Beiträge von Horst GRUNERT

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    können aber mehr werden, das ist aber nicht das Problem mein freund hat eine Arbeitstelle in Aussieht)

    - Ja für Dich /Euch stellt das vielleicht kein Problem da, für den SB schon! Einen Job hab ich schon seit 2003 in Aussicht, nur jedesmal wenn es denn akut werden soll, findet sich ein Grund warum das dann doch nicht hinhaut und das geht nicht von mir aus! _ Letztlich hilft alles nichts wenn der SB auf "nein" entscheidet hilft vermutlich nur das klärend e Gespräch mit ihm oder seinem Vorgesetzten. Meine Wohnung ist ein wenig größer kostet aber wesentlich weniger, ich denke da Ihr euch beide in die Wohnung verliebt habt, wird die Beziehung auch nicht lange halten :D und so gesehen hat der SB das wohl auch schon erkannt. Die Lösung ist zudem relativ simpel, aus der Aussicht sollte eine feste Tatsache werden dann benötigt ihr vielleicht sogar überhaupt keine Unterstützung vom JC und dann interessiert auch niemanden Eure Liebelei in punkto Größe oder Kosten oder sonstwas!

    Was ist das denn für eine Selbstständigkeit ??? Haushaltshilfe bei einem ALG II Bezieher ? Es gibt sowas wie eine Kalkulation und die sollte so gestaltet sein das bei jedem Auftrag auch ein Gewinn und nicht nur Verluste eingefahren werden. Was bezeichnest Du als Selbstständigkeit ? Doch wohl nicht den Umstand, das sich die Arbeit von selbst erledigt und Du dafür vergütet wirst, anders kann man aber solche Ergebnisse nicht erklären!


    Wenn Dir das JC jetzt nicht den Hahn zudreht wird es wohl bald das Finanzamt machen, das ist keine Selbstständigkeit, sondern nennt sich Liebhaberei! Fehlt nur noch das auch noch Dienstleistungen zu der Selbstständigkeit gehören!


    Was den Freibetrag betrifft würde ich auch mal sagen das dieser für alle ALG II Bezieher gleich gelten sollte, aber schon bei der Bewilligung zur Hilfe werden Selbstständige anders behandelt, so ist z.B. ja auch eine Kreditaufnahme zur Überbrückung der Hilfebedürftigkeit zunächst einmal denkbar von daher wird sich auch die Freibetrags-Regelung sicherlich anders darstellen!

    Ihr habt für den laufenden Monat ja schon am Monatsanfang euer ALG II erhalten, wenn das erste Gehalt nach dem letzten diesen Monats auf eurem Konto eingeht gilt dieser Bezug noch als gerechtfertigt, sollte das erste Gehalt aber noch vor Monatsende auf eurem Konto eingehen gilt das als Einkommen und Ihr hättet dann in diesem Monat eine Überzahlung erhalten die vom Amt verrechnet wird und zurück zu erstatten wäre!


    Frag den SB am Montag gleich zu dem Thema und erkläre ihm schon mal das Deinem Mann ja auch Kosten für den Weg zur Arbeit entstehen, bzw er sich auswärts verpflegen muss und vermutlich ja auch keinen Vorschuss bekommt, er soll mal schauen ob er da noch weitere Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Arbeitsaufnahme billigen kann! Und natürlich das Ihr ja auch die Miete weiter zahlen müsst! Dieses Zuflussprinzip ist nämlich der größte Betrug an den Hilfeersuchenden, gleich nach der Aussage das man jede Arbeit annehmen muss!

    @ lirafe -

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    Niemand außer dir wird hier persönlich.

    ich glaube dies Fehleinschätzung spricht für sich !

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    Ich reagiere nicht mal und mal nicht, weil es gerade passt, sondern - so wie ich es heute 9.14 Uhr geschrieben habe -, weil ich von den anderen Einstellungen nichts erfahre und daneben nicht so oft im Forum sein "kann".

    ein Schelm ist, wer böses sich dabei denkt !

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    Und es gut zu finden - wie "du" es schreibst, durch Beschwerden seiner Antworten Anerkennung anderer zu finden -, also ganz wirklich zu denken, dass das gut ist und zu glauben, dass man "in ihren Köpfen Zugang gefunden hat", ist der Sache nach krank.

    ...das mag ja sein, und was ist dann der Zustand angesprochene Fakten nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen ? Wer Alzheimer hat weis vermutlich auch nicht das er krank ist, nicht wahr !?

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    Und damit ist hier "Ende" der Geschichte.

    ... hätte ich vermutlich auch gesagt, wenn ich keine Argumente mehr habe! Das schöne für mich ist das ich dann mit keiner weiteren Antwort von Dir zu diesem Thema mehr rechnen muss und das ist ja auch ein Erfolg!

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    Vielleicht solltest du in einem anderen Forum Hilfe suchen; dies hier ist der falsch Platz.

    Du musst nicht immer von Dir auf andere schließen, wenn ich Hilfe benötige dann steht das meist über der Frage, hier kann ich mich nicht erinnern das dies der Fall war - hier zitiere ich nur mal Dich:

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    Niemand außer dir wird hier persönlich

    dann frage ich Dich warum Du es für nötig erachtest, Dich bei einem anderen User - wegen meinem Verhalten - und das mit namentlichen Bezug, entschuldigen zu müssen - Du erzählst hier grade verdammt großen Mist! Denk mal drüber nach! Du entschuldigst Dich im Namen aller anderen User in diesem Forum - welch ein Großenwahn und unterstellst meinem Verhalten den Status der "Krankheit" :D :D :D

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    Auf weitere kranke Diskussionen lasse ich mich hier nicht ein

    ich glaube das ist für Dich auch das Beste was Du tun kannst!

    zunächst einmal frage ich mich wieso hier alle außer Birgit die Auffassung vertreten das ein Umzug nicht für die ganze Familie möglich sein sollte, abgesehen davon das eventuell eine Kündigungsfrist der gegenwärtigen Wohnung dem entgegen steht. Die meisten Schuljahre enden ja nicht erst in 10 Monaten sondern meist nach den Sommerferien und ob die Tochter dann noch ein Jahr die Grundschule in einer anderen Stadt besucht bis sie eventuell eine weiterführende Schule besucht, ist wirklich völlig unerheblich. Sofern Ihr die hiesige Wohnung nicht sofort verlassen könnt, müsste man über eine doppelte Haushaltsführung nachdenken. Klar ist, das das Einkommen der Frau auch in einer solchen Situation zu berücksichtigen ist. Das JC vor Ort kann natürlich sagen warum wollen sie nicht jetzt gemeinsam umziehen und sofern man sich nicht grade scheiden lassen will, wird es argumentativ wohl sehr schwer.


    Sodann, kann man natürlich erklären das man sich trennen will, kein JC der Welt kann einem daraus einen Strick drehen ;D und ebenso wenig wenn man in dem Trennungsjahr wieder zueinander findet, nur muss auch klar sein das während des Trennungsjahres der Partner zum Unterhalt verpflichtet ist, in deisem Fall die Mutter evtl. Vater und Kind gegenüber, aber ebenso beide einen Anspruch auf Hilfe haben und der Mutter auch Geld zum Leben bleiben muss - Pfändungsfreigrenze , immerhin mehr wie ALG II Bezug!°


    Letzteres ist nur mein Tip, weil ich dann mal sehen möchte wie die SB sich da raus windet denn dann ist die Einstellung der Leistungen absolut nicht gerechtfertigt!


    Nochmal, Scheidungsabsichten und auch in der Folge die Fortführung der Ehe, könnte man als vorsätzlich herbei geführt betrachten, nur kann dies nicht grundsätzlich unterstellt werden! Somit sieht man mal wie simpel eine eigentlich vorsätzlich herbeigeführte Bedürftigkeit ungestraft zu einem Leistungsbezug und somit zu Erschleichung von Sozialleistungen auf ganz legalem Weg führen kann! Eine Rückforderung von Leistungen wird auch wohl vor dem Sozialgericht keinen Erfolg haben! Das ist gute Deutsche Rechtsprechung!

    @ lirafe - ist ja richtig interessant das Du via mail nur wegen mir Beschwerden erhältst, wusste gar nicht das phillipp Dich statt turtle1974 zum Wächter des Forums gemacht hat oder das hier überhaupt jemand dazu bestimmt wurde. Aber vielleicht haben hier ja noch andere etwas zu sagen von denen man nichts weis! Ich erhalte auch PN zu bestimmten Personen, ist ja mal schön zu erfahren das Du dann der zukünftige Adressat für derartige Mails bist!


    Für mich hat das nichts mit Selbstmitleid zu tun, nur weil man Dir mal den Spiegel vorhält das Du bei dem einen reagierst und bei anderen nicht! Ich bin den Neid von Leuten wie Dir gewöhnt, und auch die Kritik an meiner Form des Persönlich werdens, dies mag vielleicht nicht immer als hilfreich erachtet werden, aber ist bisweilen erfolgreicher als sich gefrustet aus einem Forum zurück zu ziehen so wie das bei Dir der Fall ist, denn darüber habe ich bei einer Nachfrage eine diesbezügliche Auskunft erhalten. Nur schweigen und sich alles gefallen lassen ist nicht meine Vorstellung von Hilfe! So gesehen magst Du auf der selben Seite wie ich am Tisch sitzen, aber ganz sicher nicht neben mir sondern vermutlich an einem anderen Ende! - Je mehr Leute sich über einen beschweren, umso mehr kann man davon ausgehen das man in Ihren Köpfen Zugang gefunden hat, solltest Du vielleicht auch mal drüber nach denken.

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    in der Regel jedoch längstens für sechs Monate....

    wie heisst es doch gleich: Ausnahmen bestätigen die Regel ! Zudem ist dei etwas zu große Wohnung ja nicht das Problem, entscheidend sollten die Kosten für Unterkunft und Heizung sein! Letzteres soll sich gelegentlich beeinflussen lassen!


    Eine Frage: Kann es sein, das die unbefristete Erwerbsminderungsrente von einer Veränderung hin zu einer befristeten ER betroffen sein könnte und das dies der Grund für die möglichst lange Zusage der Weiterbewilligung ist? Solltest Du diese Gedanken hegen, so geh einfach davon aus das jede zwischenzeitliche Veränderung zu melden ist und auch ab dem dann bestehenden Zeitpunkt seine Berücksichtigung findet, und das dies auch rückwirkende Auswirkungen haben kann. Ich kann mir ansonsten keinen Grund denken warum Dir so sehr an einer 24 Monats-Bewilligung gelegen ist !

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    (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.

    Das Kind nennt sich dann meist Umschulung, und ist grade bei mir ein Thema da ich ja über reichlich Zahntechnische Grundkenntnisse verfüge, beim AA hieß es vor Jahren noch das man mindestens 5 Jahre als Arbeitsuchender nicht vermittelt werden konnte, wenn man dagegen dann sieht das jeder der Arbeitslos wird dies sofort dem AA mitteilen muss um so schnell wieder wie möglich in Arbeit zu kommen, muss man sich fragen ob die in Nürnberg noch ganz frisch in der Birne sind, wo ist wohl die Motivation am ehesten gegeben wenn es um vernünftige Lösungen geht lässt die BA vermutlich hinterm Mond denken von irgendwelchen kleinen grünen Männchen! :D


    Ein Sechser im Lotto ist da fast wahrscheinlicher. - das sehe ich auch so !

    Hallo pitpit1958 - ich glaube das ist Ermessensache des JC wie lange der Bewilligungszeitraum beim ALG II dauert denn rein theoretisch müsste man die Prozedur Monat für Monat wiederholen wenn man um Hilfe ersucht, nur gibt das einen Berg von Papier der so überflüssig ist wie eine Kühltrihe am Nordpol, deshalb hat man ja auch die Weiterbewilligungsanträge entwickelt mit den vielen schnell abzuarbeitenden Kästchen, sofern sich nichts verändert ist man damit ja auch schnell durch! Allerdings unterliegt der Staat ja auch einer Pflicht mit den Steuergeldern sorgsam um zu gehen und der Zeitraum von 6 Monaten gewährleistet dies wohl am Besten. Heisst, man muss auch gewährleisten das bei einem Fehler des JC eine Rückforderbarkeit von leistungen noch als erträglich zu betrachten ist, denn wenn nicht, soll es ja Richter geben die dann schon mal gegen den Staat entscheiden! Der Zeitraum ist also auch nicht ganz willkürlich gewahlt!

    So wie chico es hier schreibt sehe ich das auch, die RA'e sind immer schnell dabei und erklären das man da natürlich im Recht ist und, und, und .....und am Ende habt Ihr tatsächlich etwas von der Unterhaltsleistung reduziert bekommen und dann die dicke Rechnung vom Anwalt zu begleichen, das Spielchen kennt man ja auch von den guten Steuerberatern, am Ende fragt man sich wo das reingeholte Geld hin ist.


    Auf das Pflegegeld würde ich allerdings anteilig Anspruch erheben und das auch zur Not über den Rechtsanwalt einfordern, wenn Ihr zudem dem JC mit teilt an welchen Tagen der Sohn bei euch ist wird der ALG II Bezieherin hier auch die Leistung vom Amt gekürzt, (vielleicht lohnt es sich ja, hier bei der Mutter mal dies durchblicken zu lassen, denn dem Sohn geht es dadurch ja nicht schlechter, Ihr habt aber ein Druckmittel um den Pflegeanteil verrechnet zu bekommen. Geht die Kindesmutter nicht darauf ein würde ich dem JC jeden Tag auflisten wo der Sohn bei euch ist. Ihr habt dann zwar auch nicht mehr aber habt der Mutter zuvor ja eine klare Option geboten, deren Folgen sie dann selbst zu verantworten hat!


    Zudem würde ich mich mal mit dem Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen und abklären ob euch nicht für derartige Notwendigkeiten wie z.B. das behindertengerechte Auto für ein Familienmitglied ebenfalls Zuschüsse oder Leistungen zustehen, selbiges gilt für die Krankenversicherung wenn es um die Fahrten zur Physio oder Reha geht, dort wird zwar wie auf dem JC auch vieles erst einmal verneint aber da sollte man dann mal auf dem Sozialamt erfragen welche Verbindungen man nutzen kann um diese Ansprüche geltend machen zu können.


    Beim Jugendamt würde ich mal hinterfragen wie es sein kann das der Sohn bereits Halter eines KFZ sein kann, wo er doch noch nicht einmal zum Führen eines KFz das hierzu nötige Alter erreicht hat, evtl. erhaltet Ihr über diesen Weg dann Informationen die auch euch dabei helfen diesen Anspruch nutzen zu können, denn wenn, dann kann der Sohn ja auch ein Zweitfahrzeug besitzen, oder???


    Vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit, das der Urlaub incl. Pflegekräften zum Teil vergütet wird. In meinem Bekanntenkreis gibt es ein ALG II bezihendes Päarchen das einen hier geborenen aber die türkische Nationalität besitzenden Behinderten mit noch 2 weiteren Personen rund um die Uhr betreut und von denen ich weis das der Behinderte das alles von finanziert bekommt von den Sozialträgern, dazu gehört dann auch mal eine 16.000€ neue Austausch-Platine für den Rollstuhl, Sprachgesteuerter PC und Auto,sowie Urlaub sind da aus Kostengründen kein Thema im Jahr gehen da so nach meinem Empfinden über 100.000 € nur für einen Behinderten durch, was ich irgendwie nicht begreifen kann, da wie gesagt besagte Person noch nicht einmal die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollte, selbst für das Ableben ist geregelt das die Bestattung im Heimatland stattfinden wird, die Kostenübernahme ist angeblich zugesagt! Wenn das alles stimmt und möglicht ist, wäre es irgendwie völlig unverständlich das einem hier lebenden Behinderten dies nicht zustehen sollte. ich denke euch fehlen da nur die richtigen Kontakte!

    Vor der Sommerpause wird es nichts mehr mit einem Beschluss über das Betreuungsgeld - die Oppositionspolitker sind einfach nicht zur Arbeit erschienen und damit waren letztlich einfach zu wenig Abgeordnete im Bundestag vertreten um dieses Thema noch vor der Sommerpause vom Tisch zu bekommen!


    Also bei allem Verständnis für die Praktik, aber ich bin dafür das die Politiker dafür sanktioniert werden, geht uns ja schließlich auch nicht anders, selbst wenn der SB für die eine oder andere Entscheidung Verständnis äußert, würden wir die Arbeit nicht annehmen die uns angeboten wird, muss der "kleien Mann" dafür bluten - Warum sollten unsere Politiker nicht auch mal so ein Gefühl kennen lernen!?

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    Gesundes Essen und etwas regelmäßigen Sport bekommt man auch auf die Reihe wenn man täglich einer Arbeit nachgeht.

    Was ist denn gesundes Essen? Geimpftes Schweine-oder Rinderfleisch, gespritztes Obst, genmanipulierte Produkte wie Mais und Soja, - was ist heute denn nicht verseucht oder irgendwie behandelt? Selbst wenn Bio drauf steht sagt dies inzwischen nichts mehr über den Reinhaltsgehalt aus. Selbst Mineralwasser höchster Preisstufen beinhaltet schon Unreinheiten obwohl naturbelassen ! Ich finde das immer gut wie hier den Menschen glauben gemacht wird das dies oder jenes gesünder sein soll, fängt in den Kindergärten ja schon an, und dann stellt sich irgendwann raus das es der reine Dreck ist den man da zu sich nimmt. Wieviel gesundes Obst zuvor bestrahlt wird ist einem doch gar nicht bewusst, nur weil die Kirschen aus der Türkei oder die Erdbeeren aus Spanien knappe 5 € kosten und ein Siegel mehr drauf ist, ist das doch nicht gesund oder gesünder wie die aus heimischen Gefilden. Finde das immer geil wenn so ein Feld auf dem Bio geerntet wird in der Einflugschneise eines Airports liegt!


    Zum Thema Sport, klar Alibi-Sport kann man sogar in der Knastzelle beobachten! Wenn der Sporttreibende aber in möglichst wenig Zeitaufwand und/oder Kraftaufwand investiert weil er es nicht besser weis, landet der dann auch schnell mal auf der Intensivstation. Ich denke da macht man es sich mit Pauschalisierungen doch sehr einfach!


    Eigenmotivation erscheint mir da wesentlich wichtiger und die schein ja vorhanden zu sein, zumindest was das Thema "Abnehmen" betrifft. Dies sollte wenn möglich auch nicht einher gehen mit dem ganzen Schnickschnack an Diäten und Ersatzprodukten, sondern vielmehr mit einer Umstellung der Essgewohnheiten, denn da bestehen meist die größten Unregelmässigkeiten. So gesehen hat Arbeiten gehen einen ganz wichtigen Nutzen nämlich die Pausen an denen man etwas zu sich nimmt, man darf dann nur nicht nach getaner Arbeit in das Belohnungssystem verfallen oder aus langer Weile einer Beschäftigung nachkommen die alles wieder zunichte macht!

    Leute Ihr vergesst nur - wenn er kein Auto mehr hat, aber eines benötigt um einen Arbeitsplatz zu erreichen, wer darf dann in Vorleistung gehen? Dann wird ein Darlehn vom JC fällig, das ist doch die Folge dessen wenn der Schaden nicht repariert wird ! Ich sehe dann allerdings schon einen Unterschied zwischen dem Schonvermögen das diese Lösung ermöglicht und einem reinen Darlehn, welches ja zurück erstattet werden müsste und nur dieser Begründung, das dieses eben eine Vorsorge darstellt, die zudem eine gewisse Arbeitsplatz sichernde ist, ansonsten ersatzlos weg fallen würde. Nur als Richter wird man sich dann wohl auch die Frage stellen ob ein Auto wirklich so wichtig für die Arbeitsplatzfindung ist und je nachdem wo man wohnt, wird man da wohl zu sehr unterschiedlichen Ansichten gelangen! Wenn diese Notwendigkeit nicht besteht, steht das Schonvermögen auf dem Prüfstand und da bei einem Auto ein ständiger Wertverfall üblicherweise anzunehmen ist - Ausnahmen einmal aussen vor gelassen - ist es doch unerheblich ob diese 1000€ höher ist oder nicht. Somit muss man zum Schluss kommen das die Nichtreparatur einem anderen Zweck dient und dann stellt der Scheck von der Versicherung eine Einnahme da und die ist beim Einkommen zu berücksichtigen !

    130 Millionen € haben de Schlecker Arbeitslosen bereits den Ländern an Mehrausgaben auf der Kostenseite gebracht, die üben jetzt Druck auf die BA aus sich leichter mit den Förderungen bei Umschulung zu tun und Ministerin Von der Leyen wird creativ - nur irgendetwas läuft dann im Denken schief, es hagelt Kritik und die ist nicht unberechtigt! Wollen wir wirklich unsere Kinder in schlecht bzw. unqualifizierte Hände geben. Die Branche der Altenpflege verzeichnet zudem, trotz angeblichen Mangels an qualifiziertem Personal, seit Jahren ein Lohndumping. Neue Mitarbeiter - selbst bei der AWO bekommen nicht einmal die Hälfte an Gehalt wie Mitarbeiter zwischen 40 - 50 die noch alte Verträge besitzen. Da bietet es sich natürlich an mit bis zu 25.000 potentiellen Neubewerbern das Gehaltsgefüge noch weiter nach unten zu drücken, schließlich sind die SCHLECKER-Tanten ja die 400€ Vergütungen gewohnt und würden niemals für mehr Gehalt in Verweigerungshaltung gehen. So macht man dann die nächste lukrative Branche Einkommenstechnisch platt. Welchen Lobbyisten folgt Frau von der Leyen den jetzt schon wieder ? Oder sieht so eine intelligente und qualifizierte Lösung von Menschen mit akademischen Titel aus !?


    Zum Lesen zu empfehlen:http://www.zeit.de/karriere/2012-06/kommentar-umschulung-schlecker-mitarbeiterinnen

    ....da wird es wohl kaum welche geben die etwas bringen, das Problem ist nämlich das Du die Reparatur nicht durchführen lassen willst und damit wird das Geld zu einer Einnahme, das die Summe dann im Grunde aus dem Schonvermögen herausgenommen wird ist Dein Problem, eine LV die über das Schonvermögen geschützt ist kann man sich auch nicht vorher auszahlen lassen, wäre dem so , wäre das auch Einkommen! Die Reparatur kann ja z.B. von der Versicherung an die Werkstatt direkt geleistet werden, dann hast Du keine Einnahme und Dein Schonvermögen bestünde nach wie vor. So aber fließt Dir Einkommen zu! So verständlich das Anspruchsdenken auch ist, ich sehe da keine Chance das es nicht angerechnet wird denn Du nimmst das Geld quasi aus dem Schonvermögen heraus, und dieses besteht ja nach wie vor, das zukünftig ein Wertverlust eintritt tut jetzt noch nichts zur Sache. Hier müssten vielleicht erst Musterprozeßße geführt und führ die ALG II Bezieher entschieden werden, das Schonvermögen wird ja offensichtlich nicht mehr in entsprechender Höhe heraus zu holen sein aber dann müsste vermutlich bewiesen werden das man zuvor schon das über dem Schonvermögen liegende Einkommen mit in die damaligen Berechnungen hat einfließen lassen und es zur Verwendung kam, ich denke das wird nicht nur schwierig sondern nahezu Unmöglich!

    @ kitty121 - so ganz ist das nun auch nicht richtig! Unter normalen Umständen muss selbst mit einem abgeschlossenen Studium die Unterhaltspflicht der Eltern noch nicht enden. Hier ist es nur so, das durch die ständigen Unterbrechungen schon angenommen werden kann, das der Focus der Zielstrebigkeit wohl mehr auf den Unterhaltsleistungen der Eltern denn auf dem Studium lag/liegt.

    ....ist ja schon mal schön "lacki" das Du von Arbeit geschrieben hast und nicht wie so viele von Job ! Und zum Thema Auto kann ich Dir nur beipflichten, mir als ALG II ist das auch unmöglich, schon von Versicherung und Steuer her geht das nicht, nur haben einige das KFZ ja schon vor der Arbeitsklosigkeit erworben und Ihre Versicherung vielleicht auch noch zu Zeiten der Arbeit gezahlt. Wenn ich mir allerdings anschaue wie viele Migranten als Erstes Mal einen Mercedes vor der Tür haben müssen andererseits aber auch jede Woche auf den Gängen vom Amt sitzen, muss ich sagen, es wird langsam Zeit das die Deutschen Leistungsbezieher vielleicht auch mal lernen wie man richtig bescheisst, denn für die ehemaligen BRD Arbeitslosen die hier vor der Wende und der EU-Öffnung hier lebten, wird im Vergleich zu den Neubürgern verdammt wenig getan! Der Vater von einem Freund ist mit 40 auch schwer krank geworden, war zum Glück nur beim Bund, was aber wenn der in der freien Wirtschaft damit konfrontiert worden wäre, da hätte man ihn auf die Starsse gesetzt und gut isses! Manchmal ist Deine Kritik sehr ungerechtfertigt!

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    dieses Studium hat sie mit meheren Unterbrechungen 2 Jahre wo sie sich eine Auszeit nahm absolviert.

    ich denke Eure Tochter hat die gebotenen Zielstrebigkeit vermissen lassen, dies wäre ein Grund den Unterhaltsanspruch zu verwehren! Eltern sind nicht auf ewig die Melkkuh der Kindern nur weil sie noch keine Ausbildung beendet haben. Die Eltern dürfen erwarten das der Sprößling bemüht ist diese auch zügig zu absolvieren und nicht durch diesen oder jenen Umstand das Ganze endlos in die Länge zu ziehen! Frist setzen und gut ist es ! Danach kann das Töchterchen dann ja Klage einreichen, wenn sie es sich leisten kann und wenn Papa und Mama per Gerichtsurteil Recht bekommen zahlt sie gleich für diese Lektion auch noch etwas Lehrgeld!

    zunächst einmal solltest Du hin zu Deinem SB und den Sachverhalt dort zu klären versuchen, gib alles was Du da vorträgst zur Niederschrift an und lass Dir eine Kopie aushändigen. Wenn Du erkennen kannst das sich da keine andere Lösung abzeichnen wird, rate ich Dir mit dem gegenwärtigen Bescheid und Personalausweis zum Amtsgericht zu gehen und dort bei einem Rechtspfleger um einen Beratungsgutschein für einen wenn möglich Fachanawalt zu ersuchen. Dieser wird wissen, das er einen Eilantrag stellen kann und Dich zur Not auch bei der Klage vor dem Sozialgericht vertreten und dafür sorgen das Dir PKH bewilligt wird! - Andere Alternative wäre den Laden mal richtig aufmischen, haben in Alsdorf auch wohl schon einige recht frustrierte und sich verarscht fühlende Hilfesuchenden gemacht, das Problem ist nur das dies in der Regel eine Straftat ist, ich denke aber das wird in Zukunft öfters vorkommen - so macht der Staat aus guten Bürgern letztlich Verbrecher! Doch wenn man nur noch diese Alternative hat, bevor man einen Herzinfarkt kriegt, sollte es sich in sofern lohnen, das zukünftig die BA bewusst wird das man den Bogen überspannt hat. Aber ich denke Du bist in der Lage auch mit einer weniger drastischen Lösung zum Ziel zu kommen!

    @ Horst Kevin - so wie kitty 121 es schon richtig beschrieben hat liegt meines Erachtens auch der Sachverhalt ich darf aber ergänzen, sich mal eben selbst als Arbeitsunfähig einstufen geht zwar aber in dem Moment wo Du auf dem JC erklärst Du seist nicht arbeitsfähig lehnen die zunächst einmal ganz einfach den Antrag auf Hilfe ab. Ausgehend von mir selbst und ich wiege nahezu 150 kg ist das (Über-)gewicht aber kein Kriterium für eine Arbeistunfähigkeit, da ich vor kurzem eine diesbezügliche Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag des JC zum wiederholten Male mitmachen durfte kann ich Dir sagen das noch nicht einmal eine Behinderungen oder chronische Erkrankungszustände dies beinhalten. Als Nichtraucher, Fast-Antialkohliker und jahrzehnte langer Sporttreibender spüre ich natürlich auch die Medikamente und Behandlungengrade hinsichtlich Atemproblemen und Kraftaufwand bei jeder körperlichen Tätigkeit. Zudem hat die Amtsärztin nach Begutachtung meiner Sprunggelenke und den Auswirkungen die durch das zerstörte Lymphsystem in den Unterschenkeln entstanden sind meine bisherige Arbeitsfähigkeit noch weiter eingeschränkt. Bisher durfte ich z.B. Tätigkeiten die einen Kraftaufwand von 15 kg erforderten ausführen, auch beinhaltete die Einschränkung keine ausdrücklich nur sitzende Tätigkeit. Dies ist jetzt der Fall ich darf so gut wie keine Gewichte mehr bewegen, Schrott sammeln ist mir quasi untersagt worden und es kommen für mich nur noch leichte, sitzende Tätigkeiten in Betracht was meine Arbeitsfähigkeit betrifft. Eventuell wird man Dir zu einer Kur raten, schon um den Körper durch Gewichtsreduzierung zu entlasten. Anders wie bei unser dummen Juristin turtle geht aber eine Amtsärztin bei der Feststellung des Übergewichtes nicht nur von einer Wampe aus, sondern bezieht die Gewichtsabnahme auf Körperfettwerte, sollte man also trotz hohen Gewichts über eine relativ starke Muskulatur verfügen wir dem Hausarzt überlassen wie diese Kur ausschauen sollte! Muskelmasse lässt sich auch reduzieren aber auf gänzlich andere Art und Weise wie Fette! Begreifen die Dussel vom JC vermutlich genau so wenig wie, das zerstörte Lymphgefäße nicht wieder verbessert werden können, aber so einen Scheiss habe ich mir da auch anhören dürfen. Es ist vielleicht im ersten Moment eine Option sich als "arbeitsunfähig" einstufen zu lassen, ich sehe das aber im Hinblich auf Frühverrentung nicht unbedingt erstrebenswert, weil damit auch eine nicht unerhebliche Absenkung der Rente einher geht. Gegenwärtig darf ich meine Bemühungen mit 4 Bewerbungen im Monat dokumentieren, da ich der SB gesagt habe das ja auch andere Behinderte in eine Arbeit vermittelt werden können bzw. sollen nur die meisten AG schauen natürlich das sie diesen Klotz vom Bein haben, sind solche Mitarbeiter doch relativ schwer zu entlassen! Meine Gehbehinderung war vor der Amtsärztlichen Untersuchung schon mit 20 % eingestuft und bevor man 100% erreicht sage ich immer muss man halbseitig alles vergeschnippelt bekommen. ich denke Du bist gut damit beraten zum JC zu gehen und einfach erst einmal einen Antrag zu stellen und bei der Frage zur "arbeitsfähigkeit" diese als eingeschränkt gegeben anzuzeigen, dann folgt eh das ganze Prozederee' wie zuvor hier schon genannt! Hoffe das macht Dir Mut und hilft Dir weiter!


    Dick sein hat nicht immer was mit saufen und fressen zu tun, wird unsere doofe Schildkröte hier im Forum vielleicht auch irgendwann mal begreifen, allerdings stellt sich die Frage:Wie ohne Hirn? :D