestimmen in welcher Form Du die Überzahlung zurück erstatten willst, ist ja schließlich nicht Dein Fehler. Um mehr als den von Dir gemachten Vorschlag zurück zu fordern müsste das Amt erst mal einen Titel erwirken, setzt sich damit aber der Gefahr aus das Du zunächst einmal dagegen prozessieren könntest, weil Du gutgläubig wie Du bist von der Rechtmässigkeit der erhaltenen Leistungen ausgehen konntest, allerdings kannst Du dann auch von der Rechtmässigkeit der Rückforderung ausgehen, - die Kuh beisst sich also in den eigenen Schwanz! Wie gesagt, der Unterschied zu dem von Dir per Link gesetzten Fall besteht für mich darin das in dem geschilderten Fall das Kindergeld ja berechnet wurde, nur eben falsch und dies musste dem ALG II Bezieher dann eben nicht mehr mal so eben auffallen. Bei Deinen beiden Leistungsmindernden Geldzuflüssen von Weihnachts -und Urlaubsgeld fand aber wohl keine Berücksichtigung statt und somit hätte es Dir eigentlich auffallen können. Ich weis das dies sehr unbefriedigend ist, aber wenn es Dir dann in einem Gerichtsurteil ebenso verkündet wird, musst Du das auch schlucken - besser wird es dadurch nicht!
Zitat
schön das ihr euch über mich und meine Probleme lustig macht.
Ich versuche die Dinge immer noch mit einer gewissen Humorigkeit zu betrachten: "Das ganze Leben ist ein Spiel und wir sind nur die Kandidaten!" - Einer der Kommentierenden unter dem Link hat es auf den Punkt gebracht, die auf den Ämtern können Mist bauen wie sie wollen, die drehen es hinterher immer so als sei der, der den Fehler auszubaden hat auch noch Schuld da dran - Quasi nach dem Motto: "Was gehst Du auch zum Amt und beantragst Leistungen!" - Sich für den gebauten Mist zu entschuldigen kommt bei den Staatsdienern nämlich nicht in Frage, deswegen heisst es ja auch Staatsdiener und nicht Butler des Kunden ....!