Hallo Silke !
Du sollst eine Mietbescheinigung abgeben! Das heisst das man Deine Umstände im Grunde anerkannt hat.
Für eine WG wäre es sinnvoll mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu schließen, damit Du nicht aus der Wohnung fliegst wenn der jetzige Mieter kündigt, das ist nämlich der Nachteil wenn Du einen Untermietvertrag auf WG -Basis mit ihm abschließt und er seinen Vermieter darüber nicht unterrichtet hat oder dieser es ihm vielleicht auch nicht erlauben würde. Der Vorteil wäre das der Vermieter wenn eine Partei auszieht immer noch über Mieteinnahmen verfügt, Du aber nicht die volle Miete an der Backe hast wenn kein Nachmieter für den anderen Wohnbereich da ist.
Als Untermieter biste in einer WG quasi vom eigentlichen Mieter abhängig und mit Kind, ich weis nicht!
Die Mietbescheinigung ist im Grunde ein vom Vermieter unterschriebener Mietvertrag der aber erst nach der Zustimmung der ARGE von Dir unterzeichnet und gültig wird.
Die Aufteilung des Flurs kann sicherlich je zur Hälfte auf Dich laufen, wenn der Vermieter allerdings nur die Raumflächen einträgt um so besser.
Vorsicht bei den Nebenkosten, Warmwasseranteil so gering wie eben möglich vereinbaren, denn für Warmwasser ist Gas, Öl oder Strom notwendig und das geht aus dem Anteil 347€ zu Deinen Lasten.
Am Besten wäre eine Warmmiete incl. Heizkosten und Stromanteil der nicht ausdrücklich vermerkt ist, dann zahlt Dir die ARGE die Miete (all incl.) ( Am Besten der Vertragspartner für den jeweiligen Mietvertrag übersieht dies beim Eintragen! - Nicht ganz legitim, aber was soll`s wenn der Fallmanager nicht nachfragt hast Du auch keine Falschangaben gemacht!
Ich hoffe das hilft Dir weiter!
Ps.: Renovierungsanteil kannst Du auch beantragen und für privaten Umzug haste doch sicherlich auch ein paar ausgaben wie Verpflegung der Umzugshelfer und Anfahrkostenübernahme für die Leute, das wird auf privater Basis dann sowieso niedriger erstattet als bei gewerblichen Unternehmern, wobei Du in einem solchen Fall in der Regel mit 3 Kostenvoranschlägen aggieren musst.