Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo jup-I !


    Nataly hat Dir eine absolut richtige Auskunft gegeben. Entscheident ist der Tag des Geldflusses, also des Zugangs auf Deinem / Eurem Konto.


    Lass Dir doch einfach vom Fallmanager bei gegensätzlicher Auffassung die gesetzliche Grundlage ausdrucken auf die er/sie glaubt sich berufen zu müssen.


    Gruß

    Hallo Lita!


    Mit der Unterschrift hast Du natürlich Dein Einverständis zu allen Punkten erteilt. Wieviel Bewerbungen musst Du denn gegenwärtig mtl. nachweisen? Bis zu 20/240 mtl/jhl. sind als Zumutbar anzusehen. Auch darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, allerdings nimmt die Betreuung Deiner Kinder Dir doch einiges an Zeit.


    Ich weise Dich einfach mal auf den § 1 SGB II punkt (1) 4 hin und das solltest Du Deinem Fallmanager oder dem teamleiter ruhig nochmals vorhalten:


    demnach sollen die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die[COLOR='Red']Kinder erziehen[COLOR='Black'] oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden.


    Die werden sich zwar winden und Dir andere § vorhalten, aber Kinder um die zukünftigen Rentenleistungen zu sichern braucht dieser Staat auch. Versuche die Bewerbungsanzahl auf 5-6 Bewerbungen zu reduzieren und vor allem keine Maßnahme Vormittags, schließlich macht Dein Mann schon Nachtschicht und Wochenmärkte oder die Tafeln haben meist nur Vormittags geöffnet.


    Gruß



    ps.: WEITERE INFO`S UNTER . www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php und unter www.sozialgesetzbücher.de

    Hallo!


    Zu Tinschen87 Antwort!


    Wo bitte steht geschrieben das eine neue Wohnung nicht die Kosten der Alten Wohnung übersteigen darf?


    Solange die Kosten für die neue Wohnung als angemessen zu bezeichnen sind darf die neue Wohnung auch mehr Kosten wie die bisherige.


    Ausschlaggebend für eine neue Wohnung ist sicherlich auch der Faktor Zumutbarkeit und da entscheiden viele Fallmanager dann recht eigensinnig, je nachdem mb man ein Verständnis für die entsprechende Situation aufbringt oder nicht.


    Folgende Regel als gültiger Grundsatz: Was man nicht versucht, bekommt man auch nicht!


    Also Antrag (schriftlich stellen) mit einer vernünftigen Begründung und gegebenenfalls Widerspruch auf eine Ablehnung einreichen, dannach Sozialgericht entscheiden lassen.


    Gruß



    Warum macht Ihr nicht mit dem Vermieter einen klaren Mietvertrag über Wohngemeinschaften, Regelung von Bad und Küchen Benutzung und getrennte Schlafräume. Ob dann ein Bett unbenutzt war oder vielleicht schon gemacht worden ist wird bei einer Überprüfung schwerlich zu beweisen sein. Ich kenne keinen Fallmanager der mit einem Thermometer in der Tasche einen Wohnungsbesuch gemacht hat!


    Und wenn, vielleicht hat sich ja ein One-Night Stand ergeben!

    Hallo Udo!


    Da bestehen mehrere Probleme!


    1. Im Grunde bist Du als krank zu bewerten - Drogensucht ist eine Krankheit
    2. Deine Ärztlichen Atteste sind nicht ausschließlich maßgeblich, es erwartet Dich eine Amtsärztliche Beurteilung, die ist für die ARGE maßgeblich.
    Versuche folgendes: die Kirchen besitzen entsprechende Mitmenschen die Dir insbesondere bei Amtsregelungen behilflich sein können.
    Entsprechende Einrichtungen wie soziale Träger : Caritas, AWO, Malteser solltest Du ansprechen ob man Dir von dorther mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen kann. Voraussetzung wird aber wohl sein das Du Dich bereit erklärst eine Behandlung zur Entwöhnung anzunehmen.


    Sprich erst dort vor, denn die ARGE würde eine Krankschreibung oder einen Krankenhausaufenthalt als Anlass von Leistungskürzung bzw. Einschränkung sehen, da bin ich mir 100% sicher.


    Gruß

    HALLO ! ?


    Das Stimmt nicht ! Man kann noch tiefer sinken! Du musst nur in die Poliitk gehen!


    Das Niveau das unsere Abgeordneten an den Tag legen ist noch mieser!


    Beispiel gefällig: Gegen Lohnforderungen von 9,8% im öffentlichen Dienst aussprechen und dies als ungerechtfertigt aussprechen, aber selbst die Diäten mit 9,6% Erhöhung einsacke !


    - Wir sprechen von fasst 700? !


    Hartz IV Regelsatz wurde um 2? angehoben und den Rentnern hat man o,52 % Rentenerhöhung zugebilligt.


    Also Leute Ihr seht, es geht immer noch eine Nummer mieser!


    Wer denkt, das mit der Forderung die Versorgung der HARTZ IV Bezieher wieder an die Bundesagentur zurück zu geben eine Verbesserung eintritt sollte auch darüber mal nachdenken, zumal durch die Verstöße hinsichtlich der Menschenrechte natürlich auch Gesetzesänderungen anstehen.


    Bei der Forderung zum Mindestlohn von 7,50? wird man darauf achten müssen das Unternehmer zukünftig hier nicht eine grundsätzliche Grenze, und zwar nach oben, einführen. Wer mindestens 7,50? zahlen muss, wird sich nkaum genötigt sehen darüber hinaus mehr zu zahlen wenn genügend Arbeitsangebote bestehen.


    Gruss

    Hallo Lita!


    Ich verstehe die Leute hier im Forum nicht! Immer und immer wieder weise ich darauf hin das man die Eingliederungsvereinbarung dahingehend unterschreiben soll, das man seine Nicht-Zustimmung klar und deutlich zur Sprache bringt. Es reicht wenn man ein"absolut nicht" vor das "einverstanden erklärt" setzt.


    Dann muss Euch nämlich die ARGE per Verwaltungsakt diese Auflage zuschicken und man kann den Weg des Widerspruchs gehen incl. Klage vor dem Sozialgericht.


    Ich habe kein Verständnis dafür das die Fallmanager und Teamleiter glauben im Interesse des Unternehmertums alle möglichen Argumente als Auflage deklarieren zu können, insbesondere dann nicht wenn man als ein Elternteil auch die Erziehungsaufgaben der Kinder in der Hauptsache trägt. Dein Mann arbeitet und trotzdem seit Ihr auf HARTZ IV Regelleistungen angewiesen, dies ist eine Sauerei!


    Die Zielsetzung von HARTZ IV lautet: Das man als Leistungsbezieher in eine Arbeitsaufnahme gebracht werden soll, die den Leistungsanspruch überflüssig macht. Für mich gehören 1,-? Qualifikationen und 400? Jobs aber auch Zeitarbeitsvermittlungen zu der Kategorie mit der dies nicht möglich ist.


    Reiche in jedem Fall WIDERSPRUCH gegen die Teilnahme an einer Maßnahme ein und stelle in Frage das diese Maßnahme eine Qualifikation darstellt, die dazu führt das o.g. Ziel erreicht wird.


    Auf den Maßnahmen bitte auch keine Einverständniserklärungen unterschreiben die besagen das man Daten über Deine Person an Dritte weiterleiten kann. Ich habe hier im Forum einen Hinweis auf Bespitzelungen, Datenmissbrauch und Stasi-ähnlichen Vorgehensweisen eingereicht!


    viel Erfolg und nicht vergessen - immer wehren!

    Hallo Benjamin!


    Dann las Dich doch auch auf Darlehnsbasis von den GEZ-Zahlungen befreien!


    Was passiert denn wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet? Erstattet Dir die ARGE dann die zuviel geleisteten GEZ Gebühren? - Mit Sicherheit nicht, weil sie lediglich den Leistungsbescheid erstellt und dieser ist für die GEZ maßgeblich!


    Also hin zum Sachberarbeiter der die GEZ Befreiung bearbeitet und den Leistungsbescheid vorlegen!



    Gruß

    Hallo Peter 42!


    Wieso nachträglich erstellter Darlehnsvertrag?


    Hattest Du mir nicht letztens schon mal das Orginal von 1990 zugefaxt um zu prüfen ob Du in die Kategorie fällst in der Dein Eigentum gefährdet ist?


    Schau doch mal genau nach, ich bin sicher Du hast den Darlehnsvertrag mit Deiner Mutter nur verlegt!


    Gruß

    Hallo Mäcky!


    Sorry das ich mich erst jetzt melde, ebenso ein gutes neues 2008!


    Bin heute leider nicht mit allen Unterlagen vor Ort und kann Dir daher erst in den nächsten Tagen den Schlüssel, wie sich der HARTZ IV Regelsatz zusammen setzt übermitteln. Habe diese Informationen allerdings auch aus dem Netzt und wenn ich mich richtig entsinne dann entweder von dieser Seite oder aber von "www.gegen-hartz-de".


    Habe übrigends vor Weihnachten noch mein "Aus" bei der TERTIA erhalten und soll jetzt auf "Null" Leistungen bei der ARGE gedrückt werden, klare Aussage des Teamleiters im Beisein des Beigeordneten der Stadt.


    Waren über meine Rathausplakatierung am 1.Weihnachtstag nicht sonderlich erfreut und haben mir den Umstand einer Straftat näher gebracht! Ich hab die ausgelacht und meine persönlichen Bezüge zu Reglementierungen im 3.Reich dargelegt, fanden die aber überhaupt nicht gut, versteht sich ja im Grunde von selbst.


    Du siehst, meine Aktivitäten beschränken sich nicht ausschließlich auf das runtermachen der Hilfesuchenden!


    Gruß

    Hallo !


    Ich stimme dem Rat von Salle voll und ganz zu!


    Geht zum Fallmanager und wenn der euch weiterhin sanktioniert zu dessem Vorgesetzten (Teamleiter)
    außerdem umbedingt zum Jugendamt und versucht notfalls per Gerichtsbeschluß das euer Sohn zu einer Familienberatungsstelle muss. Dort gibt es ausgebildete Psychologen die in Gesprächen mit Euch und eurem Sohn versuchen die familiären Belange zu unterstützen, was zum Bespiel bedeuten könnte das ein Gutachten die Einstellung Eures Sohnes bestätigt und somit Ihr gegenüber der ARGE belegen könnt das diese Haltung der Bedarfsgemeinschaft schadet. Außerdem unbedingt gegen jede Kürzung / Sanktion Widerspruch einlegen und diesen Fall bis zum Sozialgericht bringen!


    Vielleicht ist Euer Sohn gar nicht so dumm wie Ihr glaubt, denn diese Problematik wird der gesamten HARTZ IV Regelung doch einige kräftige Probleme bereiten und soetwas sehe ich immer als einen ganz persönlichen Erfolg. Denn was will die ARGE denn machen? Will Sie Euch bestrafen weil Ihr eurem Kind nicht die Reglementierungen der Gesetzgebungen auferlegt?


    Also, noch wichtiger wie Jugendamt ist der Widerspruch und die Erklärung das Ihr euch um Einhaltung der Belange bemüht, und lediglich ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sich diesen Gegebenheiten nicht fügen will, Ihr dies aber auch nicht erzwingen könnt.


    Gruß

    Hallo Günter + Irene!


    Verbittert ? Ja, weil man sich tagtäglich für seine Mitmenschen eins in die Fresse abholt!
    Weil, wenn`s drauf ankommt die Masse kneift!


    Das haben die, die in diesem Staat uns das Leben schwer machen begriffen, man muss den Gegner (Leistungsempfänger) allein stellen.


    Eure Anfrage mag ja, nachdem ich auch einige andere Informationen erhalten habe irgendwie berechtigt sein,
    aber ganz ehrlich - lest doch bitte nur mal die ursprüngliche Frage - ist es so schwer zu verstehen, das mir so blöde Anfragen auf den Zeiger gehen? Nun, ich muss sie ja nicht beantworten, bräuchte auch nicht zu reagieren - aber wer dumm fragt hat nichts besseres verdient. Sorry, aber das ist eben meine Grundhaltung.



    Bei Euch hört sich das so an wie, jetzt werde(n) ich/wir Eltern und was krieg ich jetzt vom Staat? Ach ja und dann hab ich da noch ein Problem! Echt, schon mal vor derSchwangerschaft darüber nachgedacht? Nein, und genau deshalb verstehe ich dann auch den einen ider anderen Fallmanager der dem ebenso negativ gegenüber steht wenns um Leistungen geht. Auch wenn es nicht sein eigenes Geld ist, wenn er es verschleudert seid auch Ihr stinkig auf ihn, oder etwa nicht.


    Ihr hättet Eure Anfrage vielleicht nur ein wenig ausführlicher vortragen sollen!


    gruß

    Hallo Mäcky!


    Schau mal unter die Rubrik alle Beitrage von (!?)


    Dann siehste wie sehr ich mich in der kurzen Zeit in diesem Forum eingebracht habe!


    Und was ich sonst so für Aktionen reisse, mein Freund davon träumt Ihr alle hier, glaub es mir nur wird darüber in der Öffentlichkeit nicht sonderlich offen berichtet.


    Ich kämpfe aber seit mehreren Jahren um Verbesserungen für alle Betroffenen und ob Du es gerne hörst oder nicht, da brauche ich keine Anregungen von Dir mich zu angagieren.
    Eines habe ich inzwischen gelernt, in den Foren wird viel gemault und ebenso an den Theken in diesem Land aber wenn es darum geht den Arsch hochzukriegen und sich den Verantwortlichen gegenüber zu stellen kannste eigentlich nur noch bei den Nazis sicher sein das die dabei sind. Leider, denn ausser dummen Rufen wie Lügner und Verbrecher haben die auch nichts drauf und wenn Ihnen keiner Beachtung schenkt setzen sich auch diese Typen ins Auto und verlassen den Ort des Geschehens.


    Ich muss niemandem etwas beweisen, aber Du hast einem Franz Müntefering nicht persönlich Paroli geboten und vor versammelter Menge (alles SPD Anhänger) dein letztes Hemd (T-Shirt) ausgezogen und ihm ins Gesicht geschmissen. Du bist nicht als einziger 8km durch Regen zur Begrüßung einer Ulla Schmidt gelaufen um Ihr mit Ironie gespickt 25 Luftballons und die Wahlprognose 2009 zu überreichen als sie im Nachbarort im Rathaus zur Ehrung erschiehn.


    Haste den Artikel wegen dem Katzenfutter hier gelesen ? Ich finde so einige Forderungen sind unverschämt und insbesondere sind es doch wir, die mit Rat und Tat zur Seite stehen die dafür dann auch noch eins in die Fresse kriegen.


    Es geht hier nicht immer nur um Hilfe und Dein Solidaritätsdenken in Ehren, aber wer so dreiste Anfragen stellt der sollte sich auch mal fragen warum ich derartig böse Reaktionen ablasse.


    So manche Anfrage hinterlässt bei mir den Eindruck wie: "...haste mal ne Mark!" und dann sind se wieder weg!


    Wie gesagt, Dein Rat ist sicherlich gut gemeint - aber wenn Du ehrlich bist, dann wirste merken das meine Kritik nicht unberechtigt ist, Hilfe hin und Hilfe her!


    Und wegen der anderen Vorwürfe mach Dir keine Sorgen, an meine Aktionen kommt hier im Forum so schnell keiner ran, vielleicht noch salle - Du aber leider nicht!


    Trotzdem wünsche ich Dir alles Gute in 2008 und uns allen bessere Zeiten!


    Gruß

    Hallo Rosy, Salle, Nataly!


    Wie ist die ARGE in Kenntnis diese Sachverhaltes geraten ?


    Ist Dir das Geld bereits zurück erstattet worden?


    Wenn "nein" siehst Du eine Möglichkeit das Geld bei dem Vermieter zu belassen um damit Forderungen die dieses Jahr anfallen würden zu verrechnen?


    Wo keine Rückzahlung erfolgt kann auch nichts zur Berechnung herangezogen werden, oder?


    Ich weis das das nicht so ganz legitim ist, abe die Anrechnung ist im Grunde auch nur der Versuch die Unkenntnis der Betroffenen zu Gunsten des Staates auszunutzen!


    Dreckigkeit sollte man mit gleichen Mitteln beantworten!


    Gruß

    Hallo Noeval!


    Die Kürzung ansich stellt einen Verwaltungsakt dar und müsste Dir in Form eines neuen Bescheides zugegangen sein. Damit kannst Du, wie ja bereits geschehen Widerspruch einlegen. Und mit der Beantwortung des Widerspruches erhälst Du eigentlich immer die Rechtsbelehrung.


    Dann einfach Klage beim Sozialgericht einreichen.


    Dein Vortrag erscheint mir gut nachvollziehbar und durchaus verständlich. Die ARGE`n haben nicht immer Recht so, wie sie die Art der Berechnungen auslegen und die Sozialgerichte entscheiden in bis zu 40% der Fälle gegen die ARGE. als versuchen!


    Gruß

    Wohnung kündigen und dann Mietvertrag als auslaufend erklären ist ja wohl nicht grade das Sinnvollste.!?


    Was wenn die ARGE, schon wegen Deiner vorherigen Anfrage genau diesen Sachverhalt überprüft?


    Dann kannste mit einer Sperrre oder noch mehr rechnen, wegen wissentlich falscher Angaben, denn Du hast ja vor den Mietvertrag selbst zu kündigen. Es verhält sich dann so wie bei der Kündigung des Arbeitsvertrages - Sperrfrist und das sind mindestens 3 Monate reichlich Leistungen weniger in Form von ?!


    Also lass das mal ganz schön!


    Anhand der Argumentation Deines Fallmanagers kann man sehen wie unterschiedlich und vor allem konträr die
    Argumente der ARGE sind. Hier mutet man Leistungsbeziehern zu auch für einen 400? Job mal eben 70/80km
    Tagesstrecke zu akzeptieren und in Deinem Fall argumentiert man damit das Dein Bemühen auch in ein anderes Bundesland umzuziehen noch längst keine Garantie auf bessere Arbeitsvermittlung ist.


    Am ehesten hast Du eine Chance wenn Du eine Ausbildung in Aussicht hättest, dann findest Du viel eher die Fürsprache der ARGE Deines Heimatortes.


    Gruß

    Das ist nur bedingt richtig!


    Die ARGE`n argumentieren teilweise damit das man sich vom Arbeitgeber einen Vorschuß freagen könne.


    Ebenso kann aber die ARGE den Vorschuß leisten.


    Fakt ist das am Monatsende, wenn der Arbeitgeber den Lohn geleistet hat, dann eine Rückforderung bestehen könnte. Anspruch besteht eigentlich nur bis zum 07.01.2008


    Einfach mal nett den Fallmanager darauf hinweisen das man ja auch zur Arbeitstselle gelangen müsste und im Rahmen der Arbeitsaufnahme auch Fördermöglichkeiten bestehen.


    Gruß


    Ps.: Schließlich war der Kündigungsgrund ja definitiv die mangelhafte Auftragslage - alos eine ähnliche Situation wie in vielen Konkurs oder schlecht Wetter Begründungen zu Arbeitsamtszeiten.

    Hallo Phoebe!


    .... und ich glaube mein Goldfisch humpelt, wie siehts denn da mit der Tierarztrechnung aus?


    Hey Leute kommt mal auf`n Teppich zurück, wenn Du für Dein Hobby Haustiere zusätzliche Mittel beantragt bekämmst, hätte ich für mein Hobby Glücksspiel auch die entsprechenden Mittel und der Nächste möchte das Hobby "Poppen" bezahlt bekommen.


    Hey das sind Steuergelder um dies hier geht!


    Da rege ich mich über gierige Manager und Politiker auf und muss hier so einen Mist lesen! Das ja jeder versucht noch irgendwie ein Paar "? " mehr rauszuholen ist ja verständlich, aber dieses Forum lesen nicht nur Betroffenen sondern auch Fallmanager und Leute die meinen das es uns allen noch viel zu gut geht.


    Mehr sage ich dazu nicht!