Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo der suchende !


    Beschädigt worden - heißt Du hast den Schaden nicht verursacht!


    Also hat jemand anderes Deine Brille beschädigt. Frage ist wie konnte das geschehen, denn in der Regel hat man die ja auf!.


    Hattest Du sie abgelegt, z.B. Frühstückspause ect. musst Du Dir eventuell von der gegenerischen Versicherung Vorhaltungen gefallen lassen hinsichtlich einer Fahrlässigkeit und Mitschuld, ansonsten dürfte der Beschädiger dafür zur Haftung herangezogen werden.


    Dies ist vermutlich der Grund warum die ARGE eine Übernahme der Kosten für eine Ersatzbeschaffung ablehnt!


    Falls nicht, wären einige Sachverhalte mehr hilfreich!


    Gruß

    Hallo Tigerle !


    Das ist schade, aber vermutlich verdienen Deine Eltern soviel das es sich nicht lohnt mit dem ganzen Bürokratiemist. Nun, dann hast Du ja wenigstens ein Argument wenn man Dir Vorwürfe machen sollte!


    Gruß

    Hallo nochmal!


    Bezüglich des Leistungsanspruches für die Kinder wäre demnach (Alter der Kinder) wohl nach wie vor der Vater zum Unterhalt verpflichtet, kann er das nicht besteht ein Anspruch der in der Regel durch das Amt ( allerdings nur Mindestleistung) übernommen wird, ich denke das gilt auch für das Ausland.


    Frag doch mal diesbezüglich nach, Jugendamt, Sozialamt, ARGE, am Besten bei den Chef`s - die meisten Fallmanager sagen eh "geht nicht" weil sie mit den Sachverhalten selten konfrontiert sind und auch nicht alles wissen können.


    Für Dich sehe ich null Chance!


    Sorry, aber vielleicht ist`s ja auch nicht richtig!


    Gruß

    Sorry Leute !


    Wie blöd muss man eigentlich sein? Dann könnt Ihr ja gleich nach China abhauen ! Näherin 0,25€, auf`m Bau 0,50€ und Überstunden ohne Ende!!!!


    Ich glaub ihr tickt nicht mehr ganz sauber!


    In der Altenpflege gern gesehen, im Krankenhaus gern gesehen ect.


    Da geht mir echt die Galle über wenn ich soviel Naivität lese! Wo sollen denn die Vollzeit-Tätigkeiten herkommen wenn gleich reihenweise 1 € Jobber zur Verfügung stehen!


    Ich kämpfe gegen diese Ausbeutung und für ein paar Mark ( sorry Euro) unterstützt Ihr das sscheiß System!


    Grundsätzlich hiess es mal das die 1€ Tätigkeit auf 6 Monate begrenzt sei, ich habe auch schon einige andere Lösungen kennen gelernt, z.B. AWO wo man dann sinnlose Tätigkeiten wie Tischlern und Schlossern und Altkleidersortieren vermittelt bekommt, weil im Gegenzug 6 Monate Fortbildung bei der TERTIA am Pc im Anschluss standen und dort versuchen sie dann die Leute mit aller Macht in 400 € Jobs zu drängen um die Prämien für Vermittlung einzusacken!


    Für mich habt Ihr sie nicht mehr alle auf der Pfanne !


    Gruß

    Hallo Yvi!


    Wenn Du HARTZ IV beantragen möchtetst wird Eure Familie als Bedarfsgemeinschaft berechnet, dies berücksichtigt sicherlich die einzelnen Einkommen sowie die besonderen Leistungen (Stiefvater) allerdings auch Eure gesamte andere finanzielle Situation, z.B. Sparbücher, Eigenkapital andere Werte ect..


    Auch wenn Du, wie es oft von Jugendlichen dann gedacht wird, ausziehst sind zunächst einmal deine Eltern hinsichtlich Deiner Versorung in der Verantwortung.


    Wärst Du doch in Würzburg geblieben!?


    Dann hättest Du argumentativ einen Rückzug in die Familien - Wohnung vermutlich ausschlagen und eine Unterstützung in Anspruch nehmen können.
    Ich denke Du bist gegen wärtig nicht nur vorläufig Zuhause untergekommen, sondern Eure Wohnsituation lässt es durchaus zu das Du wieder bei Deinen Eltern einziehen konntest.


    Damit wird es relativ schwer, einen Anspruch durchzubekommen!


    Gruß

    Hallo Destiny!


    Ich habe auch Deine andere Anfrage gelesen. Ich gehe davon aus das Du aufgrund Deiner beiden Kinder mit dem Studium hinterher hinkst. Allerdings hat das mit der Höchstdauer von BAFÖG sicherlich auch einen guten Grund.


    Das mit dem Studium in Österreich macht für mich keinen Sinn, das könntest Du doch auch hier weiterführen, denn ich gehe davon aus das die Höchstgrenze fürs Ausland-BAFÖG identisch mit der hiesigen ist.


    Ehrlich, ich frage mich wie man so denken kann, nach dem BAFÖG auch noch einen Anspruch für ein AUSLANDS-BAFÖG durchzubekommen, aber hier im Forum fragen Leute für`s Katzenfutter nach und leid tun mir nur Deine beiden Kids.


    Vermutlich musst Du das Studium beenden weil die ARGE Dir vorhalten wird das durch weitere Leistungen nicht garantiert ist das Du langfristig aus dem Leistungsbezug ausscheiden wirst.


    Das mit dem 2.Wohnsitz halte ich für sehr riskant obwohl`s ja auch Leute geben soll, die mit HARTZ IV in Südspanien Ihr Auskommen suchen und bei Post von der ARGE dann mal schnell per Billigflieger zurück kommen. Das ist für mich alles Quatsch und basiert letztlich auf Abzocke des Staates, wofür ich bis zu einem gewissen Teil Verständnis finde, aber andererseits auch einen ziemlich dicken Hals bekomme wenn ich sehe wie unverantwortlich und egoistisch einige Mitmenschen glauben sich alles herausnehmen zu dürfen.


    Du musst jeder Zeit erreichbar sein und wenn Du die Eingliederugnsvereinbarung unterschreibst wird Dir eventuell sogar der Verbleib im Einzugsbereich der ARGE vorgeschrieben (Getthorisierung a la 3.Reich) wogegen Du schon verstösst wenn Du sowieso in Österreich lebst und zudem die Kinder mitnehmen willst.


    Wie schnell kannst Du denn Dein Studium beenden? Schließlich ist eines Deiner Kinder schon 5 Jahre und kommt dann ja auch irgendwann in die Schule? Schon mal drüber nachgedacht? - sie gehen natürlich mit nach Österreich!


    Manchmal muss man Prioritäten setzen, soll heissen, Du oder Deine Kinder - aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit beides!


    Das ist meine Denkhaltung , sorry wenn`s hart klingt, aber "that`s life"!

    Hallo Tymoeyr!


    Da stehst Du wohl nicht alleine, allerdings käme eine solche Erhöhungung wohl nicht durch, da musste entweder Angestellter im öffentlichen Dienst sein oder Politiker !


    Die Einen fordern 9,8% (was ich auch in Ordnung finde und die Anderen machen sich noch im alten Jahr (2007) die Taschen um 9,6% voller ( was ich als dreistes Abzocken gewertet wissen möchet ) Wo kommen wir hin wenn unser Politiker glauben nur weil das Volk Ihnen bei der Wahl Stimmen zukommen lässt, sich immer als erste am Fressnapf bedienen zu dürfen? Rentner sollten die Ersten sein die eine Erhöhung bekommen, sie haben in der Regel am Längsten etwas für diesen Staat erbracht und auch die Diätenanhebungen sollten auf der Basis von Rentenerhöhungen erfolgen und nicht in Anbindung an Richtergehälter, sowas stinkt für mich nach Zustimmungserkaufen für Fälle von Gegenwehr hinsichtlich solcher Praktiken!


    Im Übrigen haben wir Erhöhungen der Heizkosten von durchschnittlich 7,2% und der Lebenshaltungskosten von 2,4% als offizell verkündete Zahlen und dies sollte in jedem Fall auch Berücksichtigung bei einer Anhebung des Regelsatzes finden.


    Aber wir bekommen nur gesagt das dieser Staat sparen muss, obwohl man erstmals schwarze Zahlen schreibt und das nicht nur weil eine Partein namens CDU die Kanzlerin stellt, oder weil man auf Steuereinnahmen wie zuletzt bei NOKIA von rund 60 Millionen verzichtet hat. Nein, hier handelt es sich ausschließlich um die Gelder die man den kleinen Leuten aus der Tasche zieht indem man die MwSt erhöht und bei Leistungen erhebliche Streichungen vorgenommen hat.


    Ist ja auch besser einem Abzocker wie "NOKIA" die Kohle in den Arsch zu stecken, als es den Leuten zukommen zu lassen die tatgtäglich fürs Bruttosozialprodukt unterwegs sind und ob nun Pendlerpauschale, oder Fahrkartenpreiserhöhungen und dergleichen damit hätten ausgleichen können.


    Gerechtigkeit wird es in diesem Land nur geben wenn jeder Bürger bereit ist dafür auf die Straße zu gehen, ansonsten hat die Politik der kleinen Schritte letztlich Erfolg.


    Gruß

    Hallo nirak !


    Der von Dir zu leistende Eigenanteil an Deiner Miete erscheint mir sehr hoch! Wie kann das sein?


    Entsprechend der zustehenden qm² Zahl für Dich und Deine Tochter gibt es je nach Mietspiegel eine Höchstgrenze für die Mietleistung durch die ARGE. Eine wesentliche Problematik besteht in der Aufschlüsselung der Nebenkosten; z.B. Warmwasser, Strom, ect. sind diese Kosten von Dir zu leisten.
    Das Amt zieht Dir also von dem Regelsatz zum Lebensunterhalt 221,50 ab weil dies wohl Leistungen sind für die kein Anspruch in entsprechender Höhe besteht, Du musst Sie deshalb selbst tragen.


    Für ein Darlehn wird in der Regel mtl. 50€ angerechnet obwohl dies bis zu 30% betragen darf, allerdings beschneidet sich die ARGE dann möglicher Sanktionen und in der Regel führt dies zu der o.g. Leistungsrückerstattung.


    Da Du schreibst das auch die Gasabrechnung mtl. davon abgezogen wird, im Schlusssatz aber auch darauf hinweisst das Du Gas vom Rest bezahlen musst stellt sich mir die Frage was ist das für eine Rückerstattung die Dir auch noch abgezogen wird? Ist es die Jahresendabrechnung?


    Höhere Nebenkosten, insbesondere Heizleistungen solltest Du in jedem Fall nicht vollends selbst tragen!


    Wäre also ratsam, dies nochmals mit dem Fallmanager durchzusprechen!


    Gruß

    Hallo esmaa !


    Natürlich kanst Du arbeiten! - Deine Frage zielt allerdings darauf ab, ob es sich für Dich lohnen würde, richtig?!


    Das Einkommen das Du erwirtschaftest reicht ja wohl nicht in soweit aus das Du eine eigene Wohnung beziehen und Deine Versorgung gänzlich unabhängig gestalten kannst.


    Aber auch Du und nicht nur Deine Eltern sind nach dem SGB verpflichtet, alles zu tun um aus dem Leistungsbezug nach den HARTZ IV Regelungen unabhängig den Lebensunterhalt zu sichern.


    Die ARGE kürzt bei bekanntwerden einer anderen Denkhaltung rigerous den Leistungsbezug, insbesondere weil die Zumutbarkeit auf 400 € Jobs gegenwärtig gerade bei jungen Menschen als ein Schritt mit langfristiger Perspektive diesbezüglich, bewertet wird.


    Ich sehe das nicht so, es fördert nur zunehmend den Trend der Unternehmer Menschen in nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen und man kann mit dieser Methode noch ein paar Arbeitslose aus der Statistik bekommen, denn 1 Vollzeitstelle = 3 x 400 €


    Trotzdem solltest Du schauen das Du in Arbeit kommst, leider ist es so das Dir sonst zukünftig Nachteile dadurch entstehen, das man alle HARTZ IV Bezieher sowieso als "Arbeitsunwillige" einstuft.


    Gruß

    Hallo Iarees !


    Dann suche Dir alternativ eine Wohnung, denn die steht Dir zu und lege dem Fallmanager einen Mietvertrag darüber vor! (Achtung dieser Mietvertrag darf erst von Dir unterschrieben werden wenn der Fallmanager diesen genehmigt.


    Somit muss er erkennen das es Dir ernst ist!


    Außewrdem hat jede ARGE einen Teamleiter und einen Stellvertreter. Wenn Du also Probleme mit dem Fallmanager hast dann suche diese Personen auf, in der Regel fragen die Mitarbeiter dort sowieso ständig nach weil sie sich in der Gesetzeslage absichern wollen. Ich kenne kaum eine ARGE in der die Fallmanager eigenständig entscheiden ohne Rücksprache mit dem Teamleiter genommen zu haben.


    Weiterhin veranlasse, das die ARGE die Miete direkt an den Vermieter überweist, am Besten schriftlich - denn damit ist ausgeschlossen das Du das ausgehändigte Geld anderweitig verwendest und wohlmöglich am nächsten Tag wieder um Leistungen nachfragst? Manchmal muss man auch die ARGE verstehen, denn das ist auch schon oft genug passiert.


    Natürlich darf das Amt so nicht verfahren, aber ich denke es gibt einen Grund warum man dort so verfährt und den musst Du herausbekommen.


    Vielleicht hilft es wenn Du schriftlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasst und diese dem Teamleiter präsentierst, dann bewegt sich bestimmt etwas auch wenn man Dir alles mögliche diesbezüglich erklärt.


    Ansonsten eine Kopie dieser Beschwerde an die Geschäftsstelle der ARGE und mit Klage vor dem Sozialgericht drohen.


    Du kannst natürlich auch mit dem Lesitungsbescheid bei Gericht eine Rechtsanwaltliche Hilfe beantragen, auch das wirkt zunehmend beschleunigend, denn der kennt die Rechtslage und die Fristen und weis entsprechend zu argumentieren.


    Viel Erfolg !


    Gruß

    Hallo Jennifer!


    Das mit der Wohnraumsituation mag Dir so vorkommen, aber ich denke das man ihn München eine ähnlich Problematik wie in Berlin hat was die grundsätzliche Beschaffung von Wohnraum nach dem HARTZ IV Gesetz hat, sicherlich ermöglicht man in Berlin, sobald bekannt ist das in der enstprechenden zulässigen Größe keine Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt zu bekommen sind, auch nur die nächste Stufe was qm² und Miete angeht, fest. Dies mag den Eindruck erwecken das man in Bayern konservativer verfährt, und vielleicht ist man da auch etwas bedächtiger bei der Ermittlung dieser Notwendigkeit, aber ansonsten wird sich wohl nicht sehr viel an Unterschieden aufbauen lassen.
    Und manchmal kat ein gewisser Konservatismus ja uach etwas Gutes


    Gruß!

    Hallo GASTON !


    Richtig! Und meine Unterschrift zur Gewerbeabmeldung durfte ich beim Bürgernmeister leisten! Glaubst Du das die Jungs nicht zusammenarbeiten? Datenschutz ? Das ich nicht lache, die tauschen sich schneller aus wie Du gucken kannst!
    Wei war das noch mit §16 SGBII ?


    Und wenn Du HARTZ IV beantragst gibst Du Dein Gewerbe an und dann wollen die Bilanzen, Kontoauszüge und bevor Du Hilfe kriegst fragt man Dich höchstens ob Deine Kreditlinie bei der Bank hinsichtlich des erhaltes des Gewerbes ausgeschöpft ist?


    Und die Bänker kritisieren das viele Unternehmer viel zu spät den Schlußstrich ziehen !!!


    Was glaubste, machste dann wenn man Dir seitens der ARGE erklärt das Deine geplante "Selbstständigkeit"
    zukünftig nicht die Bestreitung Deines Lebensunterhaltes ohne HARTZ IV Leistungen garantiert?


    Ich hatte den Fall eine Podologen, der neben der Schule zu wenig Privatkunden - Weil nur der Podologe mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann - und somit ein zu geringes Einkommen erwirtschaftet hat. Den hat man z.B. auch bei TERTIA in eine Fortbildungsmaßnahme gesteckt und nur weil er mit mir beim Teamleiter vorstellig wurde und ich diesem mal etwas Wirtschaftsdenken vermitteln konnte, dürfte der gute Mann die Schule weiter machen.


    Allerdings war die ARGE nur darauf bedacht einen Grund zu finden die Leistungenen zu streichen!


    Was die ARGE kann und was sie macht sind zweierlei Dinge, ich denke wenn die Fallmanager den Auftrag haben die Leistungsbezieher zu reduzieren, sollte es hier so laufen das man den Menschen ruhig sagt was passieren kann und wie man am Besten Unangenehmes vermeidet!


    Aber macht wie Ihr wollt, ich habe da ein wenig ander Ansichten und das hat auch nichts mit Ausnutzen der Sozialgesetze zu tun, so wie es hier oft geäußert wird. Vielmehr sehe ich es als legitim an sich seine Anteile am erwirtschafteten Sozialprodukt zu sichern, denn verprastet wird in diesem Staat viel von Menschen, denen es weit besser geht wie den armen Lesitungsbeziehern, die sich auch ständig anhören dürfen wie faul sie im Grunde sind!


    Gruß

    Hallo Lunella !


    Ich habe einen jungen Bekannten der hatte auch Pobleme mit dem BAFÖG, bekam auch keines mehr und die Situation war ähnlich wie bei Dir, nur das er das BÁFÖG aufgrund eines fehlenden Nachweises gestrichen bekam, er es also irgendwie auch selbst zu verantworten hat.


    Aufgrund der Situation hat er dann auf der Uni vorgesprochen und bekommt ab nächsten Monat wieder die BAFÖG Leistung weil es im Gesetz dafür dann doch eine Alternativlösung zu geben scheint.


    Ich kann mich erst beim nächsten Zusammentreffen, max. 14 Tage mit dem Bekannten diesbezüglich austauschen und werde Dir dann mehr dazu sagen können, aber scheinbar ist Deine Situation zu retten.


    Mach Dich doch selbst schon mal ein wenig schlau, ob und wie es eine Lösung geben könnte!


    Ich melde mich dann!


    Gruß

    Hallo lunchen !


    Wenn Dein Bekannter Dir eine offizielle Rechnung stellt ist das schon mal nicht verkehrt, allerdings könnte er hinsichtlich seienr Gewerbeanmeldung Probleme bekommen, denn ich denke das Umzugsarbeiten damals nicht berücksichtigt wurden.
    Letztlich kann Dir das dann aber egal sein, für Dich zählt das dieser Bekannte für Dich die günstigste Variante darstellt.


    Dennoch bist Du verpflichtet in der Regel 3 Angebote (Kostenvoranschläge) zur Genehmigung dem Fallmanager vorzulegen.


    Auch musst Du Deinen Umzug vorher anmelden, denn wenn`s in der Schweiz dauerhaft nicht klappt und Du zurück kommst kann es sein das Du Schwierigkeiten bekommst weil Du dann einen anderen Wohnsitz angibst.


    Für private Umzüge gelten andere Erstattungssätze und die sind äußerst mickrig, also warum sollte Dein Bekannter den Fahrer dann privat fahren lassen, rechnet ab was möglich ist! Vielleicht schenkt Dir Dein Bekannter dann für den Auftrag etwas was Dir noch fehlt ?!?


    Gruß

    Hallo Zykmania!


    Bee hat Euch eine gute Auskunft gegeben! Bitte unbedingt Widerspruch einlegen.


    Ich lese immer wieder das junge Leute mit Freunden zusammenziehen, was ja aufgrund der finanziellen Situation sehr oft auch maeh als sinnvoll zu bezeichnen ist.
    Warum aber lasst Ihr Euch immer wieder auf eine Situation ein die dann zur Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft ausreicht?


    Warum handelt Ihr nicht mit dem Vermieter einen Mietvertrag als Wohngemeinschaft aus? Oder eine Basis auf der man als Untermieter den kleineren Wohnungsanteil mietet?


    Langsam muss doch klar sein wie die Bürokraten ticken?


    Gruß

    HALLO Hartzer - Patriot!


    Im Forum www.gegen-hartz.de habe ich mich auch schon des öfteren immer wieder über die Werbung für die
    LINKS-Partei geärgert.
    Immer wieder kommen "Scheißhausparolen" rüber, aber weist Du was mich am meisten ärgert: GYSI, LAFONTAINE und all die anderen netten Politiker Deiner Partei haben sich bei der Diätenerhöhung sehr solidarisch mit dem anderen "Mistpack" gezeigt.


    Kuhle Sprüche helfen den Leuten hier nicht, aber wenn Du meist das dies dazu gehört dann fordere ich die Wähler in Hessen, Niedersachsen und den zukünftigen Wahlbezirken auch mal auf:


    bei 80 Millionen Einwohnern in diesem Land wovon über 20 Millionen Rentner sind, müssten die "Grauen Panther" mit 25% ein gutes Stück Mitspracherecht erzielen können und angesichts der Tatsache das sich unsere Politiker durch entsprechende Rechtsgrundlagen eigentlich krimineller Handlungen ganz legal bedienen dürfen, gleichzeitig aber national und sozial denkenden Mitmenschen den Stempel "Nazi" und "Verbrecher" aufdrücken, sollte man auch den Ansichten der "Rechten" durch Stimmabgabe zur Legalität verhelfen.


    Für mich sind Klauseln wie ".. Verlassen des Einzugsbereiches der ARGE nur nach vorheriger Genehmigung
    durch den Fallmangers" oder "das Ausspionieren von Computerdaten der von der ARGE in Fortbildungsmaßnahmen gebrachten Leistungsempfänger a la "Stasi" gleichzusetzen mit der Getthorisierung der Juden im Dritten Reich. Androhungen wie den Leistungssatz auf "Null" bringen zu wollen von Seiten der ARGE Teamleitung an aktive Helfer wie mich oder auch die ständigen Unterstellungen man wolle nicht arbeiten, erinnert doch sehr stark an die Propaganda eines Herrn Göbbels!


    Daher macht es für mich längst keinen Unterschied mehr ob die NPD Politiker als Verbrecher dargestellt werden oder unsere gegenwärtigen Politiker sich kriminell verhalten. Ich denke wir die Bürger würden mehr davon haben wenn die sich dann im Bundestag mal kräftig auf`s Maul hauen. Wenn Du oder ich das machen landen wir im Knast, also sollen sich Verbrecher doch mit Verbrechern auseinander setzen!


    Ich weis das jetz viele entrüstet sind, aber es ist doch Realität das die "Linken" bis zum Einzug in den Bundestag von den anderen Parteien ganz schön Saures bekommen haben und zwar gewaltig unter der Gürtellinie, davon hörste aber heute nichts mehr! Kein Gysi, kein Lafontaine, keine Pau die mal Klartext reden, jetzt wo man etabliert ist.


    Ich hoffe Du verstehst mich, behalte Deine Scheiß Parteiwerbung für dich, das sind letztlich alles große Arschlöcher und Du machst Dich zu deren Lakai!


    Gruß

    Hallo Gaston und Naturbiene!


    Stopp, so einfach ist das mit dem HARTZ IV Anspruch für beide nicht!


    Für eine im Angestellten-Verhältnis gestanden Person, ist das alles ziemlich klar und unkompliziert geregelt. Bei bestehendem Gewerbe des Lebenspartners muß man ganz schön die Hose runter lassen, da werden andere Kriterien geprüft, z.B. ob langfistig überhaupt mit dem Gewerbe erfolgreich der Leistungsbezug von HARTZ IV Leistungen ausgeschlossen werden kann. Sieht der Fallmanager dies nicht als gegeben muss man sogar das Gewerbe abmelden. Ausserdem wird dem Unternehmer zugemutet für entsprechende Überbrückungsphasen anderen Orts, z.B. Hausbank, Wirtschaftsförderung, Arbeitsagentur (Schlechtwettergeld) zunächts einmal um Hilfeleistungen zu ersuchen.


    Wenn Naturbiene im Betrieb der Frau beschäftigt war und sich nun arbeitslos meldet besteht auf jeden Fall für die Frau der Anspruch auf HARTZ IV.


    Ich habe einen Bekannten der im Gesundheitswesen gegenwärtig eine ähnliche Situation erfährt und da müssen Bilanzen und Kontoauszüge den Beleg erbringen das seinerseits keine Erträge erwirtschaftet werden.


    Damit kann zumindest der Ehegattin der HARTZ IV Anspruch bewilligt werden.


    Die Kleinunternehmer sind in Deutschland so gesehen noch beschissener dran wie ein Angestellter, dies haben wir einem Kanzler Namens Helmut KOHL zu verdanken der die Mitbürger quasi mit viel Euphorie zur Selbstständigkeit aufforderte um auf diese Weise die steigenden Arbeitslosenzahlen einzudämmen.


    Als Unternehmer solltet Ihr zunächst das Arbeitsamt um Rat bitten, die sind verpflichtet die entsprechenden
    Möglichkeiten offen zulegen!


    Gruß

    Hallo genervte!


    Dann verstehe ich nicht warum man sich nicht in einer WG zusammenfinden kann!


    eigentlich muss man mit dem Vermieter nur unabhängig voneinander einen Mietvertrag schließen und im Grunde zwei Schlafzimmer für die Erwachsen Personen in der WG in der Wohnfläche aufteilen.


    Selbst wenn man dann mal gelegentlich beim Bekannten, Freund ect. übernachtet denke ich das kein Fallmanager beim Hausbesuch ein Thermometer in der Tasche trägt um zu dokumentieren das ein Bett kalt und unbenutzt gewesen ist und beide Miet-Parteien in einem eheähnlichen Verhältnis leben.


    Ihr führt doch sicherlich auch getrennte Konten oder? Je familiärer die Wohnungseinrichtung gestaltet ist um so schwieriger wird es natürlich eigene Bereiche glaubhaft darzustellen.


    Nachdenken Leute!



    Ps.: Abhängig bist Du beim Leistungsbezug allerdings auch von dritter Seite, nämlich von der ARGE


    Gruß