Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo nochmal !


    Salle, hatte leider die 2 Seite völlig übersehen! Und auch an schmuck-mode, sorry fehlte mir was an Info!


    Trotzdem stehe ich dazu, auch wenn Du Dich vielleicht jetzt als Ausnahme betiteln darfs, die Jugend heute hat einige Probleme selbst zu verantworten, denn das was ich formuliert habe ist oft genug das, was ich aus dem Mund dieser jungen Menschen vernommen habe, Ausnahme hin - Ausnahme her.


    Und wer sich so cool verkauft muss sich nicht wundern wenn das Ego anderer eine conträre Ansicht zu Hilferufen dieser Art erzeugt.


    Trotzdem viel Erfolg bei der Antragstellung!

    Hallo Christina!


    Sicherlich ist Dein Bruder kein Einzelfall, denn sehr viele Menschen bemühen sich die Probleme eigenständig zu lösen. Vielleicht hätte man bei wesentlich früherer Anfrage tatsächlich die Eigentumswohnung auf Eure Mutter übertragen können und somit zumindest diese für Eure Mutter sichern können.


    Dein Bruder hat nicht unbedingt die beste Lösung mit der offenbar bestehenden Hoffnung die Arbeistslosigkeit alleine bewältigen zu können, getroffen.


    Nun bleib aber nur eines, einen Antrag auf HARTZ IV zu stellen und damit Deine Mutter nicht auch noch den Teil Ihrer Rente in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet bekommt eine eigene Wohnung für jeden, schließlich ist Dein Bruder älter wie 25 !!! und kann nicht mehr gezwungen werden bei den Eltern unterzukommen.


    Sicherlich bedarf es eines harten Wortes damit Dein Bruder erkennt das sich die Situation so am Besten für Deine Mutter, aber auch für Ihn gestalten lässt.


    Agumentiere damit das Deine Mutter dann mehr Geld hätte wie bei der Lösung Bedarfsgemeinschaft und ihm immer noch etwas zustecken könnte, wenn er in Not geraten würde, z.B. bei einer Kürzung aufgrund von Fehlverhaltensauslegungen.


    Andernfalls wäre sogar die Mutter mit betroffen wenn im Kürzungsbeschlüsse ins Haus flattern.


    Sachlich vernünftig aber bestimmend solltes Du jetzt die Interessen Deiner Mutter vertreten, notfalls muss man auch mal über eine Entmündigung des Bruders nachdenken, wenn er die Realität nicht mehr wahrzunehmen in der Lage ist.


    Viel Erfolg beim Überzeugen!


    Gruß

    Hallo Nadine1!


    Trennung (Scheidung) ist immer problematisch. Zunächst einmal kann Dein jetziger Lebenspartner Dich nicht einfach vor die Tür setzten nur weil es zwischen Euch nicht mehr läuft.
    Andererseits ist es vielleicht besser man trennt sich, zumal ja auch keine Kinder vorhanden zu sein scheinen wirst Du wohl oder übel arbeiten gehen müssen.
    Nur so kurzfristig wie Du das Problem lösen musst rate ich Dir Dich an ein Frauenhaus zu wenden, zumal da auch die entsprechende Hilfsmöglichkeiten bestehen wenn es um eine Vielzahl anderer Problemlösungen geht.
    Es kann sein das ein Frauenhaus nicht in unmittelbarer Nahe besteht, aber da kann man Dir sicherlich auf dem Sozialamt entesprechende Auskünfte geben, ebenso welche Hilfsorganisationen Du in Deiner Nähe ansprechen könntest.


    Erst einmal viel Glück! (Und wenn Du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her)

    Hallo


    klasse die Auseinandersetzung untereinander um das Thema eigene Wohnung.


    Salle liegt wie immer richtig, trotzdem kann ich die Kritik von nataly gradezu verstehen.


    Deutlicher gesagt, kein Bock auf Arbeit und dann wird man eben mal Mutter, - oh je, was für eine Unterstellung schließlich macht da grade jemand seine Ausbildung! - auch zu Ende?


    Egal, es zeigt das es mit der Verantwortung nicht sehr weit her ist! Der Papa wird vermutlich auch vom Staat unterstützt und dann gibt`s ja bald Erziehungsgeld ect.!


    Ich verstehe die Jugend nicht mehr, im Zeitalter von Aids, der Pille und jeder Menge Kondom-Reklame (selbst beim Boxen im TV) und dann derart blöd. Dann heißt es plötzlich nur noch "Hilfe,Hilfe!"
    Nataly hat irgendwie recht, ganz fair ist das nicht!


    Wer poppen kann, muss sich auch der Verantwortung stellen - soll heißen zunächst muss mal der Papa ran und erst dann die eigene Wohnung vom Staat.


    Sorry Salle, aber das ist Dir vermutlich entgangen!

    Hallo,


    ich hoffe ich kann Dir weiterhelfen. Zunächst einmal hast Du ja einen ablehnenden Bescheid der alten ARGE
    des weiteren hast Du einen Widerspruch eingereicht und sogar beim Sozialgericht eine Beschleunigung beantragt.


    Ich würde der ARGE vor Ort folgenden Vorschlag unterbreiten:
    Antragsbewilligung erfolgt bis auf Weiteres - bis die Zuständigkeit gerichtlich geklärt ist - denn Du bist ja verpflichtet Deinen Wohnsitz abzumelden, wegen der unnötigen Kosten die Deiner ARGE am alten Standort sonst entstehen!
    Damit wäre im Grunde auch klar das die ARGE an Deinem jetzigen Wohnort, ob sie will oder nicht für Dich zuständig ist - auch wenn die Begründung der ARGE verständlich ist. Ich denke das ein Gericht diese Ansicht aber nicht teilen wird den HARTZ IV Leistungsgelder sind Leistungen der gesamten Sozialgemeinschaft und daher ist es im Grunde unerheblich welche Kommune die Auszahlung vornimmt.
    Stell Dir vor was passsieren würde wenn ein Bundesland so argumentieren würde wie die ARGE in Deinem gegenwärtigen Wohnort. Ich denke auch das Deine bisherige ARGE richtig liegt mit der Ablehnung des Widerspruchs und das die ARGE am gegenwärtigen Wohnort zuständig ist.


    Bestehe darauf das Du dort zunächst den Antrag stellen kannst, am Besten mit dem Datum Deiner ersten Vorsprache, damit verlierst Du nicht das Geld bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt.


    Agumentiere damit sollte es wieder erwarten so sein das Deine alte ARGE zur Leistung verpflichtet sei, Du dann ja die Gelder von dort zwecks Rückzahlung zur Antragsbewilligenden ARGE leiten lassen könntest, es somit kein finanzieller Schaden entsteht.


    Das müstte selbst dem dümmsten Fallmanager plausibel erscheinen, und ansonsten dessen Chef ansprechen.



    Gruß und viel Erfolg

    Hallo an Mutter!


    Ich denke das ich meine Meinung hinsichtlich Deiner Verpflichtung bereits dargelegt habe im voran gegangenen Beitrag.


    Anders wie Salle und Kätzchen stehe ich Deiner angeblichen Verpflichtung anders denkend gegenüber!


    Verlang das der Fallmanager Dir diese mündliche Verpflichtung schriftlich gibt, nicht abwimmeln lassen!


    Er soll dazu stehen! Und dann zur Presse damit und Klage beim Sozialgericht einreichen.


    Ich denke das der Fallmanager genügend andere Arbeitslose hat auf die er sich zunächst konzentrieren kann die wesentlich geringere Belastungen zu ertragen haben und das jeder Tag für Dich und Deine Kinder ein Gewinn ist an dem Du nicht in eine Maßnahme gezwungen wirst, schon gar nicht in Schichtarbeit.


    Schuchtarbeit ist zudem für Dich als Mutter gesundheitlich nicht zumutbar, weil die biologische Uhr nicht dazu kommt Streßhormone ausreichend abzubauen. Streß aber wirst Du schon alleine dadurch bekommen das Du in ständiger Sorge um Deine Kinder bist und somit unter Dauerdampf stehst. Und wenn Du dann Zuhause bist kommt der alltägliche Erziehungstreß noch hinzu, was den Pegel übernatürlich erhöht.


    Schönen Gruß an den Fallmanager(in)


    er/sie haben wohl nur das Zeug zum kriechen, aber nicht zum denken!

    Hallo Sallo,


    die Zumutbarkeitsbestimmung mag bewirken das zunächst jede Arbeit zumutbar erscheint und wenn der Text dann auch noch damit untermauert wird das man alles dazu beitragen muss die Situation zu verbessern ist dies genau der Knackpunkt an dem ich ansetze.
    Fakt ist das die Arbeitsaufnahme das Ziel haben soll, dass der Leistungsempfänger dauerhaft die staatliche Unterstützung nicht mehr in Anspruch nehmen muss.


    Sicherlich kann man Sich darüber streiten ob eine zunächst geringfügig bezahlte Tätigkeit nicht durchaus ein Ansatz ist dieses Ziel früher oder später zu erreichen. Man kann aber auch die Frage stellen ob dies nicht grade in Gegenteil führt.


    Was wir gegenwärtig im Arbeitsmarkt bemerken ist die Tendenz der Unternehmer eben genau diese veröffentliche Version von "Zwang zur Arbeitsannahme" auszunutzen. Die Folge daraus noch weniger Vollzeittätigkeiten.


    Ob man mit dieser Variante glaubhaft den Leistungsbeziehern davon überzeugen kann das dies zur geforderten Zielsetzung führt bezweifel ich nicht nur, ich bin auch bereit gegebenenfalls eine Kürzung in Kauf zu nehmen um dieses vor dem Sozialgericht prüfen zu lassen.


    Die Auslegung der Pflichten, diese können die ARGE'n allesamt sehr gut den Leistungsbeziehern vorpredigen, ihre eigenen Verpflichtungen verpackt man z.B. in den Eingliederungsvereinbarungen mit Formulierungen wie: "....im Rahmen freier Kapazitäten und Möglichkeiten", "... nach Eignung und Fähigkeit"!


    Es gilt wie anderswo auch, immer schön den Gegenüber in die Enge treiben und mit Forderungen belegen aus der Defensive heraus dürfen sich die Betroffenen dann verteidigen. Soviel zu einer gemeinsamen Lösung des Problems! Da hast Du dann eine junge "Dumpfbacke" mit Abitur dort sitzen als Fallmanager und auf der anderen Seite einen gestanden 48 jährigen KEY ACCOUNT MANAGER aus dem Dentalbereich und alles was der sogenannte Fallmanager dann auf der Pfanne hat ist, Dich zu fragen warum Du denn nicht arbeitest!


    Also Salle, ich denke wir sollten den Hilfesuchenden mal vermitteln wie viele wir sind und das sich niemand schämen oder sein Selbstbewusstsein noch ein wenig dämpfen lassen muss.


    Es gibt in diesem Staat zuwenig Arbeit, weil immer noch Menschen ausgenutzt werden, Überstunden leisten sollen - statt einen neuen Mitarbeiter einzustellen und Unternehmer den Hals nicht vollkriegen.
    Wobei für mich viele Mittelständler und Kleinbetriebe nicht die Unternehmer sind die ich meine, weil sie eh nur abhängig sind von Banken und Zulieferern und im Grunde noch beschissener dran sind wie mancher der Arbeitslosen.


    Das HARTZ IV Gesetz ist von mehreren Ganoven gestrickt und durch den Bundestag gedrückt worden, wissentlich das sich die Masse dann damit nicht beschäftigen wird solange sie nicht betroffen ist.


    Es ist wie mit dem Mindestlohn, ich bin dagegen weil zukünftig die Verdiener die darüber liegen von Ihrem Chef die Kündigung erhalten!


    Warum sollte der mehr zahlen als nötig? Nur soweit denken die meisten eben nicht!


    Wir lassen uns alles gefallen und suchen hier nach Lösungen, was auch ganz vernünftig ist, aber der Staat nutzt diese Uneinigkeit eiskalt aus!


    Soviel dazu das man glaubt jede Arbeit machen zu müssen! Ich muss nur sterben, irgendwann einmal!


    Bis dahin denke ich überhaupt nicht daran mir von Blutsaugern (700? Diätenerhöhung) sagen zu lassen was geht und was nicht geht!


    Es geht nicht an das diese Jungs da oben sich mal eben unsere monatliche Lebensgrundlage als Taschengeld aufstocken! Das ist es !

    Hallo,


    Salle hat Recht, geh hin zur ARGE, stell einen Antrag und wenn der Fallmanager Dir wieder so einen Schwachsinn erzählt soll er Dir zeigen wo das geschrieben steht.
    Mist erzählen können die nämlich sehr gut, nur die Verantwortung für fehlerhafte Auskünfte - davor drücken sie sich und wenn's dann ganz eng wird wie bei mir, dann versuchen die die Nummer mit
    dem angeblich nicht bestehendem Verwaltungsakt.


    Sag einfach Du möchtest diesen Antrag umgehend stellen und was dann abgelehnt wird könntest Du dann mit entsprechenden Beratern diskutieren, denn Sie wüssten ja teilweise selbst nicht hinreichend Bescheid über machbare Dinge.


    Die sollen einfach in die Pötte kommen, ist schon eine verdammte Sauerei wie die mit den Menschen umgehen!


    Einerseits erklärt man das die Leistungsbezieher, nötige Qualifikationen vermissen lassen und anderseits nutzen die diese Schwächen eiskalt aus um blos nicht einen Euro zuviel zahlen zu müssen, dabei ist das immer noch das Geld der Sozialgemeinschaft und nicht deren Eigentum!


    Also stell den Antrag weil jeder Tag für Dich unwiderbringlich verlorenes Geld bedeutet! Wenn der Fallmanager meint das er Dir nicht weiterhelfen muss, zuständig ist, ect. frag nach dem, der die Verantwortung trägt, und mach auf mögliche Schadensforderungen aufmerksam. Die müssen merken woher der Wind weht! Erlauben sich Sachen die sind unglaublich!


    Viel Erfolg!

    Hallo


    will noch kurz was zur Kritik von jennifer und salle sagen, habe das gestern auch schon einer anderen jungen Teilnehmerin verdeutlicht. Unsere Jugend hat zwar Abi, ist selbstbewusst, aber was denen fehlt ist Lebenserfahrung und die Tatsache das Ihnen im Grunde alles in den Arsch gesteckt wird.
    Doch Naivität ist immer noch besser wie Kriminalität! Ich will nichts zur Ausländer-oder Zuwandererproblematik sagen, denn irgendwo ist jeder ein Ausländer - aber es ist schon traurig zu sehen wie so manchen geholfen wird und den hier geborenen Einheimischen der Spiegel vorgehalten wird.


    Es ist eigentlich egal ob man 25, 35, oder 50 ist, traurig ist das man sich durch den Behörden-Dschungel erst einmal durchzukämpfen hat und das kann der eine besser und der andere eben weniger gut.


    Salle gibt hier sehr informative Lösungen ab und trotzdem sieht man wie viele Leute Schwierigkeiten haben die Zusammenhänge zu begreifen und wir sollen lernen das dies von oben her gewollt ist.


    Ich glaube ich muss niemandem vorrechnen wieviel Geld auf diese Art und Weise an Leistungen nicht erbracht werden.


    Der Leiter einer ARGE formulierte es so, "Brot und Spiele" weil nicht genug Arbeit für alle da ist.


    Die Hinweise auf die LINKS-Partei kann ich langsam nicht mehr ab, in jedem Forum die gleiche Nummer.


    Die etablierten verkriminalisieren alles was nach oben drängt, selbst die "Grauen Panther" sind für die eine Gefahr. Denkste National, was im Grunde ja durchaus legitim ist biste ein Nazzi - denkst Sozial biste ein Linker! Die Schieflage unserer Politik sorgt gegenwärtig dafür das Menschen jeglicher Coloure letztlich in einem Haufen "Scheiße" landen!


    Sicherlich könnte die "genervtte" etwas realistischer sein, aber das hilft uns allen nicht weiter.


    Die Fallmanagerin hat klar die Antragsannahme verweigert, "Dienstaufsichtsbeschwerde" und darüber hinaus eine "oberflächliche Beurteilung des Falles abgegeben" - Fehlverhalten im Amt, und sich der möglichen Verantwortung dadurch entzogen, das keine schriftliche Beantwortung erfolgte. Was einen Verwaltungsakt und damit eine Widerspruchsmöglichkeit bzw. gerichtliche Entscheidung zur Folge gehabt hätte. Man sollte mal den Teamleiter auf diese Vorgehensweise stossen, auch wenn diese gewollt ist.


    Wie wäre es denn mit dem Hinweis auf eine mögliche Schadensersatzklage!


    Manchmal muss man mit Kanonen auf Spatzen schießen!

    Hallo !


    Du schreibst Du hast kein Geld und beziehst auch keine Stütze, ich habe einige Freunde da läuft das ähnlich!


    Problem: Geld wird sich von Kumpels geliehen oder geschnorrt bis die Köpfe rauchen! Irgendwer wird immer ausgenutzt oder Du arbeitest schwarz, also hat Dich das System schon irgendwie in die Illegalität oder vielleicht sogar schon in die Kriminalität gedrückt. Das ist etwas was unser Politiker und die auf den Ämtern natürlich nie sehen wollen, denn im Grunde bist Du selbst schuld weil Du dich dem System nicht anpasst.


    Mein Vorschlag: Hin zur ARGE - Kohle beantragen - den Staat nutzen Andere ganz anders aus, da musst Du Dir nur unsere Konzerne ansehen. 500.000.000 ? Milliarden stellt die EU für Förderprogramme zur Verfügung und damit werden dann Arbeitsplätze ins Ausland verlagert.


    Ich hab 30 Jahre gearbeitet und war zuletzt als KEY ACCOUNT MANAGER tätig, meine zukünftigen Rentenansprüche sind pro Jahr Arbeitslosigkeit um 100? gesunken, bald ist nur noch Standard drin.


    Danke kann ich nur sagen, die da oben machen sich die Taschen immer voller und wir sollen betteln, nicht mit mir, ich stelle Forderungen!


    Wenn Du die Leistungen beziehst wirst Du versichert und die bisherige Forderung kannst Du von der ARGE in Ratenzahlung (z.B.: 50? ) ausgleichen lassen, das geht!


    Volkskrankheit Nr. 1 ist Aufschieberitis - soll heißen, machs morgen, alles halb so schlimm schließlich gibt`s noch 7,5 - 8 Millionen andere betroffene.


    Ich war auch mal so dumm und bin nicht hingegangen, Folge: Scheidung, Gerichtsverfahren, Sorgerechtsstreitigkeiten, Schulden - ich hab auf die Drecksäcke nen ziemlichen Hals und das äußere ich bei jeder Gelegenheit.

    Hallo Mystery Man,


    Salle schreibt eigentlich immer schlüssige und informativ richtige Antworten, ich denke er wird auch zu Deinem Problem etwas beitragen.
    Darüber hinaus habe ich auch jetz mehrfach festgestellt das die Abzüge vom Regelleistungssatz (347?) für viele unerklärlich sind. Wenn Du Deine Miete an den Vermieter durch die ARGE überweisen lässt, macht es Sinn auch den eigentlich von Dir zu leistenden Mietanteil (Warmwasser, Stromnebenkosten wie Allgemeinstrom für Flur oder Keller ect.) mit zu überweisen und diesen Betrag dann von Deinem Regelleistungssatz abzuziehen. Ich denke das ist eine gängige und vernünftige Praxis. Ich persönlich vertrete sogar die Ansicht, das Mietleistungen grundsätzlich vom Amt überwiesen werden sollten wenn Leistungen vom Staat bezogen werden, bei mir habe ich das so auch auf der ARGE schon geäußert. Das hat weder etwas mit Bevormundung zu tun noch mit Maßregelung, Fakt ist vielmehr das etliche Individuen das für die Miete bestimmte Geld anderweitig verbraucht haben und dann dem Staat wieder auf der Tasche liegen weil sie eine Notunterkunft beziehen mussten. Ich denke auch die Beamten sind aufgefordert zu sparen und da macht es auch Sinn das die Überweisung direkt an den Mieter geht, außerdem garantiert dies, das der Vermieter erkennt an wem es liegt wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolg. (Schließlich müssen wir alle, und nicht nur die HARTZ IV Bezieher, den Gürtel enger schnallen).


    :confused: Deine 22,41? sind vermutlich eben diese Leistungen die Du selbst zu tragen hast.


    I:rolleyes: n welcher Höhe die Nebenkosten in den einzelnen Positionen steigen weiss Dein Vermieter! Wenn der sich bei der Aufschlüsselung vertut, und die ARGE diese übernimmt stellt sich doch die Frage ob man Dir diesbezüglich etwas anlasten kann, nicht wahr?


    Also wenn Dein Kaltwasserverbrauch übernommen wird und die Müllabfuhr ect. frage ich warum Du Warmwasser aufschlüsseln lässt. Und wenn Du den Strom eh selbst zahlen musst (aus Deinen 347? ) warum muss der Anteil Strom Allgemein dann so hoch sein?:p


    Wer es immer noch nicht begriffen hat darf mir gerne eine e-mail :[email protected] zusenden.


    Hier kann sich ja auch mal jemand informieren, der nicht alles wissen muss.


    Wer etwas nachdenkt sollte den Hinweis verstanden haben.

    Hallo Leute,


    die meisten Fragen und Antworten hier sind ja schon einige Zeit her, leider stimmt nicht alles!


    1.) HARTZ IV Beziehern ist es nach wie vor möglich sich eine eigene Existenz aufzubauen! Das Problem ist das alles in diesem Zusammenhang als sogennannte "Kann"-Bestimmung existiert und eines ist mir inzwischen klar geworden; für die Fallmanager heißt das immer "Nein" weil kein Geld da ist!


    Letzteres ist so weil Fallmanager keine Ahnung von Unternehemensberatung haben, nicht wissen was Fördermittel sind und nicht den Unterschied zwischen der KfW und der Hausbank zu kennen scheinen.


    Selbst für HARTZ IV Empfänger sind Fördergelder bis zu 3000,-€ möglich und darüber hinaus gibt es noch weitere Lösungen.


    Ich habe über EU Fördermittel eine Zusage für einen Unternehmer von 600.000,-€ mit Hilfe eines sehr fähigen Unternehmensberaters erreicht. Zielsetzung für mich war eine Vollzeitstelle auf 2 Jahre aber die Intelligenz der Fallmanagerin hat bewirkt, das ich mein in diesem Zusammmenhang stehendes Praktikum nach 4 1/2 Monaten beenden musste, quasi 6 Wochen vor der geplanten Gründung.


    Mein Widerspruch dagegen geht jetzt vors Sozialgericht weil dieser Vorgang der rechtlichen Grundlage eines Verwaltungsaktes entbehrt und die ARGE darüber nicht zu urteilen vermochte. Als ob mündliche Anweisungen der Fallmanager diesbezüglich keinen Verwaltungsakt darstellen. So ein Blödsinn, wäre dem so, könnten Die erzählen was sie wollen und wenn die Leistungsbezieher nicht danach handelten hätten Sie ja auch nichts zu befürchten. Die Realität zeigt allerdings etwas anderes, sonst ginge es uns allen besser.
    Ich habe bei meiner ARGE auf oberer Ebene einfach mal die Unterlagen des Unternehmensberaters vorgelegt und was soll ich sagen, plötzlich ist im regionalfernsehen zu vernehmen das in den Bürgerbüros sogenannte Beratungszentren eingerichtet werden die im Grunde nichts anderes machen wie Unternehmensberater auch, nämlich eine sogenannte Potentialberatung. Diese wird in den Fällen die ich kenne mit 3000,-€ vergütet und der Beratende bekommt über Fördermittel 50% mit Sicherheit wider erstattet.
    Dieses Geschäft haben die Kommunen erkannt und demnach wird ab 2008 in vielen Städten dieses Angeboten. Für mich stellt sich nur die Frage nach der Qualität.
    Über die Internet-Adresse www.zuhausebleiben.de findet Ihr in Jülich diesen Berater (Hr.Douvos) der bundesweit aktiv ist und zudem mit (Hr.Seedorf) in der Beratung von HARTZ IV-Beziehern kooperiert.
    Darüber hinaus unterhält er einen guten Kontak zum Wirtschaftskonsul von Köln (Hr. Martinee) und das sind für mich ausreichende Referenzen um behapten zu können das die ARGE`n keine Ahnung haben.
    Leider, sind die nur in der Lage mehr kaputt zu machen als wirklich Positives zu bewegen.
    Und wenn man den Damen und Herren dieses vorhält sind die beleidigt, nur weil man in Frage stellt das sie einem noch mit Ihren Qualifikationsmaßnahmen wirklich etwas beibringen könnten.

    Hallo,


    alle guten Dinge sind bekanntlich derer 3!


    beide Info`s zuvor sind korrekt und hinsichtlich der Vorgehensweise diesen Anspruch durchzusetzen bist Du ebenso gut informiert worden.
    1. Mach es schriftlich - dann muss die ARGE antworten und dies stellt einen Verwaltungsakt dar und nur
    gegen einen Verwaltungsakt kann man notfalls klagen.
    2. Widerspruch einlegen wenn die Antwort unbefriedigend ist, - hinzu kommt das, die Antwort der ARGE
    auf einen Widerspruch grundsätzlich ablehnend sein darf, also keine Sorgen machen wenn das
    Bürokraten - Deutsch vorgaukelt das man keine Aussicht auf Erfolg habe
    3.mit dem HARTZ IV Bescheid gehst Du zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht und lässt Dir einen
    Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt ausstellen, dieser kostet Dich dann maximal 10? und kann Dir
    bei der Formulierung behilflich sein. Das geht soweit keine eigene Rechtsschutzversicherung besteht
    auch für andere Verfahren ( Unterhaltsstreitigkeiten ect.)


    Auch bei der ARGE kann man den Fallmanager ruhig mal übergehen, es gibt sogenannte Teamleiter vor Ort, das sind in der Regel die erfahrensten Leute im Haus und da kann man manchmal schon Vieles ohne großes
    Theater klären.


    Wie heisst es doch: "Wissen ist Macht, nichts wissen macht nix"! Nur die Fallmanager haben mit Ihrem Ego oft ein Problem, wenn die dummen, faulen Arbeitslosen Ihnen sagen wollen was richtig und was falsch ist, vor allem wenn Sie jungeren Alters sind!

    Hallo!


    Salle hatte Dir doch eine klare Info zukommen lassen - denk mal genau drüber nach was er Dir geschrieben hat. Stromkosten zahlt jeder selbst, die musst Du aus dem Regelsatz 347? bestreiten.


    :confused: Ich geb Dir jetz mal einen Tip, denn auch die Fallmanagerin hat Dir gegenüber erklärt das Ihr bisher nicht bekannt war, das in der Miete, dieser Stromkostenanteil enthalten ist - was bedeutet das wenn Du jetzt einen neuen Mietvertrag vorlegst?


    RICHTIG! Die ARGE wird diesen Anteil bei der Mietkostenübenahme herausziehen und was bedeutet dies wiederum?


    :D Statt der vollen Miete (Beispiel 360? - 35? Stromkostenantei=325? Lesitungsbewilligung) werden nur noch 325? bezahlt und weil Dein Vermieter trotzdem 360? braucht/bekommt werden Dir die 35? vom Regelsatz 347? abgezogen.Du bekommst also dann nur noch 312?.


    Ich denke der neue Mietvertrag sollte so gestalltet sein das Du Deine Stromkosten eigenständig zahlst, selbstverständlich sollte Dein Vermieter für den Allgemeinstrom einen kleinen Betrag z.B. 5? pauschal für den Hausflur oder die Aussenbeleuchtung aufführen. ( Man kann sich ja mal falsch ausdrücken;) )


    Oder anders gesagt, was die ARGE bis jetzt nicht gemerkt hat ist Ihr durch Deinen Antrag bewusst geworden, nämlich das Du jeden Monat zu Unrecht den Stromanteil mitbezahlt bekommen hast.


    :cool: Ich denke ich gebe Dir mal meine e-mail Adresse: [email protected]


    Diese Seite ist mir dann doch zu öffentlich!?!

    Hallo Kleene,


    Deine Angaben sind leider sehr dürftig! Ich nehme mal an das Du Dein Bad auf eigene Kosten saniert hast ohne zuvor dies von der ARGE genehmigen zu lassen.


    Oder zieht Dir die ARGE einen Teil der Leistungen ab weil man Dir die Sanierung quasi vor finanziert hat?
    Letzteres würde erklären warum Du nie den vollen Leistungssatz erhälst!


    Dazu sei erwähnt das für im Grunde der HAUSEIGENTÜMER zuständig ist, es sei denn Du hst durch Fehlverhalten (z.B. falsches Lüften) die Notwendigkeit selbst zu verantworten.


    Wenn Dir also die ARGE das Geld vorgestreckt hat ist es letztlich klar warum Leistungen vermindert ausgezahlt werden.


    Zur Mieterhöhung ist zu sagen das Du bei der Erstbeantragung der Mietkostenübenahme in dem Formular verschiedene Angaben hinsichtlich der Nebenkosten ausgefüllt hast, hier muss man aufpassen und das Formular sollte man kopieren, dann kannst Du später auch bei pauschalen Mieterhöhungen den Betrag so aufteilen das bestimmte Grenzsätze nicht überschritten werden.


    Beispiel: Warmwasser - auch wenn die Heizung das warme Wasser quasi automatisch mit produziert wird dafür Energie verbraucht und als HARTZ IV wird Dir dieser Verbrauch angerechnet, heißt von den tatsächlichen Kosten abgezogen und Du erhälst nicht die volle Kostenübernahme.


    Wenn Dir jetzt also 26 ? abgezogen werden hat das damit zu tun das die ARGE die volle Miete incl. der NK zahlt (vermutlich direkt an den Vermieter) und die somit zuviel gezahlten 26? zieht man Dir dann vom Regelsatz 347? wieder ab, wodurch Dir nur 321? ausgezahlt werden.


    Nochmal: Der Grund, theoretisch zahlst Du Strom für die Erwärmung des Warmwassers und diesen würdest Du aus den 347? begleichen. Dies bedeutet aber das die ARGE 26? weniger an den Vermieter überweist und Du selbst auch noch 26? aus dem Regelsatz überweisen müsstest, wäre aber Blödsinn, denn wenn Du dies nicht machts laufen bei dem Vermieter Forderungen auf die notfalls zum Verlust der Wohnung führen könnten und um das zu vermeiden zahlt die ARGE Deine Miete voll.


    Ich denke das die Nebenkosten auch der Grund sind warum Du trotz des niedrigeren Gesamtmietsatzes noch diesen Abzug hast.


    Vielleicht findest Du mit Deinem Vemieter eine für Dich etwas bessere Lösung, man muss halt tricksen lernen!


    Der Mißbrauch soll zwar unterbunden werden, aber den kann man nie ganz verhindern und Zahlen sind auch immer relativ, so wie nicht jeder auf 45qm² unterkommen muss, so kann man auch die Nebenkosten anders darstellen.


    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, ansonsten musst Du etwas ausführlichere Angaben mitteilen.


    Gruß

    Hallo sweetsun23,


    Salle hat Dir im Grunde ja schon eine ausführliche und gute Antwort gegeben.


    Klar muss doch sein, das wenn Deine Schwester zu Dir sieht zunächst auch von Ihr ein Beitrag zur Einkommensgemeinschaft erfolgen sollte, z.B. wenn Sie Volljährig und eine Arbeit hätte würde Ihr Einkommen mit Deinem als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Das kommt daher dass es ja nicht nur eheliche Lebensgemeinschaften gibt, da kann dann nicht jeder nur seinen Vorteil drauss ziehen sondern muss notfalls auch mal den anderen unterstützen und deshalb geht man zunächst davon aus das dies auch Deiner Schwester möglich sein sollte.
    Nun muss man klären in wieweit dies Deiner Schwester zu zumuten und möglich ist. Zumutbar ist es zunächst einmal fast immer ausser bei reinen WG`s und möglich nun ja, zunächst wird Deine Schwester den Anspruch gegenüber Euren Eltern haben und das ist vorrangig nicht Sache der ARGE diesen Anspruch zu ermitteln, sondern muss von Deiner Schwester oder Dir durchgesetzt werden, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes und mittels gerichtlicher Beschlüsse, -denn das ist nach neuer HARTZ IV Regelung auch zumutbar, Deine Schwester sollte üblicher Weise bis zum 26. Lebensjahr notfalls noch Zuhause unterkommen können. Du siehst Dich zwar auch als Ihr Zuhause an, aber zuständig für die Versorgung der eigenen Kinder ist nicht die Schwester sondern die eigenen Eltern und wenn deren Einkommen ergibt das sie Deiner Schwester Unterhalt zahlen könnten aber nicht wollen muss Deine Schwester dafür Sorge tragen zu beweisen das sie Zuhause nicht weiter mit Ihren Eltern leben kann und ausziehen muss. Es kann nicht sein das man dann zur großen Schwester läuft, auch wenn dies verständlich und nachvollziehbar ist, und es sich dort bequem macht nach dem Motto, dann beantragen wir mal eine Person mehr. In Deinem/Eurem Fall liegen 2 völlig verschiedene Ansprüche vor. Deiner geht in Richtung Staat und der Deiner Schwester zunächst Richtung Eltern. Ich finde das vorgehen der ARGE`n in diesem Fall sogar richtig, denn theoritisch sind solche Fälle nicht selten auch für Zwecke von mehrfachem Leistungsbezug missbraucht worden.
    Sicherlich finden sich Möglichkeiten und Lösungen nur theoretisch könnte Deine Schwester zur Bedarfsgemeinschaft etwas beitragen und das wird Dir somit angerechnet und führt zu weniger Leistung bei der Miete und dadurch ergibt sich eben für Dich der Nachteil das Du jetzt weniger bekommst!


    Wie gesagt Salle hat das schon richtig beantwortet, trotzdem viel Erfolg für Dich und Deine Schwester hinsichtlich der geplanten Bedarfsgemeinschaft.

    Hallo!


    Du fragst was Du machen sollst? Mit 23 Jahren den Arsch hoch kriegen und mal auf dem Amt vorstellig werden.
    Ich habe viel Verständnis wenn ich Nachrichten von Menschen bekomme die mit der Situation "Arbeitslosigkeit" ein echtes Problem haben. Nur unsere Jugend hat ein Zweites und teilweise viel gravierenderes Problem, nämlich "Streß" und den haben die jungen Leute in jeder auch nur halbwegs anstrengenden Situation.
    Das man nicht weis was man machen soll ist das eine, aber zu erklären das man mit 23 Jahren bereits am Ende ist, ist pure "Mitleidshascherei". Du und andere können mich für einen Arsch halten, aber genau diese bequemliche Denke die man in Deine Zeilen interpretieren kann, sind dafür verantwortlich das soviele andere junge Leute die sich bemühen Schwierigkeiten ohne Ende haben.
    Wenn man keine Lust hat für einen Apfel und ein Ei zu werken ist das, das eine - aber diese mitleidige Entzeitjammerei von den jungen Damen geht mir gewaltig auf den Zeiger!


    Lass Dir nen Braten in die Röhre schieben und machs wie die vielen anderen unwilligen jungen Menschen, Party, Party Party und jammern, jammern jammern.


    Ich habe mit 8 Jahren Stapelweise Holz gesägt und gehackt, weil mein Stiefvater das halbe Monatsgehalt versoffen hat. Habe die Mittlere Reife auf der Abendschule nachgemacht weil für ein uneheliches Kind mit 4 Stiefgeschwistern kein Büchergeld für eine weiterführende Schule zur Verfügung stand. Ich habe Jahr für Jahr in diesem Staat gekämpft um immer eine Stufe höher im Job zu kommen.


    Auch wenn`s hart klingt, Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt!


    Es sind sicherlich keine leichten Zeiten nur das junge Menschen derartig traurig zu werke ziehen anstatt mal richtige Einsatz zu zeigen finde ich absolut traurig.


    Auf was wartet ihr eigentlich alle? Wollt Ihr demnaächst alle für die Chinesen arbeiten oder könnt ihr auch mal zeigen was in Euch steckt, oder ist da etwa nur warme Luft drin?

    Hallo Dieter Wut,


    ist schon was länger her Deine Anfrage, bin aber erst seit heute auf dieser Seite.


    Schadensersatzklage gegen die Firma und die Person!


    Die Gerichte decken diesbezüglich sogar die ARGE, welche bei Denuntianz noch nicht einmal den dafür Verantwortlichen benennen muss. Also wenn Ihr so eine "Drecksau" namentlich machen könnt! Feuer, aber gewaltig und aus allen Röhren! Es gibt nichts Schlimmeres wie "Hilfs-Sheriffs" die keine "Sheriffs" werden konnten.


    Viel Erfolg!

    Hallo Kätzchen 35,


    also grade haben hier ein paar Leute mächtig gestutzt.
    Auch wenn Deine Mitteilung schon relativ alt ist, wir hätten doch gerne einmal gewußt woher Du die Information hast das die Stundenzahl selbst bei einem 1-EuroJob nicht mehr wie 30 Std. /Woche betragen darf?


    Ein ganzer Kurs wartet hier sehnsüchtig auf Deine Antwort

    Hallo
    Zuschuss habe ich auch schon erhalten.


    Pauschal wurden mir 150,-€ bewilligt die nicht Rückerstattungspflichtig waren.


    Bei Umzug mit dem Privat Pkw gab es zudem einige Cent pro Km für die Benzinkosten, ohne Eigeninitiative muss man 3 Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen! Vorsicht, einige Unternehmer verlangen dafür 25,-€ Kostenvoranschlagsgebühr.


    Aufklären muss Dich der Fallmanager und wenn Du es anzweifelst kann er Dir den Gesetzestext ausdrucken. Du bist Hilfesuchender und wenn Du Ihn bittest ist er verpflichtet Dir zu helfen.


    Ich z.b. kann grundsätzlich kein Beamten-Deutsch, hatten wir in der Schule nicht! Das regt die Jungs immer gewaltig auf, vor allem weil Sie wisssen das ich oftmals über die Neuerungen viel besser informiert bin wie Sie und dann haben die mit der Interpretation der Texte Ihre Probleme, aber anders geht`s halt nicht.


    Also immer schön selbstbewußt bleiben, denn die haben oft noch viel weniger Ahnung wie Ihr!