So wie chico es hier schreibt sehe ich das auch, die RA'e sind immer schnell dabei und erklären das man da natürlich im Recht ist und, und, und .....und am Ende habt Ihr tatsächlich etwas von der Unterhaltsleistung reduziert bekommen und dann die dicke Rechnung vom Anwalt zu begleichen, das Spielchen kennt man ja auch von den guten Steuerberatern, am Ende fragt man sich wo das reingeholte Geld hin ist.
Auf das Pflegegeld würde ich allerdings anteilig Anspruch erheben und das auch zur Not über den Rechtsanwalt einfordern, wenn Ihr zudem dem JC mit teilt an welchen Tagen der Sohn bei euch ist wird der ALG II Bezieherin hier auch die Leistung vom Amt gekürzt, (vielleicht lohnt es sich ja, hier bei der Mutter mal dies durchblicken zu lassen, denn dem Sohn geht es dadurch ja nicht schlechter, Ihr habt aber ein Druckmittel um den Pflegeanteil verrechnet zu bekommen. Geht die Kindesmutter nicht darauf ein würde ich dem JC jeden Tag auflisten wo der Sohn bei euch ist. Ihr habt dann zwar auch nicht mehr aber habt der Mutter zuvor ja eine klare Option geboten, deren Folgen sie dann selbst zu verantworten hat!
Zudem würde ich mich mal mit dem Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen und abklären ob euch nicht für derartige Notwendigkeiten wie z.B. das behindertengerechte Auto für ein Familienmitglied ebenfalls Zuschüsse oder Leistungen zustehen, selbiges gilt für die Krankenversicherung wenn es um die Fahrten zur Physio oder Reha geht, dort wird zwar wie auf dem JC auch vieles erst einmal verneint aber da sollte man dann mal auf dem Sozialamt erfragen welche Verbindungen man nutzen kann um diese Ansprüche geltend machen zu können.
Beim Jugendamt würde ich mal hinterfragen wie es sein kann das der Sohn bereits Halter eines KFZ sein kann, wo er doch noch nicht einmal zum Führen eines KFz das hierzu nötige Alter erreicht hat, evtl. erhaltet Ihr über diesen Weg dann Informationen die auch euch dabei helfen diesen Anspruch nutzen zu können, denn wenn, dann kann der Sohn ja auch ein Zweitfahrzeug besitzen, oder???
Vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit, das der Urlaub incl. Pflegekräften zum Teil vergütet wird. In meinem Bekanntenkreis gibt es ein ALG II bezihendes Päarchen das einen hier geborenen aber die türkische Nationalität besitzenden Behinderten mit noch 2 weiteren Personen rund um die Uhr betreut und von denen ich weis das der Behinderte das alles von finanziert bekommt von den Sozialträgern, dazu gehört dann auch mal eine 16.000€ neue Austausch-Platine für den Rollstuhl, Sprachgesteuerter PC und Auto,sowie Urlaub sind da aus Kostengründen kein Thema im Jahr gehen da so nach meinem Empfinden über 100.000 € nur für einen Behinderten durch, was ich irgendwie nicht begreifen kann, da wie gesagt besagte Person noch nicht einmal die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollte, selbst für das Ableben ist geregelt das die Bestattung im Heimatland stattfinden wird, die Kostenübernahme ist angeblich zugesagt! Wenn das alles stimmt und möglicht ist, wäre es irgendwie völlig unverständlich das einem hier lebenden Behinderten dies nicht zustehen sollte. ich denke euch fehlen da nur die richtigen Kontakte!